Reiserücktrittsversicherung: Vergleichen Kosten, Leistungen

Eine Reise wird oft lange im Voraus geplant und gebucht. Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse können jedoch dazu führen, dass der geplante Urlaub kurzfristig abgesagt werden muss. In solchen Fällen bleiben Reisende ohne Absicherung häufig auf hohen Stornokosten sitzen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann hier vor finanziellen Belastungen schützen und sorgt für Planungssicherheit, noch bevor die Reise beginnt.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseversicherung, die Ihnen nicht erstattungsfähige Reisekosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen. Es ist wichtig, die von Ihrer Reiserücktrittsversicherung abgedeckten Stornierungsgründe sowie die jeweiligen Bedingungen und Ausschlüsse zu kennen. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt in der Regel Gründe wie schwere Krankheit, Tod eines Angehörigen, Arbeitsunfähigkeit, Visumverweigerung, Impfunfähigkeit aus medizinischen Gründen oder das Nichtbestehen einer Prüfung ab. Diese Versicherung greift somit bei unvorhergesehenen Ereignissen im privaten oder beruflichen Bereich. Sie greift nicht bei großflächigen externen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder Epidemien. Manche Policen sehen zudem Höchstgrenzen für die Erstattungssumme vor.

Reiserücktrittsversicherung

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Ob die Reiserücktrittsversicherung leistet, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Grundsätzlich ist Voraussetzung, dass ein anerkannter, triftiger Anlass vorliegt, der den Verzicht auf die gebuchte Reise rechtfertigt. Welche Gründe akzeptiert werden, ist vertraglich festgelegt. Häufig abgedeckt sind unter anderem:

  • schwere Unfälle
  • schwere, unerwartete Erkrankungen
  • gerichtliche Ladungen, etwa als Zeugin oder Zeuge
  • Todesfälle im engen Familienkreis
  • plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes
  • Komplikationen während der Schwangerschaft
  • unerwartete, erhebliche finanzielle Schäden, zum Beispiel infolge eines Brandes

Nicht jeder persönliche oder organisatorische Anlass wird anerkannt. Trennungen, verschobene Prüfungen oder Verpflichtungen aus einem neuen Arbeitsverhältnis zählen oft nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen. Gleiches gilt in vielen Tarifen für Streiks, allgemeine Unruhen oder Fälle höherer Gewalt. Deshalb empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, welche Rücktrittsursachen abgesichert sind und welche Risiken für die eigene Reisesituation relevant sind.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Nicht jede Reise erfordert eine Reiserücktrittsversicherung. Bei kurzfristigen Buchungen und Reisepreisen bis etwa 1.000 Euro kann man häufig auf diesen Schutz verzichten. In bestimmten Situationen ist der Abschluss jedoch empfehlenswert:

  • Der finanzielle Verlust durch Stornokosten würde das Haushaltsbudget spürbar belasten.
  • Die Reise ist hochpreisig, sodass selbst ein teilweiser Ausfall der Erstattung ins Gewicht fällt.
  • Das Risiko einer Absage ist erhöht, etwa bei Familien mit Kindern oder bei älteren Reisenden.
  • Zwischen Buchung und Reisebeginn liegt ein längerer Zeitraum.
  • Flüge oder Unterkünfte lassen sich nicht kostenfrei oder nur gegen hohe Gebühren stornieren.

Wer diese Punkte bei der Planung berücksichtigt, kann besser einschätzen, ob der Schutz vor Stornokosten zur eigenen Reisesituation passt.

Vergleichen Sie Reiserücktrittsversicherung Pakete.

