Für Beamtinnen und Beamte gelten in der Krankenversicherung besondere Regeln: Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an vielen Gesundheitskosten, der Rest wird privat abgesichert. Genau hier setzt die private Krankenversicherung für Beamte an. Je nach Beihilfesatz, Familienstand und Bundesland kann sich dadurch eine sehr passgenaue Absicherung ergeben – gleichzeitig unterscheiden sich Tarife und Bedingungen spürbar. Wer sich entscheidet, sollte daher genau prüfen, wie Beihilfe und privater Schutz zusammenwirken und welche Leistungen im Alltag wirklich zählen.
PKV für Beamte lohnt sich durch Beihilfe
Beamte haben die Wahl, sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für viele fällt die Entscheidung zugunsten der privaten Krankenversicherung aus, da sie in Verbindung mit der Beihilfe häufig mit geringeren Eigenkosten verbunden ist.
Unter Beihilfe versteht man den Kostenanteil, den der Dienstherr übernimmt. Der Staat beteiligt sich dabei direkt an den Krankheitskosten des Beamten. Der verbleibende Teil wird über eine private Krankenversicherung abgesichert. Aus diesem Grund wird die private Krankenversicherung für Beamte oft auch als Beihilfe- oder Restkostenversicherung bezeichnet.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Zusammenspiel: Beträgt eine Arztrechnung 400 Euro, übernimmt die Beihilfe etwa 200 Euro. Den restlichen Betrag in Höhe von 200 Euro trägt die private Krankenversicherung des Beamten.
Die Abrechnung erfolgt, indem die Arztrechnung bei zwei Stellen eingereicht wird: bei der zuständigen Beihilfestelle und bei der privaten Krankenversicherung. Da Rechnungen heute meist digital übermittelt werden können, hält sich der organisatorische Aufwand in Grenzen und ist oft geringer, als zunächst angenommen.
Die Höhe der Beihilfe hängt vom jeweiligen Bundesland sowie von der familiären Situation ab. Beamte erhalten häufig einen Beihilfesatz von 50 Prozent. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich dieser Anteil meist auf 70 Prozent. Für Ehepartner und Pensionierte gilt ebenfalls oft ein Satz von 70 Prozent, während Kinder je nach Regelung mit 70 bis 80 Prozent berücksichtigt werden.
Ändern sich die persönlichen Lebensumstände und damit auch der Beihilfesatz, sollten Beamte ihre private Krankenversicherung zeitnah informieren. Erhöht sich die Beihilfe beispielsweise durch die Geburt eines zweiten Kindes auf 70 Prozent, müssen künftig nur noch 30 Prozent der verbleibenden Kosten privat abgesichert werden.
Eine entsprechende Anpassung des PKV-Tarifs ist in der Restkostenversicherung innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Das ist vor allem dann relevant, wenn sich der Beihilfesatz verringert und der Versicherungsumfang erhöht werden muss. Wird diese Frist versäumt, kann der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag verlangen oder eine erneute Prüfung voraussetzen.

Vorteile der Private krankenversicherung für beamte
Die private Krankenversicherung bietet Beamten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung mehrere Vorteile.
Höherer Leistungsumfang
Privat Versicherte erhalten Zugang zu einer breiten Auswahl moderner Behandlungsmethoden. In vielen Arztpraxen werden sie bevorzugt berücksichtigt, was häufig kürzere Wartezeiten bei der Terminvergabe zur Folge hat.
Niedrigere Beiträge
Beamte müssen über die private Krankenversicherung nur den Teil der Krankheitskosten absichern, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist. Dadurch fallen die monatlichen Beiträge deutlich geringer aus als bei privat Versicherten ohne Beihilfeanspruch. Der finanzielle Unterschied zeigt sich besonders im direkten Vergleich.
Im Folgenden sind die durchschnittlichen Beiträge von privat Versicherten mit und ohne Beihilfeanspruch für das Jahr 2024 aufgeführt (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung).
