Wie sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Sie greift in Situationen, in denen weder der zuletzt ausgeübte Beruf noch eine andere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeführt werden kann. Damit richtet sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung vor allem an Personen, für die andere Formen der Einkommensabsicherung nicht infrage kommen.

Wann zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente ausschließlich dann, wenn dauerhaft keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Maßgeblich ist dabei nicht der erlernte oder zuletzt ausgeübte Beruf, sondern jede denkbare Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unabhängig von Qualifikation, bisheriger Laufbahn oder Einkommen.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Eine Person, die zuvor als Architekt tätig war und gesundheitlich nur noch einfache Tätigkeiten wie einen Pförtnerdienst ausüben könnte, erhält keine Leistung.
  • Ein Handwerker, der körperlich nicht mehr auf einer Baustelle arbeiten kann, aber noch für eine Tätigkeit im Callcenter geeignet wäre, gilt ebenfalls nicht als erwerbsunfähig.
  • Eine Lehrerin mit einer schweren Depression, die täglich noch einige Stunden an einer Kasse arbeiten könnte, erfüllt die Leistungsvoraussetzungen ebenfalls nicht.

Entscheidend ist somit nicht, ob der bisherige Beruf aufgegeben werden muss, sondern ob überhaupt noch irgendeine Erwerbstätigkeit möglich ist.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt der Maßstab anders. Hier wird geprüft, ob der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeführt werden kann. Ob theoretisch eine andere Tätigkeit infrage käme, spielt dabei keine Rolle. Dadurch sind die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung deutlich geringer.

Aus diesem Grund stellt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern ein Abschluss möglich ist, in der Regel die weitergehende Form der Einkommensabsicherung dar.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. staatliche Erwerbsminderungsrente

Die begriffliche Nähe führt häufig zu Missverständnissen, inhaltlich bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist ein freiwilliger Versicherungsvertrag mit frei vereinbarer Rentenhöhe. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hingegen unterliegt den festen Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung und wird nur bei Erfüllung klar definierter Voraussetzungen gezahlt.

Die wesentlichen Unterschiede lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Merkmal Private Erwerbsunfähigkeits versicherung Staatliche Erwerbsminderungsrente
Zugang Vertragsabschluss mit Gesundheitsprüfung Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit sowie 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre
Leistungsvoraussetzung Dauerhafte Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich, unabhängig vom Beruf Volle Rente bei weniger als 3 Stunden täglich, halbe Rente bei 3 bis unter 6 Stunden
Höhe der Leistung Frei vereinbar Im Jahr 2023 durchschnittlich ca. 972 € pro Monat (volle Rente)
Ende der Zahlung Vertragsgemäß, häufig bis zum 67. Lebensjahr Lebenslang, abhängig vom individuellen Rentenkonto
Flexibilität Gestaltung der Rentenhöhe, Dynamik und Nachversicherung möglich Keine individuelle Ausgestaltung, abhängig von Beitragsjahren und Einkommen

Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Gerade für Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine finanziell besser kalkulierbare Möglichkeit im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. In bestimmten Tätigkeiten ist die Wahrscheinlichkeit, den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, höher. Das betrifft unter anderem Dachdecker, Maurer, Gerüstbauer oder Altenpfleger.

Einige Versicherer schließen solche Berufe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich aus oder setzen sehr hohe Beiträge an. Wer in einem dieser Tätigkeitsfelder arbeitet, hat daher mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oft größere Chancen auf einen Vertragsabschluss.

In anderen Fällen liegt der monatliche Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf einem Niveau, das für diese Berufsgruppen kaum tragbar ist. So zahlte ein 25-jähriger, gesunder Dachdecker bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz im November 2025 rund 360 Euro pro Monat für eine abgesicherte Rente von 2.500 Euro. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung war im Vergleich dazu bei der Europa Versicherung für etwa 158 Euro monatlich erhältlich.

Diese Unterschiede zeigen, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung insbesondere für körperlich belastende Berufe eine realistische Absicherungsform darstellen kann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zugänglich oder finanziell kaum darstellbar ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Welche Erwerbsunfähigkeitsversicherungen empfehlenswert sind

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielt im Versicherungsmarkt eine eher untergeordnete Rolle. Gerade deshalb ist ein sorgfältiger Vergleich der wenigen verfügbaren Tarife erforderlich. Wer im Leistungsfall auf eine monatliche Rente angewiesen ist, benötigt einen Vertrag mit verlässlichen und klar definierten Leistungen.

Die Rating-Experten von Franke und Bornberg haben verschiedene Tarife der Erwerbsunfähigkeitsversicherung einer strukturierten Analyse unterzogen. Bewertet wurden die Angebote anhand eines praxisnahen Musterfalls: Ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter, der bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren eine monatliche Rente von 1.500 Euro absichern möchte.

Im Rahmen der Untersuchung standen nicht nur die Beiträge im Fokus, sowohl brutto als auch netto. Einen deutlich höheren Stellenwert nahmen die Vertragsbedingungen ein. Die Qualität der Bedingungen machte den größten Teil der Gesamtbewertung aus, während die Prämien jeweils mit 15 Prozent in das Ergebnis eingeflossen sind.

