Eine Risikolebensversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Familien, Paare mit gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen und Menschen, die ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen schützen möchten. Anders als andere Lebensversicherungsformen dient sie nicht dem Sparen, sondern ausschließlich dem Schutz – wenn eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt, zahlt sie eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.
In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, wie eine Risikolebensversicherung funktioniert, für wen sie sinnvoll ist, welche Leistungen sie bietet, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und wie sich die Beiträge berechnen.
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Versicherungsschutz ausschließlich auf den Todesfall ausgerichtet ist. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer die festgelegte Versicherungssumme an die benannten Begünstigten aus. Diese Leistung soll finanzielle Belastungen abfedern, die durch den plötzlichen Wegfall des Einkommens entstehen können.

Im Unterschied zu kapitalbildenden Lebensversicherungen steht bei der risikolebensversicherung nicht das Sparen oder die Bildung eines Vermögens im Mittelpunkt. Der Vertrag dient allein der finanziellen Absicherung von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen. Endet die Laufzeit und die versicherte Person lebt noch, erfolgt in der Regel keine Auszahlung, da kein Kapital angesammelt wird.
Gerade durch diese klare Ausrichtung ist die risikolebensversicherung häufig mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen verbunden. Die Höhe der Prämie hängt unter anderem vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, der Laufzeit sowie der gewählten Versicherungssumme ab. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz gezielt an die persönliche Lebenssituation anpassen.
Wofür wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen?
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung erfolgt meist aus dem Wunsch heraus, andere Personen vor finanziellen Schwierigkeiten zu schützen. Typische Beweggründe sind:
- Absicherung der Familie: Stirbt ein Elternteil oder Partner, können laufende Kosten wie Miete, Kredite oder alltägliche Ausgaben weiter gedeckt werden. Die Auszahlung hilft dabei, den gewohnten Lebensstandard der Hinterbliebenen zu stabilisieren.
- Sicherung von Darlehen und Finanzierungen: Bei Immobilien- oder Geschäftskrediten verlangen Kreditinstitute häufig eine risikolebensversicherung. Im Todesfall kann die Versicherungssumme zur Tilgung der offenen Restschuld eingesetzt werden, sodass Angehörige nicht mit finanziellen Verpflichtungen belastet werden.
- Finanzielle Vorsorge für Kinder und Partner: Die Versicherung schafft Planungssicherheit für Ausbildung, Studium oder den allgemeinen Lebensunterhalt der Familie, falls das Einkommen der versicherten Person wegfällt.
- Schutz für Selbstständige und Hauptverdiener: Personen, deren Einkommen die wirtschaftliche Grundlage eines Haushalts bildet, sichern mit einer risikolebensversicherung die Existenz ihrer Familie oder Geschäftspartner ab.
Durch diese Einsatzmöglichkeiten gehört die risikolebensversicherung zu den wichtigsten Vorsorgeinstrumenten für Menschen mit finanzieller Verantwortung gegenüber anderen.

Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?
Eine Risikolebensversicherung ist vor allem für Menschen sinnvoll, die finanzielle Verantwortung für andere tragen. Sie sorgt dafür, dass Hinterbliebene im Todesfall eine vereinbarte Summe erhalten und laufende Verpflichtungen weiter bedient werden können. Besonders häufig passt diese Absicherung zu folgenden Lebenssituationen:
Familien mit Kindern
Fällt ein Elternteil weg, entstehen nicht nur emotionale, sondern oft auch erhebliche finanzielle Folgen. Laufende Ausgaben für Wohnen, Lebensmittel und Betreuung laufen weiter, hinzu kommen Kosten für Kindergarten, Schule, Ausbildung oder Studium. Eine Risikolebensversicherung kann helfen, diese Belastungen aufzufangen und den Kindern weiterhin Stabilität im Alltag zu geben.
Paare mit gemeinsamen Verpflichtungen
Wer zusammen einen Kredit aufgenommen hat, einen Mietvertrag teilt oder dauerhaft hohe Fixkosten trägt, sollte an den Schutz des Partners denken. Stirbt eine Person, muss die andere die Raten und Ausgaben häufig allein stemmen. Mit einer Risikolebensversicherung kann verhindert werden, dass der Partner das Zuhause aufgeben oder Schulden übernehmen muss.

