Pferdehaftpflicht: Schutz vor Haftungsrisiken

Pferdehalter tragen eine besondere Verantwortung, denn Pferde können auch ohne eigenes Verschulden erhebliche Schäden verursachen. Ein erschrecktes Tier, ein Ausbruch von der Weide oder ein Unfall beim Ausritt reichen aus, um Dritte zu verletzen oder fremdes Eigentum zu beschädigen. Da Pferdehalter in solchen Fällen unbegrenzt haften, stellt die Pferdehaftpflichtversicherung eine zentrale Absicherung dar, um finanzielle Folgen abzufedern.

Was ist eine pferdehaftpflicht?

Verursacht Dein Pferd einen Schaden, haftest Du immer selbst – unabhängig davon, ob Du anwesend warst oder die Situation unter Kontrolle hattest. Schäden durch Pferde sind nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, da diese nur für Kleintiere gilt. Für Pferde ist daher eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die Pferdehaftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Dein Tier entstehen. Enthalten ist meist auch ein passiver Rechtsschutz: Die Versicherung prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und trägt die entstehenden Kosten.

Im Gegensatz zum Auto besteht für Pferde keine gesetzliche Pflicht zur Versicherung. Dennoch können Pferde erhebliche Schäden verursachen, die im Ernstfall existenzbedrohende finanzielle Folgen haben. Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt Dich vor diesem Risiko.

Vor dem Abschluss empfiehlt es sich, die enthaltenen Leistungen genau zu prüfen und mehrere Tarife miteinander zu vergleichen, um einen passenden Schutz zu wählen.

Pferdehaftpflicht

Was ist versichert?

Wenn Sie für Ihr Pferd eine Haftpflichtversicherung abschließen, sind Sie im Schadenfall finanziell abgesichert. Die Versicherung stellt Sie von Schadenersatzansprüchen Dritter frei. Geschädigte Personen wenden sich mit ihren Forderungen direkt an den Versicherer und nicht an Sie als Halter.

Die Pferdehaftpflicht greift bei Schäden, die Ihr Pferd verursacht, insbesondere bei

  • Verletzungen von Menschen oder Tieren,
  • gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
  • Todesfällen sowie
  • daraus entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ein weiterer Bestandteil ist der sogenannte passive Rechtsschutz. Der Versicherer prüft zunächst, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Besteht ein Anspruch, übernimmt er die Regulierung. Überhöhte oder unbegründete Forderungen werden abgewehrt. Kommt es zu einem Rechtsstreit, trägt die Pferdehaftpflicht auch die anfallenden Gerichts- und Verfahrenskosten.

Zu den wichtigsten Vorteilen einer Haftpflichtversicherung für Pferde gehören:

  • Sachschäden: Das Pferd beschädigt fremdes Eigentum, etwa durch einen Tritt gegen ein geparktes Fahrzeug.
  • Personenschäden: Wird eine Person verletzt, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten und weitere Folgekosten.
  • Vermögensschäden: Kann eine verletzte Person ihrer Arbeit nicht nachgehen, werden Einkommensausfälle ausgeglichen.
  • Ausfalldeckung: Diese greift, wenn Sie selbst einen Schaden erleiden, der Verursacher jedoch nicht versichert und zahlungsunfähig ist. In diesem Fall ersetzt Ihre eigene Haftpflicht den Schaden, meist ab einer festgelegten Mindesthöhe.

Daneben leistet eine Pferdehaftpflicht in weiteren Fällen. Die Leistungen können sich von Tarif von Tarif unterscheiden:

  • Ungewollter Deckakt: Verursacht ein Hengst unbeabsichtigt eine Trächtigkeit, übernimmt die Versicherung die daraus entstehenden Kosten für die Stutenhalter.
  • Turniere und Pferdesport: Schäden bei der Teilnahme an Turnieren oder nicht-beruflichen Pferderennen sind in guten Tarifen eingeschlossen.
  • Reitrisiko: Für Pferde, die nicht geritten werden (z. B. Gnadenhofpferde), gibt es günstigere Tarife ohne Reitdeckung.
  • Reitbeteiligungen und Fremdreiter: Wichtig ist, dass auch Schäden abgedeckt sind, die durch Reitbeteiligungen oder gelegentliche Fremdreiter entstehen – ebenso Unfälle der reitenden Person selbst.
  • Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Boxen oder Stallanlagen sind je nach Tarif versichert. Versicherer unterscheiden dabei zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen.
  • Auslandsaufenthalte: Relevant für Turniere oder längere Aufenthalte außerhalb Deutschlands.
  • Flurschäden: Schäden an Feldern, Gärten oder Grünflächen nach einem Ausbruch des Pferdes.
  • Kutschfahrten: Private Kutschfahrten lassen sich absichern. Für gewerbliche Nutzung ist jedoch eine separate gewerbliche Haftpflicht erforderlich.

