Die Familienversicherung Einkommensgrenze spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem, weil viele Angehörige beitragsfrei über ein Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert sein können. Wer die Regeln kennt, kann finanzielle Risiken vermeiden und sicherstellen, dass Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner weiterhin geschützt bleiben – selbst wenn sie ein eigenes Einkommen haben. In diesem Ratgeber erfährst Du verständlich und praxisnah, welche Einkommensgrenzen gelten, was zum Einkommen zählt und was passiert, wenn Grenzen überschritten werden.
Was bedeutet Familienversicherung und wie hängt sie mit der familienversicherung einkommensgrenze zusammen?
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein besonderer Schutzmechanismus, bei dem nahe Angehörige – meist Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder – ohne zusätzliche Beiträge über ein bereits versichertes Mitglied mitgeschützt werden. Dieser Status gilt jedoch nicht uneingeschränkt für jede Person, sondern nur dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem die sogenannte familienversicherung einkommensgrenze, die festlegt, wie hoch das eigene Einkommen eines Angehörigen höchstens sein darf, um weiterhin ohne eigene Beitragszahlung mitversichert zu bleiben.

Die familienversicherung einkommensgrenze spielt eine entscheidende Rolle, da sie sicherstellt, dass Personen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen die beitragsfreie Mitversicherung nutzen können. Wird die Grenze überschritten, endet der Anspruch auf Familienversicherung, und der betreffende Angehörige muss eine eigene Krankenversicherung abschließen – entweder gesetzlich oder privat. Gerade für junge Erwachsene, Studierende, geringfügig Beschäftigte oder Personen in Elternzeit ist diese Grenze besonders relevant.
Der Gedanke hinter dieser Regelung ist, dass die beitragsfreie Mitversicherung vor allem Personen unterstützen soll, die ohne eigenes Einkommen sind oder nur einen kleinen Betrag verdienen. Gleichzeitig dient die Einkommensgrenze als Kontrollinstrument, um Missbrauch zu verhindern. Denn die Familienversicherung soll kein dauerhaftes Modell für Menschen mit stabilem oder höherem Einkommen sein, sondern eine Entlastung für Familien, in denen ein Mitglied den Lebensunterhalt überwiegend trägt.
Welche Einnahmen zählen bei der Familienversicherung als Einkommen?
Bei der familienversicherung einkommensgrenze prüft die Krankenkasse, welche Geldzuflüsse als Einkommen gelten. Die folgende Übersicht zeigt typische Einnahmearten und ob sie bei der Grenze mitgerechnet werden.
| Art der Einnahme | Wird bei der Familienversicherung angerechnet? |
| Bruttolohn aus abhängiger Beschäftigung | ja |
| Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit | ja |
| Einkommen aus einem Minijob | ja |
| Entgelt aus kurzfristiger Beschäftigung | ja |
| Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld | ja |
| Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung | ja |
| Erwerbsminderungsrente | ja |
| Halbwaisenrente | ja |
| Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung | ja |
| Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) | ja |
| Elterngeld | nein |
| Kindergeld | nein |
| Wohngeld | nein |
| BAföG-Leistungen | nein |
Wie kontrollieren Krankenkassen die familienversicherung einkommensgrenze?
Krankenkassen prüfen in regelmäßigen Abständen, ob ein über die Familienversicherung mitversichertes Mitglied weiterhin unter der familienversicherung einkommensgrenze liegt. Üblicherweise geschieht dies mindestens einmal pro Kalenderjahr. Die Versicherten erhalten dabei häufig einen Fragebogen, in dem Angaben zu Einkommen, Beschäftigungsstatus und weiteren finanziellen Umständen gemacht werden müssen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Kasse, ob der Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung bestehen bleibt.

Entscheidend ist, dass Veränderungen beim Einkommen schnell gemeldet werden. Steigt das Einkommen beispielsweise durch eine neue Beschäftigung, mehr Arbeitsstunden, eine Selbstständigkeit oder Mieteinnahmen, muss dies ohne Verzögerung an die Kasse weitergegeben werden. Bleibt eine Meldung aus und die familienversicherung einkommensgrenze wird überschritten, kann die Kasse Beiträge rückwirkend berechnen. In einzelnen Fällen kann sich ein Rückstand auf mehrere Monate oder gar Jahre beziehen, was zu hohen Nachzahlungen führen kann.
