Autofahren ist für viele Menschen ein fester Bestandteil des Alltags. Ob für den Weg zur Arbeit, private Erledigungen oder längere Fahrten – ein eigenes Fahrzeug steht für Mobilität und Unabhängigkeit. Gleichzeitig ist jede Teilnahme am Straßenverkehr mit Risiken verbunden, die sich nicht vollständig vermeiden lassen.
Genau an diesem Punkt spielt die kfz versicherung eine zentrale Rolle. Sie dient dazu, finanzielle Folgen nach Unfällen oder Schäden kalkulierbar zu halten. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht stehen verschiedene weitere Absicherungsformen zur Verfügung, etwa Teilkasko- oder Vollkaskotarife sowie ergänzende Vertragsbausteine. Ein strukturierter Vergleich hilft dabei, Leistungen und Kosten realistisch einzuordnen und eine Absicherung zu wählen, die zum Fahrzeug und zur persönlichen Situation passt.

Was ist eine Kfz-Versicherung?
Eine Kfz-Versicherung ist ein vertraglich geregelter Schutz für Halter von Kraftfahrzeugen. Sie dient dazu, finanzielle Folgen von Schäden im Straßenverkehr abzufedern. In Deutschland darf ein Fahrzeug nur dann zugelassen und im öffentlichen Verkehr bewegt werden, wenn mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf den Fahrer als Person, sondern auf das jeweilige Fahrzeug. Wer das Auto mit Zustimmung des Halters führt, ist über den bestehenden Vertrag mit abgesichert. Je nach Art der Versicherung werden Schäden an Dritten oder am eigenen Fahrzeug übernommen.
Grundsätzlich setzt sich die Kfz-Versicherung aus mehreren Versicherungsarten zusammen. Die Haftpflicht bildet dabei die Basis. Teilkasko und Vollkasko erweitern den Schutz um Schäden am eigenen Fahrzeug. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem vom Fahrzeugwert, vom Alter des Autos und vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.
Welche Versicherungsart deckt welche Schäden ab?
Die folgende Tabelle zeigt, welche Schäden typischerweise durch Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko abgesichert sind. Sie dient als Orientierung vor der Tarifwahl.
Leistungsübersicht der Versicherungsarten
| Leistungsbereich | Kfz-Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen | ✔ | ✔ | ✔ |
| Personenschäden nach selbst verursachten Unfällen | ✔ | ✔ | ✔ |
| Vermögensschäden Dritter (z. B. Nutzungsausfall) | ✔ | ✔ | ✔ |
| Fahrzeugschäden durch Brand oder Explosion | ✘ | ✔ | ✔ |
| Schäden nach Zusammenstoß mit Wildtieren | ✘ | ✔ | ✔ |
| Glasschäden und Steinschlag | ✘ | ✔ | ✔ |
| Schäden durch Tierbisse (z. B. Marder) | ✘ | ✔ | ✔ |
| Schäden durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung | ✘ | ✔ | ✔ |
| Parkschäden bei unbekannten Verursachern | ✘ | ✘ | ✔ |
| Eigene Unfallverursachung | ✘ | ✘ | ✔ |
| Mutwillige Beschädigung (Vandalismus) | ✘ | ✘ | ✔ |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift immer dann, wenn durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs Schäden bei anderen entstehen. Das kann ein kleiner Parkrempler sein, aber auch ein schwerer Verkehrsunfall mit weitreichenden Folgen.
Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, jeweils bis zur vertraglich festgelegten Deckungssumme. Dazu zählen etwa Behandlungskosten verletzter Personen, Reparaturen beschädigter Fahrzeuge oder finanzielle Ausfälle Dritter. Schäden am eigenen Auto gehören nicht zum Leistungsumfang der Haftpflicht und müssen über eine Kaskoversicherung abgesichert werden.