Pferdehaftpflicht

Was kostet eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Ein günstiger Einstieg ist bereits ab etwa 74 Euro pro Jahr möglich. Die Beitragshöhe richtet sich hauptsächlich nach:

  • Maximale Versicherungssumme
  • Leistungsumfang
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet im Schadenfall jedoch einen Eigenanteil. Tarife ohne Selbstbeteiligung kosten mehr. Der Beitrag hängt auch davon ab, ob das Pferd geritten wird und um welche Art von Pferd es sich handelt (Pony, Fohlen, Aufzucht- oder Gnadenbrotpferd).

Deckungssumme

Für Personenschäden sollte die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen. Höhere Summen erhöhen den Beitrag. Auch die Anzahl der versicherten Pferde wirkt sich auf die Kosten aus.

Spartipps

Jährliche Zahlung ist oft günstiger als monatliche. Rabatte gibt es bei mehreren Pferden, bestimmten Berufsgruppen und längeren Vertragslaufzeiten.

Welche Art von Haftpflichtversicherung sollte ich für Pferde abschließen?

tierversicherung.biz Versicherungsmakler (BIZPro)

  • sehr niedrige Beiträge für alle Pferde, besonders attraktiv für Reitpferde
  • 15 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden ohne feste Höchstgrenze abgesichert
  • Forderungsausfall auch ohne Mindestschadenshöhe enthalten
  • Marktgarantie: mindestens die Leistungen gemäß GDV-Standard sind eingeschlossen

tierversicherung.biz Versicherungsmakler (BIZMax)

  • Beiträge besonders niedrig, vor allem für Reitpferde
  • Versicherungssumme: 15 Mio. €
  • Mietsachschäden ohne feste Höchstgrenze
  • Forderungsausfall ohne Mindestschadensumme
  • Marktgarantie: mindestens Leistungen nach GDV-Standard

Bahlmann Konzepte Versicherungsmakler (Pferdehaftpflicht)

  • sehr niedrige Beiträge für alle Pferde, besonders für Reitpferde
  • Versicherungssumme von 15 Millionen Euro
  • Mietsachschäden ohne feste Obergrenze abgesichert
  • Forderungsausfall ohne Mindestschadenshöhe
  • Marktgarantie: mindestens der Leistungsstandard des GDV

Welche Leistungen sollte eine Pferdehaftpflicht bieten?

Eine leistungsstarke Pferdehaftpflichtversicherung sollte vor allem eine ausreichend hohe Versicherungssumme enthalten. Empfehlenswert sind mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, da insbesondere Personenschäden schnell sehr hohe Kosten verursachen können. Neben der Höhe der Deckung kommt es darauf an, welche Schadenarten konkret abgesichert sind.

Verstöße gegen die Halterpflichten

Der Versicherungsschutz sollte auch dann greifen, wenn ein Schaden infolge eines Fehlverhaltens des Halters entsteht. Dazu zählt etwa, dass ein Stalltor nicht ordnungsgemäß gesichert ist oder ein Zaun beschädigt war und das Pferd entläuft. Verursacht das Tier in einer solchen Situation einen Schaden, sollte die Pferdehaftpflicht die Kosten übernehmen.

Flurschäden durch das Pferd

Bricht ein Pferd aus der Weide aus und läuft über Felder, Wiesen oder Gärten, können erhebliche Schäden entstehen, etwa durch zerstörte Ernten oder beschädigte Beete. Eine gute Pferdehaftpflicht schließt solche Flurschäden ein und kommt für die daraus entstehenden Schadenersatzforderungen auf.