Tarif

LVM Reiserücktritts versicherung

AXA Reiserücktritt Komfort ohne SB Care Concept Reiserücktritt & Urlaubsgarantie SIGNAL IDUNA Reiserücktritt & Reiseabbruch
Beiträge
8,6/10
Sehr niedrig
6/10
Niedrig
6/10
Niedrig
5,9/10
Moderat
Besondere Empfehlung für alle Reisenden für Familien für alle Reisenden für Paare im Einzelvertrag
Abschlussfrist 14 Tage vor Reisebeginn 14 Tage vor Reisebeginn 30 Tage vor Reisebeginn 30 Tage vor Reisebeginn
Erkrankung chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt
Familiärer Notfall versichert: Verwandte bis 3. Grades, Pflegepersonen versichert: Verwandte bis 3. Grades, Pflegepersonen versichert: Verwandte bis 3. Grades, Pflegepersonen versichert: Verwandte bis 2. Grades, Pflegepersonen
Von Terroristen angegriffen. Ja Nein Nein Nein
Schlechtes Wetter Ja Ja Ja Ja
Diebstahl der Reisedokumente Ja Ja Nein Ja
Impfunverträglichkeit
Persönliche Quarantäne X
Mehrkosten bei verlängertem Aufenthalt Ja Ja Ja Ja
Kostenerstattung Visum X X
Kostenerstattung Impfungen X X X
Mitversicherte Kinder bis 30 Jahre bis 18 Jahre bis 21 Jahre bis 25 Jahre
Leistungsausschlüsse allg. Quarantäne ungültige Reisedokumente; mit Bonuspunkten gezahlte Kosten Keine psych. Reaktion auf bestimmte Ereignisse; allg. Quarantäne
Nicht versicherbare Reiseländer mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Pandemie Keine mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
Krankentagegeld bei Kreuzfahrten X X X

 

Tarif Würzburger Travel Secure Reiserücktrit europ assistance Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung ADAC Reiserücktritt Exklusiv
Beiträge
4/10
Moderat
3.2/10
Hoch
3/10
Hoch
1.7/10
Hoch
Besondere Empfehlung keine Empfehlung keine Empfehlung keine Empfehlung keine Empfehlung
Abschlussfrist 30 Tage vor Reisebeginn 30 Tage vor Reisebeginn 30 Tage vor Reisebeginn 30 Tage vor Reisebeginn
Erkrankung chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt chron. Krankheiten mind. 6 Monate nicht behandelt
Familiärer Notfall versichert: Verwandte bis 3. Grades, Pflegepersonen versichert: Verwandte bis 3. Grades, Pflegepersonen versichert: Verwandte bis 3. Grades, Pflegepersonen versichert: Verwandte bis 3. Grades, Pflegepersonen
Von Terroristen angegriffen. Nein Ja Nein Nein
Schlechtes Wetter Ja Ja Ja Nein
Diebstahl der Reisedokumente Nein Nein Nein Nein
Impfunverträglichkeit
Persönliche Quarantäne X X
Mehrkosten bei verlängertem Aufenthalt Ja Ja Ja Ja
Kostenerstattung Visum X X
Kostenerstattung Impfungen X X
Mitversicherte Kinder bis 25 Jahre bis 28 Jahre bis 21 Jahre ohne Altersbeschränkung
Leistungsausschlüsse kein psych. Reaktion auf bestimmte Ereignisse; allg. Quarantäne psych. Reaktion auf bestimmte Ereignisse Pandemien
Nicht versicherbare Reiseländer kein Embargos der EU und USA Embargos der EU und USA mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
Krankentagegeld bei Kreuzfahrten X X X

Bei der Beitragsbewertung lag der Schwerpunkt auf Jahresverträgen, da sie bei identischem Reisepreis häufig günstiger ausfallen als Policen für eine einzelne Reise. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer nur einmal pro Jahr verreist, kann mit einem Einzelvertrag preislich besser liegen. Ein Vergleich der Varianten ist daher sinnvoll. Für Reisende ab etwa 65 Jahren sind Einzelverträge bei vielen Anbietern oft die preiswertere Wahl.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Grundsätzlich leistet die Reiserücktrittsversicherung bei schwerwiegenden und unerwarteten Ereignissen. Situationen, die sich im Vorfeld absehen ließen, sind vom Schutz ausgeschlossen.

Diese Abgrenzung ist nicht immer eindeutig, insbesondere bei chronischen oder regelmäßig wiederkehrenden Erkrankungen. Viele Versicherer haben ihre Bedingungen präzisiert und klar festgelegt, unter welchen Voraussetzungen solche Erkrankungen als Rücktrittsgrund anerkannt werden.

