Krankenversicherung für Studenten: Wissenswertes

Die Krankenversicherung für Studenten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und begleitet Studierende vom Studienbeginn bis zum Abschluss. Abhängig von Alter, Einkommen und Studienstatus kommen unterschiedliche Versicherungsformen infrage, etwa die Familienversicherung, der studentische Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Absicherung. Für Studierende ist es daher wichtig zu wissen, welche Variante zur eigenen Situation passt und welche Kosten entstehen.

Wie bin ich als Student krankenversichert?

Während des Studiums besteht eine Absicherung entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung. Zum Studienbeginn hast Du ein Wahlrecht, welchem System Du beitrittst (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

Warst Du zuvor über Deine Eltern familienversichert, kann dieser Status im Studium fortbestehen. In diesem Fall bleibst Du bei der Krankenkasse, bei der Deine Eltern Mitglied sind.

Für Studierende ist die Familienversicherung die kostengünstigste und organisatorisch einfache Form der Absicherung. Bei der Einschreibung an der Hochschule ist lediglich eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse erforderlich (§ 199a Abs. 2 SGB V). Die Krankenkasse kann diesen Nachweis direkt elektronisch an die Hochschule übermitteln.

Eine beitragsfreie Familienversicherung kommt in Betracht, solange für Dich Anspruch auf Kindergeld besteht. Das ist in der Regel bis zum 25. Lebensjahr der Fall. Wurde zuvor ein Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliger Wehrdienst abgeleistet, verlängert sich dieser Zeitraum um höchstens zwölf Monate.

Studierende mit einer Behinderung können zeitlich unbegrenzt in der Familienversicherung verbleiben (§ 10 Abs. 2 SGB V).

Voraussetzung für die Familienversicherung über die Eltern ist, dass beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind. Ist ein Elternteil privat versichert, bleibt die kostenfreie Mitversicherung dennoch möglich, sofern der gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen erzielt (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Sind beide Eltern privat krankenversichert, besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, da dieses Modell in der privaten Krankenversicherung nicht vorgesehen ist.

Auch verheiratete Studierende können familienversichert sein, sofern der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist (§ 10 Abs. 1 SGB V).

Krankenversicherung für Studenten

Krankenversicherung für Studenten

Spätestens mit dem Ende der Familienversicherung benötigen Studierende eine eigene Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie sich nicht von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Die Krankenkassen bieten dafür spezielle Tarife für Studierende an, die im Vergleich zu regulären Beiträgen deutlich niedriger ausfallen. Die monatlichen Kosten liegen in der Regel zwischen 90 und 100 Euro, hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Diese studentische Krankenversicherung ist grundsätzlich bis zum 30. Geburtstag möglich. In bestimmten Fällen kann die Altersgrenze jedoch hinausgeschoben werden. Das gilt unter anderem bei:

  • einer anerkannten Behinderung,
  • der Betreuung von Angehörigen mit Behinderung,
  • der Geburt von Kindern und anschließender Betreuung,
  • dem Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg,
  • der Teilnahme an verpflichtenden Sprachkursen vor oder während des Studiums.

Die Verlängerung ist allerdings begrenzt und reicht maximal bis zum 37. Lebensjahr. Unabhängig davon endet die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung mit dem Abschluss des letzten Semesters.

In einigen Konstellationen besteht von Anfang an kein Anspruch auf die studentische Krankenversicherung. Das betrifft zum Beispiel Teilnehmende an rein studienvorbereitenden Sprachkursen, Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Promovierende nach einem abgeschlossenen Studium.

Liegt Dein monatlicher Verdienst im Nebenjob über 637,50 Euro, endet die beitragsfreie Familienversicherung. In diesem Fall wechselst Du in die studentische Krankenversicherung.

Beachte dabei: Überschreitest Du regelmäßig eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche, wirst Du sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende oder Studierender eingeordnet. Dann fallen die regulären Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Während der Semesterferien ist es jedoch zulässig, zeitlich begrenzt mehr zu arbeiten, ohne dass sich der Versicherungsstatus ändert.

