Vollkaskoversicherung 01/2026: Leistungen & Kosten

Die Vollkaskoversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Fahrzeughalter, die ihr Auto nicht nur gegen Schäden durch andere, sondern auch gegen selbst verursachte Schäden schützen möchten. Gerade bei neuen, hochwertigen oder finanzierten Fahrzeugen spielt diese Versicherungsform eine zentrale Rolle. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, steht jedoch schnell vor vielen Fragen zu Leistungsumfang, Preisunterschieden und Vertragsdetails. Ein genauer Blick lohnt sich, um den passenden Schutz zu wählen.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung, die Ihr Fahrzeug vor Schäden durch Ereignisse schützt, die nicht auf einen Zusammenstoß zurückzuführen sind und außerhalb Ihrer Kontrolle liegen. Dazu gehören Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Windschutzscheibenschäden, Feuer, Unfälle mit Tieren, Witterungseinflüsse und andere Naturereignisse. Obwohl oft von „Vollkaskoversicherung“ die Rede ist, handelt es sich dabei um eine spezielle Deckung in einer bestehenden Police und nicht um eine separate Versicherungsart. Beachten Sie, dass Kreditgeber beim Finanzieren oder Leasen eines Fahrzeugs eine Vollkaskoversicherung verlangen können.

Wer benötigt eine umfassende Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem bei neuen oder hochpreisigen Fahrzeugen sinnvoll, insbesondere in den ersten vier bis sechs Jahren nach der Zulassung. In diesem Zeitraum können Schäden sehr hohe Reparaturkosten verursachen, die ohne diesen Schutz schwer zu tragen wären.

Weitere Gründe sprechen ebenfalls für eine Vollkasko: Wenn ein Totalschaden finanziell nicht ohne Weiteres aufgefangen werden kann, wenn das Fahrzeug noch finanziert wird oder Teil eines Leasingvertrags ist. Auch eine bereits lange schadenfreie Fahrpraxis kann ein Argument sein, da mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse die Beiträge deutlich sinken.

Im Unterschied zur Vollkasko gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen und damit keinen Beitragsnachlass durch unfallfreies Fahren. In einzelnen Fällen kann die Vollkasko daher trotz des größeren Leistungsumfangs günstiger ausfallen als eine Teilkaskoversicherung.

Vollkaskoversicherung

Wann zahlt eine Vollkaskoversicherung für Schäden?

Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Du selbst verursacht hast, sowie für mutwillige Beschädigungen durch Dritte. Dazu zählt auch Fahrerflucht, etwa wenn ein anderes Fahrzeug Dein Auto beim Ausparken beschädigt und der Verursacher den Unfallort verlässt, ohne seine Daten zu hinterlassen.

Darüber hinaus enthält die Vollkasko sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung. Abgesichert sind damit unter anderem Schäden durch äußere Einwirkungen wie Wetterereignisse, Zusammenstöße mit Tieren, Glasbruch, Brand oder Diebstahl.

Schadenart Vollkasko greift Vollkasko greift nicht
Autodiebstahl
Brand-, Kabelbrand- und Explosionsschäden
Hagel- und Sturmschäden
Wildunfälle
Marderschäden*
Glasschäden und Steinschlag
Vandalismus**
Fahrerflucht
Selbstverschuldete Unfälle**
Vorsätzlich verursachte Schäden
Schäden durch Alkohol- oder Drogeneinfluss
Schäden durch Krieg oder Kernenergie
Falsche Angaben bei Vertragsabschluss
Nicht gemeldete Umbauten
Bedienungsfehler und normaler Verschleiß

Hinweise:

Marderschäden: In der Regel nur direkte Schäden versichert, Folgeschäden oft ausgeschlossen

** Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlichem Handeln des Fahrzeughalters

Was kostet eine Vollkaskoversicherung fürs Auto?

Im Durchschnitt geben Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland rund 590 Euro pro Jahr für eine Vollkaskoversicherung aus. Nach Angaben des Versicherungsverbands GDV entfallen davon etwa 256 Euro auf die Kfz-Haftpflicht und im Mittel 333 Euro auf den Vollkaskoschutz. Zum Vergleich: Für eine Teilkaskoversicherung liegen die jährlichen Kosten laut Statistik bei ungefähr 340 Euro. Damit zählt die Vollkasko in der Regel zur kostenintensivsten Form der Kfz-Absicherung.

