Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenpannen und IT-Ausfällen. Gerade wenn Systeme verschlüsselt werden, Kundendaten abfließen oder der Betrieb stillsteht, können schnell hohe Kosten entstehen – etwa für IT-Forensik, Krisenkommunikation, Wiederherstellung von Daten oder Schadenersatzforderungen. Welche Leistungen eine Cyberversicherung enthält, hängt stark vom Tarif ab. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und die Anforderungen an die IT-Sicherheit.
Was ist eine Cyberversicherung?
Cyberversicherung ist ein Produkt, das Unternehmen dabei unterstützt, das Risiko von Cyberkriminalität wie Cyberangriffen und Datenlecks zu minimieren. Sie schützt Organisationen vor den Kosten internetbasierter Bedrohungen, die IT-Infrastruktur, Informationsmanagement und Datenschutzrichtlinien betreffen und häufig nicht durch Betriebshaftpflichtversicherungen und traditionelle Versicherungsprodukte abgedeckt sind.
Der Versicherungsschutz einer Cyberversicherung funktioniert ähnlich wie der Abschluss einer Versicherung gegen physische Risiken und Naturkatastrophen. Sie deckt die Verluste ab, die einem Unternehmen infolge eines Cyberangriffs entstehen können.
Angesichts des wachsenden Risikos von Cyberangriffen auf Anwendungen, Geräte, Netzwerke und Benutzer wird die Cyberversicherung für alle Unternehmen immer wichtiger. Denn die Kompromittierung, der Verlust oder der Diebstahl von Daten können ein Unternehmen erheblich beeinträchtigen – vom Verlust von Kunden bis hin zu Reputations- und Umsatzeinbußen.
Unternehmen können auch für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Verlust oder Diebstahl von Daten Dritter entstehen. Eine Cyberversicherung kann das Unternehmen vor Cybervorfällen, einschließlich Cyberterrorismus, schützen und bei der Behebung von Sicherheitsvorfällen helfen.
Beispielsweise drangen Hacker 2011 in Sonys PlayStation Network ein und legten die Daten von 77 Millionen Nutzern offen. Der Angriff verhinderte zudem 23 Tage lang den Zugriff der PlayStation Network-Nutzer auf den Dienst. Sony entstanden Kosten von über 171 Millionen US-Dollar, die durch eine Cyberversicherung hätten gedeckt werden können. Da das Unternehmen jedoch keine entsprechende Police besaß, musste es die gesamten Kosten des Cyberschadens selbst tragen – ein deutliches Beispiel dafür, warum die Vorbereitung auf Cybersicherheit bei der Bewertung des Bedarfs an einer Cyberversicherung unerlässlich ist.

Welche Leistungen bietet eine Cyberversicherung?
Für Unternehmen und Selbstständige reicht der Schutz aus dem privaten Bereich – etwa durch Privathaftpflicht, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung – in der Regel nicht aus. Aus diesem Grund bieten immer mehr Versicherer spezielle Lösungen zur Absicherung von Cyberrisiken an. Diese Policen sind noch vergleichsweise jung am Markt und werden je nach Anbieter unter Bezeichnungen wie Cyberversicherung, Data-Risk-, Datenschutz-, Hacker- oder Datenträgerversicherung geführt.
Die Tarife sind meist modular aufgebaut und lassen sich an unterschiedliche Unternehmensgrößen sowie an die Anforderungen von Freiberuflern anpassen. Je nach Vertrag können unter anderem folgende Leistungen enthalten sein:
- Ausgleich von Ertragsausfällen bei Betriebsunterbrechungen infolge eines Cyberangriffs
- Absicherung von Vermögensschäden, die Dritten entstehen
- Kostenübernahme für IT-Spezialisten und digitale Forensik
- personelle und finanzielle Hilfe bei der Wiederherstellung von Daten
- Begleitung durch Krisenmanager und Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit
- telefonische Soforthilfe durch spezialisierte Ansprechpartner im Schadenfall
- Absicherung bei Fällen von digitaler Erpressung
- Übernahme von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
Neben dem Leistungsumfang unterscheiden sich die Tarife auch hinsichtlich der Versicherungssummen und der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Versicherungsschutz kann sich auf festangestellte Mitarbeitende beziehen, häufig auch auf freie Mitarbeitende, Subunternehmer sowie Tätigkeiten im Homeoffice. In vielen Tarifen gilt der Schutz unabhängig vom Einsatzort und schließt internationale Tätigkeiten ein.
