Begleitetes Fahren Versicherung – Alles, was Eltern und Jugendliche wissen müssen

Beim Begleiteten Fahren (BF17) dürfen Jugendliche bereits mit 17 Jahren ein Auto fahren, wenn sie eine Prüfbescheinigung besitzen und mindestens eine eingetragene Begleitperson im Fahrzeug ist. Dieses Modell soll die Fahrpraxis der jungen Fahrer schrittweise erweitern und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.

Schon vor dem 18. Geburtstag fahren viele Jugendliche eigene Fahrzeuge oder sind regelmäßig als Fahrschüler mit dem Auto unterwegs. Frage: Wie sieht es mit der Kfz-Versicherung beim begleiteten Fahren aus? Wer trägt die Kosten? Welche Auswirkungen hat der Fahrbeginn auf den Versicherungsbeitrag? In diesem Ratgeber erklären wir alles Wichtige zur Versicherung beim begleiteten Fahren, wann ein Wechsel nötig ist, welche Risiken auf Fahrer und Begleiter zukommen und wie Familien die Kosten im Griff behalten.

Was bedeutet begleitetes Fahren genau?

Das begleitete Fahren, häufig als „BF17“ bezeichnet, ermöglicht Jugendlichen, bereits vor dem 18. Geburtstag aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine im Führerschein eingetragene Begleitperson während der Fahrt anwesend ist. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mehreren Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und darf nur wenige Punkte im Fahreignungsregister haben. Ziel dieser Regelung ist es, jungen Fahrern frühzeitig praktische Erfahrung zu vermitteln und Sicherheit im Straßenverkehr aufzubauen. Untersuchungen zeigen, dass Fahranfänger, die unter Aufsicht starten, später seltener in Unfälle verwickelt sind. Die kontrollierte Fahrpraxis stärkt das Verantwortungsbewusstsein und fördert einen ruhigen, vorausschauenden Fahrstil.

Versicherungspflicht beim begleiteten Fahren

Auch beim begleiteten Fahren gilt uneingeschränkt die gesetzliche Versicherungspflicht. Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese bildet die Grundlage der begleitetes fahren versicherung und schützt vor finanziellen Folgen, wenn Dritten ein Schaden entsteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Fahranfänger oder ein erfahrener Fahrer am Steuer sitzt. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.

Konkret bedeutet das: Verursacht der begleitete Fahrer einen Unfall, reguliert die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Geschädigten. Fahrer und Begleitperson sind automatisch über den bestehenden Versicherungsvertrag des Fahrzeughalters abgesichert. Eine eigene Police für den Begleiter ist nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich, den Versicherer über die Teilnahme am begleiteten Fahren zu informieren, da einige Tarife besondere Regelungen für junge Fahrer vorsehen. So bleibt der Schutz im Rahmen der begleitetes fahren versicherung klar geregelt und rechtssicher.

Wer muss versichert sein? – Begleitetes Fahren und Versicherungsumfang

Bei der begleitetes fahren versicherung ist entscheidend, dass der Versicherungsschutz nicht an eine einzelne Person gebunden ist, sondern in erster Linie an das zugelassene Fahrzeug und den dazugehörigen Kfz-Versicherungsvertrag. Das bedeutet: Wer mit dem Auto fährt, ist nur dann ausreichend abgesichert, wenn er nach den Bedingungen des Vertrags als berechtigter Fahrer gilt. Beim begleiteten Fahren (BF17) kommen dabei besondere Regeln hinzu, weil der Fahrer minderjährig ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen fahren darf.

Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor allem vor Schäden, die Dritten zugefügt werden. Damit dieser Schutz auch beim begleiteten Fahren greift, muss der Versicherer wissen, dass ein BF17-Fahrer das Fahrzeug fährt oder fahren darf. Je nach Tarif kann das automatisch enthalten sein oder eine ausdrückliche Meldung erfordern. Wird ein Fahrer genutzt, der nicht abgesichert ist, kann das zwar den Unfallgegner nicht ohne Leistung lassen (Haftpflicht zahlt in der Regel), aber es kann zu Nachteilen für den Versicherungsnehmer kommen, etwa durch Rückforderungen oder Beitragsanpassungen.