Für ältere Fahrzeuge mit niedrigem Marktwert ist eine reine Kfz-Haftpflicht häufig ausreichend, da sich zusätzliche Absicherungen wirtschaftlich nicht immer rechnen.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die meist durch äußere Einflüsse verursacht werden. Dazu zählen unter anderem:
-
Sturm, Hagel und weitere Naturereignisse
-
Steinschlag und Glasschäden
-
Diebstahl
-
Unfälle mit Wildtieren
Da diese Schäden unabhängig vom Fahrverhalten auftreten, eignet sich die Teilkasko besonders für Fahrzeuge, die älter als etwa fünf Jahre sind und noch einen gewissen Restwert aufweisen.
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung stellt den umfangreichsten Schutz dar. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und schließt darüber hinaus weitere Schadensfälle ein, wie zum Beispiel:
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mutwillige Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus)
-
Schäden nach Fahrerflucht unbekannter Verursacher
-
Schäden nach selbst verschuldeten Unfällen
Diese Versicherungsart empfiehlt sich vor allem für:
-
Neuwagen
-
Leasingfahrzeuge
-
kreditfinanzierte Fahrzeuge
Welche Kfz-Versicherung passt zu Ihrem Fahrzeug?
Die Entscheidung für die passende Versicherungsart richtet sich in erster Linie nach Alter und Wert des Autos:
-
Neuwagen sollten in den ersten Jahren meist vollkaskoversichert sein.
-
Liegt der Fahrzeugwert noch über etwa 4.000 Euro, kann eine Teilkasko sinnvoll sein.
-
Bei sehr alten Fahrzeugen mit geringem Restwert reicht häufig eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Ein sachlicher Vergleich der Tarife hilft dabei, Kosten und Leistungen realistisch gegenüberzustellen und die passende Absicherung zu wählen.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Die Beiträge für eine Autoversicherung bewegen sich häufig zwischen 100 und 1.000 € pro Jahr. Ein genauer Betrag lässt sich nicht pauschal nennen, da mehrere Faktoren in die Berechnung einfließen. Dazu gehören:
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Typklasse des Fahrzeugs (Schaden- und Reparaturstatistiken je Modell)
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Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
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Jährliche Fahrleistung
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Ort der Zulassung (Regionalklasse)
Die meisten Tarife bestehen aus einzelnen Bausteinen, die miteinander kombiniert werden. Zu den gängigen Bestandteilen zählen:
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Kfz-Haftpflichtversicherung
-
Teilkasko und Vollkasko
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Kfz-Schutzbrief
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Insassenunfallversicherung
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Auslandsschadenschutz-Versicherung
Warum wurde meine Kfz-Versicherung 2025 teurer?

Viele Fahrzeughalter haben 2025 höhere Beiträge festgestellt. Ein wesentlicher Grund sind Anpassungen der Regionalklassen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Einstufungen basieren auf Unfallzahlen, Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten in den jeweiligen Zulassungsbezirken. Regionen mit überdurchschnittlichem Schadenaufkommen werden höher bewertet, andere günstiger.
Hinzu kommen gestiegene Reparaturkosten. Moderne Fahrzeuge sind technisch komplex, Ersatzteile teurer und Werkstattzeiten länger. Auch häufigere Unwetterschäden schlagen sich in der Schadensbilanz nieder. Verbraucherberatungen empfehlen daher, bestehende Verträge regelmäßig mit aktuellen Angeboten zu vergleichen, besonders bei Beitragserhöhungen für Bestandskunden.
Wichtige Hinweise für einen erfolgreichen Kfz-Versicherungsvergleich

Bei der Auswahl einer passenden Kfz-Versicherung stehen meist zwei Kernfragen im Raum:
Soll der Beitrag möglichst niedrig ausfallen oder liegt der Fokus auf einem breiten Leistungsumfang? Ein klar aufgebauter Vergleich hilft dabei, Tarife einzuordnen und die Lösung zu finden, die zum eigenen Fahrzeug und Fahrverhalten passt.
Ein Vergleich lohnt sich nicht nur bei einem Fahrzeugwechsel, sondern auch bei bestehenden Verträgen, etwa nach Beitragserhöhungen oder veränderten Lebensumständen.
