Fahrerschutzversicherung – Absicherung für Fahrer bei selbst verursachten Unfällen

Im Straßenverkehr sind Fahrer täglich unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Auch bei größter Vorsicht lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an anderen Personen abdeckt, bleibt der Fahrer des eigenen Fahrzeugs oft ohne ausreichenden Schutz, wenn er einen Unfall selbst verursacht. Genau hier setzt die Fahrerschutzversicherung an.

Dieser Ratgeber erklärt ausführlich, was eine Fahrerschutzversicherung ist, welche Leistungen sie bietet, wie sie sich von anderen Versicherungen unterscheidet und für wen sie sinnvoll sein kann.

Was ist eine Fahrerschutzversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung ist eine freiwillige Zusatzleistung zur Kfz-Versicherung. Sie richtet sich speziell an den Fahrer des versicherten Fahrzeugs und greift bei Unfällen, die selbst verursacht wurden. In solchen Situationen besteht oft eine Absicherungslücke, da der Fahrer rechtlich nicht als geschädigte dritte Person gilt.

Im Mittelpunkt der fahrerschutzversicherung stehen finanzielle Leistungen bei Personenschäden des Fahrers. Dazu zählen unter anderem Kosten im Zusammenhang mit Verletzungen, der Ausgleich von Einkommenseinbußen sowie Zahlungen bei dauerhaften körperlichen Einschränkungen. Je nach Tarif können auch Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen oder notwendige Umbauten im Alltag berücksichtigt sein.

Besonders relevant ist diese Absicherung bei schweren Unfällen, bei denen der Fahrer längere Zeit arbeitsunfähig ist oder bleibende gesundheitliche Folgen erleidet. Ohne eine Fahrerschutzversicherung müssen viele dieser finanziellen Belastungen aus eigenen Mitteln getragen werden.

Warum ist der Fahrer oft nicht ausreichend abgesichert?

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die anderen Personen zugefügt werden. Der Fahrer selbst zählt jedoch als Verursacher des Unfalls und fällt daher nicht unter diesen Schutz. Eigene Verletzungen des Fahrers sind über die Haftpflicht nicht abgesichert.

Auch andere Versicherungen decken diese Situation häufig nur teilweise ab. Die Krankenversicherung übernimmt medizinische Behandlungen, leistet jedoch keinen Ersatz für Einkommensverluste oder langfristige Einschränkungen. Eine private Unfallversicherung zahlt meist nur dann, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung festgestellt wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift in der Regel erst bei langfristigen oder vollständigen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit.

Genau an dieser Stelle setzt die fahrerschutzversicherung an. Sie schließt die bestehende Versorgungslücke und sorgt dafür, dass der Fahrer auch nach einem selbst verschuldeten Unfall finanziell abgesichert ist. Damit ergänzt sie bestehende Versicherungen sinnvoll und bietet gezielten Schutz für den Fahrer des Fahrzeugs.

In welchen Fällen greift die Fahrerschutzversicherung?

Unfallsituation Absicherung durch Fahrerschutz
Eigenverschuldeter Unfall mit Beteiligung eines anderen Fahrzeugs
Eigenverschuldeter Unfall ohne weiteren Beteiligten (z. B. Zusammenstoß mit Wild)
Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Absichtlich verursachter Unfall
Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis
Fahrzeug wurde von einer nicht berechtigten Person geführt
Teilnahme an illegalen Straßenrennen
Verletzung während der Fahrt ohne angelegten Sicherheitsgurt
Schaden beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs
Verletzung beim Ein- oder Aussteigen

Besonderheiten der Fahrerschutzversicherung

Bei einer Fahrerschutzversicherung kann es je nach Unfallhergang vorkommen, dass der Versicherer die Leistung nicht vollständig verweigert, sondern nur in reduzierter Form erbringt. Ob und in welchem Umfang eine Kürzung erfolgt, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt und hängt vom konkreten Schadenfall ab.

In einzelnen Ausnahmefällen können auch Personenschäden berücksichtigt werden, die beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen entstehen. Diese Leistungen sind jedoch nicht Bestandteil jedes Vertrags. Deshalb empfiehlt sich ein genauer Blick in die vereinbarten Bedingungen, um den tatsächlichen Leistungsumfang zu kennen.

Ein zusätzlicher Schutz für Mitfahrer ist nicht erforderlich, da diese grundsätzlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Sie können ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers oder des Unfallverursachers geltend machen.

Welche Leistungen bietet eine Fahrerschutzversicherung?