Beiträge und Kosten der studentischen Krankenversicherung

In der studentischen Krankenversicherung liegt der monatliche Beitrag im Jahr 2025 bei rund 109 Euro. Darin enthalten ist der allgemeine Beitragssatz von 87,38 Euro (§ 245 SGB V). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2025 2,5 Prozent. Damit bleibt die studentische Krankenversicherung in vielen Fällen günstiger als die reguläre Absicherung für Berufstätige.

Für die gesetzliche Pflegeversicherung fallen 2025 unterschiedliche Beiträge an. Studierende über 23 Jahre ohne Kinder zahlen monatlich 35,91 Euro. Unter 23 Jahren ohne Kinder liegt der Beitrag bei 30,78 Euro (§ 55 SGB XI). Derselbe Betrag gilt auch für Studierende über 23 Jahre mit einem Kind. Bei zwei Kindern reduziert sich der monatliche Beitrag auf 28,64 Euro.

Eine private Krankenversicherung für Studierende kostet nach Recherchen meist zwischen 150 und 500 Euro pro Monat. Tarife mit umfangreichem Leistungsumfang sind deutlich teurer als Angebote mit einer reinen Grundabsicherung. Die Beitragshöhe wird vom jeweiligen Versicherungsunternehmen festgelegt und richtet sich unter anderem nach dem Leistungsniveau, dem Gesundheitszustand sowie dem Eintrittsalter beim Vertragsabschluss.

Studierende bis zum 30. Lebensjahr zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen abgesenkten Beitrag. Die Berechnung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 Prozent (Stand 2025),
  • der maßgebliche BAföG-Höchstsatz von 855 Euro (Stand: 10/2024),
  • der jeweilige kassenindividuelle Zusatzbeitrag,
  • Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,6 Prozent beziehungsweise 4,2 Prozent ab dem 23. Lebensjahr für Personen ohne Kinder.

Daraus ergibt sich für die Krankenversicherung ein monatlicher Betrag von 108,76 Euro, gerechnet mit einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent. Einschließlich der Pflegeversicherung liegt die monatliche Gesamtbelastung für Studierende über 23 Jahre ohne Kinder bei 144,67 Euro.

Auch Studierende aus dem Ausland benötigen während ihres Aufenthalts eine Krankenversicherung. Bis zum 30. Lebensjahr ist eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Nach Überschreiten dieser Altersgrenze kommt in der Regel nur noch eine private Absicherung infrage.

Studierende aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bleiben über die gesetzliche Krankenversicherung ihres Heimatlandes auch während des Studiums in Deutschland abgesichert.

krankenversicherung für studenten

Krankenversicherung für Studenten über 30 Jahre

Wirst Du während des Studiums 30 Jahre alt, wechselst Du ab dem darauffolgenden Semester in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt steht Dir die studentische Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung (§ 190 Abs. 9 Satz 2 SGB V).

In bestimmten Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, über den 30. Geburtstag hinaus in der studentischen Krankenversicherung zu bleiben (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Voraussetzung ist, dass die maßgeblichen Gründe bereits vor Vollendung des 30. Lebensjahres eingetreten sind. Maßgebliche Einzelheiten regelt ein Merkblatt des GKV-Spitzenverbands.

Kindererziehung: Hast Du während des Studiums Kinder betreut und warst deshalb beurlaubt, verlängert sich die studentische Krankenversicherung um die entsprechende Zahl der Urlaubssemester. Die Verlängerung ist auf maximal sechs Semester, also drei Jahre, begrenzt. Beispiel: Zwei Urlaubssemester wegen Geburt und Betreuung eines Kindes führen zu einer Verlängerung um ein Jahr.

Zweiter Bildungsweg: Erwirbst Du die Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg, kannst Du auch nach dem 30. Geburtstag weiterhin studentisch versichert bleiben. Das betrifft etwa Fälle, in denen zunächst ein Realschulabschluss und eine Berufsausbildung absolviert wurden und das Abitur erst später nachgeholt wurde.

Krankheit oder Behinderung: Verzögert sich Dein Studium aufgrund einer länger andauernden Erkrankung oder einer Behinderung, ist ebenfalls eine Verlängerung möglich. Die Erkrankung muss mindestens drei Monate bestanden haben und den Studienverlauf wesentlich beeinträchtigt haben. Erforderlich ist ein ärztliches Attest, das Art und Dauer der Erkrankung bestätigt. Die konkrete Dauer der Verlängerung klärst Du mit Deiner Krankenkasse.