Versicherter Personenkreis bei begleitetem Fahren

Bei der begleitetes fahren versicherung sind typischerweise mehrere Personengruppen über den bestehenden Vertrag geschützt:

  • Fahrzeughalter: Der Halter ist über den Versicherungsvertrag des Fahrzeugs abgesichert, da er Vertragspartner der Kfz-Versicherung ist.
  • Berechtigte Fahrer: Dazu zählen alle Personen, die laut Vertrag den Wagen fahren dürfen. Hier kann es Einschränkungen geben, etwa „nur Versicherungsnehmer“ oder „Fahrer über 23 Jahre“.
  • BF17-Fahrer: Jugendliche dürfen nur dann fahren, wenn sie die BF17-Bescheinigung besitzen und der Versicherungsvertrag sie als Fahrer zulässt.
  • Begleitpersonen: Begleiter sind im rechtlichen Sinn keine Fahrer, trotzdem ist relevant, dass sie als Begleitperson im BF17-Dokument eingetragen und berechtigt sind. Für den Versicherungsschutz ist vor allem wichtig, dass der BF17-Fahrer selbst als zulässiger Fahrer gilt.

Fahrer unter 18 – was muss im Vertrag stehen?

Damit die begleitetes fahren versicherung korrekt greift, muss klar geregelt sein, ob der minderjährige Fahrer im Vertrag aufgenommen werden muss. Das hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab:

  • Tarife mit pauschalem Fahrerkreis: Manche Verträge erlauben „alle Fahrer“ oder „Fahrer beliebigen Alters“. In solchen Fällen ist die Teilnahme am begleiteten Fahren oft ohne отдельная Eintragung möglich.
  • Tarife mit eingeschränktem Fahrerkreis: Wenn der Vertrag bestimmte Altersgrenzen oder namentlich genannte Fahrer vorsieht, muss der BF17-Fahrer häufig gemeldet oder ausdrücklich aufgenommen werden.
  • Meldung vor Fahrtbeginn: Sinnvoll ist, den Versicherer vor der ersten Fahrt zu informieren, damit keine Unklarheit entsteht, ob der BF17-Fahrer im Vertrag zulässig ist.

Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vorab die Vertragsunterlagen oder fragt beim Versicherer nach, ob BF17 bereits abgedeckt ist. So ist die begleitetes fahren versicherung sauber geregelt und der Schutz im Straßenverkehr bleibt verlässlich.

Wie wirkt sich begleitetes Fahren auf die Versicherungsbeiträge aus?

Das begleitete Fahren ab 17 hat auch aus versicherungstechnischer Sicht besondere Auswirkungen. Obwohl junge Fahrer während dieser Phase nur in Anwesenheit einer eingetragenen Begleitperson fahren dürfen, werden sie von Versicherern dennoch als Fahranfänger mit erhöhtem Risiko eingestuft. Statistiken zeigen, dass fehlende Fahrerfahrung ein entscheidender Faktor für Unfälle ist, selbst wenn eine erfahrene Person auf dem Beifahrersitz sitzt. Aus diesem Grund spielt das begleitete Fahren bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge eine wichtige Rolle.

Im Rahmen der begleitetes fahren versicherung wird der Jugendliche in den meisten Fällen als zusätzlicher Fahrer im Vertrag berücksichtigt. Das kann dazu führen, dass sich der Beitrag erhöht, da der Versicherer das Gesamtrisiko neu bewertet. Maßgeblich ist dabei nicht nur das Alter des Fahrers, sondern auch die Art des Fahrzeugs, der Wohnort sowie die bisherige Schadenhistorie des Versicherungsnehmers. Für Familien ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig mit den möglichen finanziellen Auswirkungen auseinanderzusetzen.

