Krankheit kann jeden treffen – und manchmal dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als erwartet. Während Angestellte in den ersten Wochen meist noch durch die Lohnfortzahlung und danach durch Krankengeld abgesichert sind, entsteht häufig eine spürbare Einkommenslücke. Für Selbstständige ist das Risiko oft noch größer, weil ohne Arbeit schnell auch ohne Einnahmen bedeutet. Eine Krankentagegeldversicherung setzt genau hier an: Sie zahlt ein vereinbartes Tagegeld, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, und hilft dabei, laufende Kosten wie Miete, Kredite oder Lebenshaltung zu decken. In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen Krankentagegeld sinnvoll ist, wie die Leistung funktioniert und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Absicherung für den Fall, dass man krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird und dadurch Einkommen wegfällt. Sie zahlt ein vertraglich festgelegtes Tagegeld, sobald die vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist.
Die Leistung dient dazu, den Verdienstausfall ganz oder teilweise auszugleichen. So lassen sich laufende Ausgaben wie Miete, Kredite oder Lebenshaltungskosten weiterhin begleichen. Die Höhe des Tagegeldes sowie der Beginn der Zahlung werden im Vertrag festgelegt.
Eine Krankentagegeldversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung und richtet sich besonders an Selbstständige, Freiberufler sowie Angestellte mit höherem Einkommen, bei denen das gesetzliche Krankengeld nicht ausreicht.
Krankentagegeldversicherung wird gezahlt, wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind. Ein vorübergehender Zeitraum liegt üblicherweise zwischen sechs Wochen und 18 Monaten. Nach deutschem Recht haben Arbeitnehmer Anspruch auf ihr volles Gehalt für bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. Dies gilt nicht für Personen mit einem ermäßigten Beitragssatz von 14 % (in dem das Krankengeld nicht enthalten ist).
Langfristige Arbeitsunfähigkeit liegt in der Regel bei schweren Verletzungen oder dauerhaften Erkrankungen vor, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Dies gilt als Berufsunfähigkeit und wird nicht durch Krankengeld abgedeckt. In diesen Fällen erhält man entweder eine geringe Leistung von der gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ eine private Erwerbsminderungsrente von privaten Krankenversicherungen in Deutschland.

Krankentagegeld als Teil der Krankenzusatzversicherung
Das Krankentagegeld ist häufig Teil einer Krankenzusatzversicherung. Es bildet einen Leistungsbestandteil neben dem Schutz für stationäre Aufenthalte, ambulante Behandlungen sowie Leistungen rund um Zahnbehandlung und Zahnersatz. Der Umfang des Zusatzschutzes lässt sich nach den persönlichen Anforderungen gestalten. Einzelne Leistungsbereiche können separat abgesichert, miteinander kombiniert oder bewusst ausgeschlossen werden.
Eine Krankentagegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen. Vor allem Selbstständige und Freiberufler profitieren davon, da sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben. Aber auch bei kürzeren Erkrankungen kann das Tagegeld helfen, Einkommenseinbußen abzufedern und laufende Verpflichtungen weiterhin zu decken.
Was versichert die Krankenzusatzversicherung?
Die Mehrheit der Bevölkerung ist über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Teil des sozialen Sicherungssystems. In den vergangenen Jahren wurden jedoch zahlreiche Behandlungen und Arzneimittel aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gestrichen. Aus diesem Grund kann eine private Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Schutz darstellen. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist dabei empfehlenswert, da sich Beiträge und Leistungen teils deutlich unterscheiden.
Der Leistungsumfang einer privaten Krankenzusatzversicherung lässt sich an die persönlichen Anforderungen des Versicherten anpassen. Die Tarife setzen sich aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen zusammen, die je nach Bedarf kombiniert werden können. Grundlage bilden mehrere zentrale Leistungsbereiche, aus denen der jeweilige Versicherungsschutz aufgebaut wird. Dazu zählen unter anderem:
Wer gesetzlich versichert ist, erhält als Kassenpatient in der Regel die standardisierte medizinische Versorgung beim niedergelassenen Arzt. Damit verbunden ist häufig, dass für viele Medikamente, Sehhilfen oder Behandlungen durch Heilpraktiker erhebliche Zuzahlungen aus eigener Tasche fällig werden. Diese Eigenleistungen können die Kosten spürbar erhöhen.
