Gesetzliche Krankenversicherungen Vergleich 01/2026

Die gesetzliche Krankenversicherungen bilden die Grundlage der medizinischen Versorgung für den Großteil der Bevölkerung in Deutschland. Sie funktionieren nach dem Solidarprinzip: Der Versicherungsschutz ist für alle Mitglieder gleich, während sich die Beiträge am Einkommen orientieren. Unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Gesundheitszustand erhalten Versicherte Zugang zu den gesetzlich festgelegten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was sind Gesetzliche Krankenversicherungen?

Die gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) ist ein staatlich geregeltes Krankenversicherungssystem in Deutschland, das die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellt. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Pflichtversichert sind unter anderem Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose und Rentner, während andere Personengruppen sich freiwillig gesetzlich versichern können. Die GKV übernimmt wichtige Leistungen wie Arzt- und Facharztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Medikamente sowie Vorsorgeuntersuchungen, wobei der Leistungskatalog gesetzlich festgelegt ist und für alle Versicherten weitgehend gleich gilt.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherungen?

Das Solidarprinzip

In der gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) sind die Versicherten Teil einer Solidargemeinschaft. Alle Mitglieder haben Anspruch auf medizinische Leistungen, unabhängig davon, wie hoch ihre individuellen Beiträge sind. Die Finanzierung erfolgt einkommensabhängig: Wer mehr verdient, leistet einen höheren Beitrag, ohne dadurch einen erweiterten Leistungsanspruch zu erhalten. Personen mit hohem Behandlungsbedarf oder geringem Einkommen profitieren besonders von diesem Modell.

Da sich Lebenssituationen ändern können, etwa durch Alter, Krankheit oder Unfall, ist innerhalb der GKV ein Ausgleich vorgesehen. Grundlage ist das Prinzip gleicher Leistungen für alle Versicherten. Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und gilt einheitlich für alle Mitglieder.

Gemeinsam mit der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherungen Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.

Der Gesundheitsfonds

Seit dem 1. Januar 2009 werden die Beiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zentral im Gesundheitsfonds gesammelt. In diesen Fonds fließen sowohl die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile als auch Mittel aus dem Bundeshaushalt ein.

Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die gesetzlichen Krankenkassen die finanziellen Mittel für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten. Die Verteilung erfolgt nach festen Vorgaben und berücksichtigt unter anderem die Altersstruktur und den Gesundheitszustand der Versicherten einer Krankenkasse.

Was ist in der gesetzliche Krankenversicherung versichert?

Alle gesetzliche Krankenversicherungen erbringen die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in gleicher Form. Dazu zählen unter anderem freie Arztwahl, Behandlungen beim Arzt und Zahnarzt, Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel, Impfungen, Krankenhausaufenthalte, Krankengeld sowie Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation. Entsprechend ähneln sich die Leistungspakete der Kassen zu etwa 90 bis 95 Prozent.

Unterschiede ergeben sich vor allem in dem verbleibenden Teil des Angebots. Hier setzen Krankenkassen auf Bonusprogramme, freiwillige Mehrleistungen und ergänzende Versicherungsangebote, um sich voneinander abzugrenzen. Gerade in diesen Bereichen können die Leistungen deutlich variieren. Wer einen Wechsel der Krankenkasse erwägt, sollte diese Unterschiede sorgfältig prüfen und in die Entscheidung einbeziehen.

Zusatzleistungen in der GKV

Vorsorgeuntersuchungen

Gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen können bei vielen Krankenkassen erst ab einem bestimmten Alter in Anspruch genommen werden. Einige gesetzliche Krankenversicherungen gehen jedoch darüber hinaus und bieten ausgewählte Vorsorgeleistungen bereits für jüngere Versicherte an. Dazu zählen zum Beispiel Hautkrebsscreenings oder Darmspiegelungen, die je nach Krankenkasse früher als gesetzlich vorgesehen übernommen werden.

Zahn-Leistungen

Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung

Viele gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. In der Regel wird hierfür ein jährlicher Zuschuss bis zu einer festgelegten Höchstgrenze gewährt. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten sogar vollständig, sofern die Behandlung bei einem Vertragspartner erfolgt. Voraussetzung ist häufig, dass die Zahnreinigung bei einem bestimmten Zahnarzt oder in einer kooperierenden Praxis durchgeführt wird.