Ein Leistungsanspruch aus der fahrerschutzversicherung besteht, wenn der Fahrer bei einem selbst verursachten Unfall oder bei einem Unfall ohne weiteren Beteiligten Verletzungen erleidet. Abhängig von Art und Schwere der Verletzungen können unterschiedliche Leistungen greifen.

Typische Leistungsarten sind unter anderem:

  • Zahlung von Schmerzensgeld
  • Ausgleich für zeitlich begrenzten oder dauerhaften Verdienstausfall
  • Übernahme der Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe
  • Erstattung von Folgekosten, etwa für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung
  • Im Todesfall Einmalzahlungen oder Rentenleistungen für Hinterbliebene

Welche Leistungen im Einzelfall erbracht werden, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Welche Kosten werden durch die Fahrerschutzversicherung übernommen?

In der Regel sind die Leistungen der fahrerschutzversicherung auf eine vertraglich vereinbarte Höchstsumme begrenzt. Diese Obergrenze ist bei vielen Anbietern jedoch vergleichsweise hoch. Je nach Tarif kann die Versicherungssumme pro Schadenfall zwischen einer Million und 15 Millionen Euro liegen.

Verursacht ein Fahrer einen Unfall, bei dem sowohl er selbst als auch Mitfahrer verletzt werden, übernimmt die Fahrerschutzversicherung die Kosten für den Fahrer, etwa Schmerzensgeld, Einkommensausfälle oder Ausgaben für eine Haushaltshilfe. Die Ansprüche der verletzten Mitfahrer werden hingegen über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert.

Leistet die Fahrerschutzversicherung bei Schäden durch andere Beteiligte?

Kommt es zu einem Unfall, bei dem eine andere Person verletzt wird, trägt der Verursacher die Verantwortung für den entstandenen Personenschaden. Im privaten Umfeld greift dafür die Privathaftpflicht, im Straßenverkehr die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wer selbst bei einem Zusammenstoß mit einem weiteren Fahrzeug verletzt wird und den Unfall nicht verursacht hat, kann seine Ansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten, Schmerzensgeld sowie der Ersatz eines Verdienstausfalls. In dieser Konstellation kommt die Fahrerschutzversicherung nicht zum Tragen, da die gegnerische Haftpflicht die Regulierung übernimmt.

Berücksichtigung bei geteilter Verantwortung

In der Praxis kommt es häufig vor, dass beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld tragen. In solchen Fällen reduziert die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ihre Zahlungen entsprechend der festgestellten Quote. Diese Kürzung betrifft nicht nur Sachschäden, sondern auch Leistungen bei Personenschäden, etwa Schmerzensgeld, Einkommensausfälle oder Rückforderungen von Krankenkassen.

Genau hier setzt die fahrerschutzversicherung an: Sie gleicht die finanzielle Differenz aus, die durch die anteilige Kürzung entsteht. Der Versicherungsnehmer wird dadurch so gestellt, als wäre der Personenschaden vollständig ersetzt worden.

Was kostet eine Fahrerschutzversicherung?

Die fahrerschutzversicherung wird als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen. Je nach Versicherer und vereinbartem Leistungsumfang erhöht sich der Jahresbeitrag meist um etwa 20 bis 50 Euro.

Bei der fahrerschutzversicherung ist der Zusatzbeitrag nicht an Ihre Schadenfreiheitsklasse gekoppelt. Wenn sich Ihr Schadenfreiheitsrabatt verbessert und der Beitrag für die Kfz-Versicherung sinkt, bleibt der Preis für den Fahrerschutzbaustein in der Regel unverändert. Umgekehrt steigt dieser Zusatzbeitrag nach einer Leistungsinanspruchnahme normalerweise ebenfalls nicht an.

Welche Alternativen gibt es zur Fahrerschutzversicherung?

Die fahrerschutzversicherung greift bei Personenschäden des Fahrers nach einem selbst verursachten Verkehrsunfall. Viele schwere Unfälle passieren jedoch nicht im Straßenverkehr, sondern im privaten Umfeld, etwa zu Hause oder bei Freizeitaktivitäten. Aus diesem Grund deckt eine Fahrerschutzversicherung nur einen bestimmten Teil möglicher Risiken ab. Für einen weitergehenden Schutz kommen andere Versicherungsarten infrage.

Die private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung bietet Leistungen, die in einigen Punkten mit der fahrerschutzversicherung vergleichbar sind, gilt jedoch nicht nur für Autounfälle. Sie greift bei Unfällen im gesamten privaten Bereich, unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet hat.