💡 Hinweis für den Vergleich:
Für eine zügige Berechnung empfiehlt es sich, die Fahrzeugpapiere bereitzuhalten. Mit den Schlüsselnummern HSN und TSN lassen sich Fahrzeugdaten eindeutig zuordnen und Tarife schneller berechnen.
Beitrag senken oder Leistungen ausbauen
| Beitrag reduzieren | Leistungsumfang erweitern |
|---|---|
| Werkstattbindung: Tarife mit festen Partnerwerkstätten senken den Beitrag teils um bis zu 20 %. | Hohe Deckungssummen: Absicherung bis zu 100 Mio. Euro statt Mindestdeckung. |
| Selbstbeteiligung: Ein höherer Eigenanteil im Schadenfall führt häufig zu deutlich niedrigeren Beiträgen. | Grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen: Kein Abzug bei Schäden durch grobes Fehlverhalten. |
| Jährliche Zahlweise: Einmalige Zahlung ist meist günstiger als monatliche Abbuchung. | Autoschutzbrief: Hilfe bei Panne oder Unfall, auch außerhalb Deutschlands. |
| Begrenzte Fahrleistung: Weniger Kilometer bedeuten geringeres Risiko. | Rabattschutz: Schutz vor Rückstufung der SF-Klasse nach einem Schaden. |
| Eingeschränkter Fahrerkreis: Weniger Fahrer wirken sich positiv auf den Beitrag aus. | Erweiterter Wildschadenschutz: Absicherung bei Kollisionen mit allen Tierarten. |
Regionalklasse und Versicherungskosten
Die Regionalklasse beschreibt das Schaden- und Unfallrisiko im Zulassungsbezirk. Grundlage bilden Statistiken zu Unfällen, Diebstählen sowie Schäden durch Wetterereignisse. Je niedriger die Einstufung, desto günstiger fällt der Beitrag meist aus.
Die Einstufung wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Basis aktueller Schadendaten neu berechnet und wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe aus.
Einfluss der Region auf die Beiträge:
-
Ländliche Gebiete: oft niedrigere Beiträge
-
Großstädte: häufig höhere Kosten durch höhere Schadenquoten
-
Jährliche Änderungen sind möglich und sofort beitragswirksam
Bundesländer-Vergleich: Versicherungskosten
Index: 100 = Bundesdurchschnitt
| Bundesland | Index Versicherungsprämie | Einordnung |
|---|---|---|
| Berlin | 122 | sehr teuer |
| Hamburg | 114 | teuer |
| Bayern | 106 | überdurchschnittlich |
| Nordrhein-Westfalen | 103 | leicht erhöht |
| Saarland | 103 | leicht erhöht |
| Baden-Württemberg | 101 | Durchschnitt |
| Hessen | 101 | Durchschnitt |
| Rheinland-Pfalz | 96 | günstig |
| Schleswig-Holstein | 95 | günstig |
| Niedersachsen | 91 | günstig |
| Sachsen-Anhalt | 90 | günstig |
| Sachsen | 89 | günstig |
| Thüringen | 88 | günstig |
| Brandenburg | 86 | sehr günstig |
| Mecklenburg-Vorpommern | 85 | sehr günstig |
| Deutschland gesamt | 100 | Referenz |
Beitrag senken trotz ungünstiger Region
Auch bei einer höheren Regionalklasse lassen sich Beiträge beeinflussen:
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Tarife regelmäßig vergleichen
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Werkstattbindung prüfen
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Selbstbeteiligung festlegen
-
Fahrerkreis klar begrenzen
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Jahresfahrleistung realistisch angeben
Typklassen 2026: Auswirkungen auf Versicherungsbeiträge
Die jährliche Anpassung der Typklassen kann deutliche Preisveränderungen nach sich ziehen. Je nach Fahrzeugmodell profitieren einige Halter von niedrigeren Beiträgen, während andere mit höheren Kosten rechnen müssen.