- Ohne Beihilfe: 559 Euro im Monat
- Mit Beihilfe: 239 Euro im Monat
| Leistungsmerkmal | GKV mit Beihilfe | GKV ohne Beihilfe | PKV |
|---|---|---|---|
| Arztwahl | Hausarzt | Hausarzt | Freie Arztwahl |
| Stationäre Behandlung | Mehrbettzimmer | Mehrbettzimmer | Einbettzimmer |
| Ambulante Behandlung | Stationsarzt | Stationsarzt | Chefarzt |
| Wartezeit Termine | Lang | Lang | Kurz |
| Rückerstattung | 0 € | 0 € | 500 € |
| Kosten für Krankenkasse (Beihilfe) | 576 € / Monat (50 %) | 576 € / Monat (0 %) | 490 € / Monat (50 %) |
| Ihre Gesamtkosten | ab 288 € / Monat | ab 576 € / Monat | ab 245 € / Monat |
Absicherung der Familie
Ehegatten von Beamten können ebenfalls Beihilfe erhalten, sofern sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind und ihr Einkommen unterhalb einer festgelegten Grenze liegt. Diese Einkommensgrenze ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Beim Bund beträgt sie im Jahr 2026 beispielsweise 22.648 Euro. Für Ehepartner liegt der Beihilfesatz meist bei 70 Prozent.
Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe, solange Kindergeld gezahlt wird. Dieser Anspruch besteht in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In den meisten Bundesländern beträgt der Beihilfesatz für Kinder 80 Prozent.
Durch diese Regelungen ist auch für Ehepartner und Kinder eine private Absicherung zu vergleichsweise günstigen Konditionen möglich. Zu beachten ist jedoch, dass es in der privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Familienabsicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag.
Geringe Kosten im Ruhestand
Im Ruhestand steigt für Beamte in der Regel der Beihilfesatz, häufig auf bis zu 70 Prozent. Dadurch reduziert sich der Anteil der Krankheitskosten, der über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden muss. Entsprechend fallen die Beiträge im Alter meist niedriger aus.
Nach Angaben des Verbands der private Krankenversicherungen lag der durchschnittliche Beitrag für beihilfeberechtigte Beamte im Jahr 2025 in keiner Altersgruppe über 300 Euro monatlich.
In den meisten Bundesländern sowie beim Bund beträgt der Beihilfesatz für Pensionäre 70 Prozent. Einzelne Länder weichen von dieser Regelung ab und sehen abweichende Sätze vor.
| Bundesland | Höhe der Beihilfe |
|---|---|
| Bremen | 60 – 80 % |
| Hessen | Bisheriger Satz plus 10 % |
| Rheinland-Pfalz | 70 %, bei geringem Einkommen 80 % |
| Sachsen | 70 – 90 % |
Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte?
Die Beiträge für eine private Krankenversicherung von Beamten hängen vor allem von drei Faktoren ab:
- Alter: Ein früher Eintritt wirkt sich meist positiv auf die Beitragshöhe aus. Jüngere Versicherte zahlen in der Regel geringere Beiträge als ältere.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können den Beitrag erhöhen. Beamte profitieren hier jedoch von einer Sonderregelung: Über die sogenannte Öffnungsaktion nehmen private Versicherer auch Personen mit bestehenden Erkrankungen auf. Dabei sind keine Leistungsausschlüsse zulässig, und der mögliche Risikozuschlag ist auf maximal 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt. Diese Regelung greift nur, wenn erstmals eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird, und gilt ausschließlich innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung.
- Gewählter Leistungsumfang: Basistarife decken den Teil der Behandlungskosten ab, den der Dienstherr nicht übernimmt, allerdings nur bei Leistungen, die grundsätzlich beihilfefähig sind. Tarife mit erweitertem Leistungsniveau bieten darüber hinausgehende Absicherungen, etwa eine Unterbringung im Einzelzimmer im Krankenhaus, auch wenn hierfür keine Beihilfe gezahlt wird. Dieser zusätzliche Schutz spiegelt sich in höheren Beiträgen wider.