Versicherungsunternehmen berechnen die Beiträge für Verträge mit jungen Fahrern anhand mehrerer Kriterien. Diese Faktoren bestimmen, wie hoch das Risiko eingeschätzt wird und welchen Einfluss der Fahranfänger auf den Gesamtbeitrag hat:

Faktor Einfluss
Alter des Fahrers Je jünger, desto höher das Risiko
Fahrpraxis Geringe Fahrpraxis erhöht Risiko
Zulassung des Fahrzeugs Schadenfreiheitsrabatt
Regionalklasse Unfallhäufigkeit in der Region
Fahrzeugtyp Leistung & Schadenwahrscheinlichkeit

Diese Tabelle zeigt, dass nicht nur das Alter entscheidend ist. Auch regionale Gegebenheiten und technische Merkmale des Autos fließen in die Kalkulation ein. Beim begleiteten Fahren wird der junge Fahrer in der Regel ausdrücklich im Versicherungsvertrag genannt oder automatisch in den Fahrerkreis aufgenommen. Dadurch ist klar geregelt, dass Versicherungsschutz besteht, wenn der Jugendliche das Fahrzeug führt.

Im Zusammenhang mit der begleitetes fahren versicherung bieten manche Versicherer spezielle Regelungen für Familien an. Dazu zählen angepasste Tarife oder Preisnachlässe, die den Einstieg junger Fahrer in den Straßenverkehr finanziell planbarer machen. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich besonders, da die Unterschiede zwischen den Anbietern deutlich ausfallen können.

Schadenfreiheitsrabatt beim begleiteten Fahren

Der Schadenfreiheitsrabatt, häufig als SF-Klasse bezeichnet, ist ein zentrales Element in der Kfz-Versicherung. Er dient dazu, unfallfreies Fahren finanziell zu honorieren. Mit jedem Jahr ohne gemeldeten Schaden verbessert sich die Einstufung, was langfristig zu spürbar niedrigeren Versicherungsbeiträgen führt. Gerade für Fahranfänger kann ein früher Einstieg in dieses System einen deutlichen Vorteil darstellen.

Beim begleiteten Fahren ab 17 besteht für Jugendliche erstmals die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits einen Schadenfreiheitsrabatt aufzubauen. Viele Versicherer erkennen unfallfreie Zeiträume während der BF17-Phase an und berücksichtigen diese später beim Übergang in den regulären Führerschein. Im Rahmen der begleitetes fahren versicherung kann dies bedeuten, dass der junge Fahrer nicht bei null startet, sondern mit einer besseren Einstufung beginnt.

Die konkrete Anrechnung ist jedoch von den jeweiligen Tarifbedingungen abhängig. Häufig gilt, dass die unfallfreie Zeit bis zum 18. Lebensjahr dokumentiert sein muss und der Versicherer diese Jahre nur dann übernimmt, wenn der Jugendliche zuvor ordnungsgemäß im Versicherungsvertrag geführt wurde. Manche Anbieter rechnen ein vollständiges Jahr an, andere nur anteilig. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zu klären, unter welchen Bedingungen der Schadenfreiheitsrabatt aus dem begleiteten Fahren später genutzt werden kann.

Begleitetes Fahren mit eigenem Auto oder mit Elternfahrzeug?

Die meisten Jugendlichen nutzen das Fahrzeug der Eltern während des begleiteten Fahrens. In diesem Fall ist das Auto bereits versichert und der Versicherungsvertrag gilt grundsätzlich auch für den Jugendlichen als Fahrer, sofern dieser im Fahrerkreis eingeschlossen ist.