Mietsachschäden

Ebenfalls wichtig ist der Schutz bei Schäden an gemieteten Sachen. Dazu gehören Stallungen, Boxen, Reithallen oder Pferdeanhänger, die für das Pferd angemietet sind. Diese Schäden sollten mit einer ausreichend hohen Summe abgesichert sein, idealerweise mindestens 50.000 Euro. Auch geliehenes oder gemietetes Reitzubehör sollte eingeschlossen sein, etwa bis zu 7.500 Euro.

Wer bei der Tarifwahl auf diese Punkte achtet, stellt sicher, dass die Pferdehaftpflicht nicht nur auf dem Papier überzeugt, sondern im Schadenfall tatsächlich umfassenden finanziellen Schutz bietet.

Pferdehaftpflicht

Deckschäden und Absicherung von Fohlen

Halter eines Hengstes sollten darauf achten, dass ungewollte Deckakte im Versicherungsschutz enthalten sind. Deckt der Hengst eine Stute ohne Einverständnis des Besitzers, können erhebliche finanzielle Forderungen entstehen. Die betroffene Stute steht für die Zucht zunächst nicht mehr zur Verfügung, wodurch dem Eigentümer wirtschaftliche Nachteile entstehen, etwa der Ausfall eines geplanten Zuchtfohlens. Handelt es sich um ein Rennpferd, können auch entgangene Preisgelder relevant sein. Hinzu kommen Tierarztkosten im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt.

Wer eine Stute hält, benötigt diese Absicherung nicht. Stattdessen sollte geprüft werden, ob Fohlen nach der Geburt für mindestens zwölf Monate in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.

Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung ist ein zentraler Bestandteil einer Pferdehaftpflicht. Sie greift, wenn ein fremdes Pferd einen Schaden verursacht und dessen Halter nicht zahlungsfähig ist oder keine Haftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall übernimmt die eigene Versicherung den Schaden. Empfehlenswert ist ein Schutz ab mindestens 2.500 Euro Schadenhöhe.

Mitversicherte Personen

Der Versicherungsschutz sollte nicht auf Situationen beschränkt sein, in denen das Pferd ausschließlich vom Halter betreut wird. Schäden müssen auch dann abgesichert sein, wenn andere Personen das Tier versorgen oder führen. Familienangehörige sind in der Regel automatisch eingeschlossen. Auch fremde Betreuungspersonen ohne gewerbliche Tätigkeit sollten mitversichert sein.

Wird das Pferd von Dritten geritten, muss dies ebenfalls im Tarif berücksichtigt sein. Das gilt sowohl für gelegentliches unentgeltliches Reiten als auch für regelmäßige Nutzung.

Beteiligen sich andere Personen an den Kosten oder der Pflege des Pferdes und dürfen es dafür reiten, spricht man von einer Reitbeteiligung oder einem Mithalter. Mithalter haften rechtlich genauso wie der Eigentümer. Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung kann diesen Personenkreis abdecken, sofern die Reitbeteiligung beim Vertragsabschluss angegeben wird.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Kommt es zu einem Personenschaden, übernimmt zunächst die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Diese kann die Ausgaben später vom Pferdehalter zurückfordern. Eine gute Pferdehaftpflicht sollte solche Regressforderungen der Sozialversicherungsträger ebenfalls übernehmen, sofern sie Personen aus dem versicherten Personenkreis betreffen.

Weitere sinnvolle Leistungsbausteine

Je nach Nutzung des Pferdes können weitere Leistungen sinnvoll sein. Dazu zählen private Kutschfahrten sowie Schäden an gemieteten Kutschen oder Zubehör. Auch bei der Teilnahme an Turnieren sollte der Versicherungsschutz greifen. Diese Punkte gehören nicht zwingend zu den Mindestanforderungen, können aber je nach Nutzung relevant sein.

Selbstbeteiligung sinnvoll wählen

Eine Selbstbeteiligung von etwa 150 Euro kann sinnvoll sein. Kleinere Schäden lassen sich selbst tragen, was die Beitragshöhe senkt und das Risiko einer Vertragsbeendigung nach mehreren Schadensmeldungen reduziert. Für bestimmte Schadenarten, etwa Mietsachschäden, sehen einige Versicherer eine gesonderte Selbstbeteiligung vor. Beträge bis 250 Euro gelten als akzeptabel.