Vergünstigter Zahnersatz

gesetzliche Krankenversicherungen stellen grundsätzlich eine zahnmedizinische Mindestversorgung sicher. Abhängig vom jeweiligen Leistungskatalog können darüber hinaus Zuschüsse für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen gezahlt werden – allerdings meist nur bis zu einem fest definierten Betrag.

Wichtig: Um diese Zuschüsse zu erhalten, verlangen viele Krankenkassen bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehören regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sowie die Behandlung bei festgelegten Zahnärzten oder Dentallaboren. Ohne entsprechenden Nachweis kann der Zuschuss gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Osteopathie

Einige gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen und erstatten diese bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Jahr. Ziel der Osteopathie ist es, durch manuelle Techniken die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.

Zum Einsatz kommen dabei unter anderem Behandlungen bei Beschwerden des Bewegungsapparates, etwa an Muskeln, Sehnen oder Gelenken. Teilweise werden auch funktionelle Störungen innerer Organe osteopathisch behandelt.

Achtung: Die Erstattung ist in der Regel auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollten Sie vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Homöopathie

Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für homöopathische Behandlungen bis zu einer bestimmten Jahresgrenze. Dazu zählen unter anderem homöopathische Arzneimittel wie Globuli, pflanzliche Präparate oder mineralische Wirkstoffe.

Der Leistungsumfang unterscheidet sich allerdings deutlich von Kasse zu Kasse. Während einige Krankenkassen homöopathische Leistungen vollständig erstatten, übernehmen andere lediglich einen Zuschuss zu den Medikamentenkosten.

Achtung: Ob und in welchem Umfang homöopathische Behandlungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Erstattungsbeträge und Voraussetzungen.

Bonushefte und Bonusprogramme

Ein gesundheitsbewusster Lebensstil wird von vielen gesetzliche Krankenversicherungen durch Bonusprogramme belohnt. Versicherte können Punkte sammeln, zum Beispiel durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten oder die Teilnahme an Gesundheitskursen.

Die gesammelten Punkte lassen sich anschließend gegen Prämien eintauschen. Diese können in Form von Geldleistungen, Gutscheinen oder Sachprämien ausgezahlt werden.

Bonusprogramme sollen Versicherte motivieren, aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun – und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, finanzielle Vorteile zu nutzen.

Kosten und Beiträge der gesetzliche Krankenversicherungen

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für Versicherte grundsätzlich 14,6 Prozent des Bruttomonatsgehalts. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Ehepartner und Kinder ohne eigenes oder nur geringes Einkommen können kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden.

Für die meisten Mitglieder gilt der allgemeine Beitragssatz, der einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche einschließt. Daneben existiert ein ermäßigter Beitragssatz, bei dem kein Krankengeld gezahlt wird. Dieser kommt unter anderem für Studierende oder Selbstständige infrage.

Selbstständig Tätige, die freiwillig in der GKV versichert sind, können wählen: Entscheiden sie sich für den allgemeinen Beitragssatz, sind sie ab der siebten Woche einer Erkrankung über die Krankenkasse gegen Verdienstausfälle abgesichert. Für Einkommensverluste in den ersten sechs Wochen ist jedoch eine separate Zusatzabsicherung erforderlich.

Rentnerinnen und Rentner zahlen ebenfalls den allgemeinen Beitragssatz, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

GKV Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Versichertengruppe Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag 14,60 %
Ermäßigter Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld 14,00 %
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,60 %
Beitragssatz aus gesetzlicher Rente 14,60 %
Pflegeversicherung 3,60 %
Pflegeversicherung für Kinderlose 4,20 %
Beitragsbemessungsgrenze (Monatseinkommen) 5.512,50 €
Beitragsbemessungsgrenze (Jahreseinkommen) 66.150 €

GKV Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte 2026

Personenkreis Anspruch auf Krankengeld Beitragshöhe pro Monat
Über der Versicherungspflichtgrenze verdienende Arbeitnehmer/innen ja 942,64 €*
Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.248,33 €) nein 205,97 €*
Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.248,33 €) ja 213,46 €*
Höchstbeitrag für Selbstständige nein 906,81 €*
Höchstbeitrag für Selbstständige ja 939,89 €*
Höchstbeitrag für sonstige freiwillig Versicherte nein 906,81 €*

Der Beitrag zur gesetzliche Krankenversicherungen wird grundsätzlich als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet. Wer mehr verdient, zahlt also höhere Beiträge als jemand mit geringerem Einkommen. Allerdings greift ab einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze eine Obergrenze: Einkommen, das darüber hinausgeht, wird bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr berücksichtigt. Diese Grenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Einkommensentwicklung angepasst.

