Eine Restschuldversicherung soll Kreditnehmer finanziell absichern, wenn sie ihre Raten aufgrund von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr bedienen können. Besonders bei Immobilien- und Konsumentenkrediten wird sie häufig angeboten – oft direkt von der Bank. Doch nicht immer lohnt sich dieser Schutz. Die Verträge sind teuer, bieten unterschiedliche Leistungen und sind an strenge Bedingungen geknüpft. Umso wichtiger ist es zu verstehen, wie diese Versicherung funktioniert, worauf Kreditnehmer achten müssen und welche Alternativen es gibt.
Was bringt eine Restschuldversicherung?
Auf den ersten Blick wirkt eine Restschuldversicherung wie ein sinnvoller Schutz: Krankheiten, Arbeitslosigkeit oder ein plötzlicher Todesfall können jeden treffen. Wer in einer solchen Situation nicht zusätzlich um die Kreditraten kämpfen muss, empfindet das oft als große Erleichterung. Im Todesfall schützt die Police zudem die Hinterbliebenen, denn die offenen Kreditverbindlichkeiten gehen rechtlich auf die Erben über.
Trotzdem raten Verbraucherschützer und Versicherungsexperten häufig von dieser Versicherung ab. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Sie ist teuer – und sie zahlt im Ernstfall häufig nicht. Gerade bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit kommt es immer wieder zu Leistungsstreitigkeiten, weil Versicherer strenge Bedingungen, Ausschlüsse oder Wartezeiten festgelegt haben.
Für Banken und Kreditinstitute ist die Restschuldversicherung dagegen ein lukratives Zusatzprodukt. Die Finanzaufsicht BaFin stellte 2019 in einer Marktanalyse fest, dass Banken teils mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämien als Provision vereinnahmen. Dass Berater solche Policen oft aktiv empfehlen, ist daher wenig überraschend.
2022 meldete sich zusätzlich die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa zu Wort. Sie kritisierte mangelnde Transparenz, erschwerte Kündigungen und kaum vergleichbare Tarife. Zudem würden aufgrund geringer Schadenquoten hohe Provisionen bei Anbietern und Banken verbleiben – ein klarer Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte zulasten der Verbraucher.

Wie funktioniert die Restschuldversicherung?
Bei Baufinanzierungen empfiehlt es sich in der Regel, die Kreditsumme über eine Risikolebensversicherung (RLV) mit fallender Versicherungssumme abzusichern. Optimal ist dabei ein zusätzlicher Baustein zur Berufsunfähigkeit, da vor allem langwierige Einkommensausfälle das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit erhöhen.
Bei klassischen Ratenkrediten dagegen setzen Banken häufig auf die Restschuldversicherung, bei der Kreditnehmer wählen können, welche Risiken abgesichert werden sollen: Todesfall, Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit. Die Versicherungsprämie richtet sich vor allem nach der Versicherungssumme, dem Eintrittsalter und der Laufzeit.
Im Unterschied zu vielen anderen Versicherungsprodukten wird die Restschuldversicherung nicht monatlich bezahlt, sondern meist als Einmalbetrag auf den Kredit aufgeschlagen. Verbraucherschützer kritisieren dieses Modell seit Jahren als intransparent, weil die Versicherungsprämie zwar die Gesamtkosten eines Kredits erheblich erhöht, jedoch nicht in den effektiven Jahreszins einfließt.
Dadurch kann eine Bank mit vermeintlich niedrigen Zinsen, aber hoher Versicherungsprämie im Gesamtvergleich teurer werden als ein Kreditinstitut mit höheren Zinsen, aber geringer Restschuldprämie. Für Verbraucher erschwert das einen fairen Marktvergleich erheblich.
Leistungsumfang beachten
Der Leistungsrahmen einer Restschuldversicherung unterscheidet sich je nach Anbieter. In vielen Tarifen kann der Versicherungsnehmer zwischen drei Absicherungsvarianten wählen:
- Option 1: Schutz ausschließlich im Todesfall.
- Option 2: Absicherung von Todesfall und Arbeitsunfähigkeit.