Beitragsentwicklung nach Typklassenänderung:
| Fahrzeugmodell | Versicherungsart | Beitrag 2025 | Beitrag 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| Mercedes-Benz GLC 220d 4Matic | Vollkasko | 2.366,28 € | 1.658,93 € | −707,35 € |
| Mercedes-Benz GLC 220d 4Matic | Haftpflicht | 737,73 € | 631,21 € | −106,52 € |
| Lynk & Co 01 1.5 Plug-in | Vollkasko | 2.628,41 € | 1.599,13 € | −1.029,28 € |
| Renault Austral 1.3 | Teilkasko | 867,70 € | 1.079,08 € | +211,38 € |
| Hyundai Kona | Teilkasko | 803,98 € | 987,74 € | +183,76 € |
| Smart #1 | Haftpflicht | 491,27 € | 590,84 € | +99,57 € |
Einordnung:
Typklassenänderungen können sowohl deutliche Einsparungen als auch spürbare Mehrkosten bewirken. Die Entwicklung unterscheidet sich je nach Versicherungsart und Modell.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Die Schadenfreiheitsklasse zeigt, wie viele Jahre ein Fahrer ohne regulierten Schaden unterwegs war. Sie zählt zu den wichtigsten Berechnungsgrundlagen für den Beitrag.
Grundprinzip:
Mit jedem schadenfreien Jahr verbessert sich die Einstufung und der Beitrag sinkt. Nach einem Schaden erfolgt meist eine Rückstufung, was zu höheren Kosten führt.
| Unfallfreie Jahre | SF-Klasse | Haftpflicht | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| 0 | M | 100–130 % | 65–110 % |
| 0 | SF 0 | 72–105 % | 51–60 % |
| 1 | SF 1 | 43–58 % | 38–46 % |
| 3 | SF 3 | 36–48 % | 35–41 % |
| 5 | SF 5 | 33–44 % | 33–38 % |
| 10 | SF 10 | 26–37 % | 29–33 % |
| 20 | SF 20 | 21–29 % | 23–25 % |
| 30 | SF 30 | 18–24 % | 19–22 % |
| 45 | SF 45 | 14–17 % | 15–17 % |
Ausgewählte Kfz-Versicherer im Marktvergleich (Stand 12/2025)
| Versicherer | Durchschnittliche Kundenbewertung | Tarifbewertung | Einordnung |
|---|---|---|---|
| VHV Versicherungen | ★★★★☆ | 1,0 | sehr gute Tarifstruktur |
| Allianz Direct | ★★★★☆ | 1,1 | sehr gute Tarifstruktur |
| Verti Versicherung | ★★★★☆ | 1,3 | gute Tarifstruktur |
| WGV Versicherung | ★★★★☆ | 1,6 | solide Tarifstruktur |
| Europa Versicherung | ★★★★☆ | 1,6 | solide Tarifstruktur |
Die Übersicht dient ausschließlich der Orientierung. Welche Kfz-Versicherung im Einzelfall passt, hängt immer von Merkmalen wie Fahrzeugklasse, Zulassungsregion, jährlicher Fahrleistung und dem gewünschten Absicherungsumfang ab.
Vergleich nach Musterfall: Leistungen ähnlich, Beiträge unterschiedlich
Um Unterschiede zwischen Tarifen nachvollziehbar darzustellen, arbeiten Marktanalysen häufig mit sogenannten Musterfällen. Diese orientieren sich an typischen Fahrerkonstellationen, etwa Familien, älteren Fahrern, Fahranfängern oder Haltern von Elektrofahrzeugen.
Ein gängiges Vergleichsszenario beschreibt eine verheiratete Person, bei der beide Partner das Fahrzeug führen. Als Beispiel dient ein Fahrzeug der Mittelklasse, etwa ein VW Golf Variant, zugelassen in einem städtisch geprägten Landkreis. Der Versicherungsschutz umfasst eine Vollkaskoabsicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro sowie einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Tarife mit sehr hoher Qualitätsbewertung weisen in solchen Szenarien häufig gemeinsame Merkmale auf. Dazu zählen klar formulierte Vertragsbedingungen und eine Neupreisentschädigung über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Diese Punkte gelten als Hinweise auf einen verlässlichen Leistungsrahmen.