Kommt es infolge eines Unfalls zu einer dauerhaften Beeinträchtigung, können je nach Tarif einmalige Kapitalzahlungen oder laufende Renten vorgesehen sein. In vielen Tarifen lässt sich auch Schmerzensgeld als zusätzliche Leistung vereinbaren. Die Beiträge liegen je nach Versicherungssumme, Alter und Leistungsumfang häufig bei rund 100 Euro pro Jahr.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine noch weitergehende Absicherung bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einschränkung durch einen Unfall oder durch eine Krankheit entstanden ist.

Die Kosten für diese Versicherung unterscheiden sich stark. Maßgebliche Faktoren sind unter anderem das Eintrittsalter, die berufliche Tätigkeit, die vereinbarte Rentenhöhe sowie der Leistungsumfang. Je nach Ausgestaltung können sich die Beiträge auf mehrere hundert Euro pro Jahr belaufen.

Leistungsvergleich: Fahrerschutz, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit

Leistungsmerkmal Fahrerschutzversicherung Private Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung
Geltungsbereich Personenschäden des Fahrers bei Autounfällen Unfälle im privaten Alltag Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
Schmerzensgeld ✔ (abhängig vom Tarif)
Ersatz bei Einkommensverlust ✔ (zeitlich begrenzt oder dauerhaft) ✔ (tarifabhängig) ✔ (laufende Rentenzahlung)
Leistung bei dauerhafter Beeinträchtigung ✔ (in Form einer BU-Rente)
Leistung im Todesfall ✔ (tarifabhängig) ✖ (meist nicht vorgesehen)
Kostenübernahme für Haushaltshilfe ✖ (nur selten enthalten)
Kosten für Wohnraumanpassungen ✔ (abhängig vom Vertrag)
Typische Jahresbeiträge Etwa 20–50 € Ab rund 100 € Mehrere hundert Euro
Art der Leistungssumme Hohe Einmalbeträge (bis in den Millionenbereich) Je nach Vereinbarung Monatliche Rente in vereinbarter Höhe

Häufige Fragen zur Fahrerschutzversicherung

Für wen ist eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll?

Eine fahrerschutzversicherung eignet sich besonders für Fahrer, die keine private Unfallversicherung oder keinen vergleichbaren Schutz abgeschlossen haben. Auch für Fahranfänger kann dieser Zusatz sinnvoll sein, da sie statistisch häufiger in Unfälle verwickelt sind und bei selbst verursachten Unfällen sonst keine Absicherung für eigene Verletzungen hätten.

In welchen Situationen leistet die Fahrerschutzversicherung nicht?

Kein Anspruch besteht in Fällen, in denen der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, während illegaler Rennen oder wenn der Fahrer keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Auch Ereignisse beim Ein- oder Aussteigen sowie beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs fallen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz.

Reicht eine Insassenversicherung als Alternative aus?

Eine Insassenversicherung schützt alle Mitfahrenden, nicht jedoch den Fahrer selbst. Da Mitfahrer bei einem Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, wird eine Insassenversicherung häufig als verzichtbar angesehen. In bestimmten Auslandsfällen kann sie jedoch hilfreich sein, etwa wenn die Leistungen der ausländischen Haftpflicht sehr niedrig ausfallen oder der Unfallverursacher nicht zahlungsfähig ist.

In welchen Ländern gilt die Fahrerschutzversicherung?

Der Schutz einer fahrerschutzversicherung erstreckt sich in der Regel auf viele europäische Staaten sowie auf einige Länder außerhalb der Europäischen Union. Einzelne Länder können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Maßgeblich ist der im Vertrag definierte räumliche Geltungsbereich.

Deckt die Fahrerschutzversicherung auch Unfälle mit wechselnden Fahrern ab?

Ja, der Versicherungsschutz bezieht sich auf den jeweiligen Fahrer des versicherten Fahrzeugs, unabhängig davon, wer zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer sitzt – vorausgesetzt, die Person ist fahrberechtigt und erfüllt die vertraglichen Voraussetzungen.

Fazit: Fahrerschutzversicherung als sinnvolle Ergänzung

Die Fahrerschutzversicherung schließt eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz von Autofahrern. Sie bietet finanzielle Unterstützung bei Personenschäden des Fahrers, wenn dieser einen Unfall selbst verursacht.

Wer regelmäßig fährt, auf sein Einkommen angewiesen ist oder Wert auf zusätzlichen Schutz legt, kann mit einer Fahrerschutzversicherung das persönliche Risiko sinnvoll begrenzen.

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Linda James
Linda James
Ich bin Linda James, Expertin für Versicherungen in Deutschland. Ich biete fundiertes Wissen und Beratung zu Kfz-, Haus- und Krankenversicherungen und unterstütze Privatpersonen sowie Familien bei der passenden Absicherung für...