Eine Reisegepäckversicherung schützt finanziell, wenn Gepäck auf einer Reise verloren geht, gestohlen wird oder beschädigt ankommt. Je nach Vertrag sind dabei unterschiedliche Ursachen und Schadenarten abgedeckt, etwa Diebstahl, Raub oder Transportschäden. Da nicht jeder Schaden automatisch ersetzt wird, lohnt sich vor dem Abschluss ein Blick auf Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse der Reisegepäckversicherung.
Leistungsumfang der Reisegepäckversicherung
Bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstgrenze ersetzt die Reisegepäckversicherung Kosten für verlorenes, zerstörtes oder beschädigtes Gepäck. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Dazu zählen unter anderem Unfall, Brand, Überschwemmung oder Sturm sowie Diebstahl oder Raub.
Die Versicherungssumme für das gesamte Reisegepäck liegt häufig zwischen 2.500 und 3.000 Euro. Nach den Vertragsbedingungen vieler Anbieter gelten für einzelne Gegenstände feste Entschädigungsgrenzen, die unabhängig vom tatsächlichen Zeit- oder Neuwert festgelegt sind.
So sind Kameras meist nur bis zu einem bestimmten Anteil der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert, oft bis zu 50 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 2.000 Euro ergibt sich damit im Schadenfall ein maximaler Erstattungsbetrag von 1.000 Euro für eine Kamera. Vergleichbare Begrenzungen gelten häufig für Mobiltelefone, sofern diese überhaupt eingeschlossen sind. Auch Sportgeräte fallen in vielen Tarifen unter reduzierte Entschädigungsgrenzen.

Bei welchen Ereignissen zahlen Reisegepäckversicherungen?
Für beschädigtes oder abhanden gekommenes Reisegepäck ersetzt die Reisegepäckversicherung nur den Zeitwert. Maßgeblich ist also der aktuelle Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Je älter Gepäckstücke oder Inhalte sind, desto geringer fällt die Entschädigung aus. In solchen Fällen kann die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreichen, um alle Gegenstände neu zu beschaffen.
Bestimmte Sachen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen häufig:
- Brillen
- Kontaktlinsen
- medizinische Hilfsmittel
- Bargeld
- Dokumente wie Führerschein oder Reisedokumente
Eine Entschädigung für verlorenes Gepäck setzt voraus, dass sich dieses unter Aufsicht befunden hat. Das ist etwa der Fall in einer Gepäckaufbewahrung, bei einem Reise- oder Transportunternehmen oder in der Unterkunft. Diese Vorgabe findet sich auch in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Befand sich das Gepäck in Deiner unmittelbaren Obhut, kann der Versicherer den Verlust als grobe Fahrlässigkeit werten. In solchen Fällen besteht kein Leistungsanspruch. So entschied das Amtsgericht München, als eine Reisende ihren Koffer neben den Sitzen abstellte und kurz einschlief (AG München, Urteil vom 29.04.2004, Az. 155 C 12509/04). Ebenso verneinte das Amtsgericht Berlin eine Leistung, als ein Reisender seinen Laptop in einer Tasche neben sich abstellte, diesen jedoch nicht dauerhaft im Blick behielt (AG Berlin, Urteil vom 23.11.2004, Az. 7 C 68/04). In beiden Fällen musste die Versicherung den Schaden nicht ersetzen.

Was kostet eine Reisegepäckversicherung?
Urlauber sollten vor Reisebeginn prüfen, ob eine Reisegepäckversicherung zur eigenen Reisesituation passt. Maßgeblich sind dabei vor allem die Dauer der Reise und der Wert des mitgeführten Gepäcks. Befinden sich im Koffer überwiegend Kleidungsstücke mit überschaubarem Wert, ist eine zusätzliche Absicherung häufig entbehrlich. Gleiches gilt in vielen Fällen für kurze Reisen.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn hochwertige Gegenstände mitgeführt werden, etwa eine Videokamera, ein Laptop oder Schmuck. In solchen Fällen kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein, um finanzielle Verluste bei Beschädigung oder Abhandenkommen abzufedern.
