Mutterschaftsgeld – Anspruch, Höhe, Dauer & Antrag

Mutterschaftsgeld ist eine staatlich geregelte finanzielle Leistung für Arbeitnehmerinnen in Deutschland während der gesetzlich festgelegten Schutzfristen rund um die Geburt eines Kindes. Diese Leistung soll werdende Mütter dabei unterstützen, Einkommensverluste zu vermeiden, wenn sie wegen Mutterschutz nicht arbeiten dürfen.

Mutterschaftsgeld wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Dazu kommt häufig ein Arbeitgeberzuschuss, wenn der tägliche Nettolohn über dem Höchstsatz liegt. Die Leistung tritt in Kraft während der Wochen vor und nach der Geburt, um sicherzustellen, dass werdende Mütter keine finanziellen Nachteile haben, wenn sie ihrer Arbeit im Mutterschutz nicht nachgehen können. 

Was ist Mutterschaftsgeld und welche Leistungen gibt es?

Mutterschaftsgeld dient der finanziellen Absicherung, wenn werdende Mütter vor und nach der Geburt zeitweise nicht arbeiten dürfen. Das betrifft insbesondere die gesetzlich geregelten Mutterschutzfristen. Diese beginnen in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, beziehen den Tag der Entbindung ein und laufen danach für acht Wochen weiter.

Während dieser Mutterschutzfrist erhalten berechtigte Personen unter anderem:

  • Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sofern eine gesetzliche Versicherung vorliegt.
  • Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung, wenn eine private Krankenversicherung besteht oder eine Familienversicherung über die gesetzliche Krankenkasse vorhanden ist.
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn das Mutterschaftsgeld allein den durchschnittlichen Nettolohn nicht erreicht und der tägliche Nettoverdienst über 13 Euro lag.

Auch außerhalb der Mutterschutzfrist können Leistungen fließen, z. B. in Form von Mutterschutzlohn, wenn eine ärztliche Anweisung das Arbeiten untersagt – etwa aus medizinischen Gründen, die Mutter oder Kind betreffen.

Wovon hängt das Mutterschaftsgeld ab?

Welche Leistung im Einzelfall gezahlt wird, orientiert sich an mehreren Faktoren:

  • Beschäftigungsstatus (z. B. Angestellte, Minijob, arbeitslos gemeldet oder selbstständig)
  • Art der Krankenversicherung
  • Zeitraum der Schwangerschaft, insbesondere ob sich die betroffene Person bereits in den Mutterschutzfristen befindet

Beginnen die Mutterschutzfristen sechs Wochen vor der Geburt und enden acht Wochen danach, wird für diesen Zeitraum Mutterschaftsgeld gezahlt – samt möglichem Arbeitgeberzuschuss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer innerhalb eines Jahres mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld inklusive Arbeitgeberzuschuss bezieht, muss diese Beträge in der Steuererklärung angeben. Solche Zahlungen gelten üblicherweise als Lohnersatzleistungen, die den Steuersatz beeinflussen können.

Zeitraum und Anspruchsdauer – Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird nicht durchgehend über den gesamten Verlauf der Schwangerschaft gezahlt, sondern in klar festgelegten Schutzzeiträumen. Diese dienen dazu, werdende Mütter vor und nach der Geburt finanziell abzusichern, wenn Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht gestattet ist.

Der Anspruch erstreckt sich üblicherweise auf drei Abschnitte:

  • sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, in denen Schwangere von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden und Mutterschaftsgeld beziehen können
  • am Tag der Entbindung, der als besonderer Stichtag gilt
  • acht Wochen nach der Geburt, in denen weiterhin ein Schutz vor beruflicher Belastung besteht

Diese Nachschutzphase kann unter bestimmten medizinischen oder familiären Umständen ausgeweitet werden. Dazu zählen etwa Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder wenn das Kind mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Welt kommt. In solchen Fällen kann die Zeit nach der Entbindung auf bis zu zwölf Wochen verlängert werden, damit sowohl Mutter als auch Kind ausreichend Zeit zur Regeneration haben.

Auch für Frauen, die bereits vor Beginn des Mutterschutzes Krankengeld bezogen haben, gibt es klare Regelungen: Während der Schutzfrist geht das Mutterschaftsgeld an die Stelle des Krankengeldes und wird für die gesamte Dauer gezahlt. Es entsteht dadurch kein finanzielles Aussetzen des Leistungsanspruchs, was vielen Betroffenen Sicherheit gibt.

