Freiwillig gesetzlich versichert – Überblick, Beiträge und Voraussetzungen

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Das deutsche Krankenversicherungssystem unterscheidet zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Während die Pflichtversicherung automatisch greift, betrifft die freiwillige Mitgliedschaft Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich bewusst für die GKV entscheiden. Diese Form der Absicherung spielt vor allem für Selbstständige, Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Studierende und Rentner eine wichtige Rolle.

Die freiwillige Mitgliedschaft ist eine Option für Personen, die nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen, aber weiterhin im gesetzlichen System bleiben möchten. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist in vielen dieser Fällen ebenfalls möglich, wodurch eine Entscheidungs­situation entsteht, die gut abgewogen werden sollte. Für manche Gruppen ist die GKV die kostengünstigere oder stabilere Lösung, für andere gehört sie zur einzigen realistischen Wahl, etwa bei Vorerkrankungen oder Familienkonstellationen.

Was bedeutet freiwillig gesetzlich versichert?

„Freiwillig gesetzlich versichert“ bedeutet, dass eine Person nicht mehr automatisch durch die Versicherungspflicht in der GKV gebunden ist, aber dennoch die GKV als Krankenschutz wählt. Diese Regelung gilt nach § 9 SGB V und betrifft eine Reihe von Lebenssituationen, die sowohl während des Erwerbslebens als auch im Ruhestand auftreten können.

Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft ist mit denselben Sachleistungen verbunden wie die Pflichtversicherung. Das betrifft medizinische Versorgung wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel sowie Vorsorgeleistungen. Unterschiede ergeben sich vor allem bei der Beitragsberechnung, da freiwillig Versicherte auf Basis ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit veranlagt werden. Dazu gehören nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere Einnahmequellen.

Wer kann freiwillig in der GKV bleiben?

Die freiwillige Mitgliedschaft betrifft bestimmte Gruppen, für die die Versicherungspflicht endet oder nie bestanden hat. Typische Personengruppen sind:

Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind nicht länger pflichtversichert. Sie können dann entweder in der GKV bleiben oder zur PKV wechseln. Viele entscheiden sich für die GKV, weil dort Kinder beitragsfrei familienversichert sein können und das System einkommensabhängig beitragsfinanziert ist.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige werden in der Regel nicht automatisch pflichtversichert. Wer vor Aufnahme der Selbstständigkeit in der GKV war, kann sich freiwillig weiterversichern. Beiträge hängen bei dieser Gruppe stark vom Einkommen ab, wobei die Krankenkassen Mindest- und Höchstbeiträge festlegen. Informationsportale wie Verivox und Finanztip nennen regelmäßig Modellbeispiele zur Einordnung der Kosten.

Studierende nach Ablauf der studentischen Versicherung

Studentinnen und Studenten können während der ersten Studienjahre einen eigenen Tarif haben. Nach Ablauf dieser Phase besteht die Möglichkeit, sich freiwillig weiterzuversichern oder in ein anderes System zu wechseln.

Arbeitslose nach bestimmten Phasen

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I besteht eine Pflichtversicherung. Wer danach keine Pflichtversicherung mehr hat, kann sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig versichern.

Rentner ohne Pflichtversicherung in der KVdR

Rentner können unter bestimmten Bedingungen pflichtversichert werden (KVdR). Wenn hierfür die Vorversicherungszeiten nicht ausreichen, kommt die freiwillige GKV-Mitgliedschaft in Betracht. In dieser Konstellation spielen beitragspflichtige Einnahmen wie Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge eine Rolle.

Rückkehrer aus der PKV

Vereinzelt kann eine Rückkehr von der PKV zur GKV gelingen, z. B. wenn eine Versicherungspflicht durch Beschäftigung eintritt. Nach Wegfall der Pflicht kann die freiwillige Mitgliedschaft folgen. Diese Wege sind jedoch komplex und unterliegen engen gesetzlichen Vorgaben.

Kinder und Ehepartner bei Wegfall der Familienversicherung

Wenn Kinder oder Ehepartner die Kriterien für die beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr erfüllen, können sie sich freiwillig in der GKV versichern.

Welche Vorteile hat es, freiwillig gesetzlich versichert zu sein?