Die Kosten einer Reisegepäckversicherung richten sich in der Regel nach der Reisedauer sowie nach der vereinbarten Versicherungssumme. Je länger die Reise dauert und je höher der abgesicherte Gesamtwert des Gepäcks ist, desto höher fällt der Beitrag aus.
| Personen | Reiseziel | Versicherungssumme | Preis pro Reise |
|---|---|---|---|
| Single | Europa | mindestens 2.000 € | ab 25 € |
| Single | weltweit ohne USA | mindestens 2.000 € | ab 32 € |
| Paar | Europa | mindestens 4.000 € | ab 35 € |
| Paar | weltweit ohne USA | mindestens 4.000 € | ab 32 € |
| Familie | Europa | mindestens 5.000 € | ab 25 € |
| Familie | weltweit ohne USA | mindestens 5.000 € | ab 42 € |
Bei einigen Versicherern spielen für die Beitragsberechnung weitere Faktoren eine Rolle. Dazu zählen unter anderem Dein Alter sowie das Reiseziel, etwa ob die Reise innerhalb der EU oder in ein außereuropäisches Land führt.
Wie sich der Preis einer Reisegepäckversicherung in der Praxis zusammensetzen kann, zeigt folgendes Beispiel:
Thomas und Helen verreisen für 14 Tage auf die Kanaren. In ihrem Gepäck befinden sich neben Kleidung, Kosmetik, Parfüm, Schmuck und Büchern auch eine Brille, zwei neue Smartphones, ein Tablet sowie eine Kamera. Der Gesamtwert des Reisegepäcks ergibt sich aus den einzelnen Gegenständen wie folgt:
| Gegenstand | Wert |
|---|---|
| Kamera | 2.000 € (Zeitwert) |
| Tablet | 200 € |
| Parfüm | 150 € |
| Handys | 1.600 € |
| Kleidung & Schuhe | 870 € (Zeitwert) |
| Brille | 300 € |
| Schmuck & Uhren | 400 € |
| Bücher | 40 € |
| Gesamtwert des Gepäcks | 5.560 € |
In dem genannten Beispiel würde eine günstige Reisegepäckversicherung rund 35 Euro ohne Selbstbeteiligung kosten. Viele Tarife liegen jedoch deutlich darüber. Häufig ist eine Reisegepäckversicherung zudem nur als Bestandteil eines Pakets erhältlich, etwa zusammen mit einer Reiserücktritts- und/oder Reisekrankenversicherung.
Von solchen Kombinationen ist eher abzuraten. Eine Auslandskrankenversicherung zählt zu den zentralen Absicherungen und sollte bei Reisen außerhalb Deutschlands immer bestehen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann je nach Reiseart und Buchungswert sinnvoll sein. Eine Reisegepäckversicherung hingegen ist in vielen Fällen verzichtbar. Wichtiger als mögliche Paketnachlässe sind die konkreten Leistungen der einzelnen Versicherungen.
Auf den ersten Blick wirken die Beiträge für eine Reisegepäckversicherung zwar überschaubar. Setzt man diese jedoch ins Verhältnis zum Leistungsumfang, lässt sich das Geld oft sparen. Der Versicherungsschutz ist meist eingeschränkt, und vergleichbare Leistungen bestehen häufig bereits über eine Hausratversicherung. Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Reise- oder Transportunternehmen für Schäden oder Verluste haftbar sein.
Hausratversicherung als Alternative
Einige Hausratversicherungen enthalten eine Außenversicherung, die Hausrat und damit auch Reisegepäck während einer Reise absichert. Der Schutz greift jedoch nur bei Einbruch oder Raub. Einfacher Diebstahl oder Verlust sind nicht eingeschlossen. Der Geltungsbereich ist weltweit auf bis zu drei Monate begrenzt. Dauert der Aufenthalt außerhalb der Wohnung länger, besteht kein Schutz mehr.