Ein Rechenbeispiel:

Ein 45-jähriger Angestellter aus München sucht eine Vollkaskoversicherung für seinen zwei Jahre alten Skoda Enyaq. Das Fahrzeug wird ausschließlich von ihm selbst gefahren. In diesem Fall lag das günstigste passende Angebot bei Inshared und belief sich auf 536 Euro pro Jahr.

Zum Vergleich ein Teilkasko-Szenario:
Eine 38-jährige Fahrerin aus Göttingen möchte ihren VW Golf teilkaskoversichern. Der preislich passende Tarif kam hier von Huk24 und kostete 250 Euro jährlich.

Kriterium Teilkasko Vollkasko
Alter 38 Jahre 45 Jahre
Wohnort Göttingen, Niedersachsen München
Fahrzeug VW Golf VIII Skoda Enyaq
Fahrer Versicherungsnehmerin und gleichaltriger Partner Nur Versicherungsnehmer
Gesuchter Versicherungsschutz Kfz-Haftpflicht + Teilkasko Kfz-Haftpflicht + Vollkasko inkl. Akkuschutz
Günstigster Tarif (Beispiel) Huk24: 250 € / Jahr Inshared: 536 € / Jahr
Weitere Vergleichsergebnisse Verivox: S-Direkt – 275 €Check24: S-Direkt – 275 € Verivox: EuropaGo – 642 €Huk24: 617 €
Fahrzeugalter 2 Jahre
Versicherungsart Teilkaskoversicherung Vollkaskoversicherung

Die unterschiedlichen Beiträge in den Beispielen erklären sich in erster Linie durch den Vollkaskoschutz beim Skoda und den Teilkaskoschutz beim VW. Daneben weichen die beiden Musterprofile auch in weiteren Punkten voneinander ab. Welche Faktoren den Preis besonders stark beeinflussen, zeigt die Grafik oben.

Es existieren auch einige Faktoren, auf die Sie Einfluss nehmen können. Dies ermöglicht es Ihnen, die Kosten für den Vollkaskoschutz zu senken. Von Bedeutung sind hier vor allem:

  • Schadenfreiheitsrabatt: In der Vollkaskoversicherung wirkt sich unfallfreies Fahren direkt auf den Beitrag aus. Bleibt ein Versicherungsjahr ohne gemeldeten Schaden, erfolgt eine Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse. Dadurch reduziert sich der Beitrag. Wie stark dieser Effekt ausfällt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
  • Abstellort des Fahrzeugs: Der Ort, an dem das Auto regelmäßig steht, beeinflusst das Beitragsniveau. Ein Stellplatz in einer verschlossenen Garage senkt das Risiko von Diebstahl und Wetterschäden und wird von vielen Versicherern mit Preisnachlässen berücksichtigt.
  • Selbstbeteiligung: Der vereinbarte Eigenanteil bestimmt, welchen Teil der Reparaturkosten Versicherte selbst tragen. Ein höherer Selbstbehalt führt meist zu niedrigeren Beiträgen. Vor der Entscheidung sollte geprüft werden, ob die Ersparnis im Verhältnis zur möglichen finanziellen Belastung im Schadenfall steht.
  • Fahrerkreis: Je klarer der Kreis der berechtigten Fahrer begrenzt ist, desto günstiger fällt der Beitrag aus. Wird das Fahrzeug nur von einer Person oder einem festen Partnerkreis gefahren, bewerten Versicherer das Risiko niedriger als bei häufig wechselnden Nutzern.
  • Werkstattregelung: Einige Tarife sehen vor, dass Reparaturen ausschließlich in Partnerbetrieben durchgeführt werden. Wer sich darauf einlässt, profitiert häufig von günstigeren Konditionen.
  • Zahlungsintervall: Die Art der Beitragszahlung hat ebenfalls Einfluss auf den Gesamtpreis. Eine jährliche Zahlung ist in vielen Tarifen preiswerter als eine monatliche oder vierteljährliche Abrechnung.

Wie kannst Du bei der Vollkasko den Versicherungsbeitrag niedrig halten?

Mit einer Vollkaskoversicherung können Sie durch die Wahl der richtigen Selbstbeteiligung Geld sparen – wir empfehlen eine Selbstbeteiligung von mindestens 300 €. Die Nutzung eines bestimmten Werkstattnetzes kann Ihre Versicherungsprämien zusätzlich senken. Überprüfen und aktualisieren Sie außerdem Ihre Fahrerliste und Ihre jährliche Fahrleistung und zahlen Sie Ihre Versicherungsprämien jährlich. Überlegen Sie sich darüber hinaus, ob Sie Ihre Vollkaskoversicherung überprüfen sollten. Ein Wechsel zu einer günstigeren Teilversicherung kann Ihnen viel Geld sparen.

