Außenversicherung – Schutz für deinen Hausrat auch außerhalb der Wohnung

Die Außenversicherung ist ein spezieller Teil der Hausratversicherung, der deinen Hausrat nicht nur in deinen eigenen vier Wänden schützt, sondern auch außerhalb des Wohnorts. Sie wirkt überall dort, wo sich dein persönlicher Besitz zeitweise befindet – zum Beispiel im Urlaub, auf Reisen, in Ferienwohnungen oder sogar im WG-Zimmer deines Kindes während der Ausbildung.

Während die normale Hausratversicherung typischerweise nur Schäden innerhalb der Wohnung, des Hauses oder angrenzender Räume absichert, erweitert die Außenversicherung diesen Schutz gezielt auf Situationen, in denen dein Eigentum außerhalb des versicherten Grundstücks liegt. Dies kann einen erheblichen Unterschied machen, wenn du regelmäßig unterwegs bist oder wenn dein Hausrat an verschiedenen Orten genutzt wird. 

Warum kann eine Außenversicherung sinnvoll sein?

Viele Haushalte besitzen bereits eine Hausratversicherung, haben jedoch nicht immer im Blick, welche Situationen außerhalb des eigenen Wohnraums abgesichert sind. Sobald persönliche Gegenstände unterwegs mitgeführt werden – etwa auf einer Reise, im Zug, im Auto oder beim Besuch von Freunden – steigen die Risiken für Diebstahl oder Beschädigungen. Hier setzt die außenversicherung an, die auf außerhalb des Wohnortes eintretende Schäden zugeschnitten ist.

Durch diese Erweiterung wird privates Eigentum auch unterwegs gegen festgelegte Gefahren abgesichert. Das betrifft unter anderem Situationen wie:

  • Diebstahl aus einem Hotelzimmer während einer längeren Urlaubsreise
  • Wasserschäden an elektronischen Geräten in einer Ferienwohnung aufgrund eines Leitungswasserschadens
  • Beschädigungen an Kamera, Laptop oder Gepäck im Wohnmobil oder auf dem Campingplatz
  • Zerstörte Kleidung oder Möbel während eines vorübergehenden Aufenthalts im Studentenwohnheim
  • Verlust von Eigentum eines Kindes während Ausbildung oder Studium in einer anderen Stadt

Ohne außenversicherung müssten solche Schäden häufig privat bezahlt werden, denn viele Hausratpolicen bieten außerhalb der Wohnung nur eingeschränkte Leistungen. Welche Dinge investiert geschützt sind, hängt vom Tarif, dem Versicherer und den vereinbarten Bedingungen ab.

Welche Schäden deckt die Außenversicherung ab?

Die außenversicherung schützt das bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers, wenn dieses außerhalb der Hauptwohnung beschädigt oder gestohlen wird. Grundlage hierfür sind dieselben Gefahren, die auch innerhalb der eigenen Wohnung gelten. Typische Auslöser, die häufig im Vertrag aufgeführt sind, umfassen unter anderem:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm und Hagel
  • Schäden durch Naturereignisse (sofern im Tarif enthalten)

Beispiele aus dem Alltag verdeutlichen das Konzept:

Im Urlaub: Kommt es im Hotelzimmer zu einem Einbruch, werden gestohlene technische Geräte wie Smartphone, Kamera oder Tablet gemäß außenversicherung erstattet, sofern es sich um einen versicherten Einbruch handelt.

Während Ausbildung oder Studium: Lebt ein Kind für die Ausbildung in einer anderen Stadt, können dort entstandene Schäden am Hausrat durch die außenversicherung abgedeckt werden, solange der temporäre Aufenthalt vertraglich berücksichtigt ist.

Im Wohnmobil: Bei Urlaubsfahrten kann persönliches Eigentum wie Kleidung, elektronische Geräte oder Wertgegenstände versichert sein, auch wenn diese sich im oder in unmittelbarer Nähe des Wohnmobils befinden.

Wichtig: Die außenversicherung deckt nicht jeden Verlust. Ein Taschendiebstahl am Strand, ein offenes Fenster im Hotelzimmer oder eine verlorene Tasche gelten häufig als nicht erstattungsfähig, da entsprechende Sicherungen fehlen oder grobe Fahrlässigkeit angenommen wird. Welche Grenzen gelten, bestimmt der jeweilige Tarif.

An welchen Orten wirkt die Außenversicherung des Hausrats?

