Rechtliche Auseinandersetzungen können jeden treffen – oft unerwartet und unabhängig von Alter, Beruf oder Lebenssituation. Streitigkeiten mit Vertragspartnern, Behörden oder anderen Privatpersonen führen nicht selten zu hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Ein Privatrechtsschutz bietet hier finanzielle Absicherung und unterstützt Versicherte dabei, ihre Rechte wahrzunehmen.
Dieser Ratgeber erklärt ausführlich, was ein Privatrechtsschutz ist, welche Leistungen er abdeckt, für wen er sinnvoll ist, welche Kosten entstehen können und worauf beim Abschluss zu achten ist.
Was ist ein Privatrechtsschutz?
Der Privatrechtsschutz ist eine private Rechtsschutzversicherung, die Sie bei Konflikten im Alltag finanziell absichert. Kommt es zu einem Streit, übernimmt der Versicherer – abhängig vom Tarif und den vereinbarten Bedingungen – typische Kosten rund um die Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung. Dazu zählen zum Beispiel Anwaltskosten, Gerichtskosten, Ausgaben für Sachverständige sowie Gebühren für Zeugen oder Übersetzungen, wenn sie im Verfahren erforderlich werden.

In vielen Tarifen ist eine telefonische Rechtsberatung oder eine erste juristische Einschätzung bereits enthalten. Oft hilft der Versicherer auch bei der Suche nach einem passenden Anwalt oder stellt eine anwaltliche Erstberatung bereit. Ziel ist, dass Sie Ihr Recht verfolgen können, ohne dass hohe Prozess- und Anwaltskosten zur Belastung werden – gerade dann, wenn der Ausgang eines Streits zu Beginn noch offen ist.
Wichtig ist: Der Privatrechtsschutz ersetzt keine Haftpflichtversicherung und zahlt nicht für Schäden selbst, sondern für die Kosten des Rechtsstreits. Je nach Vertrag können Wartezeiten, Selbstbeteiligungen und bestimmte Ausschlüsse gelten.
Was der Privatrechtsschutz abdeckt
Mit Privatrechtsschutz lassen sich viele typische Streitfelder aus dem privaten Lebensbereich abdecken. Welche Bereiche genau enthalten sind, hängt vom Paket (z. B. Basis/Komfort/Premium) und möglichen Bausteinen ab. Häufig geht es um diese Themen:
- Sachen- und Vertragsrecht: Streit um Kaufverträge, Reparaturen, Dienstleistungen, Online-Bestellungen, Abos, Handwerkerrechnungen oder Gewährleistung. Wenn etwa eine Lieferung mangelhaft ist oder ein Anbieter nicht wie vereinbart leistet, kann der Privatrechtsschutz die rechtlichen Schritte finanziell begleiten.
- Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht (oft im Widerspruchs- und Klageverfahren): Konflikte mit Behörden, z. B. bei Bescheiden, Fristen, Leistungen oder Einstufungen. Das kann Themen wie Beiträge, Bescheide, Anträge, Anerkennungen oder Rückforderungen betreffen.
- Strafrechtliche Verteidigung (je nach Tarif unterschiedlich weit): Wenn gegen Sie ermittelt wird, kann – abhängig von den Bedingungen – die Verteidigung im Rahmen bestimmter Delikte abgesichert sein. Manche Tarife unterscheiden klar zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.
- Opferrechtsschutz (teilweise): Wenn Sie Opfer einer Straftat werden, kann die Wahrnehmung Ihrer Rechte (z. B. Nebenklage, Schmerzensgeldansprüche) je nach Tarif unterstützt werden.
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren (häufig enthalten, Details tarifabhängig): Etwa wenn Sie gegen einen Bescheid vorgehen möchten und eine juristische Prüfung sinnvoll ist.
Viele Versicherer bieten auch Hilfe bei der außergerichtlichen Konfliktlösung an, z. B. durch Mediation. Das kann Streitigkeiten schneller beenden, wenn beide Seiten zu einer Einigung bereit sind. Ob und in welchem Umfang Mediation bezahlt wird, steht in den Vertragsbedingungen.

Wer ist im Privatrechtsschutz versichert?
Der Privatrechtsschutz gilt nicht nur für die versicherte Hauptperson, sondern schließt auch weitere Angehörige ein. Mitversichert sind der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. Ebenfalls eingeschlossen sind volljährige Kinder ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft, solange sie noch keiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit mit regelmäßigem Einkommen nachgehen oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Enkelkinder, sofern sie im gleichen Haushalt leben, dort gemeldet sind und nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Schutz endet, sobald sie erstmals einer auf Dauer ausgerichteten beruflichen Tätigkeit mit Vergütung nachgehen oder selbstständig arbeiten.
Auch Eltern und Großeltern können eingeschlossen sein, wenn sie im selben Haushalt wohnen, dort gemeldet sind und sich bereits im Ruhestand befinden.
Wann besteht kein Schutz durch den Privatrechtsschutz?
Der Leistungsumfang des Privatrechtsschutzes ist vertraglich geregelt und kann je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlich verursachten Rechtsverstößen oder strafbaren Handlungen der versicherten Person. Ebenfalls ausgeschlossen sind rechtliche Konflikte im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Baufinanzierungen sowie Streitfälle rund um Wohnungs-, Grundstücks- oder Hauseigentum.