Beim Begleiteten Fahren gilt oft:

  • Der Versicherungsvertrag deckt alle berechtigten Fahrer ab
  • Der Jugendliche muss gegebenenfalls im Vertrag genannt werden

Einige Versicherer verlangen keine Namensnennung, solange der Fahrerkreis pauschal junge Fahrer einschließt. Andere bieten spezielle Fahrergruppen für Begleitetes Fahren an.

Wann ist eine Erweiterung des Versicherungsvertrags nötig?

Ein Kfz-Versicherungsvertrag legt verbindlich fest, wer ein Fahrzeug führen darf und unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz besteht. Beim begleiteten Fahren kann es erforderlich sein, den bestehenden Vertrag anzupassen, damit der junge Fahrer rechtlich korrekt abgesichert ist. Eine solche Erweiterung wird besonders dann relevant, wenn der Jugendliche das Fahrzeug regelmäßig nutzt und nicht nur in Einzelfällen fährt.

Viele Tarife definieren den Fahrerkreis sehr genau. Ist der jugendliche Fahrer dort nicht automatisch enthalten, kann dies im Schadenfall zu Problemen führen. Auch Tarife, die nach Altersgruppen unterscheiden oder Einschränkungen für Fahrer unter 18 Jahren vorsehen, machen eine Anpassung notwendig. In diesen Fällen sollte der Versicherer ausdrücklich über das begleitete Fahren informiert werden, damit der Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt.

Vor einer Entscheidung empfiehlt es sich, den bestehenden Vertrag sorgfältig zu prüfen. Dabei sollte geklärt werden, ob begleitete Fahrten bereits eingeschlossen sind, welche Altersgrenzen gelten und ob eine namentliche Nennung des Jugendlichen erforderlich ist. Ein kurzes Gespräch mit dem Versicherer kann helfen, Unklarheiten zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Unfall und Schaden – wie läuft es im BF17-Fall?

Kommt es beim begleiteten Fahren zu einem Unfall, erfolgt die Schadenabwicklung grundsätzlich über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Diese übernimmt Schäden, die Dritten zugefügt werden, etwa an anderen Fahrzeugen, Gegenständen oder Personen. Voraussetzung ist, dass der Jugendliche berechtigt gefahren ist und die Vorgaben des BF17 eingehalten wurden.

Im Schadenfall sollte umsichtig gehandelt werden. Bei Personenschäden oder unklarer Situation sind Polizei und Rettungsdienste zu verständigen. Der Versicherer sollte zeitnah informiert werden, damit die Regulierung eingeleitet werden kann. Eine genaue Dokumentation des Unfallhergangs mit Fotos, Zeugenaussagen und relevanten Daten erleichtert die Bearbeitung erheblich. Auch die BF17-Bescheinigung sowie Angaben zum Fahrerkreis sollten griffbereit sein.

Eigene Schäden am Fahrzeug sind nur dann abgesichert, wenn eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besteht. Wird ein Schaden reguliert, kann dies Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt haben. Gerade bei jungen Fahrern im BF17 kann eine Rückstufung erfolgen, die sich später auf den Beitrag auswirkt. Deshalb ist es sinnvoll, vorab zu wissen, wie der jeweilige Versicherer Schäden beim begleiteten Fahren behandelt und welche Folgen daraus entstehen können.

Teilkasko und Vollkasko beim begleiteten Fahren

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann beim begleiteten Fahren auch eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Gerade wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, darunter ein junger Fahrer im Rahmen von BF17, gewinnt der Schutz für das eigene Auto an Bedeutung. Die begleitetes fahren versicherung beschränkt sich zwar rechtlich auf die Haftung gegenüber Dritten, doch Schäden am eigenen Fahrzeug bleiben ohne Kaskoschutz ungesichert.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die unabhängig vom Fahrverhalten entstehen. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Brand, Explosion, Glasbruch oder Schäden durch Tierbiss. Auch Naturereignisse wie Sturm oder Hagel können je nach Tarif abgesichert sein. Diese Form der Absicherung ist besonders relevant, wenn das Fahrzeug regelmäßig außerhalb einer Garage abgestellt wird oder einen höheren Zeitwert besitzt.