Tarifname Unternehmen Monatliche Prämie (Netto) Monatliche Prämie (Brutto) Gesamtbewertung
SEU Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung 43,93 € 58,57 € 100

Punkte

SEU protect Dialog Lebensversicherung 41,40 € 60,88 € 100

Punkte

PremiumEU Continentale Lebensversicherung 50,06 € 83,43 € 97

Punkte

SEU Volkswohl Bund Lebensversicherung 66,67 € 109,30 € 85

Punkte

SEU Komfort WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit 51,42 € 116,87 € 80

Punkte

Was sind die wichtigsten Punkte in einem Vertrag über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Laufzeit des Versicherungsvertrags

Du solltest den Versicherungsschutz idealerweise bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass vor dem Rentenbeginn eine Versorgungslücke entsteht.

In den Vertragsbedingungen wird zwischen Versicherungszeit und Leistungszeit unterschieden. Die Versicherungszeit legt fest, bis zu welchem Alter die Erwerbsunfähigkeit eintreten muss, damit ein Anspruch auf Rentenzahlung besteht. Endet diese Frist beispielsweise mit dem 50. Lebensjahr und tritt die Erwerbsunfähigkeit erst mit 51 ein, erfolgt keine Rentenzahlung.

Eine verkürzte Versicherungszeit führt zunächst zu niedrigeren Beiträgen. Dennoch sollte sie mindestens bis zum 63. oder 65. Lebensjahr reichen. In Berufen mit erhöhtem Risiko akzeptieren Versicherer häufig nur begrenzte Versicherungszeiten.

Ebenso relevant ist die Leistungszeit, da sie bestimmt, bis zu welchem Alter die monatliche Rente gezahlt wird. Diese sollte ebenfalls bis zum Beginn der Regelaltersrente vereinbart werden. Endet die Leistung bereits mit 60 Jahren, müsste im ungünstigen Fall die Zeit bis zum Rentenbeginn ausschließlich mit gesetzlichen Leistungen überbrückt werden. Eine Verkürzung der Leistungszeit kommt nur dann infrage, wenn für die letzten Jahre bis zur Rente ausreichende eigene Rücklagen vorhanden sind.

Was ist der Prognosezeitraum?

Der Prognosezeitraum beschreibt den Zeitraum, für den eine Ärztin oder ein Arzt einschätzt, dass eine Erwerbsunfähigkeit bestehen wird. In den Vertragsbedingungen sollte festgelegt sein, dass eine Rentenzahlung bereits dann erfolgt, wenn die Erwerbsunfähigkeit für sechs Monate vorausgesagt wird.

Je länger dieser Zeitraum angesetzt ist, desto schwieriger wird eine verlässliche medizinische Einschätzung. Kurze Prognosezeiträume sind daher vorteilhaft. Positiv ist es zudem, wenn der Vertrag eine Leistung auch dann vorsieht, wenn bereits in den vergangenen sechs Monaten eine Erwerbsunfähigkeit bestanden hat. In diesem Fall knüpft die Rentenzahlung nicht allein an eine Zukunftsprognose an, sondern berücksichtigt auch den tatsächlichen Verlauf der gesundheitlichen Einschränkung.

Sind eine Dynamik und Nachversicherungsgarantie wichtig?

Die Ausgaben für den Lebensunterhalt steigen im Laufe der Jahre. Ursachen sind unter anderem die Geldentwertung, veränderte Lebensumstände oder größere Anschaffungen wie ein Eigenheim. Deshalb sollte Deine Rente anpassbar sein. Dafür stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • Nachversicherungsgarantie
  • Dynamik

Über die Nachversicherungsgarantie lässt sich die vereinbarte EU-Rente zu einem bestimmten Zeitpunkt deutlich anheben, ohne dass erneut Gesundheitsangaben verlangt werden. Diese Anpassung ist meist an konkrete Ereignisse gebunden, etwa eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltssteigerung, und häufig nur bis zu einem bestimmten Lebensalter vorgesehen. Die Erhöhung erfolgt nicht automatisch. Du musst selbst aktiv werden und den Wunsch bei der Versicherung anzeigen.

Die Dynamik sorgt dafür, dass sich der Beitrag in regelmäßigen Abständen um einen festgelegten Prozentsatz erhöht, zum Beispiel um drei oder fünf Prozent. Parallel dazu wächst auch der Rentenanspruch. Auf diese Weise bleibt die Leistung langfristig im Verhältnis zu steigenden Lebenshaltungskosten. In der Regel ist die Dynamik freiwillig. Einzelne Anpassungen lassen sich auslassen, falls der Beitrag zeitweise nicht ins Budget passt. Werden mehrere Erhöhungen hintereinander abgelehnt, endet diese Regelung dauerhaft und die Rente bleibt auf dem bisherigen Stand.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Achten Sie auf Die Gesundheitsfragen

Ein unterschriebener Antrag allein genügt nicht. Wer eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss den eigenen Gesundheitszustand offenlegen. Die Gesundheitsfragen sind dabei anspruchsvoll und müssen korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Häufig liegt das Problem darin, dass viele ihre eigene Krankenakte nicht genau kennen. Welche Einträge hat der Hausarzt vorgenommen? Welche Diagnosen wurden im Rahmen einer Psychotherapie festgehalten? Wurde vielleicht eine Verdachtsdiagnose dokumentiert, ohne dass dies bewusst wahrgenommen wurde?

