Die Pflege betrifft viele Menschen im Laufe ihres Lebens – entweder als Betroffene, Angehörige oder als pflegebedürftige Personen im hohen Alter. Seit Jahren steigt die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, während gleichzeitig die Kosten für Pflegeleistungen deutlich ansteigen. Genau hier spielen Pflegeversicherungen eine wesentliche Rolle, um die finanzielle Belastung abzufedern und notwendige Pflegeleistungen zu sichern (gesund.bund.de).
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die als Pflichtversicherung eingeführt wurde. Sie deckt einen Teil der Pflegekosten ab, reicht jedoch oft nicht aus, um die tatsächlichen Pflegeaufwendungen zu tragen. Deshalb greifen viele Menschen auf private Pflegeversicherungen zurück, um die finanzielle Lücke zu schließen.
Pflegeversicherungen: Bedeutung und Grundlagen
Die Pflegeversicherungen bilden seit 1995 die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung. Mit ihrer Einführung wurden Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner verpflichtet, sich an der sozialen Absicherung des Pflegerisikos zu beteiligen. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Ziel dieser Regelung war es, die Bevölkerung bei Pflegebedürftigkeit finanziell besser zu schützen, da die Belastung ohne entsprechende Absicherung für viele Haushalte kaum tragbar wäre.

Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden unabhängig vom Alter oder vom individuellen Pflegerisiko erhoben. Alle pflichtversicherten Personen zahlen einen bestimmten Anteil ihres Einkommens ein, wodurch die Belastung auf die Gesamtheit der Versicherten verteilt wird. Dieses Solidarprinzip führt dazu, dass man von einer sozialen Pflegeversicherung spricht.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle entstehenden Pflegekosten. Vielmehr übernimmt sie nur einen Teilbetrag für die jeweiligen Leistungen. Häufig entsteht dadurch eine Deckungslücke zwischen den tatsächlichen Pflegeaufwendungen und dem Betrag, der durch die gesetzliche Versicherung abgedeckt wird. Um diese Differenz abzufangen, bieten private Anbieter Pflegezusatztarife an. Solche Pflegeversicherungen ergänzen den gesetzlichen Schutz und sorgen dafür, dass Betroffene und Angehörige im Ernstfall weniger stark finanziell belastet werden.
Für wen sind private Pflegeversicherungen
Da die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung häufig nur einen Grundschutz bietet, bleibt im Pflegefall ein beachtlicher Kostenanteil beim Betroffenen oder den Angehörigen. Private Pflegeversicherungen können genau hier einspringen und das finanzielle Risiko im Alter oder bei Pflegebedarf deutlich senken. Interessant sind sie vor allem für folgende Gruppen:
Paare und Familien mit Kindern
Viele Eltern möchten vermeiden, dass Kinder später Pflegekosten schultern müssen – sei es durch hohe Eigenbeteiligungen oder organisatorische Belastungen. Durch private Pflegeversicherungen lassen sich jährliche Pflegekosten dämpfen und familiäre Rücklagen schonen. Im Idealfall bleibt den Kindern nicht nur die finanzielle Verantwortung erspart, sondern auch die Sorge, unvorbereitet handeln zu müssen.

Paare ohne Nachwuchs
Für Paare ohne Kinder stellt sich die Frage, wer im Pflegefall einspringt. Eine Zusatzpolice kann es ermöglichen, länger im eigenen Zuhause zu leben und professionelle ambulante Pflege zu bezahlen. Dienste wie Körperpflege, Unterstützung im Haushalt oder regelmäßige Betreuung verursachen schnell mehrere hundert Euro monatlich. Private Pflegeversicherungen können einen Großteil dieser Ausgaben abdecken und entlasten damit beide Partner.
Singles und Alleinlebende
Wer allein lebt, kann im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls früh auf Hilfe angewiesen sein. Private Pflegeversicherungen bieten hier eine Absicherung, damit Pflegeleistungen nicht untragbar werden. Besonders vorteilhaft ist der Abschluss in jüngeren Jahren, wenn Tarife meist günstiger sind und keine Gesundheitsrisiken berücksichtigt werden müssen. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass Pflegekosten das eigene Budget im Alter sprengen.
Welche Leistungen bieten Pflegeversicherungen?
Pflegeversicherungen stellen ein breites Paket an Unterstützung bereit – sowohl für die Pflege im eigenen Zuhause, in Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige oder in vollstationären Einrichtungen. Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Hilfen abgerufen werden.
Mögliche Leistungsarten sind u. a.:
- Sachleistungen: Geldmittel, die direkt an ambulante Pflegedienste oder Betreuungskräfte ausgezahlt werden, um pflegerische Tätigkeiten zu finanzieren.
- Pflegegeld: Zahlung an Pflegebedürftige, wenn z. B. Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen.
- Kombinationsleistung: Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung, wenn beide Formen parallel genutzt werden.
- Verhinderungspflege: Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend nicht verfügbar ist (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub).
- Kurzzeitpflege: Unterstützung für eine zeitweise Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist.
- Hilfsmittel und Zuschüsse für die Wohnraumanpassung: Unterstützung für Geräte oder bauliche Anpassungen, damit Pflegebedürftige zu Hause besser zurechtkommen.
- Leistungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften: Sonderzuschläge für Pflegebedürftige, die gemeinsam mit anderen Betroffenen in einer betreuten WG leben.
- Zuschuss für digitale Anwendungen im Pflegebereich: Finanzierung bestimmter digitaler Anwendungen zur häuslichen Unterstützung.
- Pflege in teilstationären Einrichtungen (Tages- oder Nachtpflege): Betreuung außerhalb der eigenen Wohnung für gewisse Stunden am Tag oder in der Nacht.
- Pflege in vollstationären Einrichtungen: Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen.
- Leistungen zur sozialen Absicherung pflegender Angehöriger: Zuschüsse für Rentenversicherungsbeiträge und Entgeltersatzleistungen.
- Pflegekurse: Schulungsangebote für Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende.
- Pflegeberatung: Information und Unterstützung bei organisatorischen, finanziellen und pflegerischen Fragen.
- Entlastungsbetrag: Geldmittel zur Entlastung von Pflegepersonen oder zur Finanzierung alltagsunterstützender Angebote.

