Reisen können unerwartete Kosten auslösen: medizinische Behandlungen im Ausland, Stornokosten vor Abreise oder Mehrkosten bei einem vorzeitigen Abbruch. Eine Reiseversicherung kann solche Risiken abfedern, wenn der Tarif zum Reisestil passt. Entscheidend sind klare Auslöser für Leistungen, realistische Deckungssummen und verständliche Ausschlüsse.
Was ist eine Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung kann Ihnen finanzielle Verluste erstatten, die typischerweise durch nicht erstattungsfähige Reisekosten entstehen. Sie wählen Ihren Tarif anhand verschiedener Faktoren, wie Reisedauer, Reiseziel, Reisemittel und eventueller gesundheitlicher Bedenken. Wird Ihre Reise storniert oder unterbrochen und ist der Vorfall durch Ihre Reiseversicherung abgedeckt, reichen Sie einen Schadensfall bei Ihrem Versicherer ein. Möglicherweise werden Sie gebeten, Unterlagen einzureichen, damit Ihre Verluste überprüft und Ihre Leistungen genehmigt werden können.
Der Umfang einer Reiseversicherung hängt vom gewählten Tarif ab. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Leistungen abgedeckt:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Gepäckversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reiseunfallversicherung

Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn die versicherte Person oder ein nahestehendes Familienmitglied die geplante Reise aus anerkannten Gründen nicht antreten kann. Dazu zählen neben gesundheitlichen Ursachen etwa auch eine kurzfristig anzusetzende Prüfung oder ein Vorstellungsgespräch während bestehender Arbeitslosigkeit.
Zu beachten ist, dass die Erstattung des Reisepreises mit zunehmender Nähe zum Abreisetermin geringer ausfällt. Sinnvoll ist der Abschluss daher vor allem dann, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn ein längerer Zeitraum liegt. Wer etwa frühzeitig für die Sommerferien bucht und Preisvorteile sichern möchte, sollte den Schutz gegen Stornokosten von Beginn an einplanen.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn die versicherte Person oder ein naher Angehöriger die geplante Reise aus anerkannten Gründen nicht antreten kann. Dazu zählen nicht nur gesundheitliche Ursachen, sondern in bestimmten Tarifen auch verpflichtende Ereignisse wie eine kurzfristig anzutretende Prüfung oder ein Vorstellungsgespräch bei bestehender Arbeitslosigkeit.
Zu beachten ist, dass die Höhe der Erstattung sinkt, je näher der Rücktritt am geplanten Reisebeginn liegt. Sinnvoll ist dieser Schutz vor allem dann, wenn zwischen Buchung und Abreise ein längerer Zeitraum liegt, etwa bei frühzeitig gebuchten Urlaubsreisen mit Frühbuchervorteilen
Auslandsreisekrankenversicherung
Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Das gilt besonders für Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Ohne entsprechenden Schutz können medizinische Behandlungen schnell hohe finanzielle Belastungen verursachen.
Ein bekanntes Beispiel sind die USA, wo Krankenhausaufenthalte und Operationen rasch Kosten im fünfstelligen Bereich erreichen können. Doch auch in beliebten Urlaubsländern wie der Türkei, Thailand oder Ägypten müssen Reisende ärztliche Leistungen häufig selbst bezahlen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die medizinisch notwendigen Behandlungen, die zur schnellen Linderung von Beschwerden erforderlich sind. Behandlungen, die gezielt im Ausland durchgeführt werden sollen – etwa Zahnbehandlungen oder Augenoperationen – sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Neben der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen im Reiseland trägt die Versicherung auch die Ausgaben für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Dadurch lassen sich erhebliche finanzielle Risiken bei Erkrankungen oder Unfällen im Ausland vermeiden.

Welche Art von Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie wählen?