- Option 3: Absicherung von Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
Der Versicherungsschutz läuft grundsätzlich über die Dauer der Kreditlaufzeit. In der Praxis gelten jedoch Wartezeiten, Karenzzeiten sowie Einschränkungen und Leistungsausschlüsse, die einen sofortigen Schutz verhindern können.
Bei Arbeitslosigkeit leisten Restschuldversicherer zum Beispiel häufig nur, wenn die Arbeitslosigkeit frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eintritt und eine Karenzzeit von drei Monaten eingehalten wird. Die Leistungsdauer ist hierbei meist auf rund 18 Monate begrenzt.
Im Folgenden finden sich typische vertragliche Einschränkungen und Ausschlüsse für die verschiedenen Leistungsfälle:
Absicherung des Todesfalls
- Leistungsrahmen: Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme oder Übernahme der ausstehenden Kreditraten.
- Wartezeit: Meist keine Wartezeit*.
- Karenzzeit: Üblicherweise keine Karenzzeit**.
- Typische Ausschlussklausel: Keine Leistung, wenn der Todesfall innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsbeginn eintritt und in Zusammenhang mit einer Vorerkrankung steht, die in den letzten zwölf Monaten vor Versicherungsbeginn diagnostiziert oder behandelt wurde.
Absicherung von Arbeitslosigkeit
- Leistungsrahmen: Übernahme der Kreditraten – meist für maximal 18 Monate.
- Wartezeit: Häufig zwischen 1 und 6 Monaten*.
- Karenzzeit: In vielen Verträgen drei Monate**.
- Typische Ausschlussklausel: Keine Leistung bei vorsätzlich herbeigeführter Arbeitslosigkeit, etwa durch eigenständige Kündigung ohne wichtigen Grund.
Absicherung von Arbeitsunfähigkeit
- Leistungsrahmen: Übernahme der noch laufenden Kreditraten.
- Wartezeit: In der Regel keine Wartezeit*.
- Karenzzeit: Häufig sechs Wochen**.
- Typische Ausschlussklausel: Keine Leistung, wenn Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsbeginn eintritt und ursächlich auf eine Vorerkrankung zurückgeht, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor Vertragsabschluss medizinisch beraten oder behandelt wurde.
* Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start des Versicherungsschutzes.
** Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistungszahlung.
Bei vielen Anbietern ist der Abschluss einer Restschuldversicherung nur bis zu einem bestimmten Höchstalter möglich. Entsprechend endet auch der Leistungsanspruch mit Erreichen dieser Altersgrenzen.

Was kosten Restschuldversicherungen?
Wie hoch die Kosten einer Restschuldversicherung ausfallen, lässt sich nicht pauschal angeben. Einheitliche Preislisten gibt es nicht. Der konkrete Beitrag ergibt sich erst im Zusammenhang mit dem individuellen Kreditangebot, das Bank und Versicherung gemeinsam kalkulieren. Um ein realistisches Bild zu erhalten, haben wir dies anhand eines Praxisbeispiels überprüft.
Unsere Beispielkundin arbeitet als Synchronsprecherin und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.800 Euro. Ihre Miete beträgt 780 Euro, weitere finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Sie beantragt einen Konsumkredit über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 60 Monaten.
Mit dem Kredit soll eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden, die in drei Szenarien einspringt: im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und bei Arbeitslosigkeit. Für diese Kombination wurden uns im Rahmen der Abfrage folgende Angebote unterbreitet:
Restschuldversicherungen im Vergleich
| Versicherung | Kosten für Versicherung | Zinsen für Kredit |
|---|---|---|
| SWK / SOGECAP und SOGESSUR | 1.255,48 € | 1.896,36 € |
| ING / AXA France Vie und AXA France IARD | 535,80 € | 2.504,03 € |
| Hypovereinsbank / LifeStyle Protection Lebensversicherung | 912,47 € | 2.863,52 € |
| Degussa / Creditprotect | 1.146,27 € | 3.415,10 € |
Die Prämienanteile der Angebote lagen im Beispiel zwischen 5 und 13 Prozent der Kreditsumme. Das Landesgericht Nürnberg bewertete in einem Urteil einen Anteil von 15,6 Prozent als „bedenklich hoch“ (Urteil vom 7. April 2014, Az. 6 O 754/14).