Was zunächst wie eine reine Formalität wirkt, kann im Leistungsfall entscheidend sein. Stellt der Versicherer später fest, dass Angaben fehlten oder nicht korrekt waren, kann dies zur Anfechtung oder Beendigung des Vertrags führen. Diese Konsequenzen sind auch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt.

Deshalb sollte vor der Antragstellung eine sorgfältige Vorbereitung erfolgen. Dazu gehört, ärztliche Unterlagen anzufordern, vorhandene Befunde zu prüfen und bei der Krankenkasse eine Übersicht der gespeicherten Diagnosen einzuholen. Nur so lässt sich das Risiko späterer Probleme deutlich verringern.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Verhältnis zu anderen Absicherungen

Manche Personen verfügen bereits über eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Unfallversicherung. Im Unterschied dazu setzt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung an der gesamten Arbeitskraft an und berücksichtigt damit ein umfassenderes Risikospektrum. Auf dieser Grundlage kann sie bestehende Absicherungen sinnvoll ergänzen.

Gleichzeitig erreicht sie aus den genannten Gründen nicht das Leistungsniveau einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Unabhängig von der gewählten Absicherungsform ist darauf zu achten, Doppelversicherungen zu vermeiden und Vertragsmodelle zu wählen, die ausreichend Spielraum für spätere Anpassungen lassen

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt ein eher zurückhaltend wahrgenommenes Versicherungsprodukt. Sie ist weniger bekannt als andere Absicherungsformen, kann für bestimmte Personengruppen jedoch eine zentrale Rolle spielen. Ihre Bedeutung zeigt sich vor allem dort, wo eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zustande kommt, etwa bei begrenzten finanziellen Möglichkeiten, abgelehnten Anträgen oder Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko. Damit ist sie weder eine vollständige Lösung noch von untergeordneter Relevanz, sondern ein eigenständiger Bestandteil der Absicherung der Arbeitskraft.

Am Ende gilt: Wer sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheidet, wählt keinen vollständigen Schutz, sondern eine grundlegende Absicherung. Diese kann im Ernstfall darüber entscheiden, ob finanzielle Engpässe entstehen oder eine gewisse Stabilität erhalten bleibt. Genau darin liegt der Stellenwert der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt eine grundlegende Form der Absicherung dar, wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit eintritt. Aufgrund der strengen Leistungsvoraussetzungen eignet sie sich insbesondere als Alternative, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann. Ob diese Versicherungsform zur eigenen Situation passt, hängt von gesundheitlichen Voraussetzungen, beruflichem Hintergrund und dem individuellen Absicherungsbedarf ab.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung und der staatlichen Erwerbsminderungsrente?

Die staatliche Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen mindestens fünf Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Die Leistung richtet sich nach der täglichen Arbeitsfähigkeit:

  • Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag möglich sind.
  • Eine halbe Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn noch drei bis unter sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann.

Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2023 bei rund 970 Euro pro Monat.

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen die vertraglich vereinbarte Rente, wenn dauerhaft keine Tätigkeit von mehr als drei Stunden täglich mehr ausgeübt werden kann. Die Rentenhöhe wird individuell festgelegt und ist nicht an Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden

Wie sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt vor allem dann infrage, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell nicht tragbar ist oder kein Vertragsabschluss zustande kommt. Sie leistet, sobald keine Tätigkeit von mehr als drei Stunden täglich mehr möglich ist, unabhängig vom erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf.

Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Leistungsvoraussetzungen deutlich strenger, was sich in niedrigeren Beiträgen widerspiegelt. Besonders für körperlich stark belastete Tätigkeiten oder bei begrenztem Einkommen kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine realistische Form der Absicherung darstellen. Sie ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vollständig, stellt jedoch in vielen Fällen eine bessere Absicherung dar als ein vollständiger Verzicht.

Wie lange zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Rentenzahlung erfolgt bis zum im Vertrag vereinbarten Endalter, häufig bis zum gesetzlichen Renteneintritt mit 67 Jahren. Endet die Erwerbsunfähigkeit vorher, stellt der Versicherer die Zahlungen ein.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • Versicherungszeit: Zeitraum, in dem die Erwerbsunfähigkeit eintreten muss
  • Leistungszeit: Zeitraum, bis zu dem die Rente ausgezahlt wird

Beide Zeiträume sind vertraglich geregelt und können voneinander abweichen. Um eine Versorgungslücke vor der Altersrente zu vermeiden, sollten sowohl Versicherungszeit als auch Leistungszeit möglichst bis zum 67. Lebensjahr vereinbart werden.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....