Mit dieser Regelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, auch Besserverdienende im Solidarsystem der gesetzliche Krankenversicherungen zu halten und einen Wechsel in die private Krankenversicherung weniger attraktiv zu machen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze – beide Werte haben unterschiedliche Funktionen und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen Vergleich

Produkt GKV HKK GKV Techniker Krankenkasse GKV BKK Firmus GKV Audi BKK
Krankenkassen-Beitrag 215 € 216 € 210 € 215 €
Zusatzbeitrag 2,59% 2,69% 2,18% 2,60%
Beitrag gesamt 17,19% 17,29% 16,78% 17,20%
Aktualität Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell
Preis-Leistung 7,8/10
Stark
7,2/10
Stark
7/10
Stark
7/10
Stark
Zusatzleistungen 7,7/10
Stark
6,2/10
Stark
6,9/10
Stark
6,4/10
Stark
Professionelle Zahnreinigung 1 x im Jahr kostenfrei 40 € / Jahr 1 x im Jahr kostenfrei 2 x 30 € / Jahr
Reiseimpfungen kostenfrei Gesetzl. Zuzahlung fällt an Gesetzl. Zuzahlung fällt an kostenfrei
Grippeimpfung kostenfrei Gesetzl. Zuzahlung fällt an Gesetzl. Zuzahlung fällt an kostenfrei
Hautkrebsscreening 100 € alle 2 Jahre kostenfrei alle 2 Jahre 100 € im Jahr  kostenfrei alle 2 Jahre
Homöopathie 100 € / Jahr 100€ / Jahr nein 100 € / Jahr
Osteopathie 160 € / Jahr 120 € / Jahr 150 € / Jahr 120 € / Jahr
Bonus 35 € / Jah 20 € / Jah 25 € / Jah 40€ / Jah
Gesundheitskurse 2 Kurse / Jahr, max. 100 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 150 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 120 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 100 € / Kurs
Sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre: 60 € (Basis), 140 € (erweitert) alle 2 Jahre: 60 € (Basis), 120 € (erweitert) alle 2 Jahre: 30 € alle 2 Jahre: 60 € (Basis), 140 € (erweitert)
Zuschüsse für Schwangere 300 € nur regional möglich 100 € 200 €
Gesundheits-Check-Up 100 € alle drei Jahre 35 € alle drei Jahre 100 € / Jahr nein
Brustkrebsfrüherkennung bei erhöhtem Risiko bei erhöhtem Risiko bei erhöhtem Risiko bei erhöhtem Risiko
Service 7,8/10
Stark
10/10
Sehr Stark
3,3/10
Schwach
6.5/10
Stark
Anzahl Versicherte 995.000 12.000.000 970.000 5.400.000
Geschäftsstellen 9 174 bundeswei 11 28
Medizinische Telefonberatung immer erreichbar immer erreichbar beschränkt erreichbar immer erreichbar
Facharzt-Vermittlung über Terminservice X

 

Produkt GKV DAK-Gesundheit GKV HEK GKV Energie BKK GKV IKK classic
Krankenkassen-Beitrag 223 € 219 € 232 € 225 €
Zusatzbeitrag 3,20% 2,89% 3,98% 3,40%
Beitrag gesamt 17,80% 17,49% 18,58% 18%
Aktualität Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell
Preis-Leistung 6,5/10
Stark
6,3/10
Stark
5,8/10
Moderat
5,7/10
Moderat
Zusatzleistungen 7,5/10
Stark
6,1/10
Stark
7,9/10
Stark
6,6/10
Stark
Professionelle Zahnreinigung 60 € / Jahr 10 € / Jahr 2 x 25 € / Jahr 1 x im Jahr kostenfrei
Reiseimpfungen kostenfrei Gesetzl. Zuzahlung fällt an kostenfrei Gesetzl. Zuzahlung fällt an
Grippeimpfung kostenfrei Gesetzl. Zuzahlung fällt an kostenfrei kostenfrei
Hautkrebsscreening 60 € alle 2 Jahre kostenfrei alle 2 Jahre kostenfrei alle 2 Jahre 30 € alle 2 Jahre
Homöopathie 100 € / Jahr 100 € / Jahr 100 € / Jahr 50 € / Jahr
Osteopathie 120 € / Jahr 90 € / Jahr 90 € / Jahr 160 € / Jahr
Bonus 75 € / Jahr 15 € / Jahr 60 € / Jahr 70 € / Jahr
Gesundheitskurse 2 Kurse / Jahr, max. 75 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, 75 – 250 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 80 % der Kosten 2 Kurse / Jahr, max. 90 € / Kurs
Sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre: 60 € (Basis), 120 € (erweitert) alle 2 Jahre: 60 € (Basis), 120 € (erweitert) alle 2 Jahre: 100 % alle 2 Jahre: 130 €
Zuschüsse für Schwangere 500 € 100 € 500 € 100 €
Gesundheits-Check-Up 40 € alle zwei Jahre 100 € / Jahr 100 € alle drei Jahre nein
Brustkrebsfrüherkennung auch ohne erhöhtes Risiko bei erhöhtem Risiko bei erhöhtem Risiko nein
Service 8,9/10
Sehr Stark
7,4/10
Stark
7,2/10
Sehr Stark
7,8/10
Sehr Stark
Anzahl Versicherte 5.400.000 594.000 132.000 2.900.000
Geschäftsstellen 313 bundesweit 4 14 160
Medizinische Telefonberatung immer erreichba immer erreichba immer erreichba immer erreichba
Facharzt-Vermittlung über Terminservice