Die Vollkaskoversicherung geht einen Schritt weiter und deckt auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Das ist vor allem beim begleiteten Fahren relevant, da junge Fahrer trotz Begleitung noch wenig Erfahrung haben. Typische Fälle sind Parkschäden, Rangierfehler oder kleinere Unfälle im Stadtverkehr. Eltern, die ihr Fahrzeug für das begleitete Fahren zur Verfügung stellen, profitieren von der Vollkasko, da finanzielle Belastungen im Schadenfall deutlich reduziert werden können. Voraussetzung bleibt jedoch, dass der Fahrerkreis korrekt im Vertrag erfasst ist und die begleitetes fahren versicherung ohne Einschränkungen greift.

Beitragserhöhung durch BF17 – Strategien zur Reduzierung

Da junge Fahrer statistisch ein höheres Risiko haben, können die Beiträge steigen. Es gibt Strategien, die Kosten zu senken:

Tarifwechsel vor Beginn des begleiteten Fahrens

Ein Wechsel des Versicherungstarifs noch vor dem Start des begleiteten Fahrens kann spürbare Vorteile bringen. Nicht jeder Versicherer bewertet BF17-Fahrer gleich, weshalb sich die Beitragshöhe deutlich unterscheiden kann. Einige Anbieter verzichten vollständig auf einen Zuschlag, wenn der Jugendliche ausschließlich im Rahmen des begleiteten Fahrens unterwegs ist. Wer sich frühzeitig mit dem Thema begleitetes fahren versicherung beschäftigt und Angebote vergleicht, kann den Versicherungsbeitrag von Beginn an auf einem moderaten Niveau halten.

Tarife mit speziellen Fahrergruppen für junge Fahrer

Viele Versicherer bieten spezielle Regelungen für junge Fahrer an, die am begleiteten Fahren teilnehmen. In diesen Tarifen wird das Risiko anders eingeschätzt als bei regulären Fahranfängern, da stets eine erfahrene Begleitperson anwesend ist. Solche Modelle sind häufig auf Familien zugeschnitten und berücksichtigen die besondere Situation von BF17-Fahrern. Die Wahl eines passenden Tarifs kann helfen, die Kosten der begleitetes fahren versicherung langfristig zu kontrollieren.

Selbstbeteiligung gezielt anpassen

Eine weitere Möglichkeit zur Beitragsreduzierung besteht in der Anpassung der Selbstbeteiligung. Durch eine höhere Selbstbeteiligung sinkt der laufende Versicherungsbeitrag, da der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen größeren Anteil selbst trägt. Diese Option eignet sich vor allem dann, wenn das Fahrzeug sorgfältig genutzt wird und nur wenige Schäden zu erwarten sind. Auch bei der begleitetes fahren versicherung kann diese Maßnahme zu einer spürbaren Entlastung führen, sollte jedoch bewusst gewählt werden.

Unfallfreie Zeit während BF17 sinnvoll nutzen

Unfallfreies Fahren spielt bereits während der BF17-Phase eine wichtige Rolle. Einige Versicherer berücksichtigen diese schadensfreien Zeiträume später beim Einstieg in die reguläre Schadenfreiheitsklasse. Wer während des begleiteten Fahrens umsichtig unterwegs ist, schafft damit eine gute Ausgangslage für günstigere Beiträge nach dem Erwerb des regulären Führerscheins. Langfristig kann sich dieses verantwortungsvolle Verhalten positiv auf die Kosten der begleitetes fahren versicherung auswirken.

