Wohngebäudeversicherung – Der große Ratgeber für Hausbesitzer

Als Hausbesitzer trägt man nicht nur Verantwortung für die eigene Immobilie, sondern auch für die finanziellen Folgen, wenn etwas beschädigt wird. Stürme, Feuer, Leitungswasserschäden oder andere unvorhergesehene Ereignisse können enorme Kosten erzeugen. Genau hier kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel: Sie schützt Ihr Eigentum vor solchen Risiken und hilft, hohe Rechnungen nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

In diesem Ratgeber erklären wir, was eine Wohngebäudeversicherung ist, welche Schäden sie abdeckt, wie sie aufgebaut ist, was kostet und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die Eigentümer von Häusern und Wohngebäuden vor finanziellen Schäden an der Bausubstanz schützt. Versichert wird nicht der bewegliche Besitz, sondern das Gebäude selbst mit allen fest verbundenen Bestandteilen. Ziel dieser Versicherung ist es, den Wert der Immobilie zu erhalten und hohe Kosten nach einem Schadenereignis abzufedern.

Zum versicherten Gebäude zählen unter anderem die Außenwände, tragende Konstruktionen sowie das Dach einschließlich Dachdeckung und Dämmung. Ebenfalls abgesichert sind Fenster, Türen, fest eingebaute Treppen und Balkone. Auch Einbauten wie Sanitäranlagen, Heizungs- und Elektrotechnik, Wasserleitungen oder fest verlegte Bodenbeläge gehören zum Leistungsbereich der Wohngebäudeversicherung. Kurz gesagt: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist und bei einem Auszug nicht mitgenommen werden kann, fällt in den Schutzbereich.

Im Unterschied zur Hausratversicherung, die Möbel, Kleidung oder elektronische Geräte absichert, konzentriert sich die Wohngebäudeversicherung ausschließlich auf die bauliche Substanz. Entstehen Schäden durch versicherte Gefahren, übernimmt sie die Kosten für Reparatur, Wiederaufbau oder Wiederherstellung des Gebäudes in seinem ursprünglichen Zustand.

Welche Gefahren deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung setzt sich aus mehreren Leistungsbausteinen zusammen, die unterschiedliche Schadenursachen abdecken. Diese Bausteine bilden die Grundlage des Versicherungsschutzes und lassen sich je nach Tarif ergänzen.

Feuer

Der Feuerschutz gehört zu den zentralen Bestandteilen der Wohngebäudeversicherung. Abgedeckt sind Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Versichert sind dabei nicht nur direkte Brandschäden an Wänden, Dach oder Installationen, sondern auch Folgeschäden. Dazu zählen etwa Rußablagerungen, Rauchschäden oder Beschädigungen durch Löschwasser, das bei der Brandbekämpfung eingesetzt wird. Gerade bei Bränden können die Kosten für Sanierung oder Wiederaufbau schnell sehr hoch ausfallen, weshalb dieser Schutz für Immobilieneigentümer unverzichtbar ist.

Leitungswasser

Ein weiterer wichtiger Baustein der Wohngebäudeversicherung ist der Schutz vor Leitungswasserschäden. Dieser greift, wenn Wasser aus Rohrleitungen, Heizungsanlagen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt. Typische Beispiele sind geplatzte Wasserrohre, undichte Anschlüsse oder defekte Heizungsleitungen. Neben den unmittelbaren Wasserschäden am Gebäude werden häufig auch Folgeschäden übernommen, etwa Durchfeuchtung von Wänden oder Böden. In vielen Tarifen sind auch Schäden durch Schimmelbildung abgesichert, sofern diese als direkte Folge eines versicherten Wasserschadens entstehen.

Sturm und Hagel

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel auch Schäden durch Sturm und Hagel ab. Als Sturm gilt meist ein Wetterereignis ab Windstärke 8. Versichert sind beispielsweise abgedeckte oder beschädigte Dachflächen, zerstörte Fenster, beschädigte Fassaden oder Schäden durch umgestürzte Bäume und herabfallende Äste. Hagelschäden an Dach, Fassade oder Verglasungen fallen ebenfalls unter diesen Schutz. Einige Versicherer bieten darüber hinaus erweiterten Wetterschutz an, der auch weitere Naturereignisse einschließen kann.