 

Produkt GKV Big direkt gesund GKV KKH GKV R+V BKK GKV BKK24
Krankenkassen-Beitrag 229 € 230 € 227 € 237 €
Zusatzbeitrag 3,69% 3,78% 3,49% 4,39%
Beitrag gesamt 18,29% 18,38% 18,16% 18,99%
Aktualität Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell
Preis-Leistung 5,6/10
Moderat
5,4/10
Moderat
5,3/10
Moderat
5,3/10
Moderat
Zusatzleistungen 7,3/10
Stark
6,5/10
Stark
6,5/10
Stark
7,6/10
Stark
Professionelle Zahnreinigung 2 x 75 € 2 x 60 € / Jahr 1 x im Jahr kostenfrei 146 € / Jahr
Reiseimpfungen kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei
Grippeimpfung kostenfrei kostenfrei Kasse trägt 80 % der Kosten nur für Risikogruppen
Hautkrebsscreening kostenfrei alle 2 Jahre 50 € alle 2 Jahre kostenfrei alle 2 Jahre kostenfrei alle 1 – 2 Jahre
Homöopathie 50 € / Jah nein nein 100 € / Jah
Osteopathie 160 € / Jah 240€ / Jah 120 € / Jah 360 € / Jah
Bonus 130 € / Jah 50 € / Jah 35 € / Jah 30 € / Jah
Gesundheitskurse 2 Kurse / Jahr, max. 120 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 150 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 100 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 125 € / Kurs
Sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre: 300 € 1 x im Jahr: 60 € (Basis), 120 € (erweitert) alle 2 Jahre: 60 € (Basis), 120 € (erweitert) alle 2 Jahre: 60 € (Basis), 120 € (erweitert)
Zuschüsse für Schwangere 150 € volle Kostenübernahme 50 € 30 – 60 € je Test
Gesundheits-Check-Up nein 40 € alle zwei Jahre nein nur in BW und Bayern
Brustkrebsfrüherkennung auch ohne erhöhtes Risiko bei erhöhtem Risiko bei erhöhtem Risiko auch ohne erhöhtes Risiko
Service 7,4/10
Stark
10/10
Stark
6,7/10
Stark
6,7/10
Stark
Anzahl Versicherte 504.000 1.500.000 172.000 119.000
Geschäftsstellen 11 106 bundesweit 1 20
Medizinische Telefonberatung immer erreichbar immer erreichbar immer erreichbar beschränkt erreichbar
Facharzt-Vermittlung über Terminservice

 