Was ist in einer Cyberversicherung nicht abgesichert?
Auch ein leistungsstarker Cyberversicherungstarif hat klare Grenzen. Da es sich um eine reine Vermögensschadenversicherung handelt, sind Personen- und Sachschäden nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Personenschäden entstehen etwa durch Verletzungen infolge eines Unfalls und fallen typischerweise in den Bereich anderer Versicherungen, zum Beispiel der Kfz-Haftpflicht. Im Zusammenhang mit Cyberangriffen spielen solche Schäden in der Praxis kaum eine Rolle.
Sachschäden betreffen die Beschädigung oder Zerstörung körperlicher Gegenstände. Wird etwa eine fremde Kamera beschädigt, greift in der Regel eine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung. Entstehen durch den Ausfall der Kamera zusätzliche finanzielle Einbußen, etwa weil ein Fotograf Aufträge verliert, handelt es sich um einen Vermögensschaden. Auch dieser kann – abhängig vom Fall – über eine Haftpflichtversicherung abgesichert sein.
Bei Cybervorfällen stehen dagegen fast immer finanzielle Nachteile im Vordergrund. Umsätze brechen ein, weil Kassensysteme oder IT-Infrastruktur nicht funktionieren, oder Kunden fordern Ausgleichszahlungen nach einem Datendiebstahl. Auch Kosten für die Analyse des Angriffs, die Wiederherstellung von Systemen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zählen zu diesen Schäden. Gleiches gilt für wirtschaftliche Folgen durch Vertrauensverlust und Reputationsprobleme.
Nicht abgedeckt sind in der Regel Ansprüche zwischen mitversicherten Personen, etwa Forderungen eines Arbeitgebers gegenüber eigenen Mitarbeitenden. Wie bei anderen Versicherungsarten bleiben Schäden ausgeschlossen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder im Zusammenhang mit Krieg, Streik oder Terror stehen.

Bedeutet Cyberversicherung auch Cyberabwehr?
Eine Cyberversicherung sollte nicht anstelle eines effektiven und robusten Cyberrisikomanagements betrachtet werden. Alle Unternehmen benötigen eine Cyberversicherung, sollten diese aber nur zur Schadensbegrenzung im Falle eines potenziellen Cyberangriffs in Betracht ziehen. Ihre Cyberversicherungspolice muss die im Rahmen ihres Risikomanagementplans implementierten Sicherheitsprozesse und -technologien ergänzen.
Anbieter von Cyberversicherungen analysieren die Cybersicherheitslage eines Unternehmens im Rahmen der Policenausstellung. Eine solide Sicherheitslage ermöglicht es einem Unternehmen, einen besseren Versicherungsschutz zu erhalten. Im Gegensatz dazu erschwert eine schwache Sicherheitslage dem Versicherer das Verständnis des Vorgehens, was zu ineffektiven Versicherungsabschlüssen führen kann.
Darüber hinaus kann die Unterlassung von Investitionen in angemessene oder effektive Cybersicherheitslösungen dazu führen, dass Unternehmen entweder keinen Anspruch auf eine Cyberversicherung haben oder höhere Prämien zahlen müssen.
Was kostet eine Cyberversicherung?
