Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit klingt attraktiv, wenn Zahnarztkosten kurzfristig anstehen. Bei solchen Tarifen beginnt der Versicherungsschutz in der Regel direkt nach Vertragsstart – trotzdem gelten häufig Begrenzungen, etwa durch anfängliche Erstattungsstaffeln, Leistungsausschlüsse oder strengere Anforderungen an den Zahnstatus. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Behandlungen sofort übernommen werden und ab wann höhere Erstattungen möglich sind.
Was sind Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Schließt Du eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ab, beginnt der Versicherungsschutz unmittelbar mit Vertragsstart. Leistungen für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz können somit grundsätzlich sofort in Anspruch genommen werden.
Bei vielen Tarifen greift der Versicherungsschutz hingegen erst nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten. Deshalb empfehlen wir, wenn möglich, Tarife mit keiner oder möglichst kurzer Wartezeit zu wählen.
Wichtig ist jedoch: Auch Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leisten nur für Zahnprobleme, die nach Vertragsabschluss neu entstehen. Wurde beispielsweise bereits vor Abschluss dokumentiert, dass ein Zahn behandlungsbedürftig ist, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel nicht. Einige Anbieter werben zwar mit Sofortschutz trotz laufender Behandlung – warum solche Angebote kritisch zu sehen sind, erläutern wir weiter unten.
Zu beachten ist außerdem, dass die Erstattungsbeträge in den ersten Vertragsjahren begrenzt sind. Das gilt auch für Tarife ohne Wartezeit. Wer eine teure Zahnbehandlung kurz nach Abschluss plant, muss daher häufig einen Teil der Kosten selbst tragen.
Wie hoch die Erstattung ausfällt, regelt die sogenannte Zahnstaffel. Üblich ist zum Beispiel eine maximale Erstattung von 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr. In den folgenden Jahren erhöht sich dieser Betrag schrittweise, häufig um jeweils weitere 1.000 Euro. Wird die Versicherung bereits im ersten Jahr in Anspruch genommen, ist die Erstattung also auf diesen Höchstbetrag begrenzt – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.

Zahnstaffelung und Summenbegrenzung
Unabhängig davon, ob Du eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder einen Tarif mit Wartezeit wählst, gilt bei allen Versicherern eine sogenannte Zahnstaffel. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer in den ersten Vertragsjahren Leistungen übernimmt und ab welchem Zeitpunkt die Summenbegrenzung vollständig entfällt.
Die Zahnstaffel dient dazu, hohe Kosten kurz nach Vertragsabschluss zu begrenzen. Erst nach mehreren Jahren steht Dir in der Regel der volle Leistungsumfang ohne Begrenzung zur Verfügung.
Je nach Anbieter unterscheiden sich die Leistungsobergrenzen und Staffelungen jedoch deutlich. Manche Versicherer erlauben bereits nach wenigen Jahren unbegrenzte Erstattungen, während andere die Leistungen über einen längeren Zeitraum schrittweise erhöhen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Staffelung nach Kalenderjahr
Ist die Erstattung nach Kalenderjahren (KJ) begrenzt, beginnt die jeweilige Leistungsgrenze jedes Jahr am 1. Januar neu. Das kann für Versicherte vorteilhaft sein, da sich Behandlungen über einen Jahreswechsel aufteilen lassen und so eine höhere Gesamterstattung möglich wird.
Beispiel:
Wurzelbehandlung im November, Gesamtkosten: 2.000 Euro
Zahnstaffel: maximal 1.000 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr
Lösung:
Die Behandlung wird im November des ersten Kalenderjahres mit Kosten von 1.000 Euro begonnen. Die Fortsetzung erfolgt im Januar des folgenden Jahres für weitere 1.000 Euro. Dadurch kann die Zahnzusatzversicherung in beiden Jahren jeweils bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen.
Staffelung nach Versicherungsjahr
Bei einer Staffelung nach Versicherungsjahren richtet sich die Leistungsbegrenzung nach dem individuellen Vertragsbeginn. Ein neues Versicherungsjahr startet jeweils im Monat des Vertragsabschlusses – nicht am 1. Januar.
Beispiel:
Zweiteilige Wurzelbehandlung, Gesamtkosten: 2.000 Euro
Vertragsbeginn: Juni
Zahnstaffel: maximal 1.000 Euro pro Versicherungsjahr
Lösung:
Wird die Behandlung bereits im November begonnen, können nur 1.000 Euro erstattet werden. Die Fortsetzung müsste bis zum Juli des Folgejahres warten, damit erneut ein Zuschuss möglich ist. Erfolgt die Behandlung dennoch früher, bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.000 Euro bestehen.