Bei einer anerkannten Behinderung kann das Studium um bis zu sieben Monate verlängert werden. Dafür ist entweder ein ärztliches Attest oder ein Bescheid des Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung vorzulegen.

Freiwilligendienste: Hast Du ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den freiwilligen Wehrdienst geleistet, kann sich die studentische Krankenversicherung um bis zu ein Jahr verlängern.

Hinweis: Früher galt ein Höchstalter von 37 Jahren für die studentische Krankenversicherung. Diese starre Grenze besteht nicht mehr. Die Krankenkassen entscheiden heute im Einzelfall, wie lange eine Verlängerung möglich ist.

Was müssen privat versicherte Studenten beachten?

Bist Du während des Studiums privat krankenversichert, kannst Du diesen Versicherungsstatus grundsätzlich beibehalten.

Dabei ist zu beachten, dass die Wahl des Versicherungssystems in der Regel für die gesamte Dauer des Studiums bindend ist. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist meist ausgeschlossen.

Für Studierende ohne eigenes Einkommen oder nennenswertes Vermögen ist die gesetzliche Krankenversicherung langfristig häufig die finanziell kalkulierbarere Absicherung. Dennoch entscheiden sich manche Studierende zu Studienbeginn bewusst für eine private Krankenversicherung oder bleiben dort versichert.

In diesem Fall ist rechtzeitiges Handeln erforderlich. Spätestens drei Monate nach der Immatrikulation muss ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden.

Warst Du bereits vor Studienbeginn privat versichert, kannst Du die Befreiung bei einer gesetzlichen Krankenkasse Deiner Wahl beantragen. Erfolgt der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erst mit Beginn des Studiums, ist der Antrag bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Viele Krankenkassen stellen dafür entsprechende Formulare online zur Verfügung.

Wie sind Kinder von Beamten und Beamtinnen im Studium versichert?

Kinder von Beamten und Beamtinnen bleiben häufig privat krankenversichert, da die Beiträge durch die Beihilfe des Dienstherrn der Eltern zunächst niedrig ausfallen. An diese Wahl bist Du in der Regel für die gesamte Studiendauer gebunden. Daraus können sich jedoch finanzielle Nachteile ergeben.

Mit dem Wegfall des Kindergeldes endet meist auch der günstige Beihilfetarif. Das ist häufig der Fall, wenn Du während des Studiums das 25. Lebensjahr erreichst. Ab diesem Zeitpunkt steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung deutlich an und liegen oft über denen der gesetzlichen Absicherung für Studierende.

Nach dem Studium können weitere Risiken entstehen. Nimmst Du eine selbstständige Tätigkeit auf, bleibt die private Krankenversicherung bestehen, auch bei geringem Einkommen. Findest Du keinen Arbeitsplatz und beziehst Bürgergeld, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls ausgeschlossen. Zwar wird in diesem Fall ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gezahlt, reicht dieser jedoch nicht aus, musst Du die Differenz selbst tragen.

Es empfiehlt sich daher, diese Punkte bereits vor Studienbeginn gemeinsam mit den Eltern und der Krankenversicherung zu klären. Die günstigen Beihilfetarife wirken auf den ersten Blick attraktiv. Wichtig ist jedoch, sich beim bisherigen privaten Versicherungsunternehmen konkret darlegen zu lassen, wie hoch die Beiträge nach dem Wegfall der Beihilfe oder in anderen beschriebenen Situationen ausfallen würden. Auf dieser Grundlage lässt sich besser beurteilen, ob eine Absicherung über die studentische Kranken- und Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig die passendere Lösung ist.

Besteht der Wunsch, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, kann eine Anwartschaft vereinbart werden. Damit ist ein späterer Wiedereintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Was passiert, wenn Sie Ihre Krankenversicherung kündigen?

Nähert sich Dein Studium dem Abschluss, solltest Du frühzeitig klären, wie Deine Krankenversicherung danach geregelt ist. Der Versicherungsschutz bleibt in jedem Fall bestehen, allerdings sind je nach Situation einige formale Schritte erforderlich.