Dadurch stellt das Mutterschaftsgeld sicher, dass während einer besonders sensiblen Lebensphase kein Einkommensverlust entsteht und Mütter sich vollständig auf ihre eigene Gesundheit sowie die Versorgung des Neugeborenen konzentrieren können.

Schritt für Schritt zum Mutterschaftsgeld

Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld kann bereits bis zu sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden. Die Unterlagen lassen sich bequem über das Onlineportal der Krankenkasse einreichen. Dadurch kann die Auszahlung rechtzeitig vorbereitet werden.

Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, braucht die Krankenkasse eine Bestätigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin. Dieses Dokument wird in der Regel von der behandelnden Ärztin, dem Arzt oder von der Hebamme ausgestellt. Auf der Rückseite des Formulars ergänzt die Versicherte persönliche Angaben, bevor die Bescheinigung an die zuständige Krankenkasse geschickt wird.
Diese Angabe ist entscheidend, damit die Schutzfrist berechnet werden kann und der Beginn der Zahlungen feststeht.

Erste Auszahlung vor der Geburt

Nachdem die Unterlagen bei der Krankenkasse eingegangen sind, wird geprüft, ob Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Arbeitgeber übermitteln die erforderlichen Einkommensdaten direkt an die Krankenkasse. Sobald die Berechnung abgeschlossen ist, erhalten werdende Mütter die erste Zahlung für die Zeit zwischen Beginn der Schutzfrist und dem voraussichtlichen Tag der Geburt.
Die Überweisung umfasst gewöhnlich die sechs Wochen vor der Entbindung und sorgt dafür, dass Einkommensausfälle in dieser Phase ausgeglichen werden.

Geburtsurkunde einreichen

Nach der Geburt muss die Krankenkasse eine Geburtsurkunde erhalten, und zwar in der Variante, die für die Krankenkasse vorgesehen ist. Sollte es sich um eine Frühgeburt handeln oder wurde beim Kind eine Behinderung festgestellt, kann eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung erforderlich sein.
Mit Eingang dieser Dokumente kann die zweite Phase der Mutterschaftsleistungen vorbereitet werden.

Zweite Auszahlung nach der Geburt

Sobald alle fehlenden Unterlagen eingetroffen sind, wird die Zahlung des Mutterschaftsgeldes für die Zeit nach der Geburt vorgenommen.
Mit der Zahlungsbestätigung erhält die Versicherte gleichzeitig eine Bescheinigung über die Höhe des Mutterschaftsgeldes, die für den Elterngeldantrag genutzt wird.

Wie hoch fällt das Mutterschaftsgeld aus?

Das Mutterschaftsgeld orientiert sich daran, in welcher Situation sich werdende Mütter vor der Geburt befinden. Je nach Erwerbsstatus und Versicherung ergeben sich unterschiedliche Zahlungen.

Personengruppe Höhe des Mutterschaftsgeldes Hinweise
Arbeitnehmerinnen (inkl. Auszubildende und Minijob) vollständiges Nettoentgelt Krankenkasse zahlt 13 € pro Tag, Differenz gleicht der Arbeitgeber aus
Selbstständige 70 % des beitragspflichtigen Einkommens orientiert sich an der Berechnungsweise des Krankengeldes
Mütter in Elternzeit 13 € täglich von der gesetzlichen Krankenkasse kein Arbeitgeberzuschuss bei Überschneidung mit Elternzeit und Mutterschutz
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I in Höhe des ALG I bis zu 13 € pro Tag bei Nebenbeschäftigung möglich
Familienversicherte in geringfügiger Beschäftigung einmaliger Betrag von 210 € durch das BAS Auszahlung über das Bundesamt für Soziale Sicherung
Privat krankenversicherte Frauen einmaliger Betrag von 210 € durch das BAS alle Informationen beim Bundesamt für Soziale Sicherung abrufbar

Mutterschaftsgeld nach einer Fehlgeburt

Seit dem 1. Juni 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung, die Frauen auch bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf Mutterschaftsschutz und Mutterschaftsgeld einräumt. Damit wird anerkannt, dass ein solcher Verlust sowohl körperlich als auch seelisch belastend sein kann und vergleichbare Schutzbedürfnisse wie nach einer Geburt bestehen.

Je nach Zeitpunkt der Fehlgeburt gelten gestaffelte Schutzzeiträume:

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf sechs Wochen Mutterschutz
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz

Während des Mutterschutzes erhalten betroffene Frauen Mutterschaftsgeld, das genauso gezahlt wird wie im Fall einer regulären Geburt. Ziel der gesetzlichen Anpassung ist es, den Betroffenen Zeit für körperliche Erholung sowie seelische Stabilität einzuräumen. In dieser Phase besteht keine Pflicht zur beruflichen Tätigkeit, wodurch die Belastung reduziert wird und die Verarbeitung des Verlustes im Mittelpunkt stehen kann.