Welche Folgen hat es, wenn die familienversicherung einkommensgrenze überschritten wird?
Wird die familienversicherung einkommensgrenze dauerhaft übertroffen, endet der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung. Die betroffene Person muss dann eine eigene Krankenversicherung abschließen. Dies erfolgt meist in Form einer freiwilligen gesetzlichen Mitgliedschaft oder gegebenenfalls über eine private Krankenversicherung – abhängig von der persönlichen Situation und dem Status am Arbeitsmarkt.
Die Beendigung der Mitversicherung tritt ab dem Zeitpunkt ein, an dem das Einkommen die Grenze dauerhaft übersteigt. Wird die Grenze hingegen nur gelegentlich – etwa für wenige Monate im Jahr – überschritten, bleibt der Anspruch häufig bestehen. Hier kommt es darauf an, ob es sich um einen vorübergehenden oder einen anhaltenden Anstieg handelt.
Für Betroffene ist die rechtzeitige Klärung wichtig, damit keine unvorhergesehenen Beitragspflichten entstehen. Eine eigenständige Versicherungspflicht kann finanzielle Auswirkungen haben, da eigene Beiträge anfallen. Im Gegenzug erhalten Versicherte jedoch einen eigenen Versicherungsschutz ohne Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen des Hauptmitglieds.
Einkommensgrenzen der Familienversicherung nach Personengruppen
Wie wirken sich die familienversicherung einkommensgrenze auf Kinder und Partner aus?
Die familienversicherung einkommensgrenze legt fest, bis zu welchem monatlichen Einkommen Angehörige beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse mitversichert bleiben können. Für Kinder, Ehe- oder Lebenspartner beträgt diese Grenze im Jahr aktuell 565 Euro pro Monat.
Bei abhängig Beschäftigten wird nicht der Bruttolohn allein berücksichtigt. Sie dürfen von ihrem Einkommen pauschale Werbungskosten abziehen. Diese Pauschale beträgt jährlich 1.230 Euro, umgerechnet 102,50 Euro pro Monat. Wird dieser Betrag berücksichtigt, ergibt sich ein zulässiges Gesamteinkommen von 637,50 Euro brutto monatlich, damit die Mitversicherung bestehen bleibt. Liegen die realen Werbungskosten höher, kann dies bei der Prüfung berücksichtigt werden und das berechnete Einkommen fällt entsprechend geringer aus.
Wie viel dürfen Minijobber im Rahmen der familienversicherung einkommensgrenze verdienen?
Für Minijobber gilt eine eigene Betrachtung: Wer in einem Minijob tätig ist, kann bis zu 603 Euro pro Monat verdienen und bleibt weiterhin beitragsfrei familienversichert. Diese spezielle Grenze orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen für geringfügige Beschäftigungen. Solange die Einkünfte nie über dieser Schwelle liegen, besteht der Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung weiter.

Welche Grenzen gelten für Werkstudierende innerhalb der familienversicherung einkommensgrenze?
Werkstudierende dürfen als Nebenerwerbstätige bis zu 637,50 Euro monatlich verdienen, ohne dass ihr Anspruch auf die Familienversicherung entfällt. Grundlage dafür ist die Voraussetzung, dass die Tätigkeit zeitlich begrenzt bleibt – gewöhnlich nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich.
Bei höheren Verdiensten oder größerem zeitlichen Umfang müssen Studierende in die studentische Krankenversicherung wechseln und eigene Beiträge tragen. Wer Beratung zu Tarifen für Studierende benötigt, erhält diese bei seiner Krankenkasse.
Welche familienversicherung einkommensgrenze gelten für Stief- und Enkelkinder?
Die gesetzlichen Regelungen erfassen nicht nur leibliche Kinder. Leben Stief- oder Enkelkinder im Haushalt der Versicherungsberechtigten, gelten für sie die gleichen Grenzen. Das bedeutet: Bis 637,50 Euro monatlich in einem regulären Beschäftigungsverhältnis oder bis zu 603 Euro im Minijob können sie ohne eigene Beiträge mitversichert bleiben.
Welche Regeln gelten für Selbstständige im Rahmen der familienversicherung einkommensgrenze?
Bei selbstständigen Angehörigen ist die familienversicherung einkommensgrenze auf 565 Euro pro Monat festgelegt. Grundlage ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn aus der Tätigkeit. Werbungskosten oder betriebliche Aufwendungen können unbegrenzt geltend gemacht werden, wodurch der maßgebliche Betrag sinkt.