Und eine Frage, die sich stellt, ist: Wann sollte man von einer Vollkaskoversicherung auf eine Teilkaskoversicherung oder gar eine Haftpflichtversicherung umsteigen?

  • Fahrzeugalter: Ist das Auto älter als fünf Jahre, genügt in vielen Fällen eine Teilkaskoversicherung anstelle der Vollkasko.
  • Fahrzeugwert: Liegt der aktuelle Wert unter 8.000 Euro, ist eine Teilkasko oder sogar nur die Kfz-Haftpflicht häufig ausreichend.

Ob eine Vollkaskoversicherung für Dein Fahrzeug sinnvoll ist, hängt vor allem von zwei zentralen Faktoren ab: dem Alter des Autos und seinem aktuellen Wert. Die genannten Richtwerte dienen lediglich als Orientierung und ersetzen keine individuelle Einschätzung.

Darüber hinaus spielt Deine persönliche finanzielle Situation eine wichtige Rolle. Entscheidend ist, welche Kosten Du im Schadenfall selbst tragen könntest oder möchtest. Da eine Vollkaskoversicherung vergleichsweise hohe Beiträge verursacht, lohnt sie sich vor allem dann, wenn ein größerer Schaden oder ein Totalausfall finanziell nur schwer zu stemmen wäre.

Vollkaskoversicherung

Wann und weshalb kann Vollkasko günstiger sein als Teilkasko?

Wer bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat, profitiert in der Vollkaskoversicherung von deutlichen Beitragsnachlässen. Dadurch kann es vorkommen, dass der umfassendere Vollkaskoschutz preislich unter einem Teilkaskotarif liegt, da die Teilkasko kein Rabattsystem für schadenfreie Jahre kennt.

Ob die Vollkasko für Dich tatsächlich günstiger ist als eine Teilkasko, zeigt sich nur durch einen konkreten Tarifvergleich. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich.

Wie in der Kfz-Haftpflicht arbeitet auch die Vollkasko mit Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Für jedes Kalenderjahr ohne regulierten Schaden erfolgt eine Einstufung in eine bessere Klasse, was zu niedrigeren Beiträgen führt. Dieses System belohnt eine langfristig unfallfreie Fahrweise.

Da die Teilkaskoversicherung ohne SF-System auskommt, kann der Beitrag dort trotz geringerer Leistungen höher ausfallen – insbesondere bei Fahrern mit vielen schadenfreien Jahren. Gerade in solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Vollkaskoschutz beizubehalten.

Ein Vergleich lohnt sich daher besonders dann, wenn Du zwischen Teilkasko und Vollkasko schwankst. Selbst bei älteren Fahrzeugen kann die Vollkasko unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die wirtschaftlichere Wahl sein.

Zahlt die Vollkasko bei einem Nagel im Reifen?

In der Regel übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für einen beschädigten Reifen nur dann, wenn der Schaden im Rahmen eines vom Fahrer verursachten Verkehrsunfalls entstanden ist. Ein im Reifen steckender Nagel wird von den Versicherern jedoch nicht als Unfall gewertet. Schäden durch spitze Gegenstände sind insbesondere bei älteren Verträgen häufig vom Schutz ausgeschlossen.

Eine andere Bewertung gilt, wenn der Reifen absichtlich von einer fremden Person zerstört wurde, etwa durch Aufstechen oder Aufschlitzen. Solche Fälle fallen unter die Vandalismusregelung, wodurch grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz besteht. Dennoch sollte sorgfältig geprüft werden, ob eine Schadenmeldung bei herkömmlichen Reifen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Oft lohnt sich eine Regulierung nicht, da die vereinbarte Selbstbeteiligung höher liegt als der Preis für einen neuen Reifen. Selbst wenn der Versicherer zahlt, führt dies bei der Vollkasko zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Langfristig entstehen dadurch Mehrkosten, die den direkten Kauf eines neuen Reifens meist übersteigen.

Einige Anbieter schließen Schäden durch spitze Gegenstände generell aus, während andere im Rahmen der Teilkaskoversicherung einen entsprechenden Schutz vorsehen. Autofahrer können bei vielen Gesellschaften zwischen mehreren Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Beitragshöhe wählen. Hochwertige Tarife beinhalten häufig auch den Ersatz beschädigter Reifen, etwa bei Kontakt mit dem Bordstein oder ähnlichen Einwirkungen.