Nach gängigen Vertragsregelungen gelten chronische Erkrankungen bei den meisten Anbietern als abgesichert, wenn in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine ärztliche Behandlung erforderlich war. Reine Kontrolltermine zählen dabei nicht als Behandlung. Entsprechende Regelungen finden sich häufig auch für psychische Erkrankungen.

In der Regel nicht abgesichert sind:

  • Kriegshandlungen oder innere Unruhen im Reiseland
  • psychische Reaktionen auf Ereignisse wie Flugangst oder Angst vor Naturkatastrophen
  • Suchterkrankungen
  • Verlust von Sehhilfen oder Hörgeräten

Daneben bestehen weitere Ausschlüsse, die je nach Anbieter unterschiedlich geregelt sind. So wird der Verlust eines Visums nicht überall anerkannt, etwa wenn vor Reisebeginn keine Zeit mehr blieb, ein Ersatzdokument zu beantragen. Andere Tarife schließen diesen Fall ein.

Auch Ereignisse wie eine Adoption, der Verlust des Reisepasses oder der Bruch einer Prothese sind je nach Versicherer unterschiedlich geregelt. In den von uns betrachteten Tarifen sind diese Fälle eingeschlossen.

Ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen schafft Klarheit darüber, in welchen Situationen Versicherungsschutz besteht und welche Länder vom Schutz ausgenommen sind.

reiserücktrittsversicherung

Was Sie vor dem Kauf beachten sollten

Zunächst ist es ratsam, nicht sofort ein Angebot von Buchungsportalen, Fluggesellschaften oder Kreditkartenanbietern anzunehmen. Bei Kreditkarten greift der Versicherungsschutz häufig nur dann, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Nach unseren Auswertungen fallen die Leistungen dort oft geringer aus.

Nicht immer sind Partner oder Familienangehörige eingeschlossen. Hinzu kommt, dass der Schutz endet, sobald die Kreditkarte gekündigt wird. Sinnvoller ist es daher, die Leistungen genau zu prüfen und Tarife unabhängig voneinander gegenüberzustellen.

Eine solide Reiserücktrittsversicherung sollte mindestens folgende Punkte erfüllen:

  • keine Selbstbeteiligung
  • Teilnahme am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns
  • Reiserücktritt und Reiseabbruch separat abschließbar, ohne Kopplung an weitere Policen wie Gepäck- oder Auslandskrankenversicherung
  • vollständige Kostenerstattung bei Reiseabbruch, wenn die Reise in der ersten Hälfte beendet werden muss

Für Familien lohnt ein genauer Blick auf den Umfang des Familientarifs. Gerade bei Patchwork-Konstellationen ist entscheidend, wer als mitversichert gilt. Manche Anbieter knüpfen den Schutz für Kinder an den gemeinsamen Wohnsitz mit der versicherungsnehmenden Person. Andere setzen lediglich Grenzen bei Alter oder Anzahl der Kinder.

Bei Familientarifen sind auch Einzelreisen von Familienmitgliedern abgesichert. Ein Jahresvertrag rechnet sich daher vor allem dann, wenn innerhalb der Familie mehrere Reisen geplant sind.

Wer eine längere Reise plant, sollte die maximal versicherte Reisedauer prüfen. Viele Tarife decken Reisen bis zu 365 Tagen ab. Es gibt jedoch auch Anbieter mit deutlich kürzeren Grenzen, etwa 30 Tage oder weniger. In solchen Fällen ist wichtig, dass die gesamte geplante Reisedauer vom Versicherungsschutz erfasst wird.

6 Tipps zur Reiserücktrittsversicherung

Nicht jede Reiserücktrittsversicherung bietet ein stimmiges Verhältnis zwischen Preis und Leistung. Vor dem Abschluss sollten insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

1. Kostenfallen vermeiden

Bei Onlinebuchungen über Fluggesellschaften oder Reiseportale schneiden die angebotenen Policen häufig schlecht ab. Hohe Abschlusskosten und eine vereinbarte Selbstbeteiligung sind keine Seltenheit. Solche Tarife sollten vorab genau geprüft werden, bevor sie ausgewählt werden.

2. Preise vergleichen

Der Markt bietet eine große Auswahl an Tarifen. Entscheidend sind nicht nur die versicherten Leistungen, sondern auch die Beitragshöhe. Ein Vergleich mehrerer Angebote hilft, einen passenden Tarif zu finden.