Da Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten stark schwanken können, schätzt die Krankenkasse die Einkünfte meist anhand des letzten Einkommensteuerbescheids für das kommende Jahr. Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Beträge sind im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geregelt.
Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen für Familien
| Kasse | Beitrag 2026 | Zusatz-beitrag | Beitrag gesamt | Preis-Leistung | Zahnreinigung | Impfungen | Schwangerschafts-zuschüsse | Gesundheitskurse | Osteopathie | Online-Service | Hotline | Terminservice | Versicherte | Servicebewertung |
| hkk | 215 € | 2,59 % | 17,19 % | 7,8/10 • Stark | 1×/Jahr kostenfrei | kostenfrei | 300 € | 2 Kurse/Jahr (max. 120 €/Kurs) | 160 €/Jahr | App | immer erreichbar | ✓ | ~995.000 | Stark |
| TK | 216 € | 2,69 % | 17,29 % | 7,2/10 • Stark | 40 €/Jahr | gesetzl. Zuzahlung | regional | 2 Kurse/Jahr (max. 150 €/Kurs) | 120 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 12.000.000 | Sehr stark |
| BKK firmus | 210 € | 2,18 % | 16,78 % | 7/10 • Stark | 1×/Jahr | gesetzl. Zuzahlung | 100 € | 2 Kurse/Jahr (120 €/Kurs) | 150 €/Jahr | Web, App | eingeschränkt | ✕ | 970.000 | Schwach |
| Audi BKK | 215 € | 2,60 % | 17,20 % | 7/10 • Stark | 2×30 €/Jahr | kostenfrei | 200 € | 2 Kurse/Jahr (100 €/Kurs) | 120 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 750.000 | Stark |
| DAK | 223 € | 3,20 % | 17,80 % | 7,5/10 • Stark | 60 €/Jahr | kostenfrei | 500 € | 2 Kurse/Jahr (75 €/Kurs) | 120 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 5.400.000 | Sehr stark |
| HEK | 219 € | 2,89 % | 17,49 % | 6,3/10 • Stark | 10 €/Jahr | gesetzl. Zuzahlung | 100 € | 2 Kurse/Jahr | 90 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 594.000 | Stark |
| Energie BKK | 232 € | 3,98 % | 18,58 % | 5,8/10 • Moderat | 2×25 €/Jahr | kostenfrei | 500 € | 2 Kurse/Jahr (80 % Kosten) | 90 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 132.000 | Stark |
| IKK classic | 225 € | 3,40 % | 18 % | 5,7/10 • Moderat | 1×/Jahr | kostenfrei | 100 € | 2 Kurse/Jahr (90 €/Kurs) | 160 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 2.900.000 | Stark |
| BIG direkt gesund | 229 € | 3,90 % | 18,29 % | 6/10 • Moderat | 2×75 €/Jahr | kostenfrei | 150 € | 2 Kurse/Jahr (120 €/Kurs) | 160 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 500.000 | Stark |
| IKK Südwest | ~232 € | ~3,6 % | ~18,5 % | 6,2/10 • Moderat | 2×75 €/Jahr | kostenfrei | 200 € | 2 Kurse/Jahr | 130 €/Jahr | Web, App | immer erreichbar | ✓ | 600.000 | Stark |
FAQ – Familienversicherung & Einkommensgrenze
Ab welchem Einkommen muss mein Kind bzw. Partner selbst versichert sein?
Damit Angehörige familienversichert bleiben können, darf ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Diese Grenze wird von den gesetzlichen Krankenkassen jährlich festgelegt und orientiert sich häufig an der Mini-Job-Verdienstgrenze. Sobald die Einnahmen dauerhaft darüber liegen, verlangt die Krankenkasse eine eigene Versicherung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die beitragsfreie Mitversicherung nur denen zugutekommt, deren finanzielle Situation dies rechtfertigt.
Welche Einnahmen werden bei der Prüfung berücksichtigt?
Die Krankenkassen zählen verschiedene Einnahmearten dazu, darunter Arbeitslohn, Erträge aus selbstständigen Tätigkeiten, Mietzahlungen oder Kapitalgewinne. Manche staatlichen Leistungen können ebenfalls eine Rolle spielen. Nicht alles wird angerechnet: Unterhaltszahlungen oder BAföG werden häufig anders bewertet. Die Krankenkasse verlangt in vielen Fällen Nachweise wie Lohnabrechnungen oder Steuerbescheide, um den Status korrekt einschätzen zu können.