Die private Krankenversicherung für Beamte ist meist vergleichsweise kostengünstig, da der Staat einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfe übernimmt. Mindestens 50 Prozent der anfallenden Ausgaben werden dabei vom Dienstherrn erstattet. Den verbleibenden Anteil sichern Beamte über eine sogenannte Restkostenversicherung in der privaten Krankenversicherung ab.
| Tarifumfang | Kosten monatlich | Leistungen |
|---|---|---|
| Basis | 229,83 €* | Mehrbettzimmer im Krankenhaus, Selbstbeteiligung 10 Euro, inkl. Beihilfe-Ergänzung |
| Komfort | 257,08 €** | Zweibettzimmer im Krankenhaus, ohne Selbstbeteiligung, freie Arztwahl inkl. Beihilfe-Ergänzung und Krankenhaustagegeld |
| Premium | 337,03 €*** | Einbettzimmer, GOÄ auch über Höchstsätze hinaus, inklusive Beihilfe-Ergänzung |
* Continentale, COMFORT-B/50S, EB-BU/50, PVB
** ottonova, B22AZ30, B22AZK20, B21BCK20, B21SK20, B21S30, B21EC100, PVB
*** Barmenia, GK30, GK20P, G1B, G2B20P, G2B30, GEP, PVBBeispiel-Tarif für einen Beamten, 25 Jahre alt, 50 Prozent Beihilfe, es gilt die Beihilfeverordnung des Bundes. Die Tarife enthalten kein Krankentagegeld. Die Pflegepflichtversicherung ist im Beitrag enthalten.
Die besten private Krankenversicherungen für Beamte
Als Grundlage dient der Musterfall eines 30-jährigen Beamten, der einen Tarif mit stationärer Versorgung im Einbettzimmer wählt und keinen Selbstbehalt tragen möchte. Der Beamte erhält Beihilfe vom Bund.
Das Ranking zeigt deutlich, dass vergleichbare oder sogar geringere Leistungsumfänge bei anderen Anbietern deutlich höhere Monatsbeiträge verursachen können. Für den betrachteten Musterbeamten liegen die Kosten je nach Versicherer um bis zu rund 81 Euro pro Monat über dem Beitrag des Vergleichssiegers.
| Gesellschaft Tarif | Monatsbeitrag (0 € Selbstbehalt) | Punkte Gesamtnote |
| Deutscher Ring Krankenversicherung (Eine Marke der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.) BK, BKX 20, PIT, BS, BSX 20, BE, BE+, PVB |
321,25 € | 96 Sehr gut |
| Barmenia Krankenversicherung AG Genau-Für-Sie Krankenversicherung, GK20P, GEP, G2B, G1B, G2B20P, PVB |
336,43 € | 91 Sehr gut |
| ARAG Krankenversicherungs-AG BeihilfeBest, BHK, BHB20T, PVB, BHK20T, BH1, BHEB |
303,02 € | 88 Sehr gut |
| DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung (Zweigniederlassung der AXA) BS 50T-U, B3 50T-U, BZ 15-70-U, BN B-U, BW2 50T-U, BWE-U, PVB |
377,32 € | 86 Sehr gut |
| Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit a.G. CAZ, URZ, CAZ.120, Beb, CSR, CG 250bis215, CSR.120, CG 320, CSD, PVB |
401,86 € | 85 Sehr gut |
| uniVersa Krankenversicherung a.G. uni-A, uni-A 20R, uni-ST 1, uni-ZA, uni-ST 1/20R, uni-BZ plus, PVB |
359,13 € | 85 Sehr gut |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse AG BeihilfeCOMFORT, BeihilfeCOMFORT 20k, BeihilfeKlinikPlus, BeihilfeKlinikPlus 20k, BErgänzungPlus, PVB |
351,51 € | 83 Sehr gut |
| UKV – Union Krankenversicherung AG BeihilfeCOMFORT, BeihilfeCOMFORT 20k, BeihilfeKlinikPlus, BeihilfeKlinikPlus 20k, BErgänzungPlus, PVB |
351,51 € | 83 Sehr gut |
| Debeka Krankenversicherungsverein a.G. B, B20K, WL, WL20K, BC, PVB |
373,20 € | 81 Sehr gut |
| Münchener Verein Krankenversicherung a.G. EXCELLENT-B 716, 719, 756, 786, 799, 976, 979, BET 726, PLUS 734, PVB |
395,15 € | 78 Sehr gut |
| DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung (Zweigniederlassung der AXA) Vision B50T-U, BW2 50T-U, BN VisB-U, BWE-U, PVB |
291,13 € | 77 Sehr gut |
| HUK Coburg Krankenversicherung B501, BE2, PVB |