Die Kosten einer Cyberversicherung lassen sich nicht pauschal festlegen. In Fällen, in denen Online-Abfragen möglich waren, lagen die Beiträge bei etwa 20 Euro pro Monat aufwärts. Diese Werte dienen jedoch nur als grobe Orientierung.
Die tatsächliche Beitragshöhe hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem
- der Umfang der gewählten Leistungsbausteine,
- die vereinbarte Versicherungssumme,
- die Höhe der Selbstbeteiligung sowie
- die Größe des Unternehmens.
Die Unternehmensgröße wird in der Regel anhand des Jahresumsatzes bewertet. Zusätzlich spielt die jeweilige Branche eine wichtige Rolle, da Versicherer das Cyberrisiko je nach Tätigkeitsfeld unterschiedlich einschätzen.
Aus diesem Grund nennen viele Anbieter konkrete Beiträge erst nach einer individuellen Prüfung. Diese erfolgt meist im Rahmen einer Beratung, bei der die spezifischen Risiken des Unternehmens analysiert werden.
Welche Cybergefahren gibt es?
Laut einer Studie des Bitkom berichteten im Sommer 2024 rund 74 Prozent der befragten Unternehmen, dass sie innerhalb der vergangenen zwölf Monate Opfer von digitalem Datendiebstahl geworden sind. Besonders häufig traten Angriffe mit Schadsoftware auf: 31 Prozent der Unternehmen waren von Malware oder gezielten Ransomware-Attacken betroffen. Dabei gelangt die Schadsoftware häufig über E-Mails oder Downloads auf die Systeme. In vielen Fällen werden anschließend Dateien gesperrt, sodass Mitarbeitende keinen Zugriff mehr haben. Die Angreifer fordern danach meist Lösegeld und versprechen im Gegenzug einen Entschlüsselungscode – ob dieser tatsächlich geliefert wird, ist jedoch keineswegs garantiert.
Ebenfalls weit verbreitet ist Phishing: 26 Prozent der Unternehmen gaben an, davon betroffen gewesen zu sein. Dabei geben sich Angreifer in gefälschten E-Mails oder Nachrichten als vertrauenswürdige Absender aus, um an sensible Informationen wie Passwörter oder Kontodaten zu gelangen.
Eine weitere Bedrohung stellen sogenannte DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) dar. Hierbei werden Server gezielt mit einer großen Anzahl von Anfragen überlastet, sodass Webseiten oder Online-Dienste zeitweise nicht mehr erreichbar sind.
Ziel solcher Angriffe sind zwar auch Privatpersonen, im Fokus stehen jedoch vor allem Unternehmen. Während es bei Privatpersonen meist um finanzielle Schäden geht, verfolgen Angreifer bei Unternehmen häufig weitergehende Ziele – etwa Datendiebstahl, Sabotage oder Wirtschaftsspionage.
Neben kriminellen Angriffen können IT-Schäden jedoch auch durch menschliches Fehlverhalten entstehen, etwa wenn Schadsoftware unbeabsichtigt über externe Datenträger eingeschleust wird. Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen zählen daher ein vorsichtiger Umgang mit unbekannten E-Mails und Links sowie der Einsatz stets aktueller Antiviren- und Sicherheitssysteme.

Alternativen zur gewerblichen Cyberversicherung
- Cyber-Policen: Der Markt für eigenständige Cyberversicherungen für Privatkunden ist derzeit noch überschaubar. Einige Versicherer bieten jedoch bereits Policen mit einem vergleichsweise umfangreichen Leistungsspektrum an. Dazu zählen unter anderem Absicherungen bei Vermögensschäden durch Online-Einkäufe oder -Verkäufe, Schutz bei Daten- und Identitätsmissbrauch, die Wiederbeschaffung gestohlener Karten, Datenrettung sowie psychologische Unterstützung bei Cyber-Mobbing. Die Versicherungssummen sind meist klar begrenzt: Bei Schäden aus Interneteinkäufen liegen sie häufig bei bis zu 3.000 Euro, während beim Identitätsmissbrauch teilweise Leistungen von bis zu 15.000 Euro vorgesehen sind.