Das Beispiel zeigt deutlich: In manchen Fällen zahlst Du mehr für die Restschuldversicherung als für den Kredit selbst.
Die Versicherungsprämie wird in der Regel auf verschiedene Risiken aufgeteilt: Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Bei vielen der von uns geprüften Verträge entfiel der größte Kostenblock auf die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Genau diese Komponente sollte jedoch idealerweise über eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden – sie schützt Dich im Ernstfall weit über die Restschuld hinaus.
Die tatsächlichen Versicherungskosten sind für Kreditnehmer schwer zu erkennen. Der Grund: Sie fließen nicht in den Zinssatz ein (§ 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV). Ein Vergleich allein über den Effektivzins führt daher zu Fehlurteilen. Wer Kredite mit Restschuldversicherung vergleichen möchte, muss auf Ratenhöhe und Gesamtkosten achten.
Rechnet man die Versicherungsprämie auf den Kredit, steigt der effektive Preis spürbar. Um dies zu veranschaulichen, greifen wir erneut auf das obige Beispiel zurück.
| Bank | Kosten der Versicherung | angegebener Effektivzins | tatsächlicher Effektivzins mit Versicherung |
|---|---|---|---|
| SWK | 1.255,48 € | 6,49 % | 11,96 % |
| ING | 535,80 € | 9,56 % | 11,55 % |
| Hypovereinsbank | 912,47 € | 9,99 % | 13,71 % |
| Degussa | 1.146,27 € | 11,46 % | 17,12 % |
Auffällig war bei unseren Untersuchungen, dass Kombinationen aus Kredit und Restschuldversicherung den Gesamtpreis eines Darlehens deutlich verteuern können. In mehreren Fällen führte genau das dazu, dass ein Kredit mit höherem Zinssatz trotz vermeintlich schlechter Konditionen am Ende günstiger war. Entscheidend war dabei nicht der Zins, sondern der hohe Versicherungsbeitrag, der das eigentlich attraktive Angebot deutlich belastete.
Wann zahlt die Restschuldversicherung nicht?
Allerdings ist die Restschuldversicherung nicht nur teuer, sondern leistet im Ernstfall häufig nicht so umfassend, wie Kreditnehmer erwarten. Einer der Gründe: Der volle Versicherungsschutz beginnt meist nicht sofort, sondern erst nach Warte- und Karenzzeiten. Diese zeitlichen Sperren können im Leistungsfall erhebliche Nachteile haben – insbesondere bei Arbeitslosigkeit.
Je nach Vertrag können sich für Verbraucher unter anderem folgende Einschränkungen ergeben:
- Begrenzte Leistungsdauer: Die Versicherung übernimmt Raten nur für die ersten zwölf Monate eines Versicherungsfalls. Dauert die Arbeitslosigkeit länger, entfällt der Schutz.
- Warte- und Karenzzeiten: Einige Verträge leisten erst nach sechs Monaten Wartezeit plus weiterer drei Monate Karenzzeit. Während dieser Zeit zahlt der Versicherungsnehmer zwar seine Prämie – bekommt aber keine Leistung.
- Limitierte Leistungsfälle: Bei manchen Tarifen sind maximal drei Leistungsfälle abgedeckt. Tritt ein vierter Fall ein, entfällt die Zahlung vollständig.
Wie diese Beschränkungen im Detail aussehen können, zeigt ein Blick in die Angebote unserer Beispielkundin:
| Bank | Wartezeit berufsunfähig | Karenzzeit berufsunfähig | Wartezeit arbeitslos | Karenzzeit arbeitslos |
|---|---|---|---|---|
| SWK | 90 Tage | 42 Tage | 90 Tage | 30 Tage |
| ING | 90 Tage | 42 Tage | 90 Tage | 42 Tage |
| Hypovereinsbank | x | 42 Tage | 90 Tage | 90 Tage |
| Degussa | x | 42 Tage | 30 Tage | x |
Restschuldversicherungen enthalten – zusätzlich zu Warte- und Karenzzeiten – zahlreiche weitere Ausschlussklauseln. Welche Einschränkungen gelten, hängt vom jeweiligen Anbieter ab, denn die Vertragsbedingungen sind nicht einheitlich geregelt. Selbst bei einem vermeintlich identischen Schutz, etwa im Todesfall, kann es sein, dass ein Versicherer leistet, während ein anderer die Zahlung verweigert.