Ein Vorteil der Teilkasko liegt darin, dass sie keine Schadenfreiheitsklassen kennt. Eine Auszahlung hat daher keinen Einfluss auf den Beitrag im Folgejahr. Dennoch bleibt auch hier die Frage der Selbstbeteiligung entscheidend. Liegt diese beispielsweise bei 150 Euro, übersteigt sie oft den Wert eines einzelnen Reifens. Selbst Marken-Ganzjahresreifen der Größe 205/55 R16 sind teils bereits für weniger als 100 Euro erhältlich.

Vor diesem Hintergrund sollte genau abgewogen werden, ob der höhere Beitrag für einen umfangreicheren Tarif allein wegen eines möglichen Reifenersatzes gerechtfertigt ist. Maßgeblich ist dabei, welche weiteren Leistungen im Tarif enthalten sind und welchen persönlichen Nutzen sie im Alltag haben.

Vollkaskoversicherung

Zahlt die Vollkasko bei einem Motorschaden?

Die Vollkaskoversicherung trägt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht pauschal. Entscheidend ist stets, wie der Schaden entstanden ist und welcher Ursache er zuzuordnen ist.

Motorschäden infolge eines Unfalls oder durch Vandalismus

Ein Motorschaden gilt als unfallbedingt, wenn er durch eine Kollision verursacht wurde. Welche Versicherung die Reparatur bezahlt, richtet sich nach der Verantwortlichkeit:

Ist der Unfallgegner verantwortlich, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Instandsetzung, einschließlich der Arbeiten am Motor.

Hat der Fahrzeugführer den Unfall selbst verursacht, kommt die Vollkaskoversicherung des Halters für die Reparatur auf.

Darüber hinaus enthalten viele Vollkaskotarife Schutz bei Vandalismusschäden. Darunter fallen mutwillige Beschädigungen durch unbekannte Dritte. Wird der Motor im Zuge solcher Handlungen in Mitleidenschaft gezogen, zählt auch dieser Schaden zum versicherten Ereignis.

Motorschäden als Folge eines Betriebsschadens

Von Unfällen klar zu trennen sind sogenannte Betriebsschäden. Diese entstehen ohne äußere Einwirkung und haben ihre Ursache im technischen Zustand oder Verschleiß des Fahrzeugs. Dazu zählen etwa Schäden durch einen Kolbenfresser, einen defekten Zahnriemen, Undichtigkeiten am Motorblock oder Brüche an Kurbel- und Nockenwelle.

Da sich die Vollkaskoversicherung auf Schäden durch Unfälle und vergleichbare Ereignisse beschränkt, sind Betriebsschäden nicht eingeschlossen. In solchen Fällen muss der Fahrzeughalter die Reparaturkosten selbst tragen, da kein Anspruch gegenüber der Vollkasko besteht.

Wann leistet die Teilkaskoversicherung?

Unter bestimmten Bedingungen kann bei einem Motorschaden auch die Teilkaskoversicherung relevant werden. Diese Versicherungsart deckt klassische Risiken wie Wildkollisionen, Glasschäden oder Schäden durch Sturm und Hagel ab. In einigen Tarifen sind auch Beeinträchtigungen durch Marderbisse eingeschlossen.

Solche Schäden betreffen zunächst häufig Kabel, Schläuche oder Leitungen im Motorraum. Bleibt der Defekt unbemerkt, kann dies Folgeschäden nach sich ziehen. Ein typisches Beispiel ist ein beschädigter Kühlwasserschlauch, der zu einem Kühlmittelverlust und in der Folge zu einer Überhitzung des Motors führt.

Entscheidend ist der Blick in die Versicherungsbedingungen. Nur wenn Folgeschäden infolge eines Marderbisses ausdrücklich Bestandteil des Vertrags sind, übernimmt die Teilkasko auch die Kosten für einen daraus entstandenen Motorschaden. Fehlt diese Regelung, beschränkt sich der Versicherungsschutz auf die unmittelbar beschädigten Teile, etwa Kabel oder Schläuche, während weitergehende Schäden unberücksichtigt bleiben.