- Private Haftpflichtversicherung: Verbreitet eine Person unbeabsichtigt Schadsoftware oder Computerviren, greift in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen vor, dass Schäden gegenüber Dritten aus dem Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung elektronischer Daten – etwa per E-Mail, Internet oder Datenträger – mitversichert sind. In der Praxis orientieren sich die meisten Versicherer an diesen Vorgaben. Die Absicherung erfolgt in der Regel bis zur vereinbarten Deckungssumme, die mindestens fünf Millionen Euro betragen sollte.
- Hausratversicherung: Einige Hausratversicherungen enthalten bereits einen eingeschränkten Cyber-Schutz. Dazu gehören beispielsweise Leistungen für Datenrettung oder Entschädigungen bei Vermögensschäden infolge von Phishing, also dem Missbrauch von Bank- oder Zugangsdaten. Die Erstattungssummen sind jedoch häufig begrenzt, etwa auf maximal 1.000 Euro pro Jahr. Über optionale Zusatzbausteine lassen sich sowohl die Leistungshöhe als auch die Anzahl der Schadensfälle erweitern.
- Rechtsschutzversicherung: Kommt es im Zusammenhang mit Cyber-Vorfällen zu rechtlichen Streitigkeiten – etwa bei Auseinandersetzungen mit Online-Händlern –, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. Einige Anbieter haben ihren Leistungsumfang um einen speziellen Internet- oder Online-Rechtsschutz erweitert und unterstützen ihre Versicherten beispielsweise bei Klagen wegen Vermögensschäden oder Datenmissbrauchs.
- Krankenversicherung: Psychische Belastungen durch Cyber-Mobbing oder digitale Übergriffe machen häufig eine therapeutische Behandlung erforderlich. Je nach Tarif können entsprechende Leistungen sowohl über die gesetzliche als auch über die private Krankenversicherung abgedeckt sein.
Eine Cyberversicherung kann für viele Betriebe ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements sein, ersetzt jedoch keine technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zur eigenen IT-Landschaft passt und realistische Szenarien abdeckt – von Betriebsausfall über Datenwiederherstellung bis hin zu Haftungsfällen. Wer Angebote sorgfältig vergleicht und die Sicherheitsvorgaben des Versicherers ernst nimmt, reduziert das Risiko teurer Überraschungen im Schadenfall.
Häufig gestellte Fragen
Was deckt eine Cyberversicherung ab?
Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen vor den Kosten internetbasierter Bedrohungen, die IT-Infrastruktur, Informationsmanagement und Datenschutzrichtlinien betreffen. Diese Risiken sind häufig nicht durch Betriebshaftpflichtversicherungen und traditionelle Versicherungsprodukte abgedeckt.
Was ist eine Cyberversicherung und wie funktioniert sie?
Cyberversicherungen funktionieren ähnlich wie andere Versicherungen. Sie werden von vielen Anbietern verkauft, die auch andere Unternehmensversicherungen wie Vermögensschadenhaftpflicht, Haftpflichtversicherung und Sachversicherung anbieten.
Was ist nicht durch eine Cyberversicherung abgedeckt?
Eine Cyberversicherung schließt häufig Schäden aus, die vermeidbar waren oder durch menschliches Versagen oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Kann eine Cyberversicherung die Cyberabwehr ersetzen?
Eine Cyberversicherung sollte nicht als Ersatz für ein effektives und umfassendes Cyberrisikomanagement betrachtet werden. Alle Unternehmen sollten eine Cyberversicherung abschließen, diese aber nur zur Schadensbegrenzung im Falle eines potenziellen Cyberangriffs nutzen. Die Cyberversicherung muss die Sicherheitsprozesse und -technologien ergänzen, die im Rahmen des Risikomanagements implementiert werden.