Welche Leistungen umfasst die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt je nach Tarif verschiedene Kosten, wenn am Haus ein versicherter Schaden entsteht. Im Mittelpunkt steht dabei die Wiederherstellung der Bausubstanz, damit das Gebäude nach einem Ereignis wieder sicher nutzbar ist. Typische Leistungsbereiche sind:

  • Reparaturkosten für beschädigte Bauteile: Die Wohngebäudeversicherung zahlt häufig die Instandsetzung von Bauteilen wie Dach, Außenwand, Fenstern, Türen oder fest eingebauten Installationen. Dazu gehören nicht nur Materialkosten, sondern auch Arbeitsleistungen von Handwerksbetrieben. So können Schäden am Gebäude fachgerecht behoben werden, ohne dass Eigentümer die Ausgaben allein tragen müssen.
  • Wiederherstellungskosten bei starken Schäden: Wenn Bauteile nicht sinnvoll repariert werden können, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in vielen Fällen die Kosten für den Wiederaufbau oder Ersatz beschädigter Gebäudeteile. Das ist besonders relevant, wenn tragende Strukturen betroffen sind oder größere Bereiche neu aufgebaut werden müssen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Vertrag und der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Kosten für Abriss und Entsorgung: Nach einem schweren Schaden müssen bestimmte Teile des Gebäudes aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Die Wohngebäudeversicherung kann dann Ausgaben für Abbrucharbeiten, Abtransport und fachgerechte Entsorgung übernehmen. Gerade diese Kosten werden oft unterschätzt, weil sie zusätzlich zu den eigentlichen Bauarbeiten anfallen.
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen: Nach Sanierungen oder Wiederaufbau können Behörden verlangen, dass bestimmte aktuelle Standards eingehalten werden, etwa beim Brandschutz oder bei Sicherheitsanforderungen. Die Wohngebäudeversicherung kann solche Mehrkosten je nach Tarif ganz oder teilweise übernehmen. Das hilft, wenn sich Anforderungen seit dem Baujahr des Hauses verändert haben.
  • Optionale Erweiterungen je nach Vertrag: Manche Tarife bieten Erweiterungen, zum Beispiel für besondere Naturereignisse oder Glasbruch. Diese Leistungen sind häufig nicht automatisch enthalten, sondern werden als Zusatzbaustein vereinbart. Ein Blick in die Vertragsbedingungen zeigt, welche Erweiterungen enthalten sind und welche separat vereinbart werden müssen.

Elementarschäden – was gehört dazu?

Elementarschäden sind bei der Wohngebäudeversicherung meist nicht automatisch enthalten und werden häufig als Zusatzbaustein angeboten. Dieser Schutz kann besonders relevant sein, wenn das Haus in einer gefährdeten Region liegt.

  • Überschwemmung: Abgedeckt sein können Schäden durch Hochwasser oder Starkregen, wenn Wasser in das Gebäude eindringt und Bauteile beschädigt. Solche Ereignisse können Wände, Böden und Technikräume betreffen und hohe Sanierungskosten verursachen.
  • Rückstau: Rückstau entsteht, wenn Wasser aus der Kanalisation nicht abfließen kann und in das Haus gedrückt wird. Der Elementarschutz kann dafür aufkommen, wobei häufig technische Sicherungen im Haus eine Rolle spielen, je nach Vertragsbedingungen.
  • Erdrutsch und Schlammbewegungen: In Hanglagen können sich Bodenmassen bewegen und das Gebäude beschädigen. Der Zusatzschutz kann Schäden an Fundament, Wänden oder tragenden Bereichen abdecken, wenn solche Naturereignisse eintreten.
  • Schlammlawinen: Bei starken Regenfällen kann Schlamm in größerer Menge abgehen und Gebäude beschädigen. Der Elementarbaustein kann hier die Kosten für Wiederherstellung und Sanierung abfedern, sofern das Ereignis im Vertrag eingeschlossen ist.
  • Erdbeben: Erdbeben sind selten, können aber massive Schäden an der Bausubstanz auslösen. Wenn Erdbeben im Elementarbaustein enthalten sind, kann die Wohngebäudeversicherung auch dafür Leistungen vorsehen.