Top-Tarife in der Vollkasko für E-Autos

Elektrofahrzeuge gelten als langfristige Entwicklung im Straßenverkehr, da der schrittweise Abschied vom Verbrennungsmotor politisch festgelegt ist. Der Kaufpreis liegt jedoch weiterhin über dem vieler vergleichbarer Modelle mit klassischem Antrieb. Auch bei den Versicherungskosten zeigt sich oft ein höheres Niveau, was für Halter spürbare Mehrbelastungen mit sich bringt.

Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten. Einige Vollkaskotarife bieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistungsumfang und sind speziell auf Elektroautos zugeschnitten. Ein genauer Vergleich der Tarife kann daher helfen, Versicherungsschutz zu finden, der sowohl finanziell vertretbar ist als auch die besonderen Anforderungen von Elektrofahrzeugen berücksichtigt.

Direktversicherer

Basisschutz Standardschutz
HUK24 HUK24
RHION.DIGITAL DA Direkt
CosmosDirekt CosmosDirekt
BavariaDirekt VERTI
AXA EUROPAgo

Filialversicherer

Basisschutz Standardschutz
HUK HUK
VRK VRK
BGV/Badische Versicherungen WGV
AXA/DBV VHV
HDI
CONDOR
ALTE LEIPZIGER R+V

Nach einem Unfall verursachen Schäden an Elektrofahrzeugen für Versicherer häufig hohe Kosten. Wird der Akku in Mitleidenschaft gezogen, ist in vielen Fällen der Austausch des gesamten Moduls erforderlich. Auch Schäden durch Marder an Hochvoltleitungen ziehen oft aufwendige Reparaturen nach sich. Aus diesem Grund werden E-Autos bei der Einstufung in Typklassen meist höher angesetzt, was sich direkt auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirkt.

Gerade deshalb empfiehlt sich ein genauer Vergleich der Tarife verschiedener Anbieter. Auf diese Weise lässt sich ein Vertrag finden, der in Preis und Leistung möglichst gut zu den persönlichen Anforderungen passt.

Vollkaskoversicherung: Erhalte ich ein Ersatzfahrzeug?

Nach einem Verkehrsunfall haben Betroffene grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen, solange ihr eigenes Fahrzeug wegen der Reparatur nicht fahrbereit ist. Die Kosten trägt in diesem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person. Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Schaden selbst verursacht wurde und die Vollkaskoversicherung zuständig ist. Hier stellt sich die Frage, ob auch ein Ersatzfahrzeug bezahlt wird.

Grundsätzlich sieht die Vollkaskoversicherung keine automatische Kostenübernahme für einen Leihwagen vor. Bei selbst verschuldeten Schäden beschränkt sich der Leistungsumfang in der Regel auf die Reparatur des eigenen Fahrzeugs. Ein Anspruch auf ein Ersatzauto besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich im Tarif vereinbart wurde.

Ein Recht auf einen Mietwagen besteht hingegen immer dann, wenn man als Geschädigter in einen Unfall verwickelt ist. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Ersatzfahrzeug.

Bei Leasingfahrzeugen gelten häufig gesonderte Regelungen. Muss ein Leasingauto für längere Zeit in die Werkstatt, ist im Leasingvertrag oder in einer ergänzenden Versicherung oft festgelegt, dass der Leasinggeber für ein fahrbereites Ersatzfahrzeug sorgt.

Statt eines Leihwagens kann auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden. Diese wird ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung beantragt und kommt infrage, wenn das eigene Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden kann.

Vollkaskoversicherung

Zahlt die Kaskoversicherung bei Betriebsschaden?

Ein Unfallschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug durch ein plötzliches Ereignis beschädigt wird, das von außen auf das Auto einwirkt. Ein typisches Beispiel ist eine Kollision mit einer Wand. In diesem Fall stellt die Wand das äußere mechanische Ereignis dar, das den Schaden verursacht. Kaskoversicherungen sind in erster Linie auf solche Unfälle ausgerichtet. Die Vollkaskoversicherung schließt dabei auch Schäden ein, die der Fahrer selbst verursacht hat. Entsprechend besteht in solchen Situationen ein Anspruch auf Leistung aus der Vollkasko.

Davon abzugrenzen ist der Betriebsschaden. Dieser entsteht nicht durch ein äußeres Ereignis, sondern durch Vorgänge, die aus dem Fahrzeugbetrieb selbst heraus auftreten. Denkbar ist etwa, dass sich während der Fahrt eine nicht korrekt geschlossene Motorhaube löst und gegen die Windschutzscheibe schlägt, wodurch diese zerbricht. Auf den ersten Blick könnte man annehmen, dass hier ein Glasschaden vorliegt, der über die Teilkaskoversicherung reguliert wird. In der Praxis lehnt der Versicherer die Zahlung jedoch ab.