DKV Tarif RD (Einzelperson) Tarif RDN (Familie)
- 9,90 Euro (bis 64 Jahre), 19,90 Euro (ab 65 Jahre), 34,90 Euro (ab 70 Jahre)
- Familien: 27,90 Euro
- Kinder bis 24 Jahre im Familientarif abgesichert
- Paare müssen in einem Haushalt leben
- Reisedauer bis 56 Tage
- nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren
Nürnberger Versicherung – Tarif AE (Einzelperson)
- 11,90 Euro (bis 70 Jahre), 27,50 Euro (ab 71 Jahre)
- Reisedauer bis 56 Tage
- nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren
Concordia – Tarif AKE (Einzelperson)
- 12 Euro (bis 64 Jahre), 30 Euro (ab 65 Jahre)
- Reisedauer bis 42 Tage
- nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren
Debeka – Tarif AR (Einzelperson)
- 12 Euro (bis 68 Jahre), 30 Euro (ab 69 Jahre)
- Reisedauer bis 70 Tage
- nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren
Travelsecure (Würzburger) – Tarif AR ohne SB
- für Familien geeignet (33 Euro)
- bis zu fünf Kinder mitversichert (höchstens bis 24 Jahre)
- Paare und Kinder können in unterschiedlichen Haushalten leben
- Reisedauer bis 56 Tage
- nimmt teil am Versicherungsombudsmann-Verfahren
Huk24 – RIF20 (Familie)
- für Familien geeignet (31 Euro)
- bis zu fünf Kinder bis 20 Jahre mitversichert
- Paare und Kinder können in unterschiedlichen Haushalten leben
- Reisedauer bis 56 Tage
Gepäckversicherung
Es kann vorkommen, dass Gepäck während einer Reise verloren geht oder beschädigt wird. In solchen Fällen springt die Reisegepäckversicherung ein und ersetzt den entstandenen Schaden. Allerdings sind die Leistungen begrenzt: Die maximale Erstattung liegt meist zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Innerhalb dieser Grenzen gelten häufig weitere Einschränkungen. Für Wertgegenstände wie Schmuck, Elektronik oder Sportausrüstung wird der Schaden oft nur anteilig ersetzt. So kann es etwa sein, dass bei Schmuck lediglich ein bestimmter Prozentsatz des tatsächlichen Werts erstattet wird.
Reisehaftpflichtversicherung
Es kann vorkommen, dass Reisegepäck verloren geht oder nicht am Ziel ankommt. In solchen Fällen leistet eine Reisegepäckversicherung Ersatz. Die Entschädigung ist jedoch betraglich begrenzt. Üblicherweise liegt die maximale Erstattung zwischen 1.500 und 2.000 Euro.
Innerhalb dieser Obergrenzen gelten oft zusätzliche Einschränkungen für bestimmte Gegenstände. Für Schmuck, elektronische Geräte oder Sportausrüstung werden häufig nur Teilbeträge ersetzt. So kann es etwa sein, dass für Schmuck lediglich ein bestimmter Prozentsatz des Zeitwerts erstattet wird.
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung ähnelt in ihrem Leistungsumfang der Reisehaftpflicht: Im Vergleich zu einer vollwertigen Unfallversicherung mit weltweitem Schutz und Absicherung rund um die Uhr fallen die Leistungen deutlich geringer aus. Einmalzahlungen von 30.000 oder 50.000 Euro bei Vollinvalidität reichen nicht aus, um einen langfristigen Einkommensausfall abzufedern. Eine solide Unfallversicherung orientiert sich daher an deutlich höheren Versicherungssummen und setzt häufig mindestens das Zehnfache des Jahresbruttoeinkommens an.
Die Reiseunfallversicherung beschränkt sich in der Regel auf Leistungen bei Vollinvalidität, Todesfall sowie auf Bergungskosten. Bestimmte Ursachen bleiben ausgeschlossen, etwa gesundheitliche Folgen durch Zeckenbisse oder Vergiftungen.

Braucht Dein Mietwagen im Urlaub eine eigene Versicherung?
