Direktversicherung: Lebensversicherung vom Chef

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag für Beschäftigte abschließt. Die Beiträge können je nach Modell vom Arbeitgeber gezahlt oder über Entgeltumwandlung finanziert werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dabei besonders relevant, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen entstehen und wie die spätere Auszahlung geregelt ist.

Wie funktioniert eine Direktversicherung?

Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber für eine beschäftigte Person eine klassische Kapitallebens– oder Rentenversicherung ab. Alternativ kann auch eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung bestehen, bei der ein Teil der regelmäßigen Sparbeiträge am Kapitalmarkt angelegt wird.

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen entscheiden sich häufig für die Direktversicherung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Im Unterschied zu anderen Modellen ist der organisatorische Aufwand vergleichsweise gering. Der Arbeitgeber wählt den Vertrag aus und schließt ihn für seine Belegschaft ab. Da Versicherungsunternehmen mehrere Verträge bündeln, entstehen häufig günstigere Kostenstrukturen.

Eine Direktversicherung ist ausschließlich für die berufliche Hauptbeschäftigung vorgesehen und nicht für eine Nebentätigkeit. Die Beiträge können vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. Ebenso ist eine gemeinsame Finanzierung möglich oder eine alleinige Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer.

Fließt eigenes Einkommen des Arbeitnehmers in den Vertrag, handelt es sich um eine Entgeltumwandlung. Der entsprechende Betrag wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten und an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet, gegebenenfalls ergänzt um einen Arbeitgeberanteil. Auf diesen Teil des Einkommens fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Einkommensteuer an.

In der Auszahlungsphase besteht grundsätzlich Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung. Sofern vertraglich festgelegt, kann auch eine einmalige Kapitalleistung erfolgen. Bei Verträgen mit Abschluss ab dem Jahr 2005 ist diese Form der Auszahlung jedoch mit einer deutlich höheren steuerlichen Belastung verbunden.

Direktversicherung

Wann lohnt sich eine Direktversicherung?

Eine Direktversicherung rechnet sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sich mit mindestens 20 Prozent an den Beiträgen beteiligt. Ein höherer Anteil wirkt sich entsprechend günstiger aus. Trägt der Arbeitnehmer die Beiträge allein und fällt die Wertentwicklung gering aus, ist eine sehr lange Laufzeit nötig, um die eingezahlten Beträge wieder zu erreichen.

Ein Grund dafür liegt in den Abgaben während der Auszahlungsphase. Auf die spätere Betriebsrente fallen in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an, gleichzeitig kann sich die gesetzliche Rente reduzieren. Die Entlastung bei Steuern und Sozialabgaben während der Einzahlungsphase gleicht diese Belastungen im Ruhestand nicht in jedem Fall aus. Konkrete Rechenbeispiele zu diesem Zusammenhang finden sich in Ratgebern zur Altersvorsorge.

Den Arbeitgeber für einen Zuschuss zu gewinnen, ist oft möglich. Falls kein finanzieller Beitrag vorgesehen ist, kann ein sachliches Gespräch sinnvoll sein. Der Arbeitgeber spart selbst einen Teil der Sozialabgaben, wenn Gehaltsbestandteile in eine Direktversicherung fließen. Seit dem Jahr 2022 besteht zudem die Pflicht, bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent zu leisten. Weitere Details dazu werden im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung erläutert.

Welche Vorteile und Nachteile hat die Direktversicherung?