Alleinverdiener
Wenn das Haushaltsbudget überwiegend von einer Person abhängt, kann deren Tod die Familie schnell in eine finanzielle Notlage bringen. Die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung kann dazu beitragen, laufende Kosten zu decken, Rücklagen zu schaffen und Zeit zu gewinnen, um sich neu zu organisieren.
Selbstständige und Freiberufler
Bei Selbstständigen hängt das Einkommen oft direkt von der eigenen Arbeitskraft ab. Ein Todesfall kann nicht nur die Familie treffen, sondern auch laufende betriebliche Verpflichtungen auslösen – etwa Miete, Leasing, Kredite oder Gehälter. Eine Risikolebensversicherung kann dabei helfen, den Betrieb geordnet abzuwickeln oder Angehörige finanziell zu entlasten, damit sie nicht unter Druck geraten.
Wann erfolgt eine Auszahlung aus der Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung sieht eine Leistung vor, sobald die versicherte Person während der vereinbarten Vertragsdauer verstirbt. In diesem Moment entsteht der Anspruch auf die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme. Versicherungsnehmer, versicherte Person und bezugsberechtigte Person können dabei unterschiedliche Personen sein.
So ist es möglich, dass ein Partner den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt, während der andere Partner versichert ist. Tritt der Todesfall ein, erhält der zuvor bestimmte Bezugsberechtigte die Auszahlung. Neben Einzelverträgen existieren auch verbundene Modelle, bei denen sich zwei Personen gegenseitig absichern und jeweils im Todesfall des anderen geschützt sind.

Die Auszahlung aus der risikolebensversicherung erfolgt direkt an die im Vertrag genannte Person oder Personengruppe. Häufig sind dies Ehepartner oder Kinder, es können jedoch ebenso unverheiratete Lebensgefährten oder andere Angehörige eingesetzt werden. Mit der Auszahlung endet der Versicherungsvertrag automatisch, da der Leistungsfall abgeschlossen ist.
Sonderregelung: Vorzeitige Leistung im Todesfall: Einige Tarife der risikolebensversicherung enthalten eine besondere Regelung für schwere Erkrankungen. Liegt eine ärztliche Diagnose vor, die eine stark begrenzte Lebenserwartung bestätigt, kann die Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten ganz oder teilweise ausgezahlt werden. Diese Zahlung soll es ermöglichen, notwendige Pflege, Betreuung oder medizinische Maßnahmen finanziell zu unterstützen.
Wie hoch fällt die Leistung der Risikolebensversicherung aus?
Die Höhe der Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung orientiert sich grundsätzlich an der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Dieser Betrag wurde beim Abschluss festgelegt und bildet die Basis für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen.
In bestimmten Tarifvarianten sind Abweichungen vorgesehen. So zahlen manche Versicherer bei der Diagnose schwerer Erkrankungen – etwa bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall – bereits einen Teil der Versicherungssumme aus. Häufig handelt es sich dabei um einen fest definierten Prozentsatz, zum Beispiel zehn Prozent der vereinbarten Summe.
Die endgültige Leistung kann auch davon abhängen, ob die im Vertrag vereinbarten Obliegenheiten eingehalten wurden. Hat sich die versicherte Person beispielsweise zu bestimmten Angaben zum Gesundheitszustand oder zu einem bestimmten Lebensstil verpflichtet, kann eine Abweichung von diesen Vereinbarungen Auswirkungen auf die Auszahlung haben. Werden relevante Informationen verspätet oder unvollständig gemeldet, ist unter Umständen eine Reduzierung der Leistung möglich.
Welche Unterlagen werden für die Auszahlung der Risikolebensversicherung benötigt?
Damit die Risikolebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme auszahlt, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall formell nachweisen. Üblicherweise fordert der Versicherer dafür offizielle Dokumente. Dazu gehört in der Regel eine staatlich ausgestellte Sterbeurkunde. Auch der Versicherungsschein oder die Vertragsnummer wird benötigt, damit der Vertrag eindeutig zugeordnet werden kann.