Bei Naturereignissen ersetzt die Hausratversicherung Schäden nur innerhalb eines Gebäudes. Wer mit Wohnmobil oder Zelt unterwegs ist und von einem Sturm betroffen wird, erhält dafür in der Regel keine Entschädigung aus der Außenversicherung.
Wird eine hochwertige Kamera aus dem Hotelzimmer entwendet, kann dies unter die Hausratversicherung fallen. Voraussetzung ist ein Einbruch in einen festen, verschließbaren Raum. Ein Diebstahl aus einem Zelt zählt nicht dazu. Gleiches gilt für Taschendiebstahl im öffentlichen Raum. Häufig besteht eine weitere Begrenzung durch die Reisedauer, meist maximal drei Monate.
Bei einer Autoreise ist Gepäck versichert, wenn das Fahrzeug in einem geschlossenen Gebäude steht, etwa in einer Garage oder in einem Parkhaus mit Schranke. Das gilt für eigene Fahrzeuge wie auch für Mietwagen. Das Gepäck sollte im Kofferraum verstaut und von außen nicht sichtbar sein. Andernfalls kann der Schutz entfallen (OLG Köln, Urteil vom 01.06.1999, Az. 9 U 141/98).
Wann haften Reiseveranstalter oder Transportunternehmen für Dein Gepäck?
Bei einer Pauschalreise trägt der Reiseveranstalter die Verantwortung für beschädigtes oder verlorenes Gepäck (§ 651a BGB). Ein solcher Schaden gilt als Reisemangel. Trifft das Gepäck gar nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung am Urlaubsort ein, besteht die Möglichkeit, den Reisepreis zu mindern.
Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter unverzüglich über den Schaden informiert wird. Empfehlenswert ist eine schriftliche Mitteilung, damit der Zeitpunkt und der Inhalt der Anzeige nachvollziehbar dokumentiert sind. Nur so lassen sich Ansprüche auf Minderung oder Ersatz wirksam geltend machen.
Fluggesellschaft
Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird beschädigt oder zerstört, haftet die Fluggesellschaft. Diese Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden der Airline (Montrealer Übereinkommen, Beschluss 2001/539/EG). Für Handgepäck gilt eine eingeschränkte Haftung: Die Airline kommt nur dann auf, wenn ihr eine Verantwortung für Schaden oder Verlust nachgewiesen werden kann, was im Einzelfall schwierig sein kann.
In beiden Fällen ist die Haftung pro Person betragsmäßig begrenzt. Nach dem Montrealer Übereinkommen liegt die Höchstgrenze bei umgerechnet rund 1.868 Euro (Stand: 28. Dezember 2024). Müssen wegen verspäteter Ankunft des Koffers Ersatzkäufe getätigt werden, etwa Kleidung oder Hygieneartikel, können diese Notanschaffungen zusätzlich bei der Airline geltend gemacht werden.
Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit immer im Handgepäck mitgeführt werden, sofern Größe und Gewicht dies zulassen. Gleiches gilt für wichtige Dokumente, Medikamente sowie Hilfsmittel wie Brille oder Kontaktlinsen. Ein Restrisiko für Verlust von Aufgabegepäck besteht stets. Werden wertvolle Gegenstände dennoch im aufgegebenen Koffer transportiert und gehen verloren, kann die Airline ein unvorsichtiges Verhalten einwenden und die Leistung kürzen oder ablehnen.

Eisenbahn-, Schifffahrts- und Busunternehmen
Auch andere Transportunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haften. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich jedoch je nach Verkehrsmittel.