Eine private Krankenzusatzversicherung kann diese finanzielle Lücke schließen. Je nach Tarif werden die anfallenden Ausgaben bis zu 100 Prozent übernommen. In vielen Fällen gehören auch Vorsorgeuntersuchungen zum Leistungsumfang, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur eingeschränkt oder gar nicht getragen werden.
Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung erhalten gesetzlich Versicherte im Klinikaufenthalt einen Leistungsumfang, der sich an dem privater Patienten orientiert.
Dazu gehören unter anderem:
- Behandlung durch den leitenden Arzt
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Kostenübernahme für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
Gerade die Behandlung durch den Chefarzt spielt für viele Versicherte während eines Krankenhausaufenthalts eine zentrale Rolle. Je nach Anbieter besteht auch die Option, das Krankenhaus frei zu wählen. Die Unterbringung erfolgt meist in einem Einbett- oder Zweibettzimmer, wobei in einigen Tarifen ausschließlich ein Einzelzimmer vorgesehen ist.
Ergänzend kann ein Krankenhaustagegeld Bestandteil des Vertrags sein. Dieses dient vor allem dazu, finanzielle Einbußen bei einem längeren Klinikaufenthalt auszugleichen und stellt insbesondere bei Verdienstausfällen eine sinnvolle Ergänzung innerhalb der privaten Zusatzabsicherung dar.
Zahnzusatzversicherung
Im zahnmedizinischen Bereich reicht der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung häufig nicht mehr aus. Erstattet werden in der Regel nur Maßnahmen, die als medizinisch notwendig gelten. Beim Zahnersatz müssen Versicherte selbst bei einfachen Versorgungen einen erheblichen Eigenanteil tragen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Zahnzusatzversicherung zunehmend an Bedeutung, um hohe private Kosten zu vermeiden. Abhängig vom Tarif werden Aufwendungen für Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Vorsorge ganz oder zu großen Teilen übernommen. Auch Leistungen wie Implantate oder Inlays sind häufig eingeschlossen, wobei die Erstattung je nach Vertrag einen hohen Prozentsatz der entstehenden Kosten abdeckt.

Krankentagegeld
Kann ein Versicherter aufgrund einer länger andauernden Erkrankung nicht arbeiten, entstehen ab dem 43. Krankheitstag häufig finanzielle Einbußen. Zwar zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in vielen Fällen Krankengeld, dieses reicht jedoch oft nicht aus, um das bisherige Einkommen vollständig auszugleichen. Aus diesem Grund kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.
Das Krankentagegeld gleicht den Verdienstausfall in der vertraglich festgelegten Höhe aus. Besonders für Selbstständige und Freiberufler stellt diese Absicherung eine wichtige finanzielle Grundlage dar, da sie keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben. Bei der Auswahl einer Krankenzusatzversicherung sollte dieser Aspekt daher sorgfältig berücksichtigt werden.
Auslandszusatzversicherung
Bei den meisten Krankenzusatzversicherungen ist ein Schutz für Auslandsaufenthalte bereits Bestandteil des Tarifs. Umfang und zeitliche Begrenzung unterscheiden sich je nach Anbieter. Für viele Versicherte entfällt dadurch bei Reisen ins Ausland der Abschluss einer separaten Reisekrankenversicherung.
In zahlreichen Ländern werden ausländische Patienten grundsätzlich als Selbstzahler behandelt. Auch innerhalb der Schengen-Staaten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung häufig nur einen Teil der entstehenden Kosten. Der Auslandsschutz einer Zusatzversicherung umfasst in der Regel sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen. Zahnärztliche Leistungen sind meist ebenfalls eingeschlossen. Darüber hinaus werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen. In vielen Tarifen ist zudem die Erstattung der Ausgaben für eine Begleitperson vorgesehen.
