Glas ist aus modernen Wohnungen und Häusern nicht mehr wegzudenken. Große Fensterflächen, Glastüren, Duschkabinen, Cerankochfelder oder Glasgeländer sorgen für Licht, Komfort und ein hochwertiges Wohngefühl. Gleichzeitig ist Glas empfindlich: Ein kleiner Stoß, ein herunterfallender Gegenstand oder ein Missgeschick im Alltag können schnell zu einem Bruch führen. Die Reparatur oder der Austausch von Glasflächen ist häufig teuer und wird nicht automatisch von jeder Versicherung übernommen.
Genau hier setzt die Glasversicherung an. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Glasbruch in privaten Wohnräumen und bietet Sicherheit bei Schäden, die im Alltag schneller entstehen können als gedacht. In diesem Ratgeber erfahren Sie ausführlich, was eine Glasversicherung ist, welche Leistungen sie bietet, wie sie sich von anderen Versicherungen unterscheidet, welche Kosten entstehen und für wen sich dieser Versicherungsschutz besonders eignet.
Was ist eine Glasversicherung?
Eine Glasversicherung ist eine Sachversicherung, die Kosten übernimmt, wenn Glasflächen in oder an einer Wohnung beziehungsweise einem Haus zu Bruch gehen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur klassische Fensterscheiben, sondern häufig auch viele weitere Verglasungen, die im Alltag schnell beschädigt werden können. Der Schutz greift in vielen Tarifen unabhängig davon, wie der Schaden entstanden ist – etwa durch ein Missgeschick im Haushalt, durch Unachtsamkeit, durch spielende Kinder oder durch äußere Einwirkungen wie herabfallende Gegenstände. Je nach Vertrag werden die Reparaturkosten oder der komplette Austausch der beschädigten Glasscheibe übernommen, oft inklusive Einbau und notwendiger Nebenarbeiten.

Im Unterschied zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung deckt eine Glasversicherung gezielt Bruchschäden an Glas ab, während andere Policen solche Schäden häufig nur in bestimmten Ausnahmefällen übernehmen. Gerade bei größeren Glasflächen können Reparaturen teuer werden, weil Spezialglas, Maßanfertigungen oder aufwendige Montagearbeiten nötig sind. Eine Glasversicherung kann deshalb sinnvoll sein, wenn in der Immobilie viele Glaselemente vorhanden sind oder wenn moderne Ausstattung wie Glastüren, Glasgeländer oder großflächige Duschabtrennungen verbaut ist. Entscheidend ist dabei der konkrete Tarif: Manche Verträge beziehen nur Gebäudeglas ein, andere schließen auch Mobiliarverglasungen oder Glaskeramikflächen mit ein.
Welche Glasarten sind versichert?
Welche Glasarten eine Glasversicherung abdeckt, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Viele Verträge unterscheiden zwischen fest eingebautem Gebäudeglas und beweglichen bzw. zum Hausrat gehörenden Verglasungen. Häufig umfasst der Schutz eine breite Auswahl an Glasflächen, die sowohl im Innenbereich als auch außen am Gebäude vorkommen. Typische Bestandteile sind:
- Fenster und Fenstertüren (z. B. Dreh-/Kippfenster, bodentiefe Elemente)
- Balkon- und Terrassentüren aus Glas sowie großflächige Schiebetüren
- Glastüren innerhalb der Wohnung (z. B. Wohn- oder Küchentüren mit Glasanteil)
- Duschkabinen, Duschabtrennungen und Glaswände im Bad
- Spiegel und Wandspiegel (je nach Tarif auch fest montierte Spiegelflächen)
- Glaskeramikflächen wie Ceran- und Induktionskochfelder
- Glasplatten in Möbeln (z. B. Tischplatten, Vitrinen, Regalböden)
- Glasgeländer und Glasvordächer im Außenbereich
- Wintergärten und Verglasungen von Anbauten (häufig abhängig von Tarif und Bauart)
Je nach Vertrag können auch besondere Materialien eingeschlossen sein, zum Beispiel Kunststoffscheiben, Sicherheitsglas oder spezielle Wärmeschutzverglasungen. Ebenso gibt es Tarife, die bestimmte Bruchursachen oder Glasarten ausschließen oder Begrenzungen bei Entschädigung und Umfang vorsehen. Wer eine Glasversicherung auswählt, sollte deshalb darauf achten, ob nur Gebäudeglas versichert ist oder ob auch Glas im Mobiliar und im Haushalt unter den Schutz fällt.
