Die Berufshaftpflichtversicherung schützt, wenn im beruflichen Alltag Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen und daraus Ansprüche gegen Dich oder Dein Unternehmen abgeleitet werden. Je nach Berufsfeld können schon kleine Fehler hohe Kosten verursachen. Deshalb ist es sinnvoll, den Leistungsumfang, die Deckungssumme und mögliche Ausschlüsse vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.
Wozu brauchst Du eine Berufshaftpflichtversicherung?
Verursachst Du bei Deiner beruflichen Tätigkeit Schäden bei Dritten, bist Du grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet. Bei einer Anstellung erfolgt die Absicherung gegen Haftungsansprüche in der Regel über den Arbeitgeber. Selbständig Tätige verfügen über diesen Schutz nicht automatisch. In bestimmten Berufsgruppen ist das Haftungsrisiko gegenüber anderen besonders hoch. Deshalb besteht dort die Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen, die mögliche Schadensersatzforderungen abdeckt.
Die Berufshaftpflicht ist für Tätigkeiten vorgesehen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, Personen oder fremdes Eigentum zu schädigen. Für einige Berufe ist diese Pflicht bundesweit einheitlich geregelt, in anderen Fällen gelten landesrechtliche Vorgaben oder berufsständische Regelungen. Diese werden häufig durch Kammern oder Standesorganisationen festgelegt. Gemeinsam ist allen Regelungen, dass die selbständige Berufsausübung ohne bestehenden Versicherungsschutz nicht zulässig ist.
Neben der Berufshaftpflichtversicherung existiert die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie deckt ausschließlich finanzielle Schäden ab, nicht jedoch Personen- oder Sachschäden. In Berufen, bei denen typischerweise nur Vermögensschäden entstehen können, ist die Berufsausübung ausdrücklich an den Abschluss einer solchen Absicherung gebunden. Dazu zählen unter anderem Steuerberater oder Notare. Bei der Suche nach Berufen mit Versicherungspflicht werden diese Tätigkeiten häufig ebenfalls genannt. In diesem Zusammenhang werden daher alle Berufe betrachtet, für die eine Haftpflichtpflicht besteht, auch wenn sich diese im Einzelfall allein auf Vermögensschäden bezieht.

Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?
Ärzte, Mediziner, Pflegefachkräfte
Ärztliche und medizinische Tätigkeiten sind mit einem besonders hohen Haftungsrisiko verbunden. Während Fehler in anderen Berufen häufig nur finanzielle Folgen haben, können Behandlungsfehler schwerwiegende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Verstößt ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflichten, kann daraus ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Daher ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung dringend anzuraten. Nach den Regelungen der Landesärztekammern besteht für Ärztinnen und Ärzte sogar eine Versicherungspflicht.
Für die Approbation oder eine vertragliche Zulassung ist der Nachweis einer Berufshaftpflicht zunächst nicht zwingend erforderlich. Wird jedoch ohne entsprechenden Versicherungsschutz praktiziert, kann die zuständige Approbationsbehörde im Schadensfall berufsrechtliche Maßnahmen oder Sanktionen anordnen. Im Zusammenhang mit ärztlicher Haftung wird häufig auch die Vermögensschadenhaftpflicht erwähnt.
Schadensbeispiel
Ein Gynäkologe wird zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, weil eine Sterilisation nicht erfolgreich war.
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach Art und Umfang der ärztlichen Tätigkeit. Fachärzte mit operativen Eingriffen oder Geburtshilfe müssen in der Regel mit deutlich höheren Jahresbeiträgen rechnen als nicht operativ tätige Allgemeinmediziner.
Steuerberater und Rechtsanwälte
Beratende Berufe sollten stets über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert sein. Für bestimmte Berufsgruppen, darunter Steuerberater und Rechtsanwälte, ist eine solche Absicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Vermögensschäden, also auf finanzielle Nachteile, die Mandanten etwa durch fehlerhafte Beratung oder versäumte Fristen erleiden.
Schadensbeispiel
Ein Schaden kann entstehen, wenn ein Steuerberater eine Frist zur Abgabe von Unterlagen versäumt und dem Mandanten dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Der Mandant kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Bearbeitung des Falls und trägt die daraus resultierenden Kosten.
Architekten, Ingenieure, Gutachter
Auch Architekten, Ingenieure und Gutachter sind in ihrer beruflichen Tätigkeit einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Bereits geringfügige Fehler können bei Bauvorhaben erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden im Rahmen der Planung, der Bauüberwachung oder einer Begutachtung entsteht. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die am Bauwerk oder am Grundstück entstehen, und greift auch noch lange nach Abschluss des Projekts.
Der Versicherungsschutz sollte zudem Regelungen für Schlichtungs- und Schiedsverfahren enthalten. Ebenso ist eine Absicherung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sowie von Schäden im Ausland sinnvoll, sofern entsprechende Tätigkeiten ausgeübt werden.
Beitragshöhe
Für Architekten stellt die Berufshaftpflicht einen relevanten Kostenpunkt dar. Gleichzeitig ist sie der zentrale Schutz gegen die in den vergangenen Jahren zunehmend häufigen Haftungsansprüche im Bauwesen.
Welche Leistungen muss die Berufshaftpflichtversicherung bieten?
In den gesetzlichen Regelungen zur Pflicht einer Berufshaftpflichtversicherung ist festgelegt, welcher Umfang an Schutz sowie welche Mindestversicherungssummen erforderlich sind. Rechtsanwälte müssen zum Beispiel eine Deckungssumme von 250.000 Euro je Schadensfall vorsehen. Bei Ärzten sind pro Versicherungsfall 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden vorgeschrieben.