Produkt GKV mkk – meine Krankenkasse GKV Viactiv GKV SBK GKV BKK Verbundplus
Krankenkassen-Beitrag 226 € 235 € 230 € 231 €
Zusatzbeitrag 3,50% 4,19% 3,80% 3,89%
Beitrag gesamt 18,10% 18,79% 18,40% 18,49%
Aktualität Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell Beitrag und Leistung für 2026 aktuell
Preis-Leistung 5,2/10
Moderat
4,9/10
Moderat
4,8/10
Moderat
4,8/10
Moderat
Zusatzleistungen 7,9/10
Stark
6,1/10
Stark
5,6/10
Moderat
7/10
Stark
Professionelle Zahnreinigung 2 x 40 € / Jahr 2 x 30 € / Jahr 1 x im Jahr kostenfrei 2 x im Jahr kostenfrei
Reiseimpfungen kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei
Grippeimpfung kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei
Hautkrebsscreening kostenfrei alle 1 – 2 Jahre kostenfrei 25 € im Jahr kostenfrei alle 2 Jahre
Homöopathie 100 € / Jahr nein nein nein
Osteopathie 240 € / Jahr 400 € / Jahr 180 € / Jahr nein
Bonus 15 € / Jahr 55 € / Jahr 35 € / Jahr 25 € / Jahr
Gesundheitskurse 2 Kurse / Jahr, max. 400 € für beide Kurse 2 Kurse / Jahr, max. 550 € für beide Kurse 2 Kurse / Jahr, max. 80 € / Kurs 2 Kurse / Jahr, max. 150 € / Kurs
Sportmedizinische Untersuchung alle 2 Jahre: 80 € (Basis), 150 € (erweitert] alle 2 Jahre: 140 € alle 2 Jahre: 65 € (Basis), 140 € (erweitert) alle 2 Jahre: 80 % max. 60 €
Zuschüsse für Schwangere 600 € 300 € 100 € 150 €
Gesundheits-Check-Up nein nein nein nein
Brustkrebsfrüherkennung auch ohne erhöhtes Risiko auch ohne erhöhtes Risiko bei erhöhtem Risiko bei erhöhtem Risiko
Service 4,8/10
Moderat
7,8/10
Stark
7,2/10
Stark
4,3/10
Moderat
Anzahl Versicherte 535.000 683.000 1.100.000 124.000
Geschäftsstellen 34 30 74 5
Medizinische Telefonberatung immer erreichbar immer erreichbar immer erreichbar beschränkt erreichbar
Facharzt-Vermittlung über Terminservice X

Die Krankenversicherungen werden die Prämien im Jahr 2026 erhöhen.

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2025 Zusatzbeitrag 2026
AOK Baden-Württemberg 2,6 % 2,99 %
AOK Bayern 2,69 % 2,69 %
AOK Bremen/Bremerhaven 2,49 % 3,29 %
AOK Hessen 2,49 % 2,98 %
AOK Niedersachsen 2,7 % 2,98 %
AOK Nordost 3,5 % 3,5 %
AOK Nordwest 2,79 % 2,99 %
AOK Plus 3,1 % 3,1 %
AOK Rheinland / Hamburg 2,99 % 3,29 %
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland 2,47 % 2,47 %
AOK Sachsen-Anhalt 2,5 % 2,89 %
Audi BKK 2,4 % 2,6 %
Bahn BKK 3,4 % 3,65 %
Barmer 3,29 % 3,29 %
Bergische Krankenkasse 2,95 % 3,79 %
Bertelsmann BKK 3,2 % 3,2 %
BIG direkt gesund 3,39 % 3,69 %
BKK Akzo Nobel Bayern 3,39 % 3,39 %
BKK Diakonie 3,8 % 3,8 %
BKK DürkoppAdler 3,88 % 3,88 %
BKK Euregio 3,39 % 3,39 %
BKK exklusiv 2,39 % 3,49 %
BKK Faber-Castell & Partner 2,18 % 2,48 %
BKK Firmus 2,18 % 2,18 %
BKK Freudenberg 2,49 % 2,99 %
BKK Gildemeister Seidensticker 3,4 % 3,4 %
BKK Herkules 4,38 % 4,38 %
BKK Linde 2,99 % 2,99 %
BKK Melitta Hmr 3,5 % 3,9 %
BKK mkk – meine krankenkasse 3,5 % 3,5 %
BKK Pfaff 2,78 % 2,78 %
BKK Pfalz 3,9 % 3,9 %
BKK Provita 2,89 % 3,79 %
BKK Public 2,3 % 2,5 %
BKK SBH 2,44 % 2,79 %
BKK Scheufelen 3,4 % 3,99 %
BKK Technoform 3,49 % 3,49 %
BKK VDN 3,19 % 3,19 %
BKK Verbundplus 3,89 % 3,89 %
BKK Werra-Meissner 3,39 % 4,35 %
BKK Wirtschaft & Finanzen 3,99 % 3,99 %
BKK mkk- meine krankenkasse 3,5 % 3,5 %
BKK24 4,39 % 4,39 %
Bosch BKK 2,68 % 3,18 %
Continentale BKK 3,33 % 3,33 %
DAK 2,8 % 3,2 %
Debeka BKK 3,25 % 3,25 %
Energie-BKK 2,98 % 3,98 %
Heimat Krankenkasse 3,1 % 3,90 %
HEK 2,5 % 2,89 %
HKK 2,19 % 2,59 %
IKK Brandenburg und Berlin 4,35 % 4,35 %
IKK – die Innovationskasse 4,3% 4,3%
IKK classic 3,4 % 3,4 %
IKK gesund plus 3,39 % 3,39 %
IKK Südwest 3,25 % 3,25 %
KKH 3,78 % 3,78 %
Knappschaft 4,4 % 4,3 %
Mhplus BKK 3,29 % 3,86 %
Mobil Krankenkasse 3,89 % 3,89 %
Novitas BKK 2,98 % 3,60 %
Pronova BKK 3,2 %  3,70 % 
R + V BKK 2,96 % 3,49 %
Salus BKK 2,99 % 3,29 % 
SBK 3,8 % 3,8 %
Securvita BKK 3,9 % 3,9 % 
SKD BKK 2,48 % 2,98 %
Techniker Krankenkasse 2,45 % 2,69 % 
Tui BKK 2,5 % 2,5 % 
Viactiv 3,27 % 4,19 % 
Vivida BKK 3,79 %  3,79 % 
WMF BKK 2,45 % 2,85 %
ZF BKK 3,4 %  3,4 % 