Der Grund dafür liegt in der rechtlichen Einordnung: Die Motorhaube ist ein fester Bestandteil des Fahrzeugs. Auch wenn ihr Öffnen ein mechanischer Vorgang ist, wirkt dieser nicht von außen, sondern aus dem laufenden Betrieb heraus. Juristisch spricht man von einem Betriebsschaden, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das mit der normalen Nutzung des Fahrzeugs verbunden und nicht vollständig auszuschließen ist.

Solche Betriebsschäden treten bei privaten Pkw eher selten auf, spielen jedoch im gewerblichen Güterverkehr eine größere Rolle. Ein Beispiel ist ein Lastwagen mit Anhänger, dessen Anhänger auf glatter Fahrbahn ins Rutschen gerät und umkippt. Prallt die Zugmaschine infolge dieses Geschehens gegen eine Wand, muss im Einzelfall geklärt werden, ob der Schaden an der Zugmaschine als Unfall gilt, da die Wand eine Rolle spielt. Der Schaden am Anhänger selbst wird eindeutig als Betriebsschaden eingeordnet.

Besonders komplex wird die Bewertung, wenn sich Unfall- und Betriebsschäden überschneiden. Ein anschauliches Beispiel liefert ein Pkw, der nach einem Unfall schräg an einer Böschung zum Stillstand kommt, während der Motor weiterläuft. Durch die Schräglage gelangt kein Öl mehr in die Zylinder, was zu einem schweren Motorschaden führt. Zwar handelt es sich dabei technisch um einen Ölmangelschaden und damit um einen Betriebsschaden, rechtlich wird er jedoch als Folge des Unfalls betrachtet. In diesem Fall besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der Kaskoversicherung.

Diese Einordnung hat direkte Auswirkungen auf den Restwert des Fahrzeugs. Wird der Motorschaden als unfallbedingt anerkannt, fällt der Restwert deutlich geringer aus, als wenn dieser Schaden unberücksichtigt bliebe. Wäre der Motorschaden hingegen als reiner Betriebsschaden zu werten, müsste der Fahrzeughalter die Wertdifferenz selbst tragen.

Deckt die Vollkaskoversicherung auch Schäden an den Rädern ab?

Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn sie durch den Fahrer selbst verursacht wurden. Dazu zählt etwa eine beschädigte Felge, die entsteht, wenn beim Einparken zu nah an den Bordstein herangefahren wird.

Vor einer Schadenmeldung sollte jedoch geprüft werden, ob die Reparaturkosten über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegen. Ist dies nicht der Fall oder nur in geringem Umfang, bleibt eine Erstattung durch den Versicherer wirkungslos.

Zu berücksichtigen sind auch die längerfristigen Folgen einer Schadenregulierung. Wird ein Schaden über die Vollkasko abgewickelt, führt dies in der Regel zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch erhöht sich der Versicherungsbeitrag in den Folgejahren.

Wie stark diese Rückstufung ausfällt, ist von den Regelungen des jeweiligen Versicherers abhängig. Die Auswirkungen können sich bereits nach einem einzigen Schadenereignis innerhalb eines Jahres deutlich bemerkbar machen.

SF-Klasse Alt SF-Klasse Neu
SF 35 SF 25
SF 30 SF 15
SF 20 SF 10
SF 10 SF 5

Welche Folgen eine Schadenabrechnung über die Versicherung im konkreten Fall für den späteren Beitrag hat, sollte vorab mit dem Versicherer besprochen werden. Zwar übernimmt die Vollkasko grundsätzlich die Kosten bei einer beschädigten Felge, wirtschaftlich ist eine Regulierung jedoch häufig nicht sinnvoll. In vielen Fällen ist es günstiger, die Reparatur selbst zu bezahlen.

Eine separate Felgenversicherung kann infrage kommen, wenn das Fahrzeug mit besonders hochpreisigen Felgen ausgestattet ist oder bei einem Leasingfahrzeug ein möglichst weitreichender Schutz gewünscht wird. Wer häufig in der Stadt am Straßenrand parkt und dadurch regelmäßig nah am Bordstein steht, kann diese Absicherung ebenfalls in Erwägung ziehen.