Welche Schäden deckt die Glasversicherung ab?
Eine Glasversicherung leistet bei Bruchschäden an versicherten Glasflächen. In vielen Tarifen spielt es keine Rolle, wodurch der Schaden ausgelöst wurde, solange tatsächlich Glas zerbrochen ist. Entscheidend ist, dass eine sichtbare Beschädigung mit Rissbildung oder vollständigem Bruch vorliegt. Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei häufig nicht nur auf den Austausch der Scheibe, sondern kann auch Kosten für Ausbau, Entsorgung und Einbau einschließen.

Typische Schadenursachen sind unter anderem:
- Stoß oder Schlag durch Gegenstände, etwa durch herunterfallende Objekte oder versehentliche Kollisionen
- Missgeschicke im Haushalt, zum Beispiel beim Umstellen von Möbeln oder beim Hantieren mit sperrigen Gegenständen
- Einwirkungen durch Kinder oder Haustiere, die unbeabsichtigt Glasflächen beschädigen
- Spannungsrisse im Glas, die ohne äußere Gewalt entstehen können
- Beschädigungen bei Reinigungsarbeiten, etwa beim Fensterputzen oder Säubern von Duschabtrennungen
- Alltägliche Unfälle, bei denen Glasflächen zu Bruch gehen
Wichtig ist, dass es sich um einen echten Bruch handelt. Reine Oberflächenveränderungen ohne Riss oder Splitterbildung gelten in der Regel nicht als Schadenfall im Rahmen der Glasversicherung. Je nach Vertrag kann es Unterschiede geben, welche Nebenkosten übernommen werden und ob Selbstbeteiligungen vorgesehen sind.
Was ist nicht versichert?
Trotz des gezielten Schutzes gibt es bei der Glasversicherung klare Ausschlüsse. Diese betreffen vor allem Schäden, bei denen kein Bruch vorliegt oder die außerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens entstehen. Solche Regelungen sollen die Abgrenzung zu Abnutzung oder zu anderen Versicherungsarten sicherstellen.
Häufig nicht versichert sind:
- Oberflächliche Kratzer oder Schrammen, bei denen das Glas nicht gebrochen ist
- Schäden durch vorsätzliches Handeln, unabhängig davon, ob sie selbst verursacht wurden oder durch Dritte
- Beschädigungen im Zusammenhang mit Bau- oder Umbauarbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich eingeschlossen sind
- Schäden an Hohlglas, etwa Trinkgläsern, Vasen oder Dekorationsobjekten
- Beschädigungen an Displays von Smartphones, Tablets oder ähnlichen Geräten
Da die Abgrenzung zwischen versichertem Bruchschaden und nicht versicherter Oberflächenbeschädigung im Einzelfall relevant sein kann, empfiehlt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Dort ist festgelegt, welche Glasarten und Schadenursachen konkret eingeschlossen sind und in welchen Fällen kein Anspruch besteht.
Welche Formen der Glasversicherung gibt es?
Glasversicherung für Mieter
Für Mieter kann eine Glasversicherung eine sinnvolle Absicherung darstellen, da in Mietwohnungen zahlreiche Glasflächen vorhanden sind, für deren Schäden sie unter Umständen einstehen müssen. Kommt es durch ein alltägliches Missgeschick zu einem Bruch, kann der Vermieter Ersatz verlangen, auch wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Typische Situationen entstehen beim Lüften, beim Umzug oder im Bad, wenn Duschkabinen und Abtrennungen aus Glas beschädigt werden. Ebenso zählen Glastüren, Spiegel oder fest verbaute Glasflächen in der Wohnung zu den Bereichen, bei denen Reparaturen schnell kostspielig werden.