293,59 € | 76 Sehr gut |
| HanseMerkur Krankenversicherung AG A, A20Z, P3B, P3Z, P2EB, P2EZ, ZA 50, BET, PVB |
308,06 € | 75 Sehr gut |
| DKV Deutsche Krankenversicherung AG BK, BKF20, BKH2, BKH2F20, BEX, BKH1, PVB |
335,84 € | 70 Sehr gut |
| R+V Krankenversicherung AG BB, BB20E, W130, W120E, EB1, PVB |
346,59 € | 70 Sehr gut |
| VRK – Versicherer im Raum der Kirchen AG B501, BE2, PVB |
346,17 € | 67 Befriedigend |
| Allianz Private Krankenversicherungs-AG BHA51, BHK51, BHZ51, BHE1K, BHEB, PVB |
378,62 € | 66 Befriedigend |
| SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. EXKLUSIV-B, EXKLUSIV-B 20V, EXKLUSIV-B-W, EXKLUSIV-B-W20V, EXKLUSIV-B-E1, EXKLUSIV-B-ES, PVB |
305,99 € | 63 Befriedigend |
| Alte Oldenburger Krankenversicherung AG A, AA20, K330, Z, K 50, KK 32, ZZ 20, KK 52, K/S, BET plus, PVB |
322,89 € | 61 Befriedigend |
| Gothaer Krankenversicherung AG BA, BA 20E, BS, BS 20E, BZ, BZ 20E, BE, PVB |
364,44 € | 54 Befriedigend |
Von insgesamt 20 untersuchten private Krankenversicherungen für Beamte erhielten neun Anbieter die Bewertung „sehr gut“. Sechs Tarife wurden mit „gut“ eingestuft, während fünf Versicherer ein „befriedigend“ erzielten.
Den Spitzenplatz im Ranking sichert sich die Deutscher Ring Krankenversicherung, eine Marke der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G., mit dem Tarif BK, BKX 20, PIT, BS, BSX 20, BE, BE+, PVB. Für den 30-jährigen Musterbeamten ergibt sich hierbei ein monatlicher Beitrag von 321,25 Euro.
Den niedrigsten Monatsbeitrag im Vergleich bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung, eine Zweigniederlassung der AXA. Trotz des günstigen Beitrags von 291,13 Euro erreicht der Tarif lediglich Rang 11 und wird mit der Note „gut“ bewertet.
Auf dem zweiten Platz folgt die Barmenia mit dem Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung in Kombination mit GK20P, GEP, G2B, G1B, G2B20P und PVB. Der Monatsbeitrag liegt bei 336,43 Euro. In der Leistungsbewertung erzielt der Tarif 91 von 100 Punkten.
Den dritten Rang belegt die Arag. Mit dem Tarif BeihilfeBest, BHK, BHB20T, PVB, BHK20T, BH1 und BHEB erreicht sie 88 Punkte. Ein Selbstbehalt ist nicht vorgesehen, der monatliche Beitrag beläuft sich auf 303,02 Euro.

Beihilfe in der Privaten Krankenversicherung für Beamte 2026
Was ist Beihilfe für Beamte?
Beihilfe wirkt auf den ersten Blick kompliziert, meint jedoch schlicht die Beteiligung des Staates an Gesundheitskosten. Beamte erhalten häufig rund 50 Prozent ihrer Ausgaben erstattet. Für Ehepartner erhöht sich der Anteil meist auf 70 Prozent, für Kinder sogar auf bis zu 80 Prozent. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland.
Trotz dieser Beteiligung bleibt ein Teil der Kosten ungedeckt. An dieser Stelle setzt die Krankenversicherung an. Da Beamte nicht verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein müssen, entscheidet sich ein großer Teil für private Tarife. Der ausschlaggebende Punkt: Die volle Beihilfe greift nur in Verbindung mit einer privaten Absicherung der verbleibenden Restkosten. Einige Bundesländer gehen inzwischen andere Wege und gewähren Zuschüsse auch bei einer Absicherung in der GKV.
In vielen Fällen stellt eine private Restkostenversicherung eine sinnvolle Ergänzung dar. Das gilt nicht nur für Beamte selbst, sondern auch für Familienangehörige mit Beihilfeanspruch, die ebenfalls von diesem Modell profitieren können.
Wer hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung und wie hoch ist diese?