Zu den häufigen Ausschlüssen zählen insbesondere Leistungsfälle, die im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie Medikamentenabhängigkeit stehen. Ebenfalls relevant sind altersbezogene Ausschlüsse: Wird der Versicherungsnehmer kurz vor Renteneintritt arbeitslos, übernehmen nicht alle Anbieter den Kredit. Auch Kündigungen, die auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen sind („verhaltensbedingte Kündigung“), führen regelmäßig zum Leistungsausschluss.
Für Verbraucher bedeutet das: Wer eine Restschuldversicherung abschließen möchte, muss die Bedingungen sehr genau prüfen – jedoch ohne echte Auswahlmöglichkeit. In der Regel ist der Kredit mit der vom Kreditinstitut vorgegebenen Versicherung verknüpft, ein Anbieterwechsel ist meist nicht vorgesehen.
Trotz individueller Unterschiede zeigen Marktanalysen der Bafin, dass Versicherer besonders häufig die Leistung verweigern, wenn der Versicherte:
- infolge einer Suchterkrankung verstirbt,
- aufgrund psychischer Erkrankungen dauerhaft arbeitsunfähig wird oder
- während der Wartezeit arbeitslos wird.
Nicht alle Ausschlussklauseln sind rechtlich zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beispielsweise eine Formulierung für unwirksam erklärt, die unklar blieb und damit Versicherte unangemessen benachteiligte:
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten ernstlichen Erkrankungen“ (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014, Az. IV ZR 289/13).
RSV widerrufen oder kündigen
Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, lässt sich die Restschuldversicherung trotzdem kündigen. Dafür kommen grundsätzlich zwei Wege in Betracht:
Sonderkündigung bei vorzeitiger Kreditablösung oder Umschuldung
Wird der Kredit vorzeitig zurückgezahlt oder durch einen neuen Kredit abgelöst, entfällt der Zweck der Restschuldversicherung. Dadurch entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist: Die Versicherung endet nicht automatisch – Du musst aktiv kündigen und die Rückerstattung der anteiligen Prämien verlangen.
In vielen Verträgen ist dieses Sonderkündigungsrecht bereits ausdrücklich geregelt. Sollte der Versicherer sich dennoch auf reguläre Kündigungsfristen berufen, solltest Du das nicht akzeptieren, da der Leistungszweck weggefallen ist.
Ordentliche Kündigung ohne Umschuldung
Viele Verträge enthalten zusätzlich ein ordentliches Kündigungsrecht. Üblich sind Fristen von zwei Wochen zum Monatsende. Nach Vertragsbeendigung besteht ein Anspruch auf Erstattung des nicht verbrauchten Risikobeitrags. Abschlusskosten werden jedoch grundsätzlich nicht zurückgezahlt, einige Anbieter behalten zudem einen sogenannten „Stornoeinbehalt“ ein.
Welche Alternativen zur Restschuldversicherung gibt es?
Wenn Du einen Kredit absichern möchtest, gibt es deutlich sinnvollere Alternativen zur Restschuldversicherung. Besonders bei Baufinanzierungen lohnt sich ein genauer Blick – hier geht es weniger um die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, sondern in erster Linie um den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen, sollte der Kreditnehmer versterben, bevor das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.
Für Immobilienkredite: Risikolebensversicherung statt Restschuldpolice
In solchen Fällen ist eine klassische Risikolebensversicherung die deutlich bessere Wahl. Die Versicherungssumme kann dabei entweder konstant bleiben oder – passend zur laufenden Tilgung – über die Jahre sinken. Die Hinterbliebenen können mit der Auszahlung den Kredit ablösen und müssen nicht zusätzlich finanzielle Belastungen tragen.