Eine Glasversicherung übernimmt je nach Tarif die Kosten für Austausch und Montage der beschädigten Scheibe. In vielen Fällen sind auch Nebenarbeiten enthalten, etwa der Ausbau des alten Glases oder die Entsorgung. Für Mieter bedeutet das finanzielle Sicherheit, da bereits ein einzelner Schaden hohe Rechnungen verursachen kann. Besonders in Wohnungen mit moderner Ausstattung und viel Glas reduziert eine Glasversicherung das Risiko unerwarteter Ausgaben deutlich.
Glasversicherung für Eigentümer
Eigentümer tragen bei Glasbruch das volle Kostenrisiko, da sie für alle Reparaturen selbst aufkommen müssen. In Ein- und Mehrfamilienhäusern sind heute häufig große Fensterflächen, bodentiefe Elemente oder breite Terrassenverglasungen verbaut. Wird eine solche Scheibe beschädigt, sind Material und Einbau oft teuer, da Glas nach Maß gefertigt und fachgerecht montiert werden muss. Auch Sicherheitsglas oder spezielle Wärmeschutzverglasungen erhöhen die Kosten im Schadenfall.

Besonders anspruchsvoll sind Reparaturen an Wintergärten, Glasvordächern oder hochwertigen Glaselementen im Außenbereich. Hier können mehrere Scheiben betroffen sein oder zusätzliche Konstruktionen berücksichtigt werden müssen. Eine Glasversicherung hilft Eigentümern, diese finanziellen Belastungen abzufangen und sorgt dafür, dass Schäden zeitnah behoben werden können, ohne das Haushaltsbudget stark zu belasten. Gerade bei modernen Wohnkonzepten mit viel Glas schafft diese Absicherung Planungssicherheit.
Kombinierte Glasversicherung
Viele Versicherer bieten die Glasversicherung als Ergänzung zu bestehenden Policen an, häufig in Verbindung mit der Hausratversicherung. Diese kombinierte Lösung bündelt den Versicherungsschutz in einem Vertrag und reduziert den organisatorischen Aufwand. Schäden an Glasflächen können so über denselben Ansprechpartner abgewickelt werden, was die Übersichtlichkeit verbessert.
Eine kombinierte Glasversicherung kann preislich attraktiv sein, da Zusatzbausteine oft günstiger kalkuliert werden als eigenständige Verträge. Der Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab und sollte genau geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der versicherten Glasarten und der Entschädigungsgrenzen. Für Haushalte, in denen bereits eine Hausratversicherung besteht und viele Glasflächen vorhanden sind, stellt diese Kombination eine praktikable Möglichkeit dar, den Versicherungsschutz gezielt zu erweitern.
Was kostet eine Glasversicherung?
Die Kosten einer Glasversicherung hängen von mehreren Merkmalen rund um die Immobilie und den gewünschten Versicherungsschutz ab. Da Glasflächen in Größe, Anzahl und Bauart stark variieren können, werden Beiträge individuell kalkuliert. Ziel der Glasversicherung ist es, das finanzielle Risiko bei Glasbruch überschaubar zu halten, da Reparaturen oder der Austausch von Glas schnell teuer werden können.
Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag der Glasversicherung?
Der Jahresbeitrag einer Glasversicherung richtet sich in erster Linie nach der Wohnsituation und dem Umfang der vorhandenen Verglasung. Eine kleinere Mietwohnung verursacht in der Regel geringere Kosten als ein Einfamilienhaus mit großen Fensterflächen oder einem Wintergarten. Auch die Art der Immobilie spielt eine Rolle, da Häuser oft mehr Glasflächen im Innen- und Außenbereich aufweisen als Wohnungen.