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Höhere Ertragsaussichten: Beteiligt sich der Arbeitgeber mit mindestens 20 Prozent an den geförderten Beiträgen und werden Verträge für mehrere Beschäftigte gemeinsam abgeschlossen, fällt das Ergebnis häufig günstiger aus als bei einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung. Der Zuschuss und die Gruppenkonditionen wirken sich dabei positiv auf das angesparte Kapital aus.
  • Steuerliche Wirkung: Wurde die Direktversicherung im Jahr 2005 oder später abgeschlossen, bleiben die Einzahlungen in der Ansparphase steuerfrei, während die spätere Rente der Besteuerung unterliegt. In vielen Fällen liegt der persönliche Steuersatz im Ruhestand unter dem während des Erwerbslebens, was insgesamt zu einer geringeren Steuerlast führen kann.
  • Absicherung der Einzahlungen: Die vom Arbeitnehmer gezahlten Beiträge sind gesichert, also dauerhaft dem Vertrag zugeordnet. Das gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Bei den Arbeitgeberbeiträgen sind die Vertragsbedingungen entscheidend. Seit 2018 sind diese ebenfalls geschützt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre bestand und die versicherte Person beim Wechsel das 21. Lebensjahr vollendet hatte. Teilweise wird dieser Schutz bereits ab Vertragsbeginn gewährt.
  • Handhabung bei wenigen Arbeitgeberwechseln: Ein ein- oder zweimaliger Wechsel im Berufsleben lässt sich meist ohne größere Schwierigkeiten regeln. Idealerweise führt der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag fort. Alternativ kann das vorhandene Guthaben übertragen oder der bisherige Vertrag beitragsfrei gestellt werden, während ein neuer Vertrag beginnt.
  • Einbindung einer Absicherung bei Berufsunfähigkeit: In manchen Fällen lässt sich eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit in die Direktversicherung aufnehmen. Häufig ist dafür keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das kann insbesondere für Personen relevant sein, die wegen bestehender gesundheitlicher Einschränkungen andernfalls nur eingeschränkten Schutz erhalten würden.
  • Keine Abgaben für privat Krankenversicherte: Personen mit private Krankenversicherung zahlen im Ruhestand keine Beiträge zur Krankenversicherung auf die Leistungen aus der betrieblichen Rente oder auf eine einmalige Auszahlung.

Nachteile für Arbeitnehmer

Die Direktversicherung bringt neben positiven Aspekten auch Punkte mit sich, die sorgfältig geprüft werden sollten. Dazu zählen unter anderem folgende Nachteile:

  • Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen. Dadurch fließen geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Auch die Zahlungen zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung fallen niedriger aus. In der Folge sinken die späteren Leistungsansprüche, insbesondere bei der gesetzlichen Rente.
  • Die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen in der Auszahlungsphase der Besteuerung. Bei Verträgen mit Abschluss ab dem Jahr 2005 kommen in vielen Fällen noch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung hinzu. Das verringert den tatsächlich ausgezahlten Betrag im Ruhestand.
  • Für Beschäftigte ist häufig nicht transparent, in welcher Höhe Abschluss- und Verwaltungskosten im Vertrag enthalten sind. Diese Kosten wirken sich jedoch auf das angesparte Kapital aus.
  • Je nach Vertragsgestaltung besteht nicht zwingend ein Anspruch auf eine garantierte Rentenhöhe bezogen auf die eingezahlten Beiträge. Stattdessen kann auch eine reine Beitragszusage vereinbart sein, bei der die spätere Leistung nicht fest zugesichert ist.

Direktversicherung

Vorteile für den Arbeitgeber

Unternehmen haben die betriebliche Altersversorgung lange Zeit vor allem eingeführt, um Beschäftigten eine zusätzliche Absicherung für das Alter zu bieten. Heute tritt ein weiterer Aspekt stärker in den Vordergrund: In Phasen knapper Fachkräfte kann eine bAV dazu beitragen, Mitarbeitende dauerhaft an das Unternehmen zu binden.

Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht spricht einiges für eine Direktversicherung. Zahlt ein Arbeitnehmer Beiträge in einen bAV-Vertrag ein, reduziert sich für den Arbeitgeber die Belastung durch Sozialabgaben um rund 19 Prozent. Wird statt einer klassischen Gehaltserhöhung ein Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung gewährt, verringern sich die Sozialabgaben ebenfalls, was die laufenden Lohnkosten senkt.

Was darf die Direktversicherung kosten?

Der Arbeitgeber entscheidet bei der Direktversicherung zwischen einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Variante. Liegt der Rentenbeginn noch weit in der Zukunft, bieten fondsgebundene Verträge die Aussicht auf höhere Erträge. Die Entwicklung hängt dabei jedoch stark von den Kapitalmärkten ab. Versicherungen ohne Fondsbeteiligung weisen derzeit dagegen nur geringe Ertragschancen auf. Im Jahr 2023 beträgt der Garantiezins für neue Beiträge nach Kostenabzug 0,25 Prozent pro Jahr. Unter diesen Bedingungen ist ein solcher Vertrag nur in wenigen Fällen sinnvoll.