Wichtig: Bei vorzeitiger Ablösung eines Baukredits kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Wer flexible Sondertilgungen im Vertrag vereinbart hat, reduziert dieses Risiko.
Absicherung bei längerer Krankheit: Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Risiko einer längerfristigen Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich effizienter und umfassender absichern. Die BU-Rente hilft dabei, laufende Verpflichtungen wie Kreditraten auch dann zu begleichen, wenn das Arbeitseinkommen dauerhaft entfällt.
Absicherung bei Arbeitslosigkeit: schwieriger – aber Restschuldversicherung lohnt dennoch selten
Für den Schutz im Falle von Arbeitslosigkeit gibt es keine wirklich starke alternative Versicherungslösung. Dennoch steht die Restschuldversicherung hier in keinem angemessenen Verhältnis zum Schutz, den sie bietet. Stattdessen sind die folgenden Strategien sinnvoller:
- Kredit möglichst schnell tilgen: Je geringer die Restschuld, desto kleiner das Risiko.
- Raten flexibel anpassen: Viele Banken ermöglichen eine Reduzierung der monatlichen Rate durch Verlängerung der Laufzeit.
- Ratenpausen nutzen: Einige Kredite enthalten vertraglich vereinbarte Pausenmöglichkeiten – sinnvoll bei kurzfristigen finanziellen Engpässen.
- Frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen: Wer Zahlungsschwierigkeiten bekommt, sollte niemals einfach Lastschriften zurückgehen lassen oder Raten einstellen. Die frühzeitige Kommunikation ist fast immer die bessere Lösung.
RSV im Vergleich zu anderen Absicherungsarten
| Absicherungsart | Funktion | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Zweiter Kreditnehmer | Haftet gemeinsam für den Kredit | Günstigere Zinsen möglich | Risiko für den Mitantragsteller |
| Sicherungsübereignung (nur für Autokredite) | Bank darf das finanzierte Fahrzeug verkaufen | Günstigere Zinsen möglich | Kunde kann das Auto ohne Zustimmung der Bank nicht verkaufen |
| Restschuldversicherung | Zahlt bei Tod, Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit | Sicherheit für Kreditnehmer | Zusätzliche Kosten |
| Einkommensschutzbrief | Zahlt bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit | Sicherheit für Kreditnehmer | Zusätzliche Kosten |
Eine Restschuldversicherung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein – vor allem dann, wenn keinerlei anderweitiger finanzieller Schutz existiert und die Rückzahlung des Kredits im Ernstfall gesichert werden muss. Dennoch ist sie kein Muss. Viele Kreditnehmer fahren mit günstigeren Alternativen wie Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung besser. Wer ein Darlehen aufnimmt, sollte daher genau prüfen, was abgesichert wird, wie hoch die Kosten sind und ob der angebotene Schutz tatsächlich zur eigenen Lebenssituation passt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung übernimmt – je nach Tarif – die Kreditraten, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird, arbeitsunfähig ist oder verstirbt. Sie soll verhindern, dass Angehörige oder der Kreditnehmer selbst finanziell überfordert werden. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen, etwa wegen Ausschlüssen oder Wartezeiten.
Wie teuer ist eine Restschuldversicherung?
Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kreditart und Leistungsumfang. Auffällig ist, dass die Versicherungsprämie nicht in den Effektivzins einfließt und daher im Kreditangebot oft nicht direkt erkennbar ist. Die tatsächlichen Kosten zeigen sich erst in der Kreditrate bzw. den Gesamtkosten – und können den Kredit erheblich verteuern.
Lohnt sich eine Restschuldversicherung?
In den meisten Fällen nein. Restschuldversicherungen sind im Vergleich teuer und mit zahlreichen Ausschlüssen, Wartezeiten und Karenzzeiten versehen. Besonders bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit kommt es häufig zu Leistungsablehnungen. Aus diesem Grund raten Verbraucherschützer und Experten in der Regel von einer Restschuldversicherung ab.