Krankenversicherung Selbstständige: Was müssen Sie wissen?

Die Krankenversicherung Selbstständige betrifft alle, die freiberuflich oder gewerblich tätig sind und keinen Arbeitgeber haben, der sich an den Beiträgen beteiligt. Selbstständige stehen vor der Entscheidung zwischen gesetzlicher und private Krankenversicherung. Welche Form passend ist, hängt unter anderem vom Einkommen, vom Absicherungsbedarf und von der langfristigen Planung ab.

Welche Art von Krankenversicherung sollten Selbstständige abschließen?

In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Hauptberuflich Selbstständige haben dabei die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat absichern. Anders als bei Angestellten ist die Höhe des Einkommens für diese Entscheidung nicht ausschlaggebend.

Eine Einschränkung dieser Wahlmöglichkeit gilt für Freiberufler mit künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen sie der Versicherungspflicht über die Künstlersozialversicherung. Ob diese Regelung zutrifft, hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab.

Welche Form der Absicherung langfristig passt, sollte sorgfältig geprüft werden. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist in vielen Fällen dauerhaft und lässt sich später nur unter engen Bedingungen rückgängig machen.

Für Existenzgründende und Selbstständige mit niedrigeren oder schwankenden Einnahmen spricht häufig die gesetzliche Krankenversicherung. Dort orientieren sich die Beiträge am tatsächlichen Einkommen, was in wirtschaftlich schwierigeren Phasen entlastend wirken kann.

Die private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, Tarife mit einem erweiterten Leistungsumfang zu wählen. Die Beitragshöhe richtet sich jedoch nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss und bleibt auch dann bestehen, wenn die Einnahmen zeitweise zurückgehen.

Wer sich zwischen gesetzliche und private Krankenversicherung entscheiden möchte, sollte neben den aktuellen Kosten auch die langfristigen Folgen berücksichtigen und die eigenen beruflichen und finanziellen Perspektiven realistisch einschätzen.

Wer vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war und als Selbstständige oder Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte, muss diese Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht treffen (§ 9 Abs. 2 SGB V). Dafür ist bei der bisherigen Krankenkasse ein Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft zu stellen.

Krankenversicherung Selbstständige

Was kostet die Krankenversicherung für Selbstständige?

Gesetzlich versichert

In der gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich der Beitrag am Einkommen. Selbstständig Tätige zahlen grundsätzlich den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Dieser unterscheidet sich je nach Kasse und liegt im aktuellen Jahr im Durchschnitt bei 2,5 Prozent.

Als freiwillig gesetzlich Versicherte oder Versicherter werden Beiträge auf sämtliche Einkunftsarten erhoben. Dazu zählen nicht nur Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit, sondern auch Erlöse aus Vermietung oder Kapitalanlagen. Berücksichtigt wird das Einkommen jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 5.512,50 Euro pro Monat liegt. Einkünfte oberhalb dieses Betrags bleiben für die Beitragsberechnung außer Ansatz.

Selbstständige sollten frühzeitig prüfen, wie sie sich bei längerer Arbeitsunfähigkeit absichern möchten. Wer den Anspruch auf Krankengeld über die gesetzliche Krankenkasse wählt, zahlt statt des ermäßigten Satzes den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag. Der Unterschied beträgt damit 0,6 Prozentpunkte. Im Gegenzug besteht ein Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie auf Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt.

Reicht dieser gesetzliche Anspruch nicht aus, etwa weil eine frühere Auszahlung benötigt wird, kann er erweitert werden. Dafür bieten Krankenkassen besondere Wahltarife an, für die ein weiterer Beitrag anfällt.

Als andere Absicherungsform kommt eine private Krankentagegeldversicherung in Betracht, die unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Privat krankenversichert

Wie hoch die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung ausfallen, lässt sich nicht allgemein festlegen. Maßgeblich sind Dein Alter und Dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie der gewählte Tarif. Um eine realistische Einschätzung zu erhalten, sind individuelle Angebote erforderlich.

Für einen Tarif mit umfangreichen Leistungen ist bei einem Eintrittsalter von etwa 35 Jahren häufig mit monatlichen Beiträgen zwischen 450 und 700 Euro zu rechnen. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich auch in der privaten Absicherung die Beiträge im Zeitverlauf verändern und ansteigen.

Krankenversicherung Selbstständige

Wie berechnet sich der Beitrag für Selbstständige?

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem gesamten Einkommen der versicherten Person. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit als auch weitere Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen.

Als Grundlage für die Beitragsfestsetzung dient der Einkommensteuerbescheid. Liegt dieser noch nicht vor, nimmt die Krankenkasse zunächst eine Einkommensschätzung vor. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, erfolgt eine Überprüfung. Weicht das tatsächliche Einkommen von der Schätzung ab, kann es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen.

Auch bei Existenzgründenden wird das Einkommen zu Beginn auf dieser Basis geschätzt und später anhand des Steuerbescheids angepasst.

Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Auch wenn sich der Beitrag an Deinem Einkommen orientiert, gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Untergrenze. Diese Mindestbemessungsgrundlage liegt aktuell bei rund 1.248 Euro pro Monat. Auf dieser Basis setzt die Krankenkasse den Beitrag fest, selbst wenn Deine tatsächlichen Einnahmen darunter liegen.