Wie können sich Menschen in Deutschland pflegeversichern?
In Deutschland sind alle Personen grundsätzlich über Pflegeversicherungen abgesichert – ähnlich wie bei der Krankenversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geführt wird, ist automatisch Mitglied der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Privat Versicherte benötigen im Gegenzug eine private Pflegepflichtversicherung (PPV), die bei einem selbst gewählten Anbieter abgeschlossen wird.
Genau wie beim Gesundheitsschutz gibt es verschiedene Zugangswege zur Absicherung für den Fall, dass eine Pflegebedürftigkeit eintritt.
Pflegeversicherungen über die gesetzliche Krankenversicherung
Alle Mitglieder der GKV werden ohne eigenen Antrag in der Sozialen Pflegeversicherung geführt. Die Beiträge werden direkt durch die Krankenkasse erhoben und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Die Berechnung orientiert sich am Einkommen.
Damit besteht für gesetzlich Versicherte eine automatische Grundabsicherung durch die SPV.
Pflegeversicherungen innerhalb der Familienversicherung
Familienangehörige, die kein eigenes Einkommen erzielen oder nur sehr geringe Einkünfte haben, können über ein bereits versichertes Familienmitglied beitragsfrei mitversichert werden.
Die Voraussetzung ist, dass das Einkommen der mitversicherten Person unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt (z. B. bei Minijobs etwas höher). Darüber hinaus müssen die betroffenen Personen ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Über die Familienversicherung können u. a. erfasst werden:
- Kinder, die finanziell von den Eltern abhängig sind
- Kinder von Kindern, die selbst schon familienversichert sind
- Ehepartnerinnen und Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, sofern sie im gesetzlichen System krankenversichert sind
Freiwillige Pflegeversicherungen innerhalb der GKV
Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert hat, zahlt auch Beiträge zur SPV. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines begrenzten Zeitraums stattdessen eine private Pflegepflichtversicherung zu wählen. Nach Ablauf der Frist ist ein Wechsel nicht mehr rückgängig zu machen.