Viele Menschen entscheiden sich dafür, selbst Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen, obwohl keine Pflicht zur Mitgliedschaft besteht. Dies kann sinnvoll sein, wenn Partner, Kinder oder Angehörige kein ausreichendes Einkommen haben und dadurch familienversichert werden können. Personen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, profitieren unter anderem von folgenden Pluspunkten:

  • Beitragsgestaltung nach Einkommen: Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den eigenen Einnahmen. Persönliche Risiken oder Vorerkrankungen führen nicht zu höheren Kosten.
  • Keine Ausschlüsse wegen Krankheiten: Menschen mit gesundheitlichen Problemen werden nicht abgelehnt. Zuschläge wegen bestimmter Diagnosen gibt es nicht.
  • Zeiten ohne Beitragspflicht: Während der Bezug von Krankengeld, Übergangsleistungen oder Mutterschaftsgeld möglich ist, kann die Versicherung beitragsfrei fortlaufen. Für Angestellte und Beamte gilt dieser Vorteil in vielen Fällen auch während der Elternzeit.
  • Unkomplizierte Kostenerstattung: Rechnungen müssen meist nicht eingereicht werden, da ärztliche Leistungen direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.
  • Keine Vorleistungen nötig: Im Gegensatz zu privaten Anbietern müssen Versicherte nicht selbst zahlen und sich später Geld zurückholen.
  • Breites Leistungsspektrum: Neben medizinischer Grundversorgung stehen zahlreiche Wahlangebote und Zusatzprogramme zur Auswahl, um den eigenen Schutz zu erweitern.

Wer aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche wechseln möchte, hat nur bei bestimmten Lebenssituationen die Möglichkeit. Ein Übertritt sollte daher gut bedacht werden.

Wie berechnet sich der Beitrag für freiwillig gesetzlich versichert?

Wie bei der Krankenversicherungspflicht wird auch hier der monatliche Beitrag auf Basis des Einkommens festgelegt. Selbstständige innerhalb der gesetzlichen Kasse können sich zwischen einem reduzierten Beitragssatz von 14,0 Prozent und dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent entscheiden. Wer sich für den niedrigeren Satz entscheidet, erhält kein Krankengeld. Beim allgemeinen Satz gibt es ab der siebten Woche der Krankheit finanzielle Unterstützung, da in vielen Fällen Verdienstausfall entstehen kann.

Neben dem Beitragssatz der Krankenkasse kommt noch ein individueller Zusatzbeitrag hinzu, den jede Kasse selbst festlegt.

Mindestbeitrag und Beitragsbemessung

Für Selbstständige gilt ein Mindestbeitrag, der an einem fiktiven Mindesteinkommen orientiert ist. 2025 liegt dieses bei 1.248 Euro monatlich. Bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent ergibt sich ein Monatsbeitrag von etwa 213,41 Euro. Wird ein geringeres Einkommen erzielt, muss dennoch dieser Mindestbetrag gezahlt werden. Die Pflegeversicherung wird separat berechnet.

Für die gesetzliche Krankenversicherung besteht außerdem eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigen die Einnahmen diesen Wert, erhöht sich der Beitrag nicht weiter. 2025 liegt die Grenze bei 5.512,50 Euro im Monat.

Freiwillig gesetzlich versichert im Rentenalter

Wer eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhält, ist häufig automatisch pflichtversichert. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine gesetzliche Rente bezogen werden.
  • Während der zweiten Hälfte des Berufslebens muss jemand mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein.

Wer diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann sich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichert anmelden.

Wie hoch ist der Beitrag im Rentenalter?

Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind, zahlen einen Beitrag von 14,6 Prozent ihrer gesetzlichen Rente sowie den jeweiligen Zusatzbeitrag. Auf Antrag übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Zahlungen, die nicht auf der gesetzlichen Rente basieren, etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen, werden nicht bezuschusst.

Bestehen mehrere Renten, wie Witwen- oder Altersrente, wird auf beide Renten der Beitragssatz von 14,6 Prozent angewendet.