Unabhängig von der gewählten Form gilt: Transparenz bei Abschluss- und Verwaltungskosten ist ein wesentlicher Faktor. Neben der Anlagestruktur beeinflussen die Kosten maßgeblich das Ergebnis der Altersvorsorge. Als grober Richtwert gelten bei einem Monatsbeitrag von 100 Euro und einer Laufzeit von 35 Jahren Abschlusskosten von etwa 1.600 Euro als hoch, rund 400 Euro als akzeptabel. Besteht eine Auswahlmöglichkeit, sind Verträge ohne Abschlusskosten vorteilhaft. Bei fondsgebundenen Lösungen sollten auch die laufenden Fondskosten geprüft werden. Jährliche Kosten von 1,5 Prozent gelten als hoch, etwa 0,5 Prozent liegen im moderaten Bereich. Es empfiehlt sich, sich alle Kostenbestandteile detailliert darstellen zu lassen.

Wichtige Dinge, die man sich merken sollte

  • Beitragsstopp statt Kündigung: Eine klassische Kündigung der Direktversicherung ist nicht vorgesehen. Wer keine weiteren Beiträge leisten möchte, kann den Arbeitgeber bitten, den Versicherer über eine Beitragsfreistellung zu informieren. Endet das Arbeitsverhältnis und soll der Vertrag nicht weitergeführt werden, ist direkt mit dem Versicherungsunternehmen zu klären, ob eine Aussetzung der Beiträge möglich ist. Nur wenn die spätere Leistung sehr niedrig ausfallen würde, etwa bei einer monatlichen Rente von rund 30 Euro aufgrund kurzer Laufzeit, kann unter Umständen eine Abfindung erfolgen. Auskunft geben die Personalabteilung oder der Versicherer.
  • Arbeitslosigkeit: Bei Arbeitslosigkeit bleiben die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung bestehen. Nicht verfallbare Anwartschaften aus der bAV werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
  • Krankheit und Elternzeit: Während einer längeren Erkrankung oder in der Elternzeit können die Ansprüche vollständig erhalten bleiben, wenn die Beiträge eigenständig weitergezahlt werden. Alternativ ist es möglich, die Beitragszahlung für einen längeren Zeitraum auszusetzen. In diesem Fall reduzieren sich die späteren Leistungen, der Vertrag kann danach wieder fortgesetzt werden.
  • Leistungen im Todesfall: Einige Verträge enthalten eine Regelung für den Todesfall. Verstirbt die versicherte Person, erhalten Hinterbliebene eine zuvor festgelegte Leistung. Dazu zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder sowie Pflege- und Stiefkinder bis zu einem bestimmten Alter. Ebenfalls begünstigt sein können namentlich benannte Partner ohne eingetragene Partnerschaft sowie kindergeldberechtigte Enkelkinder im Haushalt bis zu einer festgelegten Altersgrenze.
  • Insolvenz von Arbeitgeber oder Versicherer: Bei einer Direktversicherung wird die betriebliche Altersversorgung über ein Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt. Gerät der Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten, bleibt der Versicherer für die zugesagten Leistungen verantwortlich. Sollte das Versicherungsunternehmen selbst insolvent werden, würde die Sicherungseinrichtung Protektor die bestehenden Verträge übernehmen und weiterführen.

Direktversicherung

Welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen gezahlt werden?

Der Staat unterstützt die betriebliche Altersversorgung in der Ansparphase durch geringere Belastungen bei Sozialabgaben und bei der Einkommensteuer. Wie diese Förderung ausgestaltet ist, hängt jedoch davon ab, ob der Arbeitgeber die Direktversicherung vor oder nach dem Jahr 2005 für den Mitarbeiter abgeschlossen hat.

Verträge ab 2005

Steuern

Seit 2018 können Arbeitnehmer jährlich bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen. Das entspricht derzeit einem Höchstbetrag von 644 Euro pro Monat. Diese Beiträge werden bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt und müssen in der Steuererklärung nicht gesondert angegeben werden.