Bei Serienfelgen und älteren Autos rechnet sich eine eigenständige Felgenversicherung meist nicht. Auch bei bestehendem Vollkaskoschutz bietet eine zusätzliche Felgenversicherung in der Regel keinen spürbaren Mehrwert.

Vorteile einer Felgenversicherung

  • Felgen aus Leichtmetall oder spezielle Ausführungen für Sondermodelle verursachen bei Austausch oder Instandsetzung oft hohe Kosten.
  • Vor allem im Stadtverkehr und beim Abstellen des Fahrzeugs am Fahrbahnrand steigt die Gefahr von Beschädigungen an den Felgen deutlich.
  • Eine eigene Kostenkalkulation entfällt, da Reparaturen keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung haben.
  • Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs entstehen durch Felgenschäden keine zusätzlichen Forderungen.

Nachteile einer Felgenversicherung

  • Viele Versicherungsangebote beziehen sich lediglich auf oberflächliche Beschädigungen und Instandsetzungen, nicht jedoch auf den vollständigen Ersatz einer Felge.
  • Für jeden gemeldeten Schaden fällt eine Selbstbeteiligung an, die meist zwischen 30 und 50 Euro liegt.
  • Felgenversicherungen kosten im Durchschnitt rund 100 Euro pro Jahr. Bleiben Schäden aus, kann der gezahlte Beitrag höher sein als die Kosten einer Reparatur aus eigener Zahlung.
  • Schäden durch mutwillige Zerstörung oder fehlerhafte Montage sind häufig ausgeschlossen. Der Leistungsrahmen einer Vollkaskoversicherung ist in vielen Fällen weiter gefasst.

Umfassende Kfz-Versicherung inklusive Spezialzubehör

Als Sonderzubehör gelten grundsätzlich alle Teile, die im Zusammenhang mit dem **Gebrauch** eines Fahrzeugs stehen und sich am oder im Auto befinden. Versicherer unterscheiden dabei meist zwischen Bauteilen, die fest montiert sind, und solchen, die nur lose mitgeführt werden.

Zur ersten Gruppe zählen etwa Dachgepäckträger, Anhängerkupplungen sowie fest eingebaute Navigationssysteme und Radios. Ebenfalls verbreitet sind dauerhaft montierte Smartphone-Halterungen oder Freisprecheinrichtungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Komponenten bereits ab Werk vorhanden waren oder erst nachträglich eingebaut wurden. Eine besondere Rolle nehmen Tuningteile wie Leichtmetallfelgen, spezielle Auspuffanlagen oder Spoiler ein. Je nach Anbieter werden sie entweder den fest verbauten Teilen zugeordnet oder als eigenständige Ausstattung betrachtet.

Zur zweiten Kategorie gehört Zubehör, das nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dazu zählen unter anderem mobile Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die bei Bedarf ins Auto gelegt und ebenso leicht wieder entfernt werden können.

Versicherungsrechtlich ist Sonderzubehör ausschließlich im Rahmen der Teil- und Vollkaskoversicherung relevant. Die Kfz-Haftpflicht greift nur bei Schäden, die Dritten zugefügt werden. In der Regel sind lediglich fest installierte Komponenten in den Kaskotarifen eingeschlossen. Da jeder Versicherer selbst festlegt, welche Teile als versichertes Sonderzubehör gelten, unterscheiden sich die Leistungen teils deutlich. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen ist daher ratsam.

Viele Kaskoversicherer bieten die Möglichkeit, weitere Bauteile gegen Aufpreis einzuschließen. Bestimmte Gegenstände bleiben jedoch häufig ausgeschlossen. Dazu gehören vor allem lose Zubehörteile, da diese beim Verlassen des Fahrzeugs mitgenommen werden können und nicht dauerhaft am Auto verbleiben.

Eine Vollkaskoversicherung bietet einen erweiterten Schutz für das eigene Fahrzeug und deckt Risiken ab, die über die Teilkasko hinausgehen. Sie ist besonders sinnvoll bei neuen Autos, Leasingfahrzeugen oder hoher finanzieller Abhängigkeit vom Fahrzeug. Ob sich der Abschluss langfristig rechnet, hängt vom Fahrzeugwert, der eigenen Risikobereitschaft und der Beitragshöhe ab. Wer Tarife sorgfältig vergleicht und die Vertragsbedingungen prüft, findet eine Lösung, die Sicherheit und Kosten in ein ausgewogenes Verhältnis bringt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist bei der Vollkaskoversicherung abgedeckt?