Wie erfahre ich, wie hoch die aktuelle Einkommensgrenze ist?
Die jeweils gültige Grenze findet man auf den Webseiten der Krankenkassen oder auf Nachfrage bei der Kundenberatung. Da sich Beträge im Laufe der Zeit ändern können, lohnt es sich, regelmäßig nachzufragen. Insbesondere Minijobber sollten die Entwicklungen verfolgen, da die Grenze oftmals an den gesetzlichen Mindestlohn und den Mini-Job-Bereich gekoppelt ist.
Muss ich Änderungen bei Einkommen sofort melden?
Ja, jede wesentliche Veränderung sollte der Krankenkasse zeitnah mitgeteilt werden. Wird zum Beispiel eine Arbeitszeit erhöht, ein neuer Job aufgenommen oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeweitet, kann dies Auswirkungen auf die Familienversicherung haben. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass rückwirkend Beiträge erhoben werden, was unter Umständen recht kostspielig werden kann.

Gilt die Einkommensgrenze auch für Studierende?
Auch Studierende müssen die Einkommensgrenze beachten. Viele verdienen neben dem Studium Geld durch Nebenjobs. Solange die Einnahmen unter der Grenze liegen, bleibt die beitragsfreie Mitversicherung bestehen. Kommt es jedoch zu regelmäßigen höheren Einkünften, verlangt die Krankenkasse einen Tarif für Studierende oder eine anderweitige Mitgliedschaft.
Können selbstständig Tätige familienversichert sein?
Selbstständige Personen können familienversichert bleiben, wenn ihre Einkünfte sehr gering ausfallen. Da diese Einnahmeform häufig schwankt, schaut die Krankenkasse genauer hin und verlangt regelmäßig Nachweise. Bei höheren Gewinnen oder einer beruflichen Tätigkeit mit größerem Umfang wird in der Regel eine eigene Versicherung notwendig.
Wird ein Mini-Job angerechnet?
Ja, ein Mini-Job zählt bei der Berechnung des Gesamteinkommens mit. Viele Angehörige nutzen diese Form der Beschäftigung, um dennoch in der Familienversicherung zu bleiben. Solange der Verdienst unterhalb der Grenze bleibt, entstehen keine Nachteile. Wird die Grenze überschritten, greift die reguläre Versicherungspflicht.
Was passiert, wenn die Grenze nur kurzzeitig überschritten wird?
Wird die Einkommensgrenze nur in einzelnen Monaten überschritten, entscheidet die Krankenkasse individuell. Dabei spielt eine Rolle, ob die Überschreitung einmalig oder regelmäßig erfolgt. Tritt sie dauerhaft auf, endet die Familienversicherung. Bei gelegentlichen Spitzen kann sie im Einzelfall aber fortgeführt werden.
Muss der Familienstand berücksichtigt werden?
Familienversicherung gilt grundsätzlich für Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Für unverheiratete Paare gelten gesonderte Regeln, bei denen die Einkommensprüfung strenger ausfallen kann. Der Familienstand sollte daher bei der Antragstellung korrekt angegeben werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Gibt es eine Altersgrenze für Kinder?
Ja, Kinder können bis zu einer bestimmten Altersgrenze beitragsfrei mitversichert sein. Nach Ende der Schulzeit oder während eines Studiums verlängern sich die Fristen teilweise. Sobald das Kind eigenes Einkommen erzielt oder in ein Beschäftigungsverhältnis eintritt, prüft die Krankenkasse erneut, ob eine Familienversicherung möglich bleibt oder eine eigene Mitgliedschaft erforderlich wird.
Zusammenfassung
Die Familienversicherung Einkommensgrenze bestimmt, ob Ehepartner, Kinder oder Lebenspartner beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bleiben können. Liegt das Einkommen über den Grenzwerten – derzeit etwa 565 € im Monat oder 603 € bei Minijobs (2026) – endet der Anspruch auf kostenfreie Mitversicherung. Zum Einkommen zählen viele Einnahmen, nicht nur Lohn. Veränderungen müssen der Krankenkasse zeitnah gemeldet werden, um Nachzahlungen zu vermeiden und den Versicherungsschutz zu sichern.
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