3. Jahresverträge gezielt wählen

Jahresversicherungen gelten für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Für gelegentliche und günstige Reisen rechnen sie sich meist nicht. Wer jedoch mehrfach im Jahr oder mit hohen Reisekosten unterwegs ist, kann von gleichbleibenden Beiträgen profitieren. Zu beachten ist die automatische Verlängerung, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

4. Tarife für Geschäftsreisen und Gruppen

Selbstständige und Freiberufler tragen Stornokosten selbst und können daher von speziellen Angeboten profitieren. Für Gruppenreisen, etwa bei Jugend- oder Vereinsfahrten, existieren ebenfalls gesonderte Lösungen.

5. Umfang der versicherten Personen prüfen

Entscheidend ist, wer als sogenannte Risikoperson gilt. Gute Tarife beziehen neben dem Reisenden auch nahestehende Personen ein, etwa Partner, Kinder oder weitere Angehörige. Ein weiter gefasster Personenkreis erhöht die Absicherung.

6. Reise frühzeitig absagen

Nach Vertragsabschluss sollte eine Stornierung unverzüglich erfolgen, sobald feststeht, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Je später die Absage erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten aus. Die Versicherung ist umgehend mit Angabe der Gründe zu informieren

Welche Versicherungen brauchst Du noch für den Urlaub?

Wichtiger als eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, die weder von der gesetzlichen noch in vielen Fällen von der privaten Krankenversicherung getragen werden. Eine Reisekrankenversicherung gilt daher als unverzichtbar, während eine Reiserücktrittsversicherung eher eine optionale Ergänzung darstellt.

Die Auslandskrankenversicherung sollte unabhängig von einer konkreten Reisebuchung abgeschlossen werden. Auf eine Reisegepäckversicherung kann meist verzichtet werden, da Gepäck auf Reisen häufig bereits über die Hausratversicherung abgesichert ist.

Ob eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist, hängt vor allem vom Reisepreis, der persönlichen Situation und der gewünschten Absicherung ab. Bei teuren Reisen oder langfristigen Buchungen kann der Schutz vor Stornokosten eine spürbare Entlastung darstellen. Wer die Bedingungen sorgfältig prüft und den passenden Tarif auswählt, erhält einen verlässlichen Schutz für den Fall, dass die Reise unerwartet nicht stattfinden kann.

Häufig gestellte Fragen

Ist Gepäck über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert?

Nein. Die Reiserücktrittsversicherung deckt keine Schäden am Gepäck ab. Für Verlust, Beschädigung oder verspätete Ankunft ist eine separate Reisegepäckversicherung erforderlich.
Diese übernimmt – bis zur vereinbarten Summe – auch Kosten für Gegenstände wie Smartphones, Laptops, Tablets, Kameras, Schmuck oder Sportausrüstung. Sie kann einzeln oder in Kombination mit anderen Reiseversicherungen abgeschlossen werden.

Gibt es Tarife mit Selbstbeteiligung?

Bei Reiserücktrittsversicherungen existieren Angebote mit und ohne Selbstbeteiligung. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, trägt die versicherte Person im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst.
Üblich sind 20 Prozent der Stornokosten, mindestens jedoch 25 Euro pro Person.
Beispiel: Bei Reisekosten von 1.000 Euro wären 200 Euro selbst zu zahlen. Tarife ohne Selbstbeteiligung sind bei vergleichbaren Leistungen meist 10 bis 20 Euro teurer.

Werden Umbuchungskosten übernommen?

Einige Tarife erstatten auch Umbuchungskosten, wenn eine Reise verschoben werden muss. Die Höhe der Erstattung entspricht dabei in der Regel den ansonsten anfallenden Stornokosten.

Gilt der Schutz bei Verspätung auf dem Weg zum Flughafen?

Eine Leistung erfolgt nur dann, wenn sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens zwei Stunden verzögert. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die nachweisbaren Mehrkosten für die Weiterreise.
Leistungsstarke Tarife erstatten diese Kosten bis zur Höhe der regulären Stornogebühren.

Aktie:

Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....