Weitere Einflussgrößen sind die versicherten Glasarten sowie der gewählte Tarif. Verträge, die neben Fenstern und Türen auch Duschkabinen, Glasmöbel oder spezielle Verglasungen einschließen, liegen meist höher. Zur Orientierung bewegen sich die jährlichen Kosten häufig in folgenden Bereichen:
- Mietwohnung: etwa 20 bis 40 Euro pro Jahr
- Einfamilienhaus: etwa 30 bis 70 Euro pro Jahr
- Haus mit Wintergarten: etwa 50 bis 120 Euro pro Jahr
Verglichen mit möglichen Reparaturkosten, die schnell mehrere hundert Euro erreichen können, bleiben die Beiträge einer Glasversicherung meist gut kalkulierbar.

Selbstbeteiligung bei der Glasversicherung
Einige Tarife der Glasversicherung sehen eine Selbstbeteiligung vor. Dabei übernimmt der Versicherte im Schadenfall einen festgelegten Betrag selbst, während der restliche Schaden von der Versicherung getragen wird. Diese Regelung wirkt sich direkt auf die Höhe des Jahresbeitrags aus.
Typische Varianten sind zum Beispiel:
- keine Selbstbeteiligung mit vollständiger Kostenübernahme
- ein Eigenanteil von rund 100 Euro mit geringerem Jahresbeitrag
- ein höherer Eigenanteil ab etwa 150 Euro, wodurch der Beitrag weiter sinkt
Welche Lösung passend ist, hängt davon ab, wie hoch das persönliche Sicherheitsbedürfnis ist und ob kleinere Schäden selbst getragen werden können. Eine Glasversicherung mit Selbstbeteiligung eignet sich vor allem dann, wenn man bereit ist, im Schadenfall einen Teil der Kosten zu übernehmen, um langfristig Beiträge zu sparen.
Für wen lohnt sich eine Glasversicherung besonders?
Eine Glasversicherung eignet sich vor allem für Haushalte, in denen viele oder empfindliche Glasflächen vorhanden sind. Je größer der Anteil an Glas in einer Wohnung oder einem Haus ist, desto höher fällt im Schadenfall das finanzielle Risiko aus. Besonders betroffen sind Immobilien mit großen Fensterfronten, bodentiefen Verglasungen oder aufwendig gestalteten Glasbauteilen.
Sinnvoll ist eine Glasversicherung unter anderem für:
- Haushalte mit großflächigen Fenstern oder Terrassentüren
- Familien mit Kindern, bei denen Glas häufiger unbeabsichtigt beschädigt wird
- Haushalte mit Haustieren, die im Alltag Glasflächen gefährden können
- Wohnungen mit hochwertigen Duschkabinen oder Glasabtrennungen
- Häuser mit Wintergärten, Glasvordächern oder ähnlichen Konstruktionen
- Mieter, die für Schäden an fest verbauten Glaselementen haftbar gemacht werden können
Gerade bei modernen Wohnkonzepten mit viel Glas entstehen im Schadenfall schnell hohe Kosten für Austausch und Montage. Eine Glasversicherung bietet hier finanzielle Absicherung und sorgt dafür, dass Reparaturen ohne große Belastung des Haushaltsbudgets durchgeführt werden können.

Glasversicherung im Schadenfall – wie läuft es ab?
Der Ablauf bei einem Schaden ist bei einer Glasversicherung in der Regel klar strukturiert und gut nachvollziehbar. Sobald eine Glasscheibe zu Bruch gegangen ist, steht zunächst die Sicherheit im Vordergrund. Lose Splitter sollten entfernt und die beschädigte Stelle vorübergehend gesichert werden, um weitere Gefahren zu vermeiden. Danach wird der Schaden dem Versicherer gemeldet, häufig über ein Online-Formular oder telefonisch. Viele Anbieter stellen dafür eigene Schadenhotlines oder digitale Meldewege bereit.