Beihilfe wird in der Regel Beamten, Beamten auf Probe, Beamtenanwärtern, Richtern sowie Pensionären des öffentlichen Dienstes gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige wie Ehepartner und Kinder beihilfeberechtigt sein. Wer genau Anspruch hat und unter welchen Bedingungen, ist nicht einheitlich geregelt und hängt vom jeweiligen Bundesland oder von bundesrechtlichen Vorgaben ab. Daher empfiehlt es sich, die konkreten Regelungen bei der zuständigen Beihilfestelle zu prüfen.
Auch die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich je nach Dienstherr. Die maßgeblichen Prozentsätze sind in den jeweiligen Beihilfeverordnungen festgelegt. Die folgende Übersicht zeigt typische Beihilfesätze, die in vielen Bundesländern Anwendung finden:
| Gruppe | Beihilfesatz (typisch) | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Beamte (allgemein) | 50 % | Kann je nach Bundesland abweichen. |
| Beamte in Elternzeit, mit mindestens zwei Kindern und Pensionäre | 70 % | Abweichungen je nach Bundesland möglich. |
| Nahe Angehörige (Kinder mit Kindergeldanspruch, auch Waisen) | 80 % | Abhängig vom Alter des Kindes und den Regelungen des Bundeslandes. |
| Nahe Angehörige (Ehepartner)* | 70 % | Variiert je nach Bundesland und abhängig davon, ob der Ehepartner selbst beihilfeberechtigt ist. |
| Heilfürsorgeberechtigte | 100 % | Gilt z. B. für Polizei, Feuerwehr und bestimmte Bereiche des militärischen Dienstes. In der Regel ist keine separate Beihilfe notwendig. |
* sofern die Einkommensgrenze des Ehepartners nicht überschritten wird
Quelle: Eigene Recherche
Stand: September 2025
Wer bezahlt die Beihilfe und warum?
Die Beihilfe für Beamte wird vom jeweiligen Dienstherrn getragen. Je nach Beschäftigungsverhältnis kann dies der Bund, ein Bundesland, eine Kommune oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Dieses System ist eine Besonderheit des deutschen Beamtenrechts. Hintergrund ist die besondere rechtliche Stellung von Beamten, die dem Staat eine besondere Treuepflicht schulden und dafür in zentralen Bereichen anders abgesichert sind als Arbeitnehmer. Da Beamte in der Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfe und gleicht damit das fehlende System der gesetzlichen Absicherung aus.
Beihilfe für Ehepartner und Kinder: Die Einkommensgrenze ist entscheidend
Die Einkommensgrenze ist ein zentrales Kriterium für den Beihilfeanspruch von Kindern und Ehegatten von Beamten. Grundsätzlich können nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Ob dieser Anspruch besteht, hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob festgelegte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Kinder haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe, solange ein Kindergeldanspruch besteht und das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten ist. Erzielen sie eigenes Einkommen, etwa aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob, wird dieses auf die Einkommensgrenze angerechnet. Überschreitet das Einkommen die zulässige Grenze, kann der Beihilfeanspruch entfallen.
Ehegatten von Beamten können ebenfalls beihilfeberechtigt sein, sofern ihr eigenes Einkommen unterhalb der maßgeblichen Grenze liegt. Wird diese überschritten, besteht in der Regel kein Anspruch auf Beihilfe.
Die konkreten Einkommensgrenzen und Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr und Bundesland. Beim Bund liegt die relevante Grenze derzeit bei 21.832 Euro jährlicher Gesamteinkünfte. Für Beamte der Länder gelten die jeweiligen Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Maßgeblich ist dabei regelmäßig das Einkommen des zweiten Kalenderjahres vor der Antragstellung.
Wichtig ist zudem: Familienangehörige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Daher empfiehlt es sich, die individuellen Voraussetzungen stets bei der zuständigen Beihilfestelle oder in der einschlägigen Beihilfeverordnung zu prüfen.

Wer hat Anspruch auf die Heilfürsorge?
Anspruch auf freie Heilfürsorge haben unter anderem Soldaten der Bundeswehr, Polizeibeamte sowie hauptberufliche Feuerwehrkräfte. Aufgrund der besonderen Gefahren ihrer Tätigkeit wäre eine private Absicherung mit hohen Kosten verbunden. Daher übernimmt der jeweilige Dienstherr – also der Bund oder das zuständige Bundesland – die medizinische Versorgung vollständig. Der Leistungsumfang orientiert sich dabei weitgehend an dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Familienangehörige gilt dieser Schutz jedoch nicht. Ehepartner und Kinder unterliegen den regulären Beihilfevorschriften, wie sie auch für Angehörige anderer Beamter gelten. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet zudem der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt greifen die Beihilfe und eine private Krankenversicherung zur Absicherung der verbleibenden Kosten.