Welche Kosten entstehen bei einer Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung hängen von mehreren Faktoren ab:

Faktor Einfluss auf Beitrag
Wohnfläche Je größer, desto höher
Baujahr Ältere Häuser können teurer sein
Baumaterial Brandschädenrisiko beeinflusst Beitrag
Wohnlage Unwetter- und Elementarrisiken
Zusatzbausteine z. B. Elementarschäden oder Glas

Kostenbeispiele der Wohngebäudeversicherung nach ZÜRS-Risikostufen

ZÜRS-Stufe Postleitzahl / Stadt Beitrag ohne Naturgefahren-Schutz Beitrag mit Naturgefahren-Schutz
1 12623 – Berlin 361,56 € 449,31 €
1 20249 – Hamburg 521,73 € 616,58 €
1 70173 – Stuttgart 444,57 € 558,56 €
2 55116 – Mainz 490,53 € 684,69 €
2 47119 – Duisburg 501,26 € 711,13 €
2 14473 – Potsdam 326,75 € 505,31 €
3 53225 – Bonn 478,93 € 1.348,84 €
3 01279 – Dresden 372,46 € 1.154,23 €
4 94032 – Passau 501,52 € 1.985,71 €
4 56068 – Koblenz 566,45 € 1.164,89 €

Berechnungsgrundlage (Beispiel):
Stand: 04/2025 · Einfamilienhaus · Baujahr 1980 · Erdgeschoss + Obergeschoss · Wohnfläche 120 m² · Keller ohne Wohnnutzung · Versicherte Gefahren: Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser · Optionaler Schutz bei Naturereignissen · Selbstbehalt: maximal 500 € jährlich · Zahlweise: jährlich · Vorversicherung vorhanden · Keine Vorschäden · Vertragsbeginn: 01.05.2025 · Mittelwert der fünf preiswertesten Angebote.

Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung – Der direkte Vergleich

Viele Eigentümer und Mieter setzen beide Versicherungen gleich, obwohl sie unterschiedliche Bereiche absichern. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung klar und übersichtlich:

Merkmal Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung
Versicherungsgegenstand Gebäude und fest verbundene Bestandteile Beweglicher Besitz im Haushalt
Typische Beispiele Dach, Außenwände, Fenster, Türen, Heizungsanlage Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Teppiche
Was ist versichert? Bauliche Substanz des Hauses Inhalt der Wohnung oder des Hauses
Schäden durch Feuer Ja, am Gebäude selbst Ja, am Hausrat
Schäden durch Leitungswasser Rohre, Wände, Böden Möbel, Geräte, persönliche Gegenstände
Sturm- und Hagelschäden Schäden an Dach, Fassade oder Fenstern Beschädigte Möbel oder Gegenstände im Innenraum
Einbruchdiebstahl In der Regel nicht enthalten Zentrale Leistung der Versicherung
Neuwert- oder Zeitwertprinzip Meist Wiederaufbau oder Reparatur zum Neuwert Ersatz der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände
Für wen geeignet? Hauseigentümer und Vermieter Mieter und Eigentümer
Abschluss verpflichtend? Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber stark empfohlen Freiwillig

Schadenfall – was ist bei der Wohngebäudeversicherung zu tun?

Kommt es zu einem Schaden am Gebäude, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend, damit die Wohngebäudeversicherung den Schaden korrekt prüfen und regulieren kann. Wer besonnen handelt und die richtigen Schritte einhält, vermeidet Verzögerungen und mögliche Kürzungen der Versicherungsleistung.

Schadenstelle absichern und Folgeschäden begrenzen

Nach Eintritt eines Schadens sollten zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise das Abdichten eines undichten Dachs, das Absperren der Wasserzufuhr bei einem Rohrbruch oder das provisorische Abdecken beschädigter Gebäudeteile. Diese Maßnahmen dienen nicht der vollständigen Reparatur, sondern dem Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen der Bausubstanz.