Weitere Einnahmen müssen angegeben werden

Neben der Rente müssen weitere Einkünfte angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel Mieten oder Kapitalerträge. Für manche Einkommensarten gelten verschiedene Beitragssätze. Für Einnahmen aus Kapital wird oft ein Satz von 14 Prozent angewandt. Bei Renten aus dem Ausland beträgt der Satz 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag.

Welche gesetzliche Krankenkasse ist für freiwillig Versicherte besonders empfehlenswert?

Rang Krankenkasse Bewertung Beitrag pro Monat Zusatzbeitrag Gesamtquote Wichtige Vorteile Service
1 hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) 7,8/10 215 € 2,59 % ca. 17,19 % 1× jährlich PZR kostenfrei, Impfungen frei, Hautcheck Schnelle Beratung, stabile App
2 Techniker Krankenkasse (TK) 7,2/10 216 € 2,69 % ca. 17,29 % 40 € pro Jahr für PZR, Zuschüsse für Schwangere, Impfungen Sehr guter Online-Service
3 BKK Firmus (Betriebskrankenkasse Firmus) 7/10 210 € 2,18 % ca. 16,78 % PZR gratis, Osteopathie 150 €/Jahr, Gesundheitskurse Solide Kundenbetreuung
4 Audi BKK (Betriebskrankenkasse Audi) 7/10 215 € 2,60 % ca. 17,20 % 2×30 €/Jahr PZR, Impfungen gratis, Hautscreening Hotline zuverlässig
5 DAK-Gesundheit 6,5/10 223 € 3,20 % ca. 17,80 % Osteopathie 120 €/Jahr, Vorsorgeangebote, Familienleistungen Stabiler Kundenservice
6 HEK – Hanseatische Krankenkasse 6,3/10 219 € 2,89 % ca. 17,49 % Osteopathie 90 €/Jahr, Check-ups Übersichtlicher Web-Bereich
7 Energie BKK 5,8/10 232 € 3,98 % ca. 18,58 % 2×25 €/Jahr PZR, Impfungen frei Basisleistungen
8 IKK classic (Innungskrankenkasse Classic) 5,7/10 225 € 3,40 % ca. 18 % 1× jährlich PZR, Osteopathie 160 €/Jahr Freundliche Hotline

Welches Einkommen zählt für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach den Einnahmen. Arbeitnehmer zahlen auf ihren Arbeitslohn. Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Studierenden oder Rentnern werden auch andere Einkunftsarten berücksichtigt – bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.812,50 Euro pro Monat).

Damit soll sichergestellt werden, dass alle regelmäßigen Einnahmen herangezogen werden, unabhängig davon, ob sie aus beruflicher Tätigkeit oder aus Kapitalerträgen stammen.

Die Krankenkassen berücksichtigen verschiedene Einkünfte. Je nach Einnahmen gelten unterschiedliche Beitragssätze.

Überblick: Einkünfte und Beitragssätze

Einkunftsart Beitragssatz
Lohn als Arbeitnehmer 14,6 %
Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit 14 % oder 14,6 %*
Zinsen und Dividenden 14 %
Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung 14 %
Betriebsrenten 14,6 %
Versorgungsbezüge 14,6 %
Gesetzliche Rente 14,6 %**
Waisenrenten 14,6 %

Hinweise

* Bei selbstständiger Tätigkeit kann der ermäßigte Beitragssatz gelten, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
** Rentner zahlen Beiträge aus ihrer gesetzlichen Rente; die Rentenversicherung beteiligt sich an den Beiträgen.

Wann beginnt die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die freiwillige Krankenversicherung in der GKV startet immer dann, wenn die Versicherungspflicht endet und keine andere Krankenversicherung unmittelbar folgt. Dieser automatische Übergang wird als Anschlussversicherung bezeichnet (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Ob jemand pflichtversichert ist oder selbst auswählen kann, ob private oder gesetzliche Absicherung in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nähere Informationen dazu erhält man im Überblick zur Krankenversicherungspflicht.

Typische Situationen

  • Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Wird die Grenze sowohl im laufenden als auch im kommenden Jahr überschritten, endet die Pflichtversicherung zum Jahreswechsel. Ab diesem Zeitpunkt gilt man als freiwillig gesetzlich versichert.
  • Arbeitgeberwechsel: Liegt das Einkommen im neuen Arbeitsverhältnis über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beginnt die freiwillige gesetzliche Versicherung mit Aufnahme der neuen Tätigkeit.