Unterschiede zur privaten Krankenversicherung

Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet oder selbstständig tätig ist, hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Zu den häufig genannten Vorteilen der PKV zählen unter anderem die Kostenübernahme für zugelassene Medikamente, die Wahl einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus, eine größere Therapiefreiheit für behandelnde Ärzte sowie oft kürzere Wartezeiten bei Facharztterminen.

Gerade für junge und gesunde Versicherte können die Beiträge in der PKV zunächst niedriger ausfallen als in der gesetzliche Krankenversicherungen. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge jedoch häufig deutlich an, da sie sich in der PKV am individuellen Risiko orientieren.

Was anfangs durch einen umfangreichen Leistungsumfang und attraktive Tarife überzeugt, kann sich langfristig als finanzielle Belastung erweisen. Viele Privatversicherte stellen im Laufe der Zeit fest, dass die Beiträge – insbesondere im Rentenalter – schwer kalkulierbar werden. Entsprechend wächst bei einigen der Wunsch, wieder in das solidarisch finanzierte System der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. Eine Rückkehr ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Mögliche Wege zurück in die GKV sind begrenzt:
Angestellte können durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder ein Sabbatical mit ihrem Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen und werden dadurch wieder versicherungspflichtig. Selbstständige haben grundsätzlich nur dann eine Wechselmöglichkeit, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen, deren Einkommen unterhalb der Grenze liegt.

Wichtig: Mit solchen Schritten sollte nicht bis kurz vor dem Renteneintritt gewartet werden. Ab einem Alter von 55 Jahren sind die Chancen auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung stark eingeschränkt.

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten eine verlässliche Absicherung mit klar definiertem Leistungsumfang und einkommensabhängigen Beiträgen. Besonders für Familien, Menschen mit schwankendem Einkommen oder geringerer Rente stellen sie oft eine stabile und kalkulierbare Lösung dar. Welche gesetzliche Krankenkasse am besten passt, hängt vor allem von Zusatzleistungen, Serviceangeboten und dem individuellen Bedarf ab.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Voraussetzungen für den Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung?

Nach einem Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse gilt grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist ein erneuter Wechsel möglich.
Es besteht jedoch eine Ausnahme: Erhebt die Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall ist ein Wechsel auch vor Ablauf der Bindungsfrist zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate.

Wie kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Der Wechsel innerhalb der gesetzliche Krankenversicherungen ist in der Regel unkompliziert. Sobald die geltenden Bindungs- und Kündigungsfristen eingehalten werden, reicht die Anmeldung bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse aus.
Die neue Krankenkasse übernimmt anschließend die Kündigung bei der bisherigen Versicherung.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht bei gesetzlichen Krankenkassen?

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn die bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Dieses Recht kann auch dann ausgeübt werden, wenn die reguläre Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Versicherte kann sich in diesem Fall direkt bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse anmelden.

Kann ich von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherungen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Entsteht erneut eine gesetzliche Versicherungspflicht, kann der Wechsel erfolgen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird und anschließend ein Angestelltenverhältnis aufgenommen wird, bei dem das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....