Bei Bahn- oder Busreisen ist Gepäck in jedem Fall abgesichert, wenn es durch einen Unfall beschädigt wird (EU-Verordnung Nr. 181/2011). Geht das Gepäck hingegen verloren, liegt die Beweislast beim Reisenden. Du musst nachweisen, dass das Bus- oder Bahnunternehmen für den Verlust verantwortlich ist. Zusätzlich ist der Wert des Gepäcks zu belegen. Praktisch ist es daher, vor Reiseantritt Fotos vom Kofferinhalt anzufertigen.
Bei Kreuzfahrten gilt: Kommt das Gepäck nicht rechtzeitig an Bord an, etwa weil es auf dem Flug zum Einschiffungshafen verloren ging, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz sowie auf Ersatzkleidung. Wird Gepäck aus der Kajüte entwendet, greift in der Regel die Hausratversicherung, sofern ein Einbruch vorliegt.
Verweigert ein Verkehrsunternehmen die Zahlung, kannst Du dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Die Schlichtung ist kostenfrei. Eine Empfehlung wird jedoch nur dann verbindlich, wenn beide Seiten zustimmen. Im Jahr 2024 war dies bei rund 90 Prozent der eingereichten Anträge der Fall.
Was sollten Sie tun, wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird?
Stellst Du bei der Ankunft am Reiseziel fest, dass Dein Gepäck fehlt, beschädigt ist oder zerstört wurde, solltest Du Dich sofort an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das zuständige Transportunternehmen wenden.
Beschreibe den Schaden möglichst genau und fertige Beweisfotos an. Lass Dir die Verlust- oder Schadensanzeige schriftlich bestätigen und bewahre Ticket sowie Gepäckschein sorgfältig auf.
Wurde Dein Gepäck gestohlen, ist eine umgehende Anzeige bei der Polizei erforderlich. Diese Anzeige wird auch benötigt, um bei Behörden in Deutschland oder bei einer deutschen Auslandsvertretung neue Ausweisdokumente zu beantragen. Informiere nach der polizeilichen Meldung zeitnah Deine Versicherung.
Nach der Rückkehr empfiehlt es sich, eine detaillierte Liste der entwendeten Gegenstände zu erstellen und – sofern vorhanden – Originalbelege oder Quittungen beizufügen. So lassen sich Ansprüche klar belegen und bearbeiten.
8 Tipps, wie Sie Ihr Gepäck auf Reisen sicher aufbewahren
Verwenden Sie sicheres, abschließbares Gepäck
Fangen Sie mit den Basics an: Verwenden Sie einen robusten, manipulationssicheren und sicheren Koffer oder Rucksack. Wählen Sie Gepäck mit zertifizierten Schlössern oder verwenden Sie Ihre eigenen Vorhängeschlösser.
Investieren Sie in Koffer mit integrierten Sicherheitsmerkmalen wie ineinandergreifenden Reißverschlüssen, schnittfestem Material, Hartschalenkoffern und abschließbaren Fächern, um Gelegenheitsdiebe abzuschrecken. Achten Sie bei Rucksäcken auf Modelle mit verdeckten Reißverschlüssen und abschließbaren Fächern. Vermeiden Sie bei der Festlegung von Zahlencodes offensichtliche Sequenzen wie 0000 und 1234.
Verwenden Sie eine eindeutige Beschriftung
Jedes Gepäckstück sollte mit einem Anhänger versehen sein, auf dem Ihr Name, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse stehen. Vermeiden Sie die Angabe Ihrer vollständigen Wohnadresse – dies könnte Diebe darauf aufmerksam machen, dass Sie verreist sind. Es ist ratsam, einen zweiten Anhänger in jedes Gepäckstück zu kleben, falls der äußere auf dem Transportweg verloren geht.
Wertsachen im Handgepäck aufbewahren
Aufgegebenes Gepäck wird während Ihrer Reise von mehreren Personen bearbeitet. Es kann sich verspäten, über eine alternative Route befördert werden oder, im schlimmsten Fall, ganz verloren gehen. Fluggesellschaften und Versicherungen decken oft keine Wertgegenstände ab, die im aufgegebenen Gepäck transportiert wurden. Deshalb ist es wichtig, alle Wertsachen – einschließlich Reisepass, Kamera, Laptop, Geld, Schmuck und Medikamente – in einem sicheren Handgepäckstück aufzubewahren.