Versicherung zeitnah informieren

Die Wohngebäudeversicherung sollte so früh wie möglich über den Schaden informiert werden. Viele Versicherer bieten hierfür eine telefonische Schadenhotline oder ein Online-Formular an. Eine schnelle Meldung erleichtert die Einschätzung des Schadens und beschleunigt die weitere Bearbeitung. Dabei sollten Art des Schadens, Zeitpunkt und eine kurze Beschreibung des Hergangs angegeben werden.

Schaden sorgfältig dokumentieren

Eine umfassende Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Schadenmeldung. Fotos der beschädigten Bereiche, kurze Videos, Notizen zum Schadenhergang sowie Angaben zu möglichen Zeugen helfen der Wohngebäudeversicherung bei der Prüfung. Auch Messwerte, etwa bei Wasserschäden oder Feuchtigkeit, können hilfreich sein, um den Umfang der Beeinträchtigung nachvollziehbar darzustellen.

Unterlagen vollständig einreichen

Im weiteren Verlauf fordert die Wohngebäudeversicherung häufig zusätzliche Unterlagen an. Dazu zählen unter anderem Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben, Rechnungen für Sofortmaßnahmen oder Pläne des Gebäudes. Eine vollständige und geordnete Einreichung dieser Dokumente erleichtert die Bewertung und verhindert Rückfragen.

Größere Reparaturen erst nach Rücksprache durchführen

Aufwendige Reparaturen oder der vollständige Austausch beschädigter Bauteile sollten möglichst erst nach Abstimmung mit der Wohngebäudeversicherung erfolgen. In vielen Fällen entsendet der Versicherer einen Gutachter, der den Schaden vor Ort begutachtet. Notwendige Notreparaturen zur Gefahrenabwehr sind davon ausgenommen, sollten aber ebenfalls dokumentiert werden.

Durch ein strukturiertes Vorgehen im Schadenfall stellen Eigentümer sicher, dass die Wohngebäudeversicherung den Schaden sachgerecht regulieren kann. Eine gute Vorbereitung und klare Abläufe tragen dazu bei, finanzielle Belastungen nach einem Schadenereignis deutlich zu reduzieren.

Unterversicherung – worauf sollten Eigentümer achten?

Unterversicherung ist ein häufiges Risiko im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung und kann im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Sie liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als die tatsächlichen Kosten, die für den vollständigen Wiederaufbau des Gebäudes erforderlich wären. Maßgeblich ist dabei nicht der Kaufpreis oder der aktuelle Marktwert, sondern die realistischen Wiederherstellungskosten.

Kommt es zu einem Schaden, prüft der Versicherer, ob eine Unterversicherung vorliegt. Ist dies der Fall, wird die Entschädigung nicht vollständig ausgezahlt, sondern anteilig gekürzt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen muss, auch wenn der Schaden eigentlich versichert ist. Diese Regelung gilt unabhängig von der Schadenhöhe und kann bereits bei kleineren Schäden zu spürbaren Eigenanteilen führen.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel verdeutlicht die Problematik: Beträgt die versicherte Summe 200.000 Euro, während die tatsächlichen Wiederaufbaukosten bei 300.000 Euro liegen, besteht eine Unterversicherung von einem Drittel. Entsteht nun ein Schaden in Höhe von 30.000 Euro, ersetzt die Wohngebäudeversicherung nicht den vollen Betrag, sondern nur den entsprechenden Anteil. In diesem Fall würde die Leistung auf 20.000 Euro reduziert, während der Eigentümer die verbleibenden 10.000 Euro selbst aufbringen müsste.

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es ratsam, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Baukosten anzupassen. Steigende Materialpreise, Modernisierungen oder Erweiterungen des Gebäudes können den Wiederaufbauwert deutlich erhöhen. Viele Versicherer bieten hierfür Berechnungshilfen oder die Vereinbarung eines sogenannten Unterversicherungsverzichts an, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine korrekt bemessene Wohngebäudeversicherung sorgt dafür, dass im Schadenfall ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um das Gebäude wieder instand zu setzen. Wer frühzeitig auf eine realistische Einschätzung der Wiederherstellungskosten achtet, schützt sich vor unerwarteten finanziellen Belastungen und stellt sicher, dass der Versicherungsschutz seinem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung (FAQ)

Ist eine Wohngebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Für Eigentümer von Häusern und Mehrfamiliengebäuden gilt sie jedoch als sehr sinnvolle Absicherung, da Schäden an der Bausubstanz hohe Kosten verursachen können. Viele Banken verlangen den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch als Voraussetzung für eine Baufinanzierung.