Staffelung nach Zahnbehandlungen
Einige Versicherer begrenzen die Erstattung zusätzlich nach Art der Zahnbehandlung. Das bedeutet, dass für unterschiedliche Behandlungen unterschiedliche Höchstbeträge gelten.
So kann zum Beispiel für eine Wurzelbehandlung ein Zuschuss von bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen sein, während für kieferorthopädische Behandlungen im ersten Kalenderjahr der Vertragslaufzeit lediglich bis zu 500 Euro erstattet werden.
Welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab und sollte vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.
Staffelung nach Vorerkrankungen
Bestehen bereits Vorerkrankungen oder fehlen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon Zähne, schränken manche Versicherungen die Leistungen in den ersten Vertragsjahren zusätzlich ein.
Fehlen zum Beispiel keine Zähne, kann der Versicherer im ersten Kalenderjahr einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro gewähren. Fehlen hingegen zwei Zähne, reduziert sich der maximale Zuschuss im selben Zeitraum möglicherweise auf nur noch 250 Euro.
Diese Regelungen sollen verhindern, dass Versicherungen unmittelbar nach Vertragsbeginn hohe Kosten für bereits bekannte Zahnschäden übernehmen müssen.
Kosten für Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Zahnzusatzversicherungen sind – je nach Tarifstufe wie Basis-, Komfort- oder Premiumschutz – bereits für wenige Euro im Monat erhältlich. Im Folgenden finden Sie Beispielbeiträge für eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für eine 40-jährige Person ohne Vorerkrankungen. Mit steigendem Alter sowie bei bestehenden Zahnerkrankungen oder bereits fehlenden Zähnen erhöhen sich die monatlichen Beiträge entsprechend.
| Tarif | LKH Zahnupgrade 50 | astra ZahnPerfekt | LKH Zahnupgrade90+ |
|---|---|---|---|
| Leistungsniveau | Basis | Komfort | Premium |
| Implantate | 50 % | 75 % | 90 % – 100 %, max. 1.250 € je Implantat |
| Kronen, Brücken und Prothesen | 50 % | 75 % | 90 % – 100 % |
| Hochwertige Kunststofffüllungen (inkl. GKV) | 50 % | 100 % | 90 % – 100 % |
| Wurzelbehandlung (inkl. GKV) | 50 % | 100 % | 90 % – 100 % |
| Professionelle Zahnreinigung | 50 %, max. 100 € pro Jahr | 100 %, bis zu 100 € je Behandlung, max. 160 € pro Jahr | 90 % – 100 %, max. 200 € pro Jahr |
| Preis monatlich | 6,50 € | 12,87 € | 20,50 € |
Was sind gute Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Allianz – MeinZahnschutz 90 / MeinZahnschutz 90 AR
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Versicherer | Allianz |
| Tarif | MeinZahnschutz 90 / MeinZahnschutz 90 AR |
| Erstattung Zahnersatz | 90 % (abzüglich GKV-Zuschuss) |
| Wartezeit | Keine |
| Zahnreinigung | 100 % |
| Leistungsgrenzen | 1. Jahr: 1.000 €2. Jahr: 2.000 €3. Jahr: 3.000 €ab 4. Jahr: volle Leistung |
| Beitragsmodell | Wahlweise konstant oder steigend |
| Besonderheiten | 1. Platz bei Zahnersatz im Vergleich |
| Einschränkungen | Ab 4 fehlenden Zähnen kein Abschluss möglich |
Württembergische Versicherung – Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Versicherer | Württembergische Versicherung |
| Tarif | Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus |
| Erstattung Zahnersatz | 90 % (abzüglich GKV-Zuschuss) |
| Wartezeit | Keine |
| Zahnreinigung | bis 150 € pro Jahr |
| Leistungsgrenzen | 1. Jahr: 1.500 €2. Jahr: 3.000 €3. Jahr: 4.500 €4. Jahr: 6.000 €ab 5. Jahr: volle Leistung |
| Beitragsmodell | Steigende Beiträge |
| Besonderheiten | Hohe Erstattungen in den ersten Jahren |
| Einschränkungen | Nicht online abschließbar |
HUK – ZZ Pro90
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Versicherer | HUK |
| Tarif | ZZ Pro90 |
| Erstattung Zahnersatz | 90 % (abzüglich GKV-Zuschuss)100 % bei Kooperationszahnärzten |
| Wartezeit | Keine |
| Zahnreinigung | bis 200 € pro Jahr |
| Leistungsgrenzen | 1. Jahr: 1.000 €2. Jahr: 2.000 €3. Jahr: 3.000 €4. Jahr: 4.000 €5. Jahr: 5.000 €ab 6. Jahr: volle Leistung |
| Beitragsmodell | Stufenweise steigend |
| Einschränkungen | Zahnbehandlungen auf 200 € pro Jahr begrenzt |
HUK24 – ZZ Pro90
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Versicherer | HUK24 |
| Tarif | ZZ Pro90 |
| Erstattung Zahnersatz | 90 % (abzüglich GKV-Zuschuss)100 % bei Kooperationszahnärzten |
| Wartezeit | Keine |
| Zahnreinigung | bis 200 € pro Jahr |
| Leistungsgrenzen | 1. Jahr: 1.500 €2. Jahr: 3.000 €3. Jahr: 4.500 €4. Jahr: 6.000 €ab 5. Jahr: volle Leistung |
| Beitragsmodell | Steigende Beiträge |
| Einschränkungen | Zahnbehandlungen auf 200 € pro Jahr begrenzt |
Zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung?