Die Unterlagen werden meist schriftlich beim Versicherungsunternehmen eingereicht. Viele Anbieter empfehlen den Versand per Einschreiben, um den Eingang der Dokumente belegen zu können. Nach Prüfung der Angaben und der Vertragsbedingungen erfolgt die Entscheidung über die Auszahlung an die benannte bezugsberechtigte Person.
Kommt es zu einer Auszahlung zu Lebzeiten – etwa bei einer vertraglich geregelten vorgezogenen Todesfallleistung – verlangen Versicherer meist weitere Nachweise. Dazu zählt häufig ein ärztliches Attest, das die schwere Erkrankung bestätigt. In diesem Dokument müssen Diagnose und medizinische Einschätzung zur verbleibenden Lebenserwartung enthalten sein. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen kann eine entsprechende Zahlung erfolgen.
Tarifvergleich: Leistungen der Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung wird in mehreren Tarifstufen angeboten, damit sie sich an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen lässt. Je nach Absicherungsbedarf, familiärer Verantwortung oder finanzieller Verpflichtung können Versicherte zwischen verschiedenen Varianten wählen.
Die drei Tarifmodelle unterscheiden sich vor allem im Umfang der Zusatzleistungen, in der Anpassbarkeit während der Laufzeit und bei Sonderleistungen im Krankheits- oder Todesfall. Während der Basistarif vor allem den grundlegenden Schutz bietet, enthalten höherwertige Tarife erweiterte Optionen für mehr Flexibilität.
Leistungen im direkten Vergleich
| Leistungen | Premium Plus | Premium | Classic |
| Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen | ✓ | ✓ | ✓ |
| Versicherungsschutz weltweit | ✓ | ✓ | ✓ |
| Vorläufiger Schutz bei Unfalltod | ✓ | ✓ | ✓ |
| Anpassung der Versicherungssumme während der Laufzeit | ✓ | ✓ | ✓ |
| Erweiterte Anpassungsmöglichkeit ohne erneute Prüfung | ✓ | ✓ | – |
| Vorzeitige Leistung bei schweren Erkrankungen | ✓ | ✓ | – |
| Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit | ✓ | ✓ | – |
| Einmalzahlung bei definierten schweren Krankheiten | ✓ | – | – |
| Bonus bei Familienzuwachs oder Immobilienerwerb | ✓ | – | – |
| Inflationsausgleich | wählbar | wählbar | wählbar |
| Zusatzleistung bei Unfalltod | wählbar | wählbar | wählbar |
Kurzbeschreibung der Tarifstufen
- Classic-Tarif: Diese Variante konzentriert sich auf den Kern der Risikolebensversicherung: die Auszahlung der vereinbarten Summe im Todesfall. Sie eignet sich besonders für Personen, die eine solide Grundabsicherung wünschen.
- Premium-Tarif: Der Premium-Tarif erweitert den Basisschutz um mehr Spielraum während der Vertragsdauer. Anpassungen der Versicherungssumme oder eine Verlängerung der Laufzeit sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Premium-Plus-Tarif: Diese Tarifstufe bietet den größten Leistungsumfang. Neben den Merkmalen der anderen Varianten sind hier Sonderzahlungen bei schweren Erkrankungen sowie zusätzliche Bonusregelungen enthalten. Damit richtet sich dieser Tarif an Versicherte mit langfristigen Verpflichtungen und erhöhtem Absicherungsbedarf.
In welchen Fällen erfolgt keine Leistung aus der Risikolebensversicherung?
Es gibt Situationen, in denen die Risikolebensversicherung keine Auszahlung vornimmt oder diese vorübergehend aussetzt. Ist die Todesursache nicht eindeutig geklärt, kann der Versicherer die Zahlung zurückstellen, bis behördliche oder medizinische Untersuchungen abgeschlossen sind. Das betrifft vor allem ungeklärte Todesfälle oder laufende Ermittlungen.