Vorsorgeuntersuchungen
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen tragen dazu bei, die eigene Gesundheit langfristig zu erhalten. Allerdings werden die dabei entstehenden Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in allen Fällen übernommen.
Eine private Vorsorgeversicherung schließt diese Lücken und unterstützt bei der medizinischen Prävention. Je nach Tarif gehören dazu unter anderem:
- Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft
- weiterführende Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung
- Leistungen zur Schlaganfallvorsorge
Auch bestimmte Impfungen sind häufig Bestandteil des Leistungsumfangs, darunter:
- Influenza (Grippe)
- Hepatitis A und B
- Gelbfieber
- Maßnahmen zur Malariavorsorge
Welche Untersuchungen und Impfungen im Einzelnen abgedeckt sind, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen des Versicherers.
Brillenzusatzversicherung
Gesetzlich Versicherte erhalten einen Zuschuss zu Sehhilfen nur bei ausgeprägten Sehbeeinträchtigungen. In allen anderen Fällen müssen Ausgaben für Brillen oder Kontaktlinsen vollständig selbst getragen werden. Eine Brillenzusatzversicherung schließt diese Lücke, indem sie die anfallenden Kosten bis zu einer vertraglich festgelegten jährlichen Obergrenze erstattet.
Die Erstattung kann sich unter anderem beziehen auf:
- Kontaktlinsen
- Brillen
- Sonnenbrillen mit Sehstärke
- Augenlaserbehandlungen wie LASIK
Der konkrete Leistungsumfang und die Höhe der Erstattung richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Behandlungen durch Heilpraktiker und alternative Medizin
Auch Behandlungen aus dem Bereich der alternativen Medizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, sind bei vielen Zusatzversicherungen berücksichtigt. So kann die Behandlung durch einen Heilpraktiker direkt in den Vertrag aufgenommen werden oder über einen separaten Tarif abgesichert sein.
Welche Leistungen eingeschlossen sind, hängt vom gewählten Tarif ab. Häufig gehören dazu unter anderem:
- Osteopathie
- Homöopathie
- Akupunktur
- TCM (Traditionelle Chinesische Medizin)
Der genaue Leistungsrahmen sowie mögliche Erstattungsgrenzen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Was kostet eine Krankenzusatzversicherung?
| Tarif | Preis ab / Monat | Ärztliche Leistungen | Unterbringung | Krankentransport |
|---|---|---|---|---|
| Basistarif | ab 10,48 € | mind. 45 % | mind. 30 % | – |
| Komforttarif | ab 12,90 € | mind. 65 % | mind. 50 % | – |
| Premiumtarif | ab 16,29 € | mind. 70 % | mind. 70 % | mind. 50 % |
Gesetzliches Krankengeld vs. Krankentagegeldversicherung
| Kriterium | Gesetzliches Krankengeld | Krankentagegeldversicherung |
|---|---|---|
| Anspruch | Gesetzlich Versicherte | Personen mit privater Krankentagegeldversicherung; besonders relevant für Privatversicherte und Selbstständige |
| Beginn der Leistung | Ab dem 43. Krankheitstag | Bei Angestellten häufig ab dem 43. Tag, kann auch später festgelegt werden; bei Selbstständigen meist früher |
| Höhe | 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens | Ersetzt einen frei wählbaren Teil des Nettoeinkommens, steuerfrei |
| Dauer | Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren | So lange, wie es im Vertrag vereinbart ist |
Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Krankentagegeldversicherung für Selbstständige
Für Selbstständige und Freiberufler spielt eine Krankentagegeldversicherung eine zentrale Rolle, da sie im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber erhalten. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat allerdings Anspruch auf Krankengeld. Dafür ist der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zu zahlen. In diesem Fall beginnt die Zahlung – wie bei Angestellten – ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ein Anspruch kann auch über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse bestehen.