Auffällig bleibt jedoch, dass selbst innerhalb dieser Tarifgruppe deutliche Beitragsunterschiede auftreten. Die jährlichen Kosten können je nach Anbieter und Kalkulation spürbar voneinander abweichen. Das zeigt, dass eine gute Bewertung nicht automatisch mit identischen Beiträgen einhergeht.
Die Beispiele verdeutlichen, dass steigende Reparatur- und Ersatzteilkosten weiterhin Einfluss auf die Beitragsgestaltung haben. Vor diesem Hintergrund bleibt ein individueller Vergleich sinnvoll, da auch bei ähnlichem Leistungsumfang merkliche Preisunterschiede bestehen können.
Kfz-Versicherung: Wichtige Vertragsregelungen verständlich erklärt

Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Läuft eine Kfz-Versicherung regulär zum Jahresende aus, endet der Vertrag zum 31. Dezember. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.
Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form. Je nach Anbieter sind folgende Wege zulässig:
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Brief
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Fax
-
E-Mail
Entscheidend ist der fristgerechte Zugang beim Versicherer. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.
Sonderkündigungsrecht: Kündigung außerhalb der Frist
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt die Beendigung des Vertrags unabhängig vom regulären Kündigungstermin. Ein solches Recht besteht insbesondere dann, wenn:
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der Versicherer den Beitrag anhebt,
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ein Schaden reguliert wurde,
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das Fahrzeug verkauft, abgemeldet oder ersetzt wird.
In diesen Fällen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Anschließend ist ein Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter möglich.
Wechsel der Kfz-Versicherung
Ein Wechsel der Autoversicherung ist zulässig, wenn:
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der bestehende Vertrag regulär endet,
-
eine Beitragserhöhung erfolgt ist,
-
ein Schadenfall vorliegt,
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sich Fahrzeug oder Halter ändern.
Wichtig ist, dass der neue Vertrag zeitlich korrekt anschließt. So bleibt der Versicherungsschutz durchgehend bestehen.
Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss
Nach Erhalt der Versicherungsunterlagen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
Dabei sollte darauf geachtet werden, dass bereits eine verbindliche Zusage eines neuen Versicherers vorliegt. Auf diese Weise wird vermieden, dass für das Fahrzeug vorübergehend kein Versicherungsschutz besteht.
Wann ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich?
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kommt infrage, wenn Leistungen oder Beiträge des bestehenden Vertrags nicht mehr überzeugen. In solchen Fällen kann ein Vergleich anderer Tarife sinnvoll sein. Voraussetzung für den Wechsel ist jedoch, dass der aktuelle Vertrag rechtlich wirksam beendet wird. Dafür stehen mehrere Wege offen:
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ordentliche Kündigung
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außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung)
-
Widerruf bei neu abgeschlossenen Verträgen
Welche Möglichkeit greift, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung
Die ordentliche Kündigung ist der klassische Weg zum Versicherungswechsel. Kfz-Versicherungsverträge enden üblicherweise zum 31. Dezember eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Das bedeutet:
Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingehen, damit der Vertrag zum Jahresende endet. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um weitere zwölf Monate.
Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag außerhalb der regulären Frist zu beenden. Dieses Sonderkündigungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und greift unter anderem in den folgenden Situationen:
Beitragserhöhung oder Leistungsänderung (§ 40 VVG)
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne den Leistungsumfang entsprechend anzupassen, kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Gleiches gilt, wenn Leistungen gekürzt werden, der Beitrag jedoch unverändert bleibt.
Frist:
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitrags- oder Leistungsänderung erfolgen. Wirksam wird sie zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung greift.
Kündigung nach einem Schadenfall (§ 92 VVG)
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer das Recht zur Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden reguliert oder abgelehnt wurde.