Krankenversicherung während des Mutterschutzes und beim Mutterschaftsgeld

Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt Ihre Krankenversicherung in der Regel beitragsfrei bestehen. Das gilt häufig auch für die Zeit der Elternzeit oder beim Bezug von Elterngeld, sodass in den meisten Fällen keine Beiträge anfallen.

Sollten Sie während dieser Phase noch andere Einnahmen haben, lohnt es sich, dies individuell mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen, damit alle Voraussetzungen für die beitragsfreie Versicherung geklärt sind.

Wichtig: In einigen Situationen benötigt die Krankenkasse Ihre Unterstützung, damit Ihr Versicherungsschutz ohne Unterbrechung beitragsfrei weitergeführt werden kann:

  • Bei einer Anstellung während des Elterngeldbezugs in Elternzeit: Die erforderliche Meldung zur Krankenversicherung erhält die Krankenkasse automatisch vom Arbeitgeber.
  • In allen weiteren Konstellationen (z. B. Arbeitslosigkeit, Bürgergeldbezug oder Ende eines Arbeitsverhältnisses) sollte der Krankenkasse eine Kopie des Elterngeldbescheids geschickt werden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass der Krankenversicherungsschutz während der Zeit des Mutterschutzes und bei Bezug von Mutterschaftsgeld durchgehend beitragsfrei bestehen bleibt.

FAQ – Mutterschaftsgeld

Wann kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Du kannst den Antrag stellen, sobald dir Ärztin/Arzt oder Hebamme den voraussichtlichen Geburtstermin bestätigt hat. Empfehlenswert ist es, dies rund sieben Wochen vor der Geburt zu tun, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt.

Wo stelle ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld?

Für gesetzlich Versicherte läuft der Antrag über die jeweilige Krankenkasse. Privatversicherte oder familienversicherte Frauen können sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung wenden, das eine einmalige Zahlung anbietet.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ein Ablehnungsbescheid bedeutet häufig, dass Unterlagen fehlen oder Angaben unvollständig waren. In diesem Fall lohnt es sich, fehlende Nachweise nachzureichen oder Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen, um offene Punkte zu klären.

Gibt es Mutterschaftsgeld nach einer Fehlgeburt?

Seit 2025 besteht auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Die Dauer richtet sich nach der Schwangerschaftswoche und ermöglicht betroffenen Frauen Erholung ohne berufliche Verpflichtungen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Für den Antrag werden in der Regel folgende Dokumente verlangt:

  • Nachweis des errechneten Geburtstermins
  • Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis

Diese Unterlagen können meist postalisch oder online eingereicht werden.

Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Minijob oder Teilzeit?

Ja, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Dann wird Mutterschaftsgeld über die Krankenkasse gezahlt. Bei familienversicherten Frauen kann ein Zuschuss über das Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden.

Gibt es Mutterschaftsgeld ohne Arbeitsverhältnis?

In der Regel besteht ohne laufenden Job kein Anspruch. Eine Ausnahme gilt z. B. für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen oder deren Tätigkeit nur vorübergehend unterbrochen ist.

Wird Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Ja, Mutterschaftsgeld mindert das Elterngeld im entsprechenden Zeitraum. Die Monate des Mutterschutzes können bei der Planung des Elterngelds berücksichtigt und zeitlich verschoben werden.

Fazit – Mutterschaftsgeld als finanzieller Schutz

Mutterschaftsgeld ist eine zentrale Leistung im deutschen Mutterschutz, die werdenden Müttern einen finanziellen Ausgleich sichert, wenn sie vor und nach der Geburt nicht beruflich tätig sein dürfen. Durch die Kombination aus Krankenkassenzahlung und Arbeitgeberzuschuss bleibt das Einkommen in vielen Fällen stabil. Der Anspruch hängt von Versicherungsstatus und Beschäftigung ab, kann aber auch dann bestehen, wenn besondere Lebenssituationen eintreten.

Mit den richtigen Unterlagen und rechtzeitiger Antragstellung stellen werdende Mütter sicher, dass sie für die Zeit rund um die Geburt ihres Kindes gut abgesichert sind.

Mehr lesen

Aktie:

Linda James
Linda James
Ich bin Linda James, Expertin für Versicherungen in Deutschland. Ich biete fundiertes Wissen und Beratung zu Kfz-, Haus- und Krankenversicherungen und unterstütze Privatpersonen sowie Familien bei der passenden Absicherung für...