Warst Du während des Studiums gesetzlich krankenversichert, bleibst Du dies auch bei Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses. Warst Du dagegen privat versichert, wechselst Du bei Beginn eines solchen Jobs grundsätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung. Ein Verbleib in der privaten Krankenversicherung ist dann nur möglich, wenn Dein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Nimmst Du nach dem Studium eine selbstständige Tätigkeit auf und warst zuvor gesetzlich versichert, kannst Du zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Für Gründerinnen und Gründer ist es häufig sinnvoll, zunächst bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Tätige in kreativen Berufen wie Journalisten, Autorinnen oder Künstler können sich unter bestimmten Voraussetzungen über die Künstlersozialkasse absichern und dadurch einen Teil der Beiträge sparen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung bietet sich meist erst dann an, wenn die selbstständige Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg stabile Einnahmen erzielt.

Wirst Du nach dem Studium verbeamtet, ist eine private Krankenversicherung in der Regel die passende Lösung. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen großen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Für die verbleibenden Restkosten wird eine private Absicherung abgeschlossen. Dadurch fallen die Beiträge für Beamtinnen und Beamte häufig deutlich niedriger aus als bei regulären privaten Tarifen.

Wie bist Du bei Arbeitslosigkeit krankenversichert?

Findest Du nach dem Studium keine Stelle, besteht in vielen Fällen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Stattdessen kannst Du Bürgergeld beantragen. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Weiterführende Informationen dazu finden sich in entsprechenden Ratgebern zum Bürgergeld.

Entscheidest Du Dich gegen einen Antrag auf Bürgergeld, greift zunächst für einen Zeitraum von einem Monat der sogenannte nachgehende Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während dieser Zeit bleibst Du ohne eigene Beitragszahlung abgesichert.

Dabei ist zu beachten, dass dieser Anspruch nach einem Monat endet. Ab diesem Zeitpunkt ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich, wobei die Beiträge rückwirkend ab Beginn der Beschäftigungslosigkeit zu entrichten sind.

Auf den nachgehenden Leistungsanspruch solltest Du Dich daher nur dann stützen, wenn innerhalb eines Monats nach Studienende eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Andernfalls ist es ratsam, sich arbeitslos zu melden und Bürgergeld zu beantragen, damit die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen werden.

Bist Du privat krankenversichert, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn Du aufgrund einer vorherigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Arbeitslosengeld I erhältst. Beim Bezug von Bürgergeld bleibt die private Absicherung bestehen. In diesem Fall kannst Du beim Jobcenter einen Zuschuss zu Deinen Beiträgen beantragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln, um die monatlichen Kosten zu senken.

Die richtige Krankenversicherung für Studenten hängt von individuellen Faktoren wie Alter, Einkommen, Studiendauer und beruflicher Tätigkeit neben dem Studium ab. Wer sich frühzeitig informiert und die verschiedenen Optionen prüft, kann unnötige Kosten vermeiden und während des Studiums durchgehend gut abgesichert bleiben.

Häufig gestellte Fragen

Muss man als Student die Krankenversicherung selbst bezahlen?

Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule beginnt, muss einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Studierende können grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern abgesichert sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was kostet die Krankenversicherung für Studierende ab 25?

Ab dem Wegfall der Familienversicherung greift die studentische Krankenversicherung. Die monatlichen Beiträge liegen im Regelfall zwischen 90 und 100 Euro. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Kann ich als Werkstudent in der Familienversicherung bleiben?

Eine Familienversicherung ist für Werkstudierende möglich, solange die allgemeinen Bedingungen eingehalten werden. Wird jedoch ein monatliches Einkommen von mehr als 450 Euro erzielt, ist eine eigene Absicherung erforderlich.

Kann man sich als Student von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Nach der Immatrikulation besteht eine Frist von drei Monaten, um eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen und in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Brauche ich während eines Praktikums eine Krankenversicherung?

Bei Pflichtpraktika, die in der Studienordnung vorgesehen sind, besteht in der Regel Versicherungsfreiheit. Die wöchentliche Arbeitszeit oder die Vergütung spielen dabei keine Rolle. Vor- und Nachpraktika sind hingegen nur dann versicherungsfrei, wenn sie unentgeltlich erfolgen und nicht von der Hochschule vorgeschrieben sind.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....