Gepäckortung nutzen
Verbinden Sie Ortungsgeräte – wie Apple AirTags und Tile Tracker – mit Ihrem Smartphone, um in Echtzeit über den Standort Ihres Gepäcks informiert zu werden. Einige neuere Koffer verfügen über ein integriertes GPS. Diese Geräte können an Flughäfen von unschätzbarem Wert sein, da sie Ihnen mitteilen, dass Ihr Gepäck im Flugzeug ist – oft noch bevor Sie offizielle Informationen von der Fluggesellschaft erhalten.
Seien Sie in Risikogebieten besonders wachsam
Belebte Orte wie Flughäfen, Bahnhöfe und Touristenhochburgen sind häufige Ziele für Gepäckdiebstähle. Halten Sie Ihre Tasche nah bei sich und lassen Sie sie niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für einen Moment. Wenn Sie sie abstellen müssen, legen Sie den Griff oder Gurt Ihrer Tasche um Ihr Bein oder einen schweren Gegenstand wie einen Stuhl. Tragen Sie am besten einen Geldgürtel oder eine kleine Umhängetasche, um wichtige Dinge wie Reisepass, Geldbörse und Handy immer griffbereit zu haben.
Schützen Sie Ihr Gepäck am Reiseziel
Nur weil Sie angekommen sind, heißt das nicht, dass Ihr Gepäck sicher ist. Nutzen Sie Hotelsafes für Reisepass, Elektronik, Geld, Schmuck und andere Wertsachen. Falls Ihre Unterkunft keine geeigneten Aufbewahrungsmöglichkeiten bietet, sollten Sie einen tragbaren Reisesafe in Betracht ziehen – eine kleine, abschließbare Box oder Tasche, die an Möbeln befestigt werden kann. Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt in Gemeinschaftsräumen oder öffentlichen Bereichen. Und denken Sie daran, Ihre Taschen in Schließfächern aufzubewahren, wenn Sie in Stadtzentren, am Strand oder an Sehenswürdigkeiten unterwegs sind.
Sorgen Sie für einen Notfallplan
Selbst bei größter Vorsicht kann Ihr Gepäck verloren gehen, beschädigt oder gestohlen werden. Speichern Sie daher vor Reiseantritt digitale Kopien wichtiger Dokumente wie Reisepass, Visum, Buchungsbestätigungen und Versicherungsdaten. Bewahren Sie diese Kopien in Ihrem E-Mail-Postfach und in einem sicheren Cloud-Speicher auf.
Schließen Sie eine Reiseversicherung ab
Der beste Notfallplan ist natürlich eine Reiseversicherung. Stellen Sie sicher, dass Ihr Gepäck und Ihre persönlichen Gegenstände in Ihrer Police abgedeckt sind, und bewahren Sie digitale Kopien, Quittungen und Fotos von Wertgegenständen auf, falls Sie einen Schaden melden müssen. Einige Versicherer bieten eine tägliche Entschädigung bei Gepäckverspätung an, die Ihnen hilft, die Kosten für das Nötigste bis zur Ankunft Ihres Gepäcks zu decken.
Die Reisegepäckversicherung kann sinnvoll sein, wenn wertvolle Gegenstände mitgeführt werden oder ein erhöhtes Risiko für Gepäckschäden besteht, etwa bei Rundreisen oder häufigen Umstiegen. Entscheidend sind klare Bedingungen zu versicherten Ereignissen, Ersatzgrenzen und Ausschlüssen. Ein sachlicher Vergleich hilft dabei, einzuschätzen, ob die Reisegepäckversicherung zur eigenen Reiseart und zum Wert des Gepäcks passt.