Entscheidest Du Dich gegen einen Anspruch auf Krankengeld und zahlst daher den Beitragssatz von 14 Prozent, ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag von etwa 175 Euro für die Krankenversicherung. Hinzu tritt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Bei einem durchschnittlichen Satz von 2,5 Prozent entspricht das rund 30 Euro. Damit liegt der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenversicherung bei etwa 206 Euro.

Neben der Krankenversicherung fällt ein eigener Beitrag zur Pflegeversicherung an. Dieser beträgt derzeit 4,2 Prozent für Personen ohne Kinder. Versicherte mit mindestens einem Kind zahlen 3,6 Prozent.

So hoch fällt der maximale Beitrag aus

Der Beitrag in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wird anhand aller Einnahmen berechnet, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen neben dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beispielsweise auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden Ehepartnern sowie Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten oder Direktversicherungen. In bestimmten Konstellationen kann auch das Einkommen eines privat versicherten Ehepartners herangezogen werden. Das ist der Fall, wenn die eigenen monatlichen Einnahmen unter 2.756 Euro liegen.

Die Beitragshöhe ist jedoch begrenzt. Für die Berechnung werden Einkünfte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro pro Monat berücksichtigt. Einkommen oberhalb dieses Betrags bleibt außer Ansatz.

Für Selbstständige mit hohen Einnahmen kann sich die Wahl einer Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag deutlich auswirken. Der Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und einer günstigen Kasse kann sich auf über 500 Euro pro Jahr summieren.

Günstige Krankenversicherung für Selbstständige im Vergleich

Krankenkasse Gesamter Beitragssatz mindestens höchstens
bkk firmus 16,78 % 209,47 € 925,00 €
Techniker 17,05 % 212,84 € 939,88 €
DAK Gesundheit 17,40 % 217,21 € 959,18 €

Welches Einkommen ist für die Krankenversicherung relevant?

Wie hoch Dein Beitrag als freiwillig gesetzlich Versicherter ausfällt, richtet sich nach Deinen Einnahmen. Da Selbstständige in der Regel kein festes Gehalt haben, setzt die Krankenkasse zunächst ein voraussichtliches Einkommen an. Seit Januar 2018 erfolgt diese vorläufige Festsetzung auf Basis des zuletzt vorliegenden Einkommensteuerbescheids und gilt jeweils für ein Jahr.

Sobald der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt, passt die Krankenkasse den Beitrag rückwirkend an. Liegt Dein tatsächliches Einkommen über der Schätzung, werden Beiträge nachgefordert. Fällt es niedriger aus, erhältst Du eine Erstattung. Für die Vorlage des Steuerbescheids hast Du drei Jahre Zeit. Reichtest Du ihn nicht ein, verlangt die Krankenkasse rückwirkend den Höchstbeitrag (§ 240 Abs. 4a SGB V). Alternativ kannst Du von Beginn an den Höchstbeitrag zahlen, wenn Du eine spätere Erstattung einer möglichen Nachzahlung vorziehst.

Zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit liegt noch kein Steuerbescheid vor. In diesem Fall gibst Du eine Einkommensschätzung ab. Nach Erhalt des ersten Steuerbescheids nach der Gründung korrigiert die Krankenkasse den Beitrag rückwirkend auf dieser Grundlage.

Sinkt Dein Arbeitseinkommen innerhalb eines Jahres um mehr als 25 Prozent, kannst Du bereits während des laufenden Jahres eine Neuberechnung beantragen. Das geringere Einkommen lässt sich etwa durch einen Vorauszahlungsbescheid oder einen Nachweis der Finanzverwaltung belegen (§ 6 Abs. 3a BVSzGs).

Die Wahl der Krankenversicherung Selbstständige hat spürbare Auswirkungen auf laufende Kosten und Leistungen. Wer Einkommensentwicklung, familiäre Situation und Absicherung im Krankheitsfall realistisch einschätzt, schafft eine solide Grundlage für eine tragfähige Entscheidung. Ein regelmäßiger Abgleich der eigenen Situation mit den geltenden Regelungen hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt bei der Krankenkasse als Einkommen von Selbstständigen?

Als Einkommen zählt nicht nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Auch weitere Einnahmen, etwa aus Vermietung oder aus Kapitalanlagen, werden berücksichtigt. Als Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid bei der Krankenkasse einzureichen.

Was kostet die Krankenversicherung bei einem Kleingewerbe?

Die Beitragshöhe für Selbstständige mit einem Kleingewerbe richtet sich nach den erzielten Einnahmen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag einkommensabhängig festgesetzt, in der privaten Krankenversicherung hängt er vom gewählten Leistungsumfang ab.

Wie erfolgt die Beitragsberechnung zu Beginn der Selbstständigkeit?

Wird eine selbstständige Tätigkeit neu aufgenommen, erfolgt die Beitragsfestsetzung zunächst auf Basis einer Einkommensschätzung. Die Krankenkasse setzt den Beitrag vorläufig fest und passt ihn später an, sobald der Einkommensteuerbescheid mit den tatsächlichen Einkünften vorliegt.

Können Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt werden?

Selbstständige und Freiberufler können Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen. Pauschale Beiträge zur privaten Krankenversicherung lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen, derzeit bis zu einem Betrag von 2.800 Euro.

Was passiert bei einem deutlichen Rückgang des Gewinns?

Sinkt der Gewinn um mehr als 25 Prozent, besteht die Möglichkeit, die Beiträge während des laufenden Jahres anpassen zu lassen. Als Nachweis fordert die Krankenkasse in der Regel einen Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer. Nach Vorliegen des Steuerbescheids erfolgt eine abschließende Berechnung der Beiträge.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....