Die außenversicherung schützt persönliche Gegenstände des Haushalts auch dann, wenn sie sich nicht innerhalb der eigenen Wohnung befinden. Je nach Tarif und Anbieter kann der Versicherungsschutz an verschiedenen Orten gelten. Typische Beispiele sind:

  • Längerer Aufenthalt außerhalb des Wohnorts im Rahmen von Ausbildung, Studium, Praktikum oder Wehrdienst. In diesem Zeitraum befindet sich der Hausrat vorübergehend an einem anderen Ort und kann über die außenversicherung abgesichert sein.
  • Urlaubsreisen – ob im Hotel, in einer Ferienwohnung oder in einer gemieteten Unterkunft. Produktionsmittel wie Kamera, Laptop, Kleidung oder Sportausrüstung können auf Reisen gegen festgelegte Risiken geschützt sein. Die Dauer des Schutzes hängt vom gewählten Tarif ab.
  • Sport- und Freizeitartikel – dazu zählen z. B. Golfausrüstung, Surfboard, Sattel oder Sporttaschen, die dauerhaft außerhalb der Wohnung gelagert oder verwendet werden. Manche Versicherer begrenzen die Entschädigung innerhalb Deutschlands auf einen bestimmten Betrag.
  • Eingelagerter Hausrat – wird Eigentum in einem Lagerhaus oder in einer Selbstlagerbox aufbewahrt, kann es in bestimmten Tarifen mitversichert sein. Davon ausgeschlossen sind häufig Wertgegenstände und Schmuck.

Hausrat kann auch dann abgesichert sein, wenn er sich nur vorübergehend nicht zu Hause befindet. Leistungsdauer und Entschädigungshöhe richten sich nach dem vereinbarten Tarif.

Nachfolgend ein Beispiel zur Verdeutlichung typischer Unterschiede zwischen Tarifen:

Fristen / Leistungsrahmen Premium Exklusiv Top
Gültigkeitsdauer außerhalb des V bis zu 3 Monate bis zu 6 Monate bis zu 9 Monate
Entschädigungsbegrenzung 15 % der Versicherungssumme 25 % der Versicherungssumme 55 % der Versicherungssumme
Maximaler Erstattungsbetrag 15.000 EUR 20.000 EUR 30.000 EUR

Wann greift die außenversicherung nicht?

Die außenversicherung schützt deinen Hausrat in vielen Alltagssituationen, doch es gibt klare Grenzen. Verluste ohne Einbruch, also wenn ein Gegenstand einfach verschwindet oder entwendet wird, ohne dass eine Tür oder ein Raum aufgebrochen wurde, fallen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz. Dazu zählt beispielsweise der klassische Taschendiebstahl.

Bei Einbrüchen in verschlossene Räume, Naturereignissen wie Sturm oder Hagel sowie bei Überschwemmungen leistet die außenversicherung nur dann, wenn der Schaden innerhalb von Gebäuden entsteht. Befindet sich dein Eigentum beim Camping im Zelt, besteht im Normalfall kein Anspruch auf Erstattung.

Einschränkungen und typische Ausschlüsse

Damit du besser einschätzen kannst, in welchen Fällen die außenversicherung zahlt, zeigt die folgende Tabelle typische Situationen und deren Bewertung im Rahmen einer Hausratpolice mit Außenbereichsschutz.

Art des Schadens Versicherungsschutz? Hinweise / Einschränkungen
Einbruchdiebstahl ja nur bei aufgebrochenem, abgeschlossenem Raum
Raub ja Gewalt oder Drohung liegt vor
Verlust nein kein Schutz bei einfachem Verschwinden oder Diebstahl ohne Aufbruch
Schäden durch Naturereignisse ja, teilweise nur innerhalb von Gebäuden (z. B. Sturm, Hagel, Wasserschaden)

Außenversicherung vor Fremdversicherung: Was steckt hinter diesem Prinzip?

In vielen Hausratpolicen findet sich der Hinweis, dass die außenversicherung „vor Fremdversicherung“ gilt. Dieser Grundsatz regelt, welcher Versicherer zuerst für einen Schaden eintritt, wenn Hausrat einer anderen Person betroffen ist. Ein Beispiel aus dem Alltag zeigt den Mechanismus sehr gut:

Sie bekommen Besuch in Ihrer Wohnung. Währenddessen platzt ein Wasserrohr und durchnässt das Smartphone Ihres Gastes. Nun stellt sich die Frage: Welche Versicherung kümmert sich um den entstandenen Schaden?

Denkbare Situationen:

  • Ihr Gast besitzt eine eigene Hausratversicherung mit außenversicherung:
    In diesem Fall leistet die Versicherung Ihres Gastes und ersetzt das beschädigte Gerät. Ihre eigene Hausratversicherung kommt nicht zum Zug.
  • Ihr Gast hat keine Hausratversicherung mit außenversicherung:
    Dann fällt die Regulierung des Schadens unter Ihre Hausratversicherung, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Durch dieses Prinzip wird geregelt, welche Versicherung zuerst angesprochen wird, damit keine Doppelregulierung entsteht und Schadensfälle eindeutig zugeordnet werden können.