Die Vollkaskoversicherung bietet einen sehr weitreichenden Schutz. Versichert sind grundsätzlich auch Schäden am eigenen Pkw, die der Fahrer selbst verursacht hat. Dazu zählen unter anderem Unfälle, bei denen kein weiterer Beteiligter vorhanden ist, ebenso Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl.

Je nach Tarif sind auch Schäden abgesichert, die durch äußere Einflüsse entstehen, etwa Reifenplatzern während der Fahrt. Einige Policen enthalten darüber hinaus Schutz bei Kabel- oder Motorschäden durch Marder sowie eine erweiterte Wildschadenregelung, die nicht nur Zusammenstöße mit Wild, sondern auch mit Nutztieren wie Kühen oder Pferden einschließt.

Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Ob eine Vollkaskoversicherung die richtige Wahl ist, hängt in erster Linie vom Alter und vom aktuellen Wert des Fahrzeugs ab. Viele Halter von Neuwagen entscheiden sich in den ersten drei bis fünf Jahren für diesen Schutz und wechseln später in die Teilkasko.

Auch bei Leasingfahrzeugen oder kreditfinanzierten Autos ist eine Vollkasko häufig sinnvoll, da ein größerer Schaden finanziell schwer aufzufangen wäre.

Ein weiterer Aspekt ist der Schadenfreiheitsrabatt: Wer über Jahre hinweg unfallfrei fährt, profitiert von sinkenden Beiträgen. In solchen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, länger in der Vollkasko zu bleiben. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, empfiehlt sich ein Vergleich mehrerer Angebote.

Was kostet eine Vollkaskoversicherung?

Die Höhe des Beitrags variiert je nach Versicherer und individuellen Merkmalen. Maßgeblich sind unter anderem der Fahrzeugwert, die Typ- und Regionalklasse, Marke und Modell sowie die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Wer Beiträge senken möchte, kann einen höheren Eigenanteil festlegen, die Zahlung jährlich vornehmen oder sich vertraglich auf eine Partnerwerkstatt festlegen. Für eine realistische Einschätzung der Kosten ist ein Versicherungsvergleich vor Vertragsabschluss ratsam.

Wie erfolgt die Leistung der Vollkaskoversicherung?

Tritt ein Schaden ein, übernimmt die Vollkaskoversicherung grundsätzlich die anfallenden Kosten. Der Versicherungsnehmer trägt lediglich den im Vertrag festgelegten Eigenanteil, sofern eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Kommt es zu einem Diebstahl oder zu einem Totalschaden, erstattet der Versicherer in der Regel den Zeitwert des Fahrzeugs und nicht den ursprünglichen Kaufpreis. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Fahrzeugwert überschreiten.

Einige Tarife enthalten jedoch eine Neuwertregelung. In solchen Fällen zahlt der Versicherer bei einem Totalschaden eines Neuwagens innerhalb eines bestimmten Zeitraums – je nach Tarif meist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren – den damaligen Kaufpreis.

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Vollkasko?

Die Selbstbeteiligung bezeichnet den vertraglich festgelegten Betrag, den der Versicherte im Schadenfall selbst trägt. Der Versicherer kommt nur für die Kosten auf, die diesen Anteil übersteigen. Als Gegenleistung fallen die Beiträge in der Regel niedriger aus. Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 300 Euro gewählt. In vielen Fällen ist es sinnvoll, kleinere Schäden bis zu etwa 1.000 Euro selbst zu begleichen, um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.

Abhängig vom Tarif kann es vorkommen, dass für den inbegriffenen Teilkaskoschutz ein eigener Selbstbehalt vorgesehen ist. Dieser darf jedoch nicht höher sein als der für den Vollkaskoteil vereinbarte Betrag.

Wie lässt sich eine Vollkaskoversicherung wechseln oder beenden?

Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung gilt meist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Ordentliche Kündigungen sind häufig bis zum 30. November eines Jahres möglich. Die Fristen unterscheiden sich jedoch je nach Anbieter. Manche Versicherer sehen flexible Kündigungszeiträume vor, die wenige Monate betragen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht etwa nach einer Beitragserhöhung oder wenn der Versicherer den Leistungsumfang verändert. Im Kündigungsschreiben sollte klar benannt werden, ob nur die Vollkaskoversicherung beendet werden soll oder der gesamte Kfz-Vertrag. Besteht neben der Vollkasko noch eine Teilkaskoversicherung, bleibt diese bei einer reinen Kündigung der Vollkasko bestehen.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....