Wenn Du im Urlaub mit einem Mietwagen fährst, hängt der nötige Schutz vor allem vom Reiseland ab. In vielen Fällen ist eine sogenannte Mallorca-Police sinnvoll. Sie stellt sicher, dass für Haftpflichtschäden die in Deutschland vorgeschriebenen Deckungssummen gelten (§ 4 PflVG und Anhänge).
Der Begriff „Mallorca-Police“ führt etwas in die Irre: Diese Absicherung gilt meist nicht nur auf Mallorca, sondern innerhalb der gesamten EU sowie im geografischen Europa, also auch in Ländern wie der Schweiz oder Albanien. Für Fahrten außerhalb Europas wird der Schutz häufig als „Traveller-Police“ bezeichnet.
Bei Mietwagen ist im Vertrag in der Regel bereits eine Haftpflichtversicherung enthalten. Diese orientiert sich jedoch oft nur an den gesetzlichen Mindestdeckungssummen des jeweiligen Urlaubslands. Je nach Reiseziel können diese Beträge sehr niedrig ausfallen und bei schweren Personenschäden nicht ausreichen.
Deshalb solltest Du den Mietvertrag genau prüfen. Entscheidend ist der Punkt „Versicherungssumme“ in den Vertragsunterlagen des Vermieters, teilweise auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Richtwert gelten die deutschen Mindestdeckungssummen: mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Falls Du keine Mallorca-Police hast – etwa weil Du kein eigenes Auto besitzt und keine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hast – lässt sich dieser Schutz häufig auch über eine private Haftpflichtversicherung vereinbaren.
Für Fahrten mit dem eigenen Auto ist ein separater Schutzbrief im Urlaub nicht zwingend notwendig, kann jedoch sinnvoll sein. Abhängig vom Tarif gelten die Leistungen auch außerhalb Deutschlands. Dazu zählen unter anderem Hilfe bei Pannen oder Unfällen. Bleibt das Fahrzeug länger fahruntüchtig, werden je nach Vertrag Kosten für Übernachtungen sowie für die Weiter- oder Heimreise übernommen.
Solche Leistungen bieten auch Automobilclubs mit internationalem Service. Empfehlenswert sind etwa die Tarife mobil Premium, mobil Premium Partner+ sowie ACE Classic. Detaillierte Informationen dazu finden sich im Ratgeber zur Pannenhilfe.
Wann brauchst Du eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist für viele Urlaubsreisen nicht zwingend erforderlich. Bei hochpreisigen Reisen kann sie sich jedoch lohnen. Gleiches gilt häufig für ältere Reisende sowie für Familien mit Kindern, da hier das Risiko einer Stornierung statistisch höher liegt.
Der Versicherungsschutz greift nur, wenn die Reise aus einem gewichtigen und nicht vorhersehbaren Anlass nicht angetreten werden kann. Dazu zählen etwa ein schwerer Unfall, eine ernsthafte Erkrankung, ein unerwarteter Jobwechsel oder das Nachholen einer wichtigen Prüfung im Studium.
Wichtig ist, dass der Tarif auch eine Reiseabbruchversicherung einschließt. In diesem Fall werden Kosten für bereits bezahlte, aber nicht mehr wahrgenommene Reiseleistungen ersetzt, etwa gebuchte Ausflüge, wenn die Reise vorzeitig beendet werden muss. Nicht ratsam ist es, den Schutz direkt über den Reiseveranstalter oder ein Buchungsportal abzuschließen, da diese Angebote häufig teurer sind als separat gewählte Tarife.
Welche Versicherungen sind auf Reisen überflüssig
Eine spezielle Haftpflichtversicherung für den Urlaub ist in der Regel überflüssig. Die private Haftpflichtversicherung, die ohnehin zur Grundabsicherung gehört, deckt die meisten Schäden auch während einer Reise ab. Leistungsstarke Tarife erfassen selbst besondere Situationen, etwa Schäden mit geliehenem Sportequipment wie einem Surfbrett oder einem Boot. Auch Beschädigungen in einer gemieteten Ferienwohnung sind eingeschlossen.