Da Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter häufig steigen, kann es sinnvoll sein, bereits während der aktiven Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese ermöglicht später den Wechsel in eine private Restkostenversicherung, in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Beihilfesysteme im Vergleich
Die Beihilfe ist in Deutschland föderal organisiert. Das bedeutet, dass sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen für ihre Beamten festlegen können. Entsprechend unterscheiden sich die Beihilfevorschriften teils deutlich zwischen Bund und Ländern. Zu den wichtigsten Unterschieden zählen unter anderem:
- Beihilfesätze: Der Anteil der erstatteten Kosten variiert je nach Bundesland und persönlichem Status, etwa ob es sich um aktive Beamte, Pensionäre, Kinder oder Ehepartner handelt.
- Einkommensgrenzen: In einigen Ländern gelten Einkommensgrenzen für die Beihilfeberechtigung von Ehepartnern und Kindern, die regional unterschiedlich ausgestaltet sind.
- Heilfürsorge: Der Bund und manche Länder gewähren für bestimmte Berufsgruppen wie Polizei oder Feuerwehr eine freie Heilfürsorge, bei der der Dienstherr die Gesundheitskosten vollständig übernimmt. Andere Länder sehen diese Regelung nicht oder nur eingeschränkt vor.
- Selbstbehalte: Teilweise müssen Beihilfeberechtigte einen Eigenanteil tragen. Höhe und Ausgestaltung eines solchen Selbstbehalts unterscheiden sich je nach Bundesland.
- Leistungsumfang: Welche Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel erstattungsfähig sind, kann zwischen Bund und Ländern variieren.
- Verwaltungsabläufe: Auch die Antragsstellung und die Abwicklung der Beihilfe sind nicht überall gleich geregelt und unterscheiden sich in Details von Bundesland zu Bundesland.
- Besondere Regelungen: Einige Länder bieten zusätzliche oder spezielle Vorschriften, etwa für Beamte in Elternzeit oder für neu eingestellte Beschäftigte.
Da Beihilfeverordnungen regelmäßig angepasst werden, ist es wichtig, sich stets über die aktuell geltenden Bestimmungen des jeweiligen Dienstherrn zu informieren.
Eine private Krankenversicherung ist für Beamte häufig naheliegend, weil sie die Beihilfe sinnvoll ergänzt und den Eigenanteil abdeckt. Ob ein Tarif langfristig passt, hängt vor allem von stabilen Beitragsregeln, verständlichen Leistungskriterien, der Absicherung im Ruhestand sowie von Familienkonstellationen ab. Ein sorgfältiger Vergleich der Beihilferegeln und der Tarifdetails hilft, spätere Lücken und unnötige Kosten zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Beamte?
Nach Berechnungen des PKV-Verbands lag der durchschnittliche Monatsbeitrag für Beamte im Jahr 2025 bei rund 256 Euro. Der konkrete Betrag hängt jedoch von Alter, Tarifumfang und persönlicher Situation ab.
Was versteht man unter Beihilfe in der privaten Krankenversicherung?
Beihilfe bezeichnet die anteilige Erstattung medizinischer Behandlungskosten durch den Dienstherrn eines Beamten. Je nach Status ist dafür die Kommune, das jeweilige Bundesland oder der Bund zuständig.
Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter für Beamte?
Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich der Status zum Versorgungsempfänger. Der Beihilfesatz steigt dann meist auf 70 Prozent, unabhängig von der Kinderzahl. Der privat abzusichernde Rest sinkt auf etwa 30 Prozent, was den monatlichen Beitrag häufig reduziert.
Was bedeutet die Öffnungsklausel für Beamte mit Vorerkrankungen?
Für Beamte mit bestehenden Erkrankungen gibt es eine besondere Öffnungsklausel. Sie stellt sicher, dass der Antrag unter festgelegten Bedingungen nicht abgelehnt werden darf.
Sind PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Berücksichtigungsfähig sind jedoch nur die Anteile, die der Grundabsicherung zuzuordnen sind.
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