Eine weitere Option ist der Abschluss eines privaten Krankentagegeldtarifs. Der Zeitpunkt der ersten Zahlung hängt vom gewählten Vertrag ab und kann je nach Anbieter deutlich früher liegen. Teilweise setzt die Leistung bereits wenige Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein, was bei längeren Ausfällen zur finanziellen Stabilität beitragen kann. Dabei gilt: Je früher die Zahlung einsetzt, desto höher fallen die Beiträge aus im Vergleich zu Tarifen mit späterem Leistungsbeginn.
Krankentagegeldversicherung für ArbeitnehmerGesetzlich
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit zunächst für bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In dieser Zeit entspricht das Einkommen dem bisherigen Gehalt, sodass meist keine finanziellen Einbußen entstehen.
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung von Krankengeld. Dieses liegt unter dem vorherigen Arbeitsentgelt, wodurch eine spürbare Einkommenslücke entstehen kann. Um diese Differenz auszugleichen, kann ein Krankentagegeldtarif sinnvoll sein. Für gesetzlich Versicherte bietet sich dabei häufig ein Leistungsbeginn ab dem 43. Krankheitstag an, je nach persönlicher Situation kommt jedoch auch ein früherer oder späterer Start der Auszahlung infrage.
Wann brauchst Du keine Krankentagegeld-Versicherung?
Keine Krankentagegeld-Versicherung brauchst Du in diesen beiden Fällen:
- Du bist gesetzlich versichert und das Krankengeld reicht für Dich aus oder
- Dein Arbeitgeber stockt laut Tarifvertrag Dein Krankengeld auf das volle Netto auf.

Kosten der Krankentagegeldversicherung
Die Höhe des Beitrags einer Krankentagegeldversicherung unterscheidet sich je nach Anbieter. Maßgeblich für die Kosten sind vor allem mehrere tarifliche Kriterien:
- die vereinbarte Höhe des Krankentagegeldes
- der Zeitpunkt, ab dem die Auszahlung beginnen soll
- das Eintrittsalter sowie der persönliche Gesundheitszustand
In den meisten Fällen ist der Abschluss nur nach einer Gesundheitsprüfung möglich. Dabei werden Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand sowie zu Erkrankungen der vergangenen Jahre abgefragt. Diese Informationen dienen der Risikobewertung und werden häufig erst dann geprüft, wenn Leistungen beansprucht werden.
Wer bei Vertragsabschluss bestehende Erkrankungen verschweigt oder unvollständige Angaben macht, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. In solchen Fällen kann der Versicherer den Vertrag beenden oder die Zahlung des Krankentagegeldes verweigern.
Krankentagegeld – die passende Höhe festlegen
Die Höhe des Krankentagegeldes wird gemeinsam mit dem Versicherer festgelegt. Je nach Tarif lassen sich bereits Beträge ab fünf oder zehn Euro pro Tag vereinbaren. Welcher Tagessatz sinnvoll ist, richtet sich vor allem nach dem Versicherungsstatus und der persönlichen Einkommenslage. Für einen sinnvollen Tarifvergleich sollte daher zunächst geklärt werden, welcher Betrag im Krankheitsfall benötigt wird.
Vor dem Vertragsabschluss empfiehlt es sich, einen genauen Überblick über die festen privaten Ausgaben zu gewinnen. Bei Selbstständigen spielen auch die laufenden betrieblichen Kosten eine wesentliche Rolle.
Anschließend wird geprüft, welche Leistungen im Krankheitsfall bereits bestehen – etwa durch gesetzliches Krankengeld – und ob zwischen diesen Zahlungen und den notwendigen Ausgaben eine Lücke entsteht. Bei privat Versicherten entfällt dieser Schritt, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht. In diesem Fall orientiert sich das Krankentagegeld am gesamten monatlichen Finanzbedarf. Der ermittelte Monatsbetrag wird anschließend durch 30 geteilt, um den täglichen Satz zu bestimmen.