FAQ – freiwillig gesetzlich versichert

Wann kommt eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV in Betracht?

Freiwillig gesetzlich versichert bist Du z. B., wenn Deine Versicherungspflicht endet, Du aber weiterhin im gesetzlichen System bleiben möchtest. Das kann vorkommen, wenn Dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder Du den Arbeitgeber wechselst und dabei die Grenze überschreitest.

Ist die freiwillige Krankenversicherung verpflichtend oder eine Wahlmöglichkeit?

In Deutschland besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Für die meisten Personen geschieht dies automatisch über die gesetzliche Pflichtversicherung. Nur wer bestimmte Kriterien erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Versicherung wählen.

Wie setzen sich die Beiträge für freiwillig Versicherte zusammen?

Als freiwillig gesetzlich versichert berechnet sich Dein Beitrag nach Deinen Einnahmen – beispielsweise nach Arbeitsentgelt, Gewinnen als Selbstständiger, Zinsen, Mieten oder Renten. Für diese Einkommen gelten feste Beitragssätze inklusive Zusatzbeitrag.

Gibt es eine Grenze für beitragspflichtige Einnahmen?

Ja. Auch für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu diesem Höchstwert werden Einnahmen berücksichtigt. Einkommen, die darüber liegen, erhöhen Deine Beiträge nicht weiter.

Wer muss sich freiwillig gesetzlich versichern?

Personen mit regelmäßigen Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bestimmte Selbstständige und Menschen nach dem Ende einer Pflichtversicherung können in den Status freiwillig gesetzlich versichert wechseln.

Wie werden Beiträge für Selbstständige berechnet?

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, zahlen Beiträge auf Basis geschätzter Einnahmen. Die Krankenkasse orientiert sich dabei häufig an Steuerbescheiden. Nach Vorlage des endgültigen Bescheids erfolgt eine zeitnahe Anpassung – zu viel gezahlte Beiträge erhältst Du zurück, bei zu niedriger Schätzung wird nachberechnet.

Können Rentner freiwillig gesetzlich versichert bleiben?

Ja. Wer die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung der Rentner nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. In diesem Fall werden neben der gesetzlichen Rente auch weitere Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen oder Kapitalerträge) berücksichtigt.

Was ist mit Studenten oder Auszubildenden?

Studierende und Auszubildende sind meist pflichtversichert. Nach Ende dieser Phase können sie unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichert bleiben, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht und sie ihre Mitgliedschaft fortführen möchten.

Was passiert, wenn ich keinen Antrag stelle?

Nach Ende der Pflichtversicherung greift automatisch die sogenannte Anschlussversicherung. Dadurch bleibst Du freiwillig gesetzlich versichert, sofern Du nicht rechtzeitig eine Alternative wählst.

Gibt es Vorteile im Vergleich zur privaten Versicherung?

Freiwillig gesetzlich versichert zu sein bedeutet, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden können. Das ist bei vielen privaten Tarifen nicht der Fall.

Fazit

„Freiwillig gesetzlich versichert“ beschreibt einen Status im deutschen Gesundheitssystem, der Personen offensteht, die nicht der Pflichtversicherung unterliegen, aber weiterhin im gesetzlichen System verankert bleiben wollen. Die Beiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und können je nach Einkommenssituation variieren. Bei der Entscheidung spielt die familiäre und berufliche Situation häufig eine große Rolle, ebenso steuerliche und langfristige Überlegungen.

Diese Form der Versicherung eignet sich für Selbstständige, Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Rentner und weitere Gruppen. Der Status bietet Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und eignet sich vor allem für Personen, die ein solides und einkommensabhängiges System bevorzugen oder von der beitragsfreien Familienversicherung profitieren möchten.

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Linda James
Linda James
Ich bin Linda James, Expertin für Versicherungen in Deutschland. Ich biete fundiertes Wissen und Beratung zu Kfz-, Haus- und Krankenversicherungen und unterstütze Privatpersonen sowie Familien bei der passenden Absicherung für...