Frist:
Ein Monat nach Abschluss der Schadenregulierung oder nach Beendigung der entsprechenden Verhandlungen.
Abmeldung oder Wechsel des Fahrzeugs
Da die Kfz-Versicherung immer an ein konkretes Fahrzeug gebunden ist, endet der Vertrag automatisch, sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird.
Hinweis:
Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Die Information über die Abmeldung wird direkt von der Zulassungsbehörde an den Versicherer übermittelt. Bei einer nur vorübergehenden Stilllegung bleibt der bestehende Vertrag bestehen.
Änderung der Regional- oder Typklasse
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) legt die Regional- und Typklassen jährlich neu fest. Eine Neueinstufung kann zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen.
Frist:
Bei einer daraus resultierenden Beitragsänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Beitragsinformation.
Form der Kündigung
Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen sind in der Regel in Textform möglich, etwa per Brief, Fax oder E-Mail. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Einige Anbieter stellen dafür auch digitale Kündigungswege bereit.
Wurden neben der Kfz-Haftpflicht weitere Bausteine vereinbart, etwa Kaskoabsicherung oder Schutzbrief, enden diese mit Wirksamwerden der Kündigung ebenfalls. Bereits gezahlte Beiträge können anteilig erstattet werden.
Widerruf nach Vertragsabschluss
Nach Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Zugang aller Vertragsunterlagen einschließlich der Widerrufsbelehrung.
Der Widerruf muss innerhalb dieser Frist in Textform erklärt werden. Maßgeblich sind auch hier die jeweiligen Vertragsbedingungen. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug ohne Unterbrechung bestehen bleibt, insbesondere bei einem geplanten Anbieterwechsel.
FAQ: Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung und zum Versicherungsvergleich
Wie erhalte ich die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung und ersetzt seit 2008 die frühere Doppelkarte. Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung stellt der Versicherer diese Kennung zur Verfügung. Sie besteht aus sieben Zeichen, also Zahlen und Großbuchstaben.
Die eVB-Nummer wird unter anderem benötigt für:
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die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs
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die Wiederzulassung nach einer Abmeldung
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einen Fahrzeugwechsel
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die Umschreibung auf einen anderen Halter
Bei einem Online-Abschluss wird die eVB-Nummer meist direkt angezeigt oder per E-Mail übermittelt. Erfolgt der Abschluss über einen Vermittler, kann die Nummer dort erfragt werden.
Welche Unterlagen sind für die Kfz-Versicherung und den Vergleich erforderlich?
Für die Berechnung eines Tarifs werden bestimmte Angaben benötigt. Diese finden sich in folgenden Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Versicherungspolice der bisherigen Kfz-Versicherung, falls vorhanden
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Letzte Beitragsrechnung des bisherigen Versicherers, falls vorhanden
Im Fahrzeugschein sind die HSN (Herstellerschlüsselnummer) und die TSN (Typschlüsselnummer) vermerkt. Diese Angaben dienen der eindeutigen Zuordnung des Fahrzeugs. Die aktuelle Schadenfreiheitsklasse lässt sich den Unterlagen der Vorversicherung entnehmen.
Kann ein Versicherer meinen Antrag nach dem Vergleich ablehnen?
Ein Versicherer darf einen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Versicherung ablehnen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Das betrifft in der Regel Fälle, in denen bereits früher ein Vertragsverhältnis bestand und dabei Probleme aufgetreten sind. Dazu zählen etwa:
-
bewusst falsche Angaben zu Vorschäden oder Vorversicherungen
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ausstehende Versicherungsbeiträge
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Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht
-
eine frühere Vertragsbeendigung durch den Versicherer nach einem Schadenfall
-
unangemessenes Verhalten gegenüber dem Versicherer
Kommt es zu einer Ablehnung, kann der Antrag bei einem anderen Anbieter gestellt werden. Besteht dort kein vorbelastetes Vertragsverhältnis, wird der Antrag im Regelfall angenommen, da für die Kfz-Haftpflicht eine Annahmepflicht gilt.