Krankentagegeld bis zur Höhe des durchschnittlichen Einkommens
Für die Auszahlung gelten klare Grenzen. Das Krankentagegeld darf – gemeinsam mit anderen Leistungen wie dem Krankengeld – das bisherige regelmäßige Einkommen nicht überschreiten. Ein finanzieller Vorteil durch die Arbeitsunfähigkeit ist ausgeschlossen.
Als Grundlage dient das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Änderungen der Einkommensverhältnisse müssen dem Versicherer mitgeteilt werden, da sie Einfluss auf die zulässige Höhe des Krankentagegeldes haben.
Die Zahlung erfolgt für alle Kalendertage, also auch für Wochenenden und Feiertage. Eine zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer besteht nicht. Auf die ausgezahlten Beträge fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an.
| Anbieter | Zielgruppe | Leistungsbeginn (Beispiel) | Tagessatz | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| ERGO (DKV) | Arbeitnehmer (GKV/PKV), Selbstständige | frei vereinbar, teils ab Tag 4 | frei vereinbart | Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit, auch an Sonn- und Feiertagen |
| HUK-COBURG | Arbeitnehmer, Selbstständige | z. B. Tag 8 oder Tag 43 | bis 300 € | Beginn je nach Tarif, Höhe an Nettoeinkommen gebunden |
| HanseMerkur | Arbeitnehmer (GKV) | ab Tag 43 | 5–20 € | feste Tagessätze, Auszahlung für jeden Kalendertag |
| R+V | Arbeitnehmer, Selbstständige | nach Karenzzeit, teils ab 14 Tagen | bis Netto | Leistung ohne zeitliche Begrenzung, Sonderregelung bei Geburt |
Eine Krankentagegeldversicherung bietet finanziellen Rückhalt, wenn eine längere Krankheit dazu führt, dass das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Besonders für Selbstständige, Freiberufler und Personen ohne Anspruch auf eine dauerhafte Lohnfortzahlung stellt sie eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Absicherung dar. Entscheidend sind dabei die Höhe des vereinbarten Tagegeldes, der Beginn der Auszahlung sowie die individuellen Vertragsbedingungen. Ein sorgfältiger Vergleich der Tarife hilft dabei, eine Lösung zu finden, die zur persönlichen Lebens- und Einkommenssituation passt.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit?
Im Vergleich der Krankentagegeldversicherungen finden sich Tarife, die ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können. Einige Anbieter sehen darüber hinaus verkürzte Wartezeiten vor. Nach einem Unfall leisten bestimmte Tarife sogar sofort und verzichten auf die sonst übliche Wartefrist von drei Monaten. Für besondere Leistungen gelten jedoch häufig abweichende Fristen. So sind für Psychotherapie oder Entbindungen meist längere Wartezeiten vorgesehen, oft etwa acht Monate. Wer das Krankentagegeld im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft beziehen möchte, sollte den Vertrag daher frühzeitig abschließen.
Ist ein Abschluss während einer bestehenden Erkrankung möglich?
Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist auch dann möglich, wenn bereits eine Erkrankung vorliegt. Leistungen für den aktuellen Krankheitsfall sind jedoch ausgeschlossen, da es sich um eine Vorsorgeabsicherung handelt. Während der regulären Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn besteht in der Regel kein Anspruch auf Zahlungen.
Ab wann wird das Krankentagegeld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt rückwirkend, nicht im Voraus. Voraussetzung ist, dass dem Versicherer ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit sowie eine entsprechende Erklärung vorliegen. In der Regel sind Arzttermine in Abständen von mindestens 14 Tagen erforderlich, bei denen die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird. Die Zahlung erfolgt bis zum letzten notwendigen Arzttermin und setzt nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit ein.
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?
Das Krankentagegeld muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und bleibt steuerfrei. Gleiches gilt zwar auch für das von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Krankengeld, dieses unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der zu versteuernde Anteil des übrigen Einkommens erhöhen.