Kein Anspruch besteht ebenfalls, wenn der Tod vorsätzlich durch eine bezugsberechtigte Person herbeigeführt wurde. In solchen Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen. Gleiches gilt häufig bei Suizid, sofern dieser innerhalb einer vertraglich festgelegten Anfangszeit nach Vertragsbeginn erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist kann – abhängig vom Tarif – wieder ein Leistungsanspruch bestehen.
Auch falsche oder unvollständige Angaben beim Vertragsabschluss können dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung verweigert. Das betrifft insbesondere verschwiegene Vorerkrankungen oder unzutreffende Angaben zu risikorelevanten Faktoren. Deshalb ist es entscheidend, dass alle Angaben bei Antragstellung korrekt und vollständig gemacht werden.
Bekomme ich bei Kündigung oder Vertragsende Geld zurück?
Bei einer risikolebensversicherung geht es ausschließlich um den Schutz für den Todesfall. Das bedeutet: Wird der Vertrag vorzeitig beendet oder läuft die vereinbarte Laufzeit ab und die versicherte Person lebt noch, entsteht in der Regel kein Anspruch auf eine Auszahlung. Es wird also kein „Guthaben“ aufgebaut, das man später zurückerhält.
Genau darin unterscheidet sich die risikolebensversicherung von einer Kapitallebensversicherung. Bei der Kapitalvariante fließen Beiträge nicht nur in den Todesfallschutz, sondern auch in eine Sparkomponente. Am Ende der Laufzeit kann dort – je nach Vertrag – ein Betrag ausgezahlt werden. Diese Kombination hat jedoch meist höhere Beiträge, wenn man die gleicheUversicherungssumme und Laufzeit mit einer reinen Risikopolice vergleicht.
Muss die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung versteuert werden?
Ob Hinterbliebene die Leistung aus der risikolebensversicherung versteuern müssen, hängt vor allem davon ab, wem die Auszahlung rechtlich zugerechnet wird. Häufig wird die Versicherungssumme dem Nachlass zugerechnet, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind. Dann kann Erbschaftsteuer ein Thema sein – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen.

Bei Ehepartnern ist die Situation oft weniger kritisch, weil der steuerliche Freibetrag in vielen Fällen vergleichsweise hoch ist. Schwieriger kann es bei unverheirateten Paaren sein, da hier der Freibetrag meist deutlich niedriger ausfällt. In solchen Konstellationen kann es passieren, dass ein Teil der Leistung steuerpflichtig wird.
Erbschaftsteuer reduzieren mit einer Über-Kreuz-Absicherung
Unverheiratete Paare wählen häufig die sogenannte Über-Kreuz-Lösung: Dabei werden zwei getrennte Verträge abgeschlossen. Jede Person ist einmal Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter – und der jeweils andere Partner ist die versicherte Person. So wird die Auszahlung nicht als Nachlass der verstorbenen Person behandelt, sondern als Leistung aus dem Vertrag des Hinterbliebenen.
Beispiel-Aufbau (Über-Kreuz):
| Rolle im Vertrag | Vertrag 1 | Vertrag 2 |
| Versicherte Person | Partner B | Partner A |
| Versicherungsnehmer | Partner A | Partner B |
| Bezugsberechtigter | Partner A | Partner B |
| Beitragszahler | Partner A | Partner B |
Häufige Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung
Wofür ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Angehörige finanziell abzusichern, falls die versicherte Person verstirbt. Da staatliche Hinterbliebenenleistungen meist nur einen kleinen Teil des bisherigen Einkommens ersetzen, hilft diese Absicherung, laufende Ausgaben wie Miete, Kredite oder Lebenshaltungskosten weiter zu decken. Besonders für Familien, Paare mit finanziellen Verpflichtungen oder Selbstständige stellt sie eine wichtige Vorsorge dar.
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung bestehen?
Die Vertragsdauer sollte sich am jeweiligen Absicherungsziel orientieren. Wird ein Darlehen abgesichert, empfiehlt sich eine Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung. Bei der finanziellen Absicherung von Partnern oder Kindern ist es sinnvoll, den Zeitraum so zu wählen, wie eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht – etwa bis Kinder finanziell eigenständig sind.
Worin liegt der Unterschied zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung?
Bei einer Risikolebensversicherung erfolgt eine Auszahlung ausschließlich im Todesfall innerhalb der Vertragslaufzeit. Endet der Vertrag ohne Leistungsfall, wird kein Geld ausgezahlt. Eine Kapitallebensversicherung verbindet dagegen Todesfallschutz mit Sparanteil, was sich in deutlich höheren Beiträgen widerspiegelt.