Welche Versicherungssummen im Einzelfall angemessen sind, richtet sich vor allem nach der jeweiligen beruflichen Tätigkeit und dem damit verbundenen Haftungsrisiko. Bei ärztlichen Berufen steht eine hohe Absicherung von Personenschäden im Vordergrund. Bei Architekten und Ingenieuren können sehr hohe Sachschäden entstehen. In Berufen wie Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung liegt das Hauptrisiko hingegen bei finanziellen Nachteilen für Auftraggeber, weshalb hier eine entsprechend hohe Absicherung von Vermögensschäden erforderlich ist.
Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Personen-, Sach- und sogenannte Vermögensfolgeschäden ab. Letztere werden auch als unechte Vermögensschäden bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist ein Verdienstausfall, wenn eine Person infolge eines Behandlungsfehlers vorübergehend nicht arbeiten kann.
Davon abzugrenzen sind echte Vermögensschäden. Diese liegen vor, wenn durch die berufliche Tätigkeit unmittelbar ein finanzieller Verlust entsteht, etwa bei Fehlern von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Versicherungsmaklern. Solche Schäden sind nicht automatisch Bestandteil jeder Berufshaftpflichtversicherung. Für diese Risiken existieren eigenständige Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die für die genannten Berufsgruppen in vielen Fällen ausreichend sind.
Einige Tarife der Berufshaftpflicht schließen sowohl echte als auch unechte Vermögensschäden ein. Vor Vertragsabschluss sollte daher sorgfältig geprüft werden, welcher Versicherungsumfang zur eigenen Tätigkeit passt.
Die Versicherung übernimmt nicht nur die Zahlung berechtigter Schadensersatzansprüche. Sie prüft auch geltend gemachte Forderungen und weist unberechtigte Ansprüche zurück. Diese Funktion wird als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Eine allgemeingültige Aussage zu den Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung ist kaum möglich. Die Beitragshöhe hängt von mehreren Kriterien ab, die je nach Tätigkeit unterschiedlich gewichtet werden. Günstige Tarife sind bereits ab etwa 5,49 Euro pro Monat erhältlich, können je nach Risiko jedoch deutlich darüber liegen.
Zu den maßgeblichen Einflussfaktoren zählen:
- die vereinbarte Deckungssumme
- eine mögliche Selbstbeteiligung
- die Aufteilung der Versicherungssumme auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- das individuelle Schadensrisiko, etwa anhand der Anzahl der Mitarbeitenden sowie der Lohn- und Gehaltssumme
- Art und Umfang der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit
- mögliche Nachlässe, etwa für Existenzgründer
Die erforderliche Deckungssumme orientiert sich am jeweiligen Beruf und den typischen Haftungsrisiken. Vor Vertragsabschluss sollte sorgfältig geprüft werden, welche Absicherung notwendig ist, um eine Unterdeckung zu vermeiden. Für bestimmte Berufsgruppen sind in Gesetzen oder Berufsordnungen sogar feste Mindestversicherungssummen vorgeschrieben.
Wo gibt es die passende Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung lässt sich entweder über einen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter abschließen oder direkt über digitale Abschlusswege. Bei Recherchen finden sich Angebote sowohl von großen, bekannten Versicherungsunternehmen wie Allianz, Gothaer oder den Sparkassen-Versicherungen als auch von spezialisierten Anbietern. Ein direkter Vergleich der Leistungen und Beiträge ist oft schwierig, da viele Versicherer individuelle Angebote erst nach konkreten Angaben per E-Mail bereitstellen. Hintergrund ist, dass der erforderliche Versicherungsschutz stark von der jeweiligen beruflichen Tätigkeit abhängt.
Für zahlreiche Berufsgruppen bestehen bei Berufsverbänden sogenannte Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen. Diese Konditionen können preislich günstiger sein als Einzelverträge. Voraussetzung ist in der Regel eine Mitgliedschaft im entsprechenden Verband, die mit eigenen Mitgliedsbeiträgen verbunden ist. Ein solcher Weg bietet sich vor allem dann an, wenn die Verbandsmitgliedschaft auch aus anderen Gründen sinnvoll ist. Unabhängig davon empfiehlt sich ein Vergleich mehrerer Angebote, um einen passenden Versicherungsschutz zu finden.
Was ist in der Berufshaftpflicht nicht versichert?
Nicht vom Schutz der Berufshaftpflichtversicherung erfasst sind Eigen- und Fremdschäden sowie Schäden innerhalb des eigenen Betriebs. Verletzt Du Dich etwa als Handwerker selbst oder kommt es zu einem Einbruch in der eigenen Arztpraxis, greift diese Versicherung nicht. Schäden, die Mitarbeitende an betriebseigenen Gegenständen verursachen, fallen ebenfalls nicht darunter. Ebenso ausgeschlossen sind Haftpflichtfälle aus dem privaten Bereich. Errichtet zum Beispiel ein befreundeter Handwerker in seiner Freizeit eine Gartenlaube und diese stürzt ein, besteht dafür kein Versicherungsschutz über die Berufshaftpflicht.
Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht, spricht man von sogenannten Erfüllungsschäden. Auch diese sind kein Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung.
Ob Schäden an der Umwelt abgesichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Wenn solche Risiken im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten können, sollte dieser Punkt gezielt geprüft werden. Das gilt grundsätzlich für alle Leistungsbausteine, da ihre Relevanz je nach Beruf unterschiedlich ausfällt.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Berufe ein wichtiger Baustein, um finanzielle Risiken aus Schadensersatzforderungen zu begrenzen. Wer Deckungssummen, Selbstbeteiligung, mitversicherte Tätigkeiten und Ausschlüsse sorgfältig vergleicht, findet einen Vertrag, der zur eigenen beruflichen Praxis passt.