In der Auszahlungsphase unterliegt die Betriebsrente dem individuellen Steuersatz. Dieser fällt im Ruhestand häufig niedriger aus als während der aktiven Erwerbsphase, was zu einer geringeren steuerlichen Belastung führen kann. Leistungen aus Direktversicherungen mit Vertragsabschluss ab 2005 werden in der Steuererklärung in der Anlage R, Zeile 31, erfasst.

Sofern der Vertrag ein entsprechendes Wahlrecht vorsieht, ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich. Im Unterschied zu älteren Verträgen ist der Auszahlungsbetrag vollständig zu versteuern. Eine Steuerermäßigung ist ausgeschlossen, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (Az. X R 23/15). Steuerlich gelten solche Auszahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz.

Sozialabgaben

Auf monatliche Beiträge bis zu 322 Euro fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das betrifft die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Für die Auszahlungsphase gilt seit 2020: Der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird nur auf den Teil der Betriebsrente erhoben, der über dem Freibetrag von 187,25 Euro liegt.

Der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 17,1 Prozent einschließlich Zusatzbeitrag. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,05 Prozent für Versicherte mit Kindern. Für Kinderlose liegt der Satz im Jahr 2023 bei 3,4 Prozent. Diese Regelungen gelten für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Freiwillig Versicherte können den Freibetrag nicht geltend machen. Personen mit privater Krankenversicherung zahlen auf Leistungen aus der Direktversicherung keine entsprechenden Beiträge.

Sonderfall: Alte Verträge bis 2004

Alte Direktversicherungen, die spätestens bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, unterliegen bei Steuern und Sozialabgaben besonderen Regelungen.

Steuern

In der Ansparphase wird auf die laufenden Beiträge eine pauschale Steuer von 20 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag erhoben. Im Gegenzug ist die spätere Besteuerung der Rentenleistungen günstiger ausgestaltet. Als Rentner wird nur der sogenannte Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz besteuert. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter beim Rentenbeginn. Bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren sind 17 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei einem Beginn mit 62 Jahren liegt der Anteil bei 21 Prozent. Leistungen aus alten Direktversicherungsverträgen werden in der Steuererklärung in der Anlage R, Zeile 42, eingetragen.

Wird das angesparte Kapital auf einmal ausgezahlt, bleibt dieser Betrag steuerfrei.

Sozialabgaben

Bei monatlichen Beitragszahlungen fallen während der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge in Höhe des Arbeitnehmeranteils an. Beitragsfrei bleiben lediglich jährliche Einzahlungen bis zu 1.754 Euro.

Seit dem Jahr 2005 werden auch Leistungen aus alten Direktversicherungen mit Sozialabgaben belastet. Das betrifft sowohl laufende Rentenzahlungen als auch Einmalzahlungen, die rechnerisch auf zehn Jahre verteilt werden. Dadurch entsteht die Situation, dass während der Einzahlungsphase ein reduzierter Beitrag anfällt, während im Ruhestand der volle Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen ist. Dieser Effekt wird häufig als „Doppelverbeitragung“ bezeichnet.

Seit 2020 gilt jedoch ein Freibetrag: Krankenversicherungsbeiträge werden nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrente erhoben, der über 187,25 Euro liegt. Erhalten Altsparer eine niedrigere Betriebsrente und beziehen keine weiteren Versorgungsleistungen, fallen für diese häufig keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Steuerlich wird dann lediglich der altersabhängige Ertragsanteil berücksichtigt. Bei einer einmaligen Auszahlung entstehen keine Sozialabgaben, sofern der Auszahlungsbetrag geteilt durch 120 unterhalb des Freibetrags von 187,25 Euro liegt. Voraussetzung ist in allen Fällen eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Direktversicherung kann ein sinnvoller Baustein für die Altersvorsorge sein, wenn Kosten, Förderregeln und Bedingungen zur Auszahlung zum persönlichen Bedarf passen. Vor einer Entscheidung lohnt sich ein Blick auf Vertragsdetails wie Beitragshöhe, Garantien, Kostenstruktur, Portabilität bei Arbeitgeberwechsel sowie die Abgaben in der Rentenphase.

Mehr lesen

Aktie:

Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....