Welche Form der Risikolebensversicherung passt zu mir?
Die passende Variante hängt von der persönlichen Situation ab:
- Einzelvertrag: geeignet, wenn eine Person gezielt Angehörige absichern möchte.
- Absicherung von Krediten: hier bietet sich eine fallende Versicherungssumme an, die sich an der Restschuld orientiert.
- Zwei-Personen-Vertrag: versichert zwei Personen innerhalb eines Vertrags; die Auszahlung erfolgt beim Tod einer der beiden versicherten Personen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich am individuellen Finanzbedarf der Hinterbliebenen orientieren. Häufig wird ein Betrag in Höhe mehrerer Jahresbruttoeinkommen angesetzt. Bestehen laufende Kredite oder Unterhaltsverpflichtungen für Kinder, sollten diese Beträge in die Berechnung einfließen.
Ist für den Abschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Ja, für den Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Gesundheitsangaben gemacht werden. Diese beziehen sich in der Regel auf aktuelle Beschwerden, frühere Behandlungen und regelmäßige Medikamenteneinnahmen. Ehrliche und vollständige Angaben sind entscheidend, damit der Versicherungsschutz im Leistungsfall bestehen bleibt.
Welche Gesundheitsfragen werden typischerweise gestellt?
Versicherer fragen unter anderem nach:
- aktuellen oder wiederkehrenden Beschwerden
- ärztlichen Behandlungen in den letzten Jahren
- regelmäßig eingenommenen Medikamenten
- besonderen Risiken durch Sport oder Freizeitaktivitäten
Bei Unsicherheiten kann eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt hilfreich sein.
Gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Tarife ohne Gesundheitsprüfung sind kaum noch erhältlich. Der Grund liegt darin, dass Versicherer ohne Risikoprüfung keine faire Beitragskalkulation vornehmen können. Verträge ohne Gesundheitsangaben wären daher mit sehr hohen Beiträgen verbunden.
Wann gilt man in der Risikolebensversicherung als Raucher?
Als Raucher gelten Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor Vertragsabschluss Nikotin konsumiert haben. Dazu zählen nicht nur klassische Tabakprodukte, sondern auch E-Zigaretten und andere nikotinhaltige Erzeugnisse – unabhängig von der Form der Aufnahme.

Können Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich berücksichtigt werden?
Die gezahlten Beiträge können in vielen Fällen im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Gibt es eine vorzeitige Auszahlung bei schweren Erkrankungen?
Einige Tarife sehen vor, dass bei bestimmten schweren Erkrankungen ein Teil der vereinbarten Leistung bereits zu Lebzeiten ausgezahlt wird. Die genauen Voraussetzungen und Leistungsdetails sind im jeweiligen Vertrag geregelt.
Was bedeutet eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme?
Bei dieser Vertragsform sinkt die Versicherungssumme im Laufe der Zeit. Sie eignet sich besonders zur Absicherung von Finanzierungen, da sich die Leistung parallel zur abnehmenden Restschuld reduziert. Dadurch sind die Beiträge häufig günstiger als bei gleichbleibender Versicherungssumme.
Fazit – Schutz für Ihre Hinterbliebenen
Eine Risikolebensversicherung ist ein grundlegendes Instrument der Absicherung für Menschen mit Verantwortung. Sie bietet finanzielle Sicherheit im Todesfall und sorgt dafür, dass finanzielle Verpflichtungen von den Hinterbliebenen getragen werden können.
Mit der passenden Versicherungssumme, einer geeigneten Laufzeit und einem Vertrag ohne versteckte Ausschlüsse schaffen Sie Schutz genau dort, wo er nötig ist.
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