Private Krankenversicherung und Pflegepflicht
Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Jede mitversicherte Person benötigt hierfür einen eigenen Vertrag. Die Beitragshöhe ergibt sich u. a. aus dem individuellen Gesundheitsrisiko. Arbeitnehmer, die privat versichert sind, erhalten für die Pflegeversicherung einen Arbeitgeberzuschuss.
Pflicht zur Pflegeversicherung für bestimmte Gruppen
Es gibt Personenkreise, die zwar nicht klassisch gesetzlich krankenversichert sind, aber dennoch in den Schutz der Sozialen Pflegeversicherung eingebunden werden müssen – beispielsweise Personen, die über das Bundesversorgungsgesetz Ansprüche im Krankheitsfall haben oder Mitglied einer Solidargemeinschaft sind.
Pflegeleistungen ohne Kranken- und Pflegeversicherung
Menschen, die weder kranken- noch pflegeversichert sind, können unter bestimmten Umständen Leistungen beim Sozialamt beantragen. Dadurch kann im Ernstfall eine Basisversorgung gewährleistet werden.
Pflegeversicherungen – Leistungen nach Pflegegrad
Welche Unterstützung Pflegeversicherungen leisten, hängt davon ab, wie stark eine Pflegeperson auf Betreuung angewiesen ist. Die Einstufung erfolgt in Pflegegrade.
Erfolgt die Betreuung zu Hause durch Angehörige oder Freunde, erhält die betroffene Person Pflegegeld. Bei Einsätzen eines professionellen Pflegedienstes werden die Kosten direkt an den Dienstleister ausgezahlt.
Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim fallen höhere Kosten an; ein Teil davon bleibt in der Regel als Eigenanteil bei der pflegebedürftigen Person.
Tabellenübersicht der Leistungen nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Beschreibung | Pflege durch Angehörige | Pflege durch Pflegedienst | Pflege im Heim |
| Pflegegrad 1 | Leichte Einschränkungen, überwiegend selbstständig | – | – | ca. 131 €/Monat |
| Pflegegrad 2 | Deutliche körperliche oder geistige Einschränkungen | ca. 347 €/Monat | ca. 796 €/Monat | ca. 805 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | Erhebliche Alltags- und Orientierungsprobleme, z. B. Demenz | ca. 599 €/Monat | ca. 1.497 €/Monat | ca. 1.319 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich | ca. 800 €/Monat | ca. 1.859 €/Monat | ca. 1.855 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | Höchste Stufe, komplexe Pflegeanforderungen | ca. 990 €/Monat | ca. 2.299 €/Monat | ca. 2.096 €/Monat |
Vollstationäre Pflege (Pflegegrad 2–5)
Seit 2022 beteiligen sich Pflegeversicherungen abgestuft an den pflegebedingten Eigenanteilen:
| Zeitraum im Heim | Zuschuss |
| 1. Jahr | 15 % |
| 2. Jahr | 30 % |
| 3. Jahr | 50 % |
| ab 4. Jahr | 75 % |
Nicht berücksichtigt werden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und Ausbildung des Personals.
Pflegegradunabhängige Leistungen
| Leistung | Betrag/Umfang |
| Kurzzeitpflege (nur Pflegegrad 2–5) | ca. 1.854 € für bis zu 8 Wochen pro Jahr |
| Verhinderungspflege (nur Pflegegrad 2–5) | ca. 1.685 € für bis zu 6 Wochen pro Jahr |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat für ambulante Betreuung |
| Pflegehilfsmittel | ca. 42 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | einmalig bis zu 4.180 € |
| Wohngruppenzuschuss | bis zu 2.500 € Gründungszuschuss + 224 €/Monat je Bewohner, max. 10.000 € |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenfrei |
| Pflegeberatung | kostenfrei |
Beitragssätze zur Pflegeversicherung
Die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung richtet sich unter anderem danach, ob Personen Kinder haben und wie viele davon unter 25 Jahre alt sind. Für Sachsen gelten abweichende Anteile für Beschäftigte.
Tabelle der Beitragssätze
| Versicherungsstatus | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmeranteil | Arbeitnehmeranteil in Sachsen |
| Ohne Kinder | 3,60 % + 0,60 % Kinderlosenzuschlag | 2,40 % | 2,90 % |
| Mit 1 Kind | 3,60 % | 1,80 % | 2,30 % |
| Mit 2 Kindern | 3,35 % | 1,55 % | 2,05 % |
| Mit 3 Kindern | 3,10 % | 1,30 % | 1,80 % |
| Mit 4 Kindern | 2,85 % | 1,05 % | 1,55 % |
| Mit 5 oder mehr Kindern | 2,60 % | 0,80 % | 1,30 % |
Wichtige Hinweise:
- Die ermäßigten Beiträge gelten für Personen mit mindestens einem Kind bis 25 Jahre. Maßgeblich sind Kinder, die im eigenen Haushalt erzogen oder unterstützt werden.
- Der Zuschlag für Kinderlose von 0,60 % wird unabhängig vom Alter des Kindes nicht wieder erhoben, sobald mindestens ein Kind gemeldet wurde – das gilt dauerhaft.
Beitragssatz der Pflegeversicherungen 2025
Für 2025 erheben die Pflegeversicherungen einen einheitlichen Prozentsatz auf das Bruttoeinkommen. Der allgemeine Satz liegt derzeit bei 3,60 % des Bruttogehalts. Bei Versicherten ab 23 Jahren ohne Kinder kommt ein Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten hinzu. Dieser Zuschlag soll den höheren finanziellen Aufwand bei Pflegebedürftigkeit ausgleichen.
Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezogen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleiben unberücksichtigt. 2026 liegt dieser Grenzwert voraussichtlich bei 69.750 € pro Jahr.

Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Eine Besonderheit gilt im Bundesland Sachsen, wo Arbeitnehmer aufgrund eines zusätzlichen Feiertags einen höheren Anteil übernehmen. Selbstständige und Freiberufler tragen die Kosten komplett selbst.
Seit der Einführung der Pflegepflichtversicherung in den 1990er-Jahren wurde der Beitrag mehrfach erhöht. Anfangs lag er bei 1,0 %, heute deutlich höher. Trotz dieser Anpassungen reicht die gesetzliche Absicherung nicht für alle entstehenden Pflegekosten. Bei längerer oder intensiver Pflege bleibt häufig ein finanzieller Eigenanteil, den Betroffene selbst tragen müssen oder mit privaten Pflegeversicherungen abdecken.
Pflegestärkungsgesetze
Mit den drei sogenannten Pflegestärkungsgesetzen (PSG I–III) wurden zwischen 2015 und 2017 zentrale Reformen der gesetzlichen Pflegeversicherungen umgesetzt. Ziel der Reform war es, die Versorgung von Pflegebedürftigen und die Unterstützung ihrer Angehörigen zu verbessern.
Die wichtigsten Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Neue Definition von Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr allein nach körperlicher Einschränkung beurteilt, sondern auch nach geistigen und seelischen Faktoren. Dadurch erhalten insbesondere Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Erkrankungen besseren Zugang zu Leistungen.
- Überarbeitetes Begutachtungsverfahren: Bei der Einstufung in die Versorgung spielt nun die verbliebene Selbstständigkeit eine entscheidende Rolle. Maßgeblich ist, in welchen Lebensbereichen der Betroffene Unterstützung braucht.
- Einführung von fünf Pflegegraden statt drei Pflegestufen: Die frühere Einteilung in Pflegestufen wurde ersetzt. Jetzt erfolgt die Zuordnung in fünf Pflegegrade, die den individuellen Hilfebedarf genauer abbilden.
- Höhere Leistungen und angepasste Beitragssätze: Sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen wurden angehoben. Auch Betreuungs- und Entlastungsangebote wurden ausgebaut. Um dies zu finanzieren, wurden die Beiträge zu den Pflegeversicherungen angepasst.
- Verbesserte Unterstützung für pflegende Angehörige: Angehörige erhalten Zugang zu Schulungen, Beratung und Entlastungsangeboten. Zudem gibt es mehr Möglichkeiten, berufliche Tätigkeit und Pflegepflichten miteinander zu vereinbaren.

FAQ – Pflegeversicherungen
Ab wann lohnt sich eine Pflegeversicherung?
Je früher man abschließt, desto günstiger sind die Beiträge. Jüngere Versicherte profitieren häufig von niedrigen Gesundheitsrisiken und stabilen Tarifen. Für Menschen im mittleren und höheren Alter lohnt sich der Abschluss, wenn sie vermeiden möchten, dass ihre Ersparnisse oder ihr Einkommen durch Pflegekosten belastet werden.
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?
Sie zahlt Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Dienste, Zuschüsse zur Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Unterstützung bei stationärer Pflege. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Da die tatsächlichen Kosten oft höher sind, entstehen finanzielle Eigenbelastungen, die durch private Pflegeversicherungen abgefangen werden können.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Der Pflegegrad wird durch ein Gutachten ermittelt. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig eine Person noch ist und in welchen Bereichen Hilfe benötigt wird – zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Haushalt oder Orientierung. Der Pflegegrad entscheidet über Art und Höhe der Leistungen durch die Pflegeversicherung.
Müssen Angehörige zahlen, wenn Pflegekosten nicht gedeckt sind?
Grundsätzlich können Kosten auf Angehörige übergehen, sofern die Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen. Durch private Pflegeversicherungen kann dieses Risiko verringert werden. Viele Menschen schließen daher Pflegeversicherungen ab, um Familienmitglieder finanziell zu entlasten.

Zahlt die Pflegeversicherung auch bei Demenz?
Ja. Menschen mit Demenz können Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wenn eine entsprechende Einstufung vorliegt. Gerade bei Demenz entstehen häufig zusätzliche Betreuungskosten. Private Pflegezusatzversicherungen bieten oft spezielle Leistungen für kognitive Einschränkungen an.
Ist eine Pflegeversicherung steuerlich absetzbar?
Einige Tarife können anteilig steuerlich berücksichtigt werden, je nach Versicherungsart und persönlicher Situation. Hierzu lohnt sich eine steuerliche Beratung, um Klarheit über mögliche Vorteile zu erhalten.
Wie teuer sind Pflegeversicherungen?
Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand, gewünschter Leistung und Tarifmodell ab. Junge Menschen zahlen meist weniger, während die Beiträge im höheren Alter steigen können. Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox bieten einen ersten Überblick über Tarife und Beitragsspannen.
Fazit
Pflegeversicherungen greifen dann, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Sie bieten finanzielle Stabilität und schützen vor Kostenfallen, die im Pflegefall entstehen. Pflege ist ein zentrales Thema unserer alternden Gesellschaft und wird künftig noch stärker an Bedeutung gewinnen. Mit der richtigen Pflegeversicherung können Betroffene Selbstbestimmung und Lebensqualität im Alter sichern.
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