Begleitetes Fahren in der Praxis – Tipps für Eltern und Jugendliche

Damit das begleitete Fahren nicht nur formal erlaubt, sondern im Alltag auch sicher und korrekt abgesichert ist, sollten Eltern und Jugendliche einige grundlegende Punkte beachten. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, Risiken zu reduzieren und Probleme mit der begleitetes fahren versicherung zu vermeiden. Neben den gesetzlichen Vorgaben spielt auch das verantwortungsvolle Verhalten aller Beteiligten eine zentrale Rolle, um Fahrpraxis unter kontrollierten Bedingungen zu sammeln.

Begleitpersonen sorgfältig auswählen

Die Wahl der richtigen Begleitperson hat großen Einfluss auf den Lernerfolg und die Sicherheit während der BF17-Phase. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus sollte die Begleitperson als ruhig, zuverlässig und erfahren gelten. Eine ausgeglichene Begleitung trägt dazu bei, Stresssituationen zu vermeiden und dem Jugendlichen Sicherheit im Straßenverkehr zu vermitteln. Auch aus Sicht der begleitetes fahren versicherung ist entscheidend, dass die Begleitperson offiziell eingetragen und berechtigt ist.

Fahrpraxis systematisch aufbauen

Regelmäßiges Fahren auf bekannten und übersichtlichen Strecken hilft Jugendlichen, Routine zu entwickeln und Verkehrssituationen besser einzuschätzen. Kurze Fahrten im Alltag, etwa zum Einkaufen oder zur Schule, sind besonders geeignet, um Schritt für Schritt Erfahrung zu sammeln. Mit wachsender Sicherheit können auch längere Strecken und komplexere Verkehrssituationen hinzukommen. Ein kontrollierter Aufbau der Fahrpraxis senkt das Unfallrisiko und wirkt sich langfristig positiv auf die Bewertung innerhalb der begleitetes fahren versicherung aus.

Versicherungsschein rechtzeitig prüfen

Vor der ersten Fahrt sollte geprüft werden, ob der Jugendliche im Versicherungsvertrag als berechtigter Fahrer berücksichtigt ist. Je nach Tarif erfolgt dies über eine namentliche Nennung oder über einen erweiterten Fahrerkreis für junge Fahrer. Fehlt diese Absicherung, kann es im Schadenfall zu erheblichen Problemen kommen. Eine frühzeitige Klärung mit dem Versicherer stellt sicher, dass der Schutz der begleitetes fahren versicherung vollständig greift.

Rechtliche Aspekte beim begleiteten Fahren

Das begleitete Fahren bedeutet keine Sonderbehandlung im Straßenverkehr. Jugendliche unterliegen denselben Verkehrsregeln wie erfahrene Fahrer. Verstöße können Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote nach sich ziehen. Auch versicherungsrechtlich hat Fehlverhalten Konsequenzen. Versicherer prüfen im Schadenfall, ob der Fahrer berechtigt war und ob alle Bedingungen der begleitetes fahren versicherung eingehalten wurden. Regelkonformes Verhalten schützt daher nicht nur vor rechtlichen Folgen, sondern auch vor Problemen mit dem Versicherungsschutz.

Fazit – Versicherung beim begleiteten Fahren als gemeinsame Verantwortung

Die begleitetes fahren versicherung ist mehr als eine formale Pflicht. Sie bildet die Grundlage dafür, dass junge Fahrer sicher und rechtlich abgesichert erste Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln können. Für Eltern bedeutet dies, den Versicherungsvertrag sorgfältig zu prüfen und den Jugendlichen korrekt in den Fahrerkreis aufzunehmen. Jugendliche wiederum sollten sich der Verantwortung bewusst sein, die mit dem Fahren verbunden ist. Wer die Versicherungsbedingungen kennt, umsichtig fährt und die Regeln einhält, schafft eine solide Basis für einen sicheren Start in die mobile Zukunft.

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Linda James
Linda James
Ich bin Linda James, Expertin für Versicherungen in Deutschland. Ich biete fundiertes Wissen und Beratung zu Kfz-, Haus- und Krankenversicherungen und unterstütze Privatpersonen sowie Familien bei der passenden Absicherung für...