Was zahlt die Pferdehaftpflicht nicht?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung bietet einen wichtigen Schutz, deckt jedoch nicht jedes Risiko rund um Dein Pferd ab. Wenn Du Dich beim Reiten selbst verletzt, greift die Pferdehaftpflicht nicht. Für solche Fälle ist eine private Unfallversicherung vorgesehen. Ob dieser Schutz für Dich sinnvoll ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab.

Wird Dein Pferd gewerblich eingesetzt, etwa in einer Reitschule, für Kutschfahrten gegen Entgelt oder zur Vermietung, reicht eine private Pferdehaftpflicht nicht aus. In diesen Fällen ist eine spezielle Schulpferd- oder Verleih-Pferdehaftpflichtversicherung erforderlich, die auf die jeweilige Nutzung zugeschnitten ist.

Auch bei Krankheiten oder Verletzungen des Pferdes ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Hierfür benötigst Du zusätzlich eine Pferdekrankenversicherung oder zumindest eine OP-Versicherung für Pferde. Einige Versicherer bieten Kombitarife an, die Haftpflicht- und Krankenversicherung verbinden. Es lohnt sich, den eigenen Bedarf zu prüfen und mögliche Beitragsvorteile durch Kombinationen zu berücksichtigen.

Besonders wichtig ist es, beim Abschluss der Versicherung vollständige und korrekte Angaben zu machen. Unrichtige oder fehlende Informationen können dazu führen, dass der Versicherer Leistungen kürzt oder ganz verweigert. Dazu zählen vor allem Angaben zur Nutzung des Pferdes. Entscheidend ist zum Beispiel, ob es sich um ein Reitpferd, Pony, Turnierpferd, Zuchtstute, Fohlen oder ein Gnadenbrotpferd handelt. Auch Reitbeteiligungen müssen angegeben werden.

Wird ein Pferd als Gnadenbrotpferd, Zuchtstute oder Fohlen versichert, sind Reitrisiken und daraus resultierende Schäden in der Regel ausgeschlossen. Nimmst Du später doch wieder am Reitbetrieb oder an Turnieren teil, muss der Versicherungsschutz angepasst werden. Nur so stellst Du sicher, dass Dein Pferd jederzeit korrekt und vollständig abgesichert ist.

Eine Pferdehaftpflichtversicherung gehört für verantwortungsbewusste Halter zur Grundabsicherung. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die schnell existenzbedrohend werden können. Wer Tarife sorgfältig vergleicht und auf ausreichende Deckungssummen sowie passende Leistungen achtet, sorgt dafür, dass Schäden im Alltag, beim Training oder auf der Weide nicht zur finanziellen Belastung werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Pferdehaftpflicht vorgeschrieben?

Im Unterschied zu vielen Regelungen bei Hunden besteht für Pferde keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht. Dennoch ist eine Pferdehaftpflicht dringend zu empfehlen, da Pferde erhebliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden verursachen können. Für solche Schäden haftest Du als Halter unbegrenzt mit Deinem Privatvermögen, wenn kein Versicherungsschutz besteht.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung für ein Pferd?

Eine Pferdehaftpflicht ist bereits ab etwa 74 Euro im Jahr erhältlich. Die tatsächliche Beitragshöhe richtet sich nach mehreren Faktoren, etwa der vereinbarten Deckungssumme, dem Leistungsumfang und besonderen Risiken. Entscheidest Du Dich etwa für den Schutz von Mietsachschäden oder versicherst ein Turnier- oder Rennpferd, steigt der Beitrag entsprechend. Wichtig ist vor allem eine ausreichend hohe Absicherung bei Personenschäden, da hier schnell sehr hohe Forderungen entstehen können.

Gibt es eine Pferdehaftpflicht in Kombination mit einer OP-Versicherung?

Pferdehaftpflicht und OP-Versicherung sind zwei getrennte Versicherungsarten mit unterschiedlichen Aufgaben. Die OP-Versicherung übernimmt Kosten für operative Eingriffe beim Pferd; je nach Tarif auch Nachsorge und Klinikaufenthalt. Die Haftpflicht greift dagegen bei Schäden, die Dein Pferd anderen zufügt. Dazu zählen Behandlungs-, Reha-, Renten- sowie Sach- und Vermögensschäden. Einige Anbieter bieten Kombiprodukte an, bei denen beide Bereiche in einem Vertrag gebündelt sind.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....