Wer schließt die Wohngebäudeversicherung ab – Eigentümer oder Mieter?

Die Wohngebäudeversicherung wird immer vom Eigentümer des Gebäudes abgeschlossen. Mieter sind über diese Versicherung nicht geschützt, da sie nicht für die baulichen Teile verantwortlich sind. Für den persönlichen Besitz innerhalb der Wohnung benötigen Mieter in der Regel eine Hausratversicherung.

Deckt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch Starkregen ab?

Schäden durch Starkregen sind nur dann abgesichert, wenn sie als versicherte Gefahr im Vertrag enthalten sind. Häufig ist dafür ein zusätzlicher Schutz für Naturereignisse notwendig. Ohne diesen Zusatzbaustein können Schäden durch eindringendes Regenwasser ausgeschlossen sein.

Sind Nebengebäude wie Garage oder Gartenhaus mitversichert?

Ob Garagen, Carports oder Gartenhäuser zur Wohngebäudeversicherung gehören, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In vielen Tarifen sind solche Gebäude eingeschlossen, sofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft Klarheit.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Leerstand?

Bei vorübergehendem Leerstand kann der Schutz der Wohngebäudeversicherung eingeschränkt sein. Versicherer verlangen oft eine Meldung, wenn ein Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird. Andernfalls kann es im Schadenfall zu Leistungskürzungen kommen.

Werden Modernisierungen automatisch berücksichtigt?

Bauliche Veränderungen wie Anbauten, Dachausbauten oder energetische Sanierungen erhöhen den Wiederherstellungswert des Hauses. Diese Maßnahmen sollten dem Versicherer gemeldet werden, damit die Versicherungssumme angepasst werden kann und kein finanzielles Risiko entsteht.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Bei einem vollständigen Verlust des Gebäudes übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für den Wiederaufbau, sofern die Versicherungssumme korrekt gewählt wurde. Grundlage ist dabei der vereinbarte Leistungsumfang im Vertrag.

Kann die Wohngebäudeversicherung jährlich gekündigt werden?

Die meisten Verträge haben eine feste Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch. Eine Kündigung ist in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres möglich, wenn die vertragliche Frist eingehalten wird. Unter bestimmten Umständen kann auch ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

Sind Photovoltaikanlagen automatisch versichert?

Photovoltaik- oder Solaranlagen sind nicht in jedem Tarif automatisch enthalten. Oft müssen sie gesondert angegeben oder als Zusatzbaustein aufgenommen werden, damit Schäden an den Anlagen abgesichert sind.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte sich am realistischen Wiederaufbauwert des Gebäudes orientieren. Nur so stellt die Wohngebäudeversicherung sicher, dass im Schadenfall ausreichend Mittel für Reparatur oder Neubau zur Verfügung stehen.

Fazit – Wohngebäudeversicherung als Schutz für Ihr Zuhause

Die Wohngebäudeversicherung sichert das wertvollste Vermögen vieler Menschen: das eigene Haus. Sie schützt vor finanziellen Folgen großer Schäden, die sonst schnell existenzbedrohend sein können. Durch einen bedarfsgerechten Vertrag – inklusive geeigneter Bausteine wie Leitungswasser, Sturm & Hagel oder Elementarschäden – steht einer soliden Absicherung nichts im Weg.

Ein Vergleich von Anbietern und Tarifen lohnt sich in jedem Fall, um Preis-Leistung an Ihre Situation anzupassen und unangenehme Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.

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Linda James
Linda James
Ich bin Linda James, Expertin für Versicherungen in Deutschland. Ich biete fundiertes Wissen und Beratung zu Kfz-, Haus- und Krankenversicherungen und unterstütze Privatpersonen sowie Familien bei der passenden Absicherung für...