Nach der Schadenmeldung fordert der Versicherer meist ergänzende Unterlagen an. Dazu zählen Fotos der beschädigten Glasfläche oder ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs. In manchen Fällen reicht bereits eine Fotodokumentation aus, um die Freigabe für die Reparatur zu erhalten. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann die Reparatur oder der Austausch der Scheibe erfolgen. Zahlreiche Versicherer arbeiten mit Partnerbetrieben zusammen und kümmern sich auf Wunsch um die Beauftragung eines geeigneten Handwerkers. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Betrieb und Versicherung, sodass der Versicherte kaum organisatorischen Aufwand hat. Je nach Tarif kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer getragen werden.
Glasversicherung kündigen oder wechseln
Eine Glasversicherung lässt sich in vielen Fällen jährlich beenden oder durch einen anderen Tarif ersetzen. Die ordentliche Kündigung ist meist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Üblich ist eine Kündigungsfrist von einem Monat, gerechnet bis zum Ablauf des Versicherungsjahres. Geht die Kündigung fristgerecht beim Versicherer ein, endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Termin.
Neben der regulären Kündigung besteht häufig auch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift zum Beispiel nach einem Schadenfall, wenn der Versicherer Leistungen erbracht hat, oder nach einer Beitragserhöhung. In solchen Situationen kann der Vertrag innerhalb einer festgelegten Frist beendet werden, unabhängig von der normalen Laufzeit. Das gibt Versicherten die Möglichkeit, auf veränderte Bedingungen zu reagieren.

Vor einem Wechsel empfiehlt sich ein genauer Vergleich der angebotenen Leistungen. Dabei sollte geprüft werden, welche Glasarten versichert sind, ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist und wie hoch mögliche Entschädigungsgrenzen ausfallen. Ein neuer Vertrag sollte idealerweise erst abgeschlossen werden, wenn klar ist, dass der bisherige Versicherungsschutz tatsächlich endet, damit keine Versorgungslücke entsteht. Ein Tarifwechsel kann sinnvoll sein, wenn sich die Wohnsituation geändert hat, etwa durch einen Umzug oder den Einbau zusätzlicher Glasflächen.
Häufige Fragen zur Glasversicherung (FAQ)
Ist Glasbruch durch Sturm abgesichert?
Ob Schäden durch Sturm oder andere Wettereinflüsse übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. In vielen Glasversicherungen zählen solche Bruchschäden zum Leistungsumfang, während sie in der Hausratversicherung oft nur eingeschränkt berücksichtigt werden.
Sind Ceran- oder Induktionskochfelder versichert?
Viele Tarife schließen Glaskeramikflächen ein, sofern sie ausdrücklich genannt sind. Entscheidend ist, ob diese Flächen im Vertrag als versicherte Glasart aufgeführt werden.
Leistet die Glasversicherung auch bei eigenem Verschulden?
In der Regel ja, solange der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Missgeschicke im Alltag oder Unachtsamkeit führen meist nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Sind Glasplatten in Möbeln mitversichert?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Verträge beziehen Glasplatten in Tischen, Regalen oder Vitrinen ein, andere beschränken sich auf fest verbaute Glasflächen.
Übernimmt die Glasversicherung auch Einbau- und Montagekosten?
In vielen Fällen sind neben dem Material auch der Ausbau der beschädigten Scheibe, die Entsorgung und der fachgerechte Einbau Bestandteil der Leistung. Details ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Fazit: Glasversicherung als sinnvolle Ergänzung
Die Glasversicherung bietet gezielten Schutz vor finanziellen Belastungen durch Glasbruch in Haus und Wohnung. Sie ergänzt bestehende Versicherungen wie Hausrat oder Wohngebäudeversicherung und schließt eine häufig unterschätzte Lücke. Gerade bei modernen Wohnkonzepten mit viel Glas kann sich dieser Versicherungsschutz schnell auszahlen.
Wer Leistungen, Kosten und den eigenen Bedarf sorgfältig abwägt, findet eine Glasversicherung, die Sicherheit bietet und unangenehme Überraschungen im Schadenfall vermeidet.
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