Wenn bei Dir bereits eine Zahnbehandlung geplant ist oder sogar schon läuft, wird es mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung meist schwierig. Viele Versicherer verlangen, dass die Behandlung vor Vertragsbeginn abgeschlossen ist, oder schließen genau diese laufende Maßnahme ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus.
Einige Anbieter werben zwar mit Soforthilfe trotz laufender Behandlung – besonders bekannt sind hier der Tarif „Akut-Soforthilfe“ von DA Direkt und „Zahnersatz Sofort ZEK“ von ERGO. Solche Angebote klingen auf den ersten Blick attraktiv, halten in der Praxis aber oft nicht, was sie versprechen.
Die Leistungen sind in diesen Tarifen stark begrenzt, während die monatlichen Beiträge vergleichsweise hoch ausfallen. Gerade im Akutfall werden nur geringe Beträge erstattet. Das kann dazu führen, dass Du trotz Versicherung einen Großteil der Kosten selbst tragen musst. In manchen Fällen zahlst Du über die Beiträge sogar mehr ein, als Du am Ende von der Versicherung zurückerhältst.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann sinnvoll sein, wenn zeitnah Leistungen benötigt werden und der Tarif klare Regeln für Erstattung, Staffelung und Ausschlüsse enthält. Entscheidend ist, nicht nur auf den Begriff „ohne Wartezeit“ zu achten, sondern auch auf die tatsächlichen Bedingungen: Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren, Regelungen zu bereits angeratenen Behandlungen sowie die Höhe der Absicherung bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe. Wer Tarife sorgfältig prüft, reduziert das Risiko von Enttäuschungen im Leistungsfall.
Häufig gestellte Fragen
Warum gibt es Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung?
Wartezeiten dienen dazu, das Risiko für die Versicherer kalkulierbar zu halten und langfristig stabile sowie bezahlbare Beiträge für alle Versicherten zu ermöglichen. Ohne Wartezeit und Kostenbegrenzungen könnten Versicherte teure Zahnbehandlungen sofort abrechnen und den Vertrag kurz darauf kündigen. Das würde das System für die Versicherung unwirtschaftlich machen und langfristig zu deutlich höheren Beiträgen führen.
Wie lange dauert die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?
Üblicherweise beträgt die Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen zwischen drei und acht Monaten. Vorsorgeleistungen wie Prophylaxe oder professionelle Zahnreinigungen werden häufig schon früher erstattet. Aufwendigere Behandlungen wie Wurzelbehandlungen, Implantate oder kieferorthopädische Maßnahmen sind dagegen meist erst nach sechs bis acht Monaten versichert.
Wie läuft die Kostenerstattung ab?
Vor Beginn einer größeren Behandlung muss in der Regel ein Heil- und Kostenplan beim Versicherer eingereicht und genehmigt werden. Erst danach besteht Anspruch auf Kostenerstattung. Nach Abschluss der Behandlung reichst Du die Zahnarztrechnung bei Deiner Versicherung ein.
Die Erstattung bezieht sich auf den Betrag, der nach Abzug des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse verbleibt. Wie viel die Versicherung übernimmt, hängt vom gewählten Tarif ab.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen?
Einige Anbieter verzichten sowohl auf Gesundheitsfragen als auch auf Wartezeiten. Diese Tarife sind jedoch häufig teurer als Policen mit Gesundheitsprüfung, da das höhere Risiko über höhere Beiträge ausgeglichen wird.
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