Diebstahl im Urlaub: Welche Verantwortung trägt das Hotel?

Gerade auf Reisen kommt es häufig zu Diebstählen aus Hotelzimmern oder Ferienunterkünften. Hier stellt sich die Frage, in welcher Situation ein Hotel haftet oder wann die außenversicherung greift.

Für Deutschland gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Orientierung. Es sieht vor, dass ein Hotelier grundsätzlich haftbar ist, wenn Wertsachen oder andere Gegenstände aus dem Zimmer des Gastes entwendet werden. Dabei spielt keine Rolle, ob die Gegenstände im Safe lagen oder offen im Zimmer waren.

Gleichzeitig setzt das BGB feste Obergrenzen für die Haftung. Für technische Geräte wie Laptops oder Tablets gilt häufig eine Grenze von rund 3.500 Euro, für Bargeld liegt sie bei etwa 800 Euro. Befanden sich die Gegenstände hingegen im Auto oder wurden außerhalb des eigentlichen Hotelbereichs gelagert, entfällt die Haftung meist vollständig.

Greift die Hotelhaftung nicht, kann die außenversicherung eines Hausratvertrags die entstandenen Schäden regulieren – sofern der entsprechende Tarif Auslandsreisen einschließt und die Reisezeit nicht überschritten wird.

FAQ zur Außenversicherung

Wo gilt die Außenversicherung?

In vielen Tarifen gilt der Schutz weltweit. Allerdings kann der Zeitraum begrenzt sein – häufig auf einige Monate. Die Dauer hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind meist Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Die abgesicherten Gefahren entsprechen denen der Hausratversicherung.

Gibt es Einschränkungen bei der Außenversicherung?

Ja, häufig gilt nur ein prozentualer Teil der Versicherungssumme, z. B. 20 %. Zudem muss bei Diebstahl oft ein Einbruch vorliegen. Taschendiebstähle ohne Einbruch sind meist nicht abgesichert.

Für wen lohnt sich die Außenversicherung besonders?

Sie ist vor allem für Menschen sinnvoll, die viel reisen, häufig im Hotel übernachten oder deren Kinder während Studium oder Ausbildung in einer anderen Stadt wohnen.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung?

Ja. Viele Versicherer begrenzen den Schutz auf einen festen Zeitraum, z. B. drei bis zwölf Monate. Für längere Auslandsaufenthalte kann ein erweiterter Tarif nötig sein.

Deckt die Außenversicherung auch Fahrräder?

Fahrräder können geschützt sein, allerdings oft nur unter bestimmten Bedingungen und nicht in jeder Situation. Manche Versicherer verlangen spezielle Bausteine für Fahrraddiebstahl.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Höhe hängt vom Tarif ab. In vielen Fällen liegt die Deckungsgrenze bei einem Teil der Gesamtsumme der Hausratversicherung. Eine genaue Prüfung des Vertrags ist ratsam.

Ist die Außenversicherung automatisch enthalten?

In vielen Hausratverträgen ist sie bereits integriert. Es gibt aber Tarife ohne Außenversicherung oder nur mit eingeschränktem Schutz. Ein Blick in die Bedingungen gibt Klarheit.

Fazit – Außenversicherung als wichtiger Schutzanteil

Die Außenversicherung gibt dir einen erweiterten Schutz über die Hausratversicherung hinaus, indem sie deinen persönlichen Besitz auch dann absichert, wenn er nicht in deiner Wohnung ist. Sie greift z. B. im Urlaub, auf Reisen, im WG-Zimmer deines Kindes oder im Wohnmobil, solange bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Sie gilt meist weltweit für einen begrenzten Zeitraum und deckt dieselben Risiken wie innerhalb der Wohnung.

Vor dem Abschluss oder bei der Überprüfung deines Versicherungsvertrags lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu prüfen, ob die Höhe der Außenversicherung für deine persönlichen Bedürfnisse ausreicht. So stellst du sicher, dass du auch unterwegs finanziell geschützt bist – und musst dich im Schadenfall nicht allein um die Kosten kümmern.

Mehr erfahren:

Aktie:

Linda James
Linda James
Ich bin Linda James, Expertin für Versicherungen in Deutschland. Ich biete fundiertes Wissen und Beratung zu Kfz-, Haus- und Krankenversicherungen und unterstütze Privatpersonen sowie Familien bei der passenden Absicherung für...