Darüber hinaus sind Auseinandersetzungen zwischen Personen, die gemeinsam in einem Familientarif versichert sind – etwa zwischen Ehepartnern – in der Regel nicht abgesichert. Dies betrifft auch rechtliche Streitigkeiten im Rahmen von Scheidungen oder Erbangelegenheiten, sofern kein spezieller Zusatzbaustein vereinbart wurde. Forderungen auf Schadenersatz durch außenstehende Dritte, die nicht auf einer vertraglichen Grundlage beruhen, fallen hingegen üblicherweise in den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung und nicht unter den Privatrechtsschutz.
Wie hoch sind die Kosten für eine Privatrechtsschutzversicherung?
Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, welche Leistungsbausteine im Privatrechtsschutz enthalten sind. Der Versicherungsschutz kann entweder als Kombination aus Privat- und Berufsrechtsschutz oder als Paket mit Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden. Wer auf den Verkehrs-Rechtsschutz verzichtet, erhält mit dem Privat- und Berufsrechtsschutz eine passende Absicherung für den privaten Lebensbereich. Die jährlichen Kosten für diese Variante beginnen je nach Tarif bereits ab 184,45 €.
Privatrechtsschutz – Leistungen übersichtlich dargestellt
Eine Privatrechtsschutzversicherung bietet finanzielle Absicherung bei rechtlichen Konflikten im privaten Alltag. Sie hilft dabei, anwaltliche Beratung sowie gerichtliche Schritte abzudecken, wenn Streitigkeiten nicht außergerichtlich gelöst werden können. Dadurch lassen sich hohe Kosten vermeiden, die durch Verfahren oder Gutachten entstehen.
Ganz gleich, ob es um Auseinandersetzungen aus Verträgen, Forderungen nach Schadenersatz oder rechtliche Fragen im familiären Umfeld geht – der Privatrechtsschutz steht als verlässliche Unterstützung zur Verfügung. Je nach Tarif lässt sich der Schutz mit weiteren Bereichen wie Berufs- oder Verkehrsrecht kombinieren.
Leistungsübersicht Privatrechtsschutz
| Leistungsbereich | Absicherung |
| Schadenersatz-Rechtsschutz | ✔ |
| Rechtsschutz bei Vertrags- und Sachkonflikten | ✔ |
| Steuerrechtliche Auseinandersetzungen | ✔ |
| Sozialrechtliche Verfahren | ✔ |
| Strafrechtliche Verteidigung | ✔ |
| Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten | ✔ |
| Juristische Beratung im Familien-, Partnerschafts- und Erbrecht | ✔ |
| Opfer-Rechtsschutz | ✔ |
| Sofortige anwaltliche Erstberatung | ✔ |
| Verwaltungsrechtsschutz mit erweitertem Umfang | ✔ |
| Rechtsschutz bei Betreuungsverfahren | ✔ |
| Beratungsrechtsschutz bei privaten Urheberrechtsvorwürfen im Netz | ✔ |
| Rechtsschutz rund um Photovoltaikanlagen | ✔ |
| Digitale Serviceleistungen (Vorlagen, Vertragsprüfung, Online-Beratung) | ✔ |
| Telefonische psychologische Unterstützung | ✔ |
| Reputationsprüfung (Reputations-Check) | ✔ |
Sinnvolle Zusatzbausteine zum Privatrechtsschutz
Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten
Der Privatrechtsschutz kann durch einen Zusatzbaustein für selbst genutzte Wohneinheiten erweitert werden. Dieser Schutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das eigene Zuhause innerhalb Deutschlands, etwa bei Konflikten mit Nachbarn oder bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit Mietzahlungen.
Der Zusatz gilt für alle Wohneinheiten, die ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Abgesichert sind rechtliche Schritte zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, unabhängig davon, ob Sie als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigter auftreten. Streitfälle zwischen Mitbewohnern oder Miteigentümern desselben Objekts sind hiervon ausgenommen.

Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohn- und Gewerbeeinheiten
Ergänzend kann der Privatrechtsschutz auch auf Immobilien ausgeweitet werden, die nicht zu eigenen Wohnzwecken dienen. Dazu zählen vermietete Wohnungen, verpachtete Einheiten, gewerblich genutzte Objekte sowie Grundstücke in Deutschland.
Der Versicherungsschutz besteht für rechtliche Streitfälle wie ausbleibende Miet- oder Pachtzahlungen. Abgedeckt ist die versicherte Person in ihrer Rolle als Eigentümer, Vermieter, Mieter, Verpächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter. Konflikte zwischen Mietern oder Miteigentümern innerhalb desselben Objekts bleiben ausgeschlossen.
Rechtsschutz PLUS – Erweiterte Leistungen im Überblick
Mit dem Zusatzbaustein Rechtsschutz PLUS wird der bestehende Privat-, Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz um weitere Leistungsbereiche ergänzt. Sofern keine festen Obergrenzen vereinbart sind, gilt eine unbegrenzte Versicherungssumme.
Leistungsübersicht Rechtsschutz PLUS
| Leistungsbereich | Leistungsumfang |
| Erweiterter Vertrags- und Sachenrechtsschutz | Kapitalanlagestreitigkeiten bis 20.000 € je Rechtsfall |
| Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen | Kostenschutz auch bei Schadenaufwand über 10.000 € |
| Rechtsschutz beim Einspeisen erneuerbarer Energien | Kostenübernahme bis 1.000 € je Rechtsfall |
| Außergerichtliche Konfliktlösung im Baurecht | Mediation je Bausache durch vermittelten Anbieter |
| Außergerichtliche Konfliktlösung im Familien- und Erbrecht | Mediation je Rechtsfall |
| Erweiterte anwaltliche Tätigkeit im Familien- und Erbrecht | Kostenschutz bis 1.500 € |
| Vorsorge- und Nachlassregelungen | Anwaltliche Tätigkeit bis 500 € pro Versicherungsjahr |
| Erweiterter Strafrechtsschutz | Verteidigung bei Vorwürfen vorsätzlicher Vergehen, sofern keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt |
| Aktiver Strafrechtsschutz bei privater Internetnutzung | Kostenerstattung bis 1.000 € pro Jahr bei Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch |
| Beratung bei privater Verbraucherinsolvenz | Kosten bis 1.000 € je Rechtsfall |
| Rechtsschutz bei Studienplatzklagen | Verwaltungs- und Eilverfahren, einmal pro versicherter Person, Wartezeit 3 Jahre |
Mitversicherung weiterer Personen im Privatrechtsschutz
Neben dem Hauptversicherten können im Privatrechtsschutz unter bestimmten Voraussetzungen weitere Angehörige einbezogen sein.
Übersicht mitversicherter Personen
| Personengruppe | Voraussetzungen für den Versicherungsschutz |
| Geschwister | Gemeinsamer Haushalt und dort gemeldet |
| Weitere Verwandte | Anerkannter Pflegegrad sowie gemeinsamer Haushalt und Anmeldung |
| Pflegebedürftige Verwandte | Anerkannter Pflegegrad, Aufenthalt im Pflegeheim, vorher gemeinsamer Haushalt, kein anderer Rechtsschutz vorhanden |
| Pflegebedürftige nicht eheliche Lebenspartner | Anerkannter Pflegegrad, Aufenthalt im Pflegeheim, vorherige häusliche Gemeinschaft und Anmeldung |
Der Versicherungsschutz greift nur, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind.
Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Privatrechtsschutz?
Die Höhe der Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Üblich sind Beträge von 150 € oder 300 € pro Rechtsfall. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich dieser Betrag im Laufe der Vertragsdauer verändern. Bei schadenfreien Jahren ist eine Reduzierung möglich, während er in einzelnen Fällen ansteigen kann, jedoch maximal bis 550 €.
Kann der Beitrag zur Privatrechtsschutzversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Kosten, die ausschließlich dem Privatrechtsschutz zugeordnet sind, lassen sich in der Regel nicht steuerlich absetzen. Wird der Vertrag jedoch mit einem beruflichen Rechtsschutz kombiniert, kann der auf den beruflichen Teil entfallende Beitragsanteil steuerlich berücksichtigt werden, sofern ein beruflicher Zusammenhang besteht.

Für welche Bereiche gilt eine Wartezeit im Privatrechtsschutz?
Je nach Leistungsbereich kann im Privatrechtsschutz eine Wartezeit von drei Monaten gelten. Diese betrifft häufig folgende Rechtsgebiete:
- Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungsrecht in erweiterter Form
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen
Erst nach Ablauf dieser Frist besteht Versicherungsschutz für neu entstehende Streitfälle.
Sind familienrechtliche Themen wie Scheidung oder Erbschaft versichert?
Der Privatrechtsschutz übernimmt in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten in der Regel die Kosten für anwaltliche Beratung. Kommt es zu weitergehenden rechtlichen Auseinandersetzungen, werden meist nur die Ausgaben für Beratung oder Auskunft getragen. Mit einem erweiterten Zusatzbaustein können die erstattungsfähigen Kosten je Rechtsfall auf bis zu 1.500 € erhöht werden.
Gibt es Leistungen für rechtliche Probleme im Internet?
Ja, der Privatrechtsschutz kann auch bei Vorfällen im Zusammenhang mit privater Internetnutzung greifen. Dazu zählen etwa rechtliche Schritte bei Rufschädigung oder Identitätsmissbrauch. In solchen Fällen werden bestimmte Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernommen.
Fazit: Privatrechtsschutz als sinnvolle Basisabsicherung
Der Privatrechtsschutz ist eine zentrale Absicherung für den privaten Lebensbereich. Er schützt vor hohen Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen und ermöglicht es, Ansprüche sachlich und ohne finanziellen Druck zu klären.
Wer Tarife sorgfältig vergleicht, Leistungen realistisch bewertet und den Schutz an die eigene Lebenssituation anpasst, schafft eine solide Grundlage für rechtliche Sicherheit im Alltag.
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