Hinweis: Wer in Italien Ski fährt, benötigt eine Haftpflichtversicherung. Diese ist auf italienischen Skipisten gesetzlich vorgeschrieben. Ein gesonderter Abschluss ist nicht erforderlich, da die private Haftpflicht genügt. Wichtig ist jedoch, einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
Auf eine Reisegepäckversicherung kann meist verzichtet werden. Diese Policen sind häufig kostenintensiv und bieten nur begrenzte Erstattungen. Ein Blick in die Vertragsbedingungen zeigt: Nach einem Diebstahl oder einer Beschädigung muss belegt werden, dass kein grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Der Nachweis einer durchgehenden Beaufsichtigung des Gepäcks ist in der Praxis kaum möglich.
In vielen Fällen besteht bereits Schutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung, über den Reiseveranstalter oder über die Fluggesellschaft.
Auch während einer Reise können Unfälle passieren. Dafür ist jedoch keine spezielle Reiseunfallversicherung erforderlich. Behandlungskosten übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wird ebenfalls darüber oder über einen Automobilclub abgedeckt. Bleibende gesundheitliche Folgen fallen in den Bereich der privaten Unfallversicherung – unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat.
Ob und welche Reiseversicherung passt, hängt vom Reisepreis, der Reisedauer und der persönlichen Situation ab. Besonders relevant ist meist die Auslandskrankenversicherung; Reiserücktritt und Reiseabbruch sind eher eine Frage des finanziellen Risikos. Wer Bedingungen, Selbstbehalte, versicherte Gründe und Geltungsbereich prüft, reduziert die Chance auf unangenehme Überraschungen im Ernstfall.
Häufig gestellte Fragen
Ich muss meine Reise umbuchen – ist das abgesichert?
Die Erstattung von Umbuchungskosten ist Bestandteil leistungsstärkerer Tarife der Reiserücktrittsversicherung. Wenn ein entsprechender Schutz besteht und die Reise aus einem anerkannten Grund nicht wie geplant angetreten werden kann, übernimmt der Versicherer die Umbuchungsgebühren bis zu einer festgelegten Grenze. Diese liegt meist maximal in der Höhe der sonst fälligen Stornokosten.
Ich habe für mehrere Personen gebucht, im Vertrag steht aber nur ein Name – gilt der Schutz trotzdem für alle?
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Einige Familientarife schließen automatisch alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder ein. Andere Versicherer verlangen, dass jede versicherte Person namentlich im Vertrag aufgeführt wird. Ein Blick in den Versicherungsschein schafft hier Klarheit.
Leistet die Reiseversicherung bei Krankheit vor oder während der Reise?
Erkrankt jemand vor Reisebeginn und kann deshalb nicht abreisen, greift die Reiserücktrittsversicherung.
Tritt eine Erkrankung erst während des Aufenthalts auf und führt zu einem vorzeitigen Abbruch oder zu medizinischer Behandlung, ist eine Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherung erforderlich.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist stets, dass die Erkrankung unerwartet eintritt. Ein typisches Beispiel wäre eine akute Lebensmittelvergiftung während der Reise. Bei bekannten Vorerkrankungen zahlen Versicherer meist nur eingeschränkt: Zum Buchungszeitpunkt muss Reisefähigkeit bestehen, und in einem festgelegten Zeitraum vor der Reise dürfen keine Behandlungen erfolgt sein. Kontrolltermine sind häufig ausgenommen.
Muss ich alle Reiseversicherungen einzeln abschließen?
Einzelne Bausteine wie Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Auslandskrankenversicherung lassen sich separat oder kombiniert abschließen. Viele Anbieter bieten hierfür abgestimmte Pakete an, die preislich günstiger sein können.
Falls ein Komplettpaket nicht den gewünschten Umfang abdeckt, kann es sinnvoll sein, die einzelnen Versicherungen getrennt und gegebenenfalls bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen.