Krankenversicherung: Besser GKV oder PKV?

Die Frage „Besser gesetzlich oder private krankenversichern?“ stellt sich für viele Menschen im Laufe ihres Berufslebens. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich deutlich in Beitragssystem, Leistungsumfang und Zugangsvoraussetzungen. Welche Variante besser passt, hängt von Faktoren wie Einkommen, Berufsstatus, Alter, Gesundheitszustand und persönlichem Absicherungsbedarf ab. Ein pauschal richtig oder falsch gibt es dabei nicht.

Wie unterscheiden sich PKV und GKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Das bedeutet, dass alle Versicherten denselben Leistungsumfang erhalten – unabhängig davon, wie hoch ihre individuellen Beiträge sind. Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Einkommen: Wer weniger verdient, zahlt einen geringeren Beitrag, erhält jedoch die gleichen medizinischen Leistungen wie Versicherte mit höherem Einkommen. Umgekehrt führt ein höherer Beitrag nicht zu einer bevorzugten Behandlung.

Der Großteil der Leistungen in der GKV ist gesetzlich festgelegt und daher bei allen Krankenkassen weitgehend identisch. Dazu gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln. Zusätzlich können einzelne gesetzliche Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten, etwa in den Bereichen Vorsorge, Impfungen oder alternative Behandlungsmethoden. Umfang und Art dieser Zusatzangebote unterscheiden sich je nach Krankenkasse.

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Versicherungsleistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend gesetzlich festgelegt. In der Regel decken sie die medizinisch notwendige Versorgung ab (§ 12 SGB V). Viele Krankenkassen übernehmen darüber hinaus freiwillige Zusatzangebote, etwa bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder die professionelle Zahnreinigung. Solche Zusatzleistungen können jedoch im Laufe der Zeit angepasst oder gestrichen werden.

In der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich die Leistungen deutlich je nach Tarif. Versicherte können individuelle Schwerpunkte wählen, etwa im Bereich Zahnersatz oder bei der Unterbringung im Krankenhaus. Häufig gehen damit kürzere Wartezeiten bei Fachärzten einher.

Hochwertigere Tarife sind meist mit höheren Beiträgen verbunden. Dafür sind die vereinbarten Leistungen vertraglich zugesichert und können vom Versicherer nicht einseitig reduziert werden.

Allerdings zeigen selbst hochpreisige Tarife nicht in jedem Leistungsbereich Vorteile. Bei Angeboten wie Psychotherapie ode

Kosten der Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent und gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 241 SGB V). Selbstständige, die in der GKV versichert sind, können wählen, ob sie einen Anspruch auf Krankengeld absichern möchten. Entscheiden sie sich dafür, zahlen sie ebenfalls den allgemeinen Beitragssatz. Ohne Krankengeldanspruch liegt der Beitragssatz bei 14 Prozent (§ 243 SGB V). Dieser ermäßigte Satz gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin beruflich tätig sind. Unterschiede ergeben sich zusätzlich durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, dessen Höhe von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert.

Ein zentraler Vorteil der GKV besteht darin, dass sich der Beitrag am Einkommen orientiert. Sinkt das Einkommen, verringert sich auch der Beitrag. Steigt das Gehalt, erhöht sich der Beitrag entsprechend, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.512,50 Euro monatlich. Daraus ergibt sich ein maximaler Monatsbeitrag von 942,64 Euro, gerechnet mit einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent.

In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab. Maßgeblich sind stattdessen der gewählte Tarif, das Eintrittsalter, der Beruf sowie der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Ein Vorteil der PKV zeigt sich häufig in jungen Jahren, da die Beiträge dann vergleichsweise niedrig ausfallen können. Nachteilig ist jedoch, dass die Beiträge im Alter weiter ansteigen können. Auch im Ruhestand müssen die Versicherungsbeiträge vollständig gezahlt werden, unabhängig von der Höhe der Rente.

Angestellte erhalten sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss (§ 249 Abs. 1 SGB V). In der PKV ist dieser Zuschuss jedoch begrenzt und beträgt höchstens die Hälfte des maximalen GKV-Beitrags. Aktuell liegt dieser Höchstzuschuss bei 471 Euro monatlich. Übersteigt der PKV-Beitrag diesen Betrag, ist die Differenz selbst zu tragen.

Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung erhalten einen Großteil ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe ihres Dienstherrn erstattet. Daher benötigen sie lediglich eine private Restkostenversicherung. Die Beiträge dafür zahlen sie vollständig selbst.

Bei der Absicherung von Kindern gibt es ebenfalls Unterschiede. In der GKV können Kinder kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden, in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. Kinder mit Behinderung können ohne zeitliche Begrenzung in der Familienversicherung bleiben (§ 10 SGB V). In der PKV hingegen ist für jedes Kind ein eigener Versicherungsvertrag mit eigenem Beitrag erforderlich

Hier sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von Krankenversicherungen.

Kriterium GKV) PKV
Beiträge
  • 14,6 % zzgl. Zusatzbeitrag vom Einkommen
  • Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Tarif
Leistungen
  • weitgehend einheitlicher Leistungskatalog
  • Unterschiede bei Zusatzleistungen
  • Leistungen können angepasst oder reduziert werden
  • individuell wählbar
  • häufig erweiterte Leistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung
  • vertraglich festgelegt und nicht einseitig kürzbar
Beitrag im Alter
  • abhängig von der Höhe der Rente
  • auch auf zusätzliche Einkünfte fallen Beiträge an
  • Beiträge steigen in der Regel weiter an
Familienversicherung
  •  kostenfreie Mitversicherung von Kindern bis zum 25. Lebensjahr
  • jedes Kind benötigt einen eigenen Vertrag
Arztwahl
  • eingeschränkte Arztwahl
  • längere Wartezeiten möglich
  • freie Arztwahl
  • häufig kürzere Wartezeiten
Wechselmöglichkeit
  • Krankenkassenwechsel jederzeit möglich
  • Wechsel oft schwierig, neue Gesundheitsprüfung erforderlich

Wer sich gesetzlich kran­ken­ver­si­che­rn muss oder darf

Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen unter 73.800 Euro unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt das Einkommen darüber, besteht die Wahl, freiwillig in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören ebenfalls bestimmte Personengruppen. Dazu zählen Studierende über 25 Jahre, Arbeitslose sowie Empfänger von Bürgergeld. Auch Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse gesetzlich abgesichert. Rentner bleiben in der Regel gesetzlich versichert, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent Mitglied der GKV waren.

Besonders passend ist die gesetzliche Krankenversicherung für Alleinverdiener mit Familie. Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sowie Kinder können ohne eigenen Beitrag mitversichert werden. Gerade für Eltern bietet dieses Modell eine verlässliche Absicherung ohne zusätzliche Kosten für Familienangehörige.

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Solltest Du Dich privat oder gesetzlich versichern?

Nicht jede Person, die Zugang zur privaten Krankenversicherung hat, sollte diesen Schritt gehen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung hat langfristige Folgen, da eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel zurück in der Praxis kaum noch realisierbar.

Angestellte

Angestellte dürfen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro überschreitet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). Vor einem Wechsel sollte jedoch klar sein, dass die Beiträge der PKV langfristig tragbar sind. Wer eine berufliche Pause plant, etwa durch Elternzeit oder ein Sabbatical, oder perspektivisch in Teilzeit arbeiten möchte, ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Fällen besser abgesichert.

Selbstständige

Als frisch gegründeter Selbstständiger ist ein sofortiger Wechsel in die private Krankenversicherung meist nicht empfehlenswert. Sinnvoll ist es, diesen Schritt erst dann in Betracht zu ziehen, wenn das eigene Geschäft dauerhaft stabile Einnahmen erzielt. Denn wer einmal in der PKV versichert ist, kann nur unter engen Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren – selbst dann nicht ohne Weiteres, wenn die Einkünfte zeitweise ausbleiben.

Du solltest daher realistisch einschätzen können, ob Dein Unternehmen langfristig ausreichend Erträge erwirtschaftet, um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung dauerhaft zu tragen. Gerade in der Anfangsphase der Selbstständigkeit bietet die gesetzliche Krankenversicherung oft mehr finanzielle Sicherheit und Flexibilität.

Beamte und Beamtinnen

Für Beamte und Beamtinnen ist die private Krankenversicherung in vielen Fällen kostengünstiger als für andere Berufsgruppen. Auch Kinder von Beamten erhalten in der Regel Beihilfe und können zu vergleichsweise niedrigen Beiträgen privat versichert werden, häufig bereits im Bereich von 50 bis 70 Euro pro Monat.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt meist nur dann in Betracht, wenn im jeweiligen Bundesland eine pauschale Beihilfe vorgesehen ist. In diesem Fall beteiligt sich der Dienstherr mit einem Zuschuss an den Beiträgen zur GKV. Besteht kein Anspruch auf pauschale Beihilfe, muss der gesamte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Unterstützung selbst getragen werden.

In Bundesländern mit pauschaler Beihilfe kann die GKV vor allem für Familien mit mehreren Kindern interessant sein, da Kinder dort kostenfrei über die Familienversicherung abgesichert sind.

Studierende

Studierende sollten sorgfältig abwägen, ob sie zu Beginn des Studiums in die private Krankenversicherung wechseln. In vielen Fällen ist die studentische Krankenversicherung kostengünstiger. Kommt es nach dem Studium zu einer Phase der Arbeitslosigkeit, verbleiben Studierende in der Regel in der privaten Krankenversicherung, was die finanzielle Situation belasten kann.

Du hast oder planst eine Familie

Planst Du Kinder oder hast bereits eine Familie, sollte dieser Punkt in die Entscheidung unbedingt einfließen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder kostenfrei mitversichert. Ist Dein Partner oder Deine Partnerin gesetzlich versichert und Ihr seid nicht verheiratet, können die Kinder in der kostenfreien Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils aufgenommen werden.

Seid Ihr verheiratet und Du bist der Hauptverdiener sowie privat krankenversichert, müssen die Kinder hingegen ebenfalls privat versichert werden.

Ratschläge von uns: Müssen mehr als zwei Kinder privat versichert werden, bietet die gesetzliche Krankenversicherung häufig die bessere Kostenstruktur. In der privaten Krankenversicherung fällt für jedes Kind ein eigener Beitrag an, der nach aktuellen Recherchen meist zwischen 150 und 300 Euro pro Monat liegt. Aber auch bei ein oder zwei Kindern solltest Du prüfen, ob die zusätzlichen Kosten langfristig tragbar sind. Denn wie bei Erwachsenen können auch die Beiträge für Kinder im Laufe der Zeit steigen.

Was ist günstiger: GKV oder PKV?

Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung auf lange Sicht günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ausschlaggebend sind immer persönliche Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, berufliche Situation und die eigene Familienplanung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der monatliche Höchstbeitrag derzeit bei 942,64 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Ausgaben für ergänzende Absicherungen, etwa eine Zahnzusatzversicherung, ein Krankentagegeld oder eine Krankenhauszusatzversicherung. Solche Zusatzleistungen sind in der privaten Krankenversicherung häufig bereits im Tarif enthalten.

Die private Krankenversicherung lag nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung im Jahr 2025 bei durchschnittlich 623 Euro pro Monat. Je nach gewähltem Tarif, Leistungsumfang und Anzahl der mitversicherten Kinder können die monatlichen Kosten jedoch deutlich höher ausfallen.

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Wann ist die GKV günstiger als die PKV?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist häufig die günstigere Wahl, wenn Kinder vorhanden sind, die in der kostenfreien Familienversicherung mitversichert werden können. Mit steigender Kinderzahl gewinnt die GKV finanziell weiter an Vorteil.

Zu beachten ist, dass während einer Elternzeit der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung entfällt. In dieser Zeit muss der gesamte PKV-Beitrag selbst getragen werden (§ 257 Abs. 2 SGB 5).

Als freiwillig Versicherter in der GKV fallen auf das Elterngeld in der Regel keine Beiträge an, sofern grundsätzlich Anspruch auf Familienversicherung bestünde, etwa über einen gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner. Beitragspflichtig sind lediglich zusätzliche Einkünfte, zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit.

Besteht keine Möglichkeit zur Familienversicherung, ist mindestens der Mindestbeitrag zu zahlen. Dieser liegt bei 182 Euro monatlich zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (§ 240 Abs. 1 SGB 5). Auch dieser Betrag liegt meist unter den Kosten einer privaten Krankenversicherung.

Bei niedrigem Renteneinkommen spricht ebenfalls vieles für die gesetzliche Krankenversicherung, da sich die Beiträge an der Höhe der Rente orientieren. Sinkt das Einkommen, sinkt auch der Beitrag.

In der privaten Krankenversicherung müssen die Beiträge dagegen auch im Rentenalter vollständig getragen werden – unabhängig von der Rentenhöhe. Alternativ bleibt nur ein Wechsel in den Standard- oder Basistarif mit eingeschränktem Leistungsumfang.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte daher gut überlegt sein. Der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und setzt häufig grundlegende Änderungen der Lebens- oder Erwerbssituation voraus, etwa den Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis oder eine gezielte Einkommensreduzierung.

Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Vorteile

Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt alle Personen auf, die der Versicherungspflicht unterliegen. Dabei spielen Alter, bestehende Erkrankungen oder der aktuelle Gesundheitszustand keine Rolle. Gesundheitsfragen entfallen, ebenso Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie ihre Kinder bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei mitversichern, sofern diese kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Die maßgebliche Einkommensgrenze liegt im Jahr 2025 bei 535 Euro monatlich. Bei einem pauschal besteuerten Minijob gilt eine Grenze von 556 Euro pro Monat. Familienversicherte zahlen keine eigenen Beiträge und haben Anspruch auf nahezu alle Leistungen der Krankenkassen, mit Ausnahme des gesetzlichen Krankengeldes.

Die Beitragshöhe richtet sich allein nach dem Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 2,5 Prozent liegt. Für Angestellte übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Gesamtbeitrags. Bestimmte freiwillig Versicherte, etwa Selbstständige, Freiberufler oder Beamte, tragen den Beitrag vollständig selbst.

Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Abrechnung: Die Kosten werden direkt zwischen Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern geregelt. Versicherte müssen keine Rechnungen vorstrecken und sich nicht selbst um die Abwicklung kümmern.

Nachteile

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Versicherungsschutz nicht individuell gestalten, um Beiträge zu senken. Sowohl die Beitragshöhe als auch der Leistungskatalog sind verbindlich vorgegeben. Anders als bei einem privaten Versicherungsvertrag kann sich der konkrete Leistungsumfang im Laufe der Zeit ändern, ebenso können Zuzahlungen neu festgelegt werden. Einsparmöglichkeiten bestehen im Wesentlichen nur durch den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse, etwa über einen niedrigeren Zusatzbeitrag oder attraktivere freiwillige Leistungen.

Die Arztwahl ist ebenfalls eingeschränkt. Behandlungen dürfen nur durch Ärzte erfolgen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Bei einem Krankenhausaufenthalt besteht Anspruch auf die medizinische Grundversorgung. Für Heil- und Hilfsmittel wie Krankengymnastik, Sehhilfen oder Hörgeräte sind Eigenanteile vorgesehen. Auch bei hochwertigem Zahnersatz, etwa Brücken, Kronen oder Prothesen, beteiligen sich die Krankenkassen nur mit festen Zuschüssen, sodass ein erheblicher Teil der Kosten selbst zu tragen ist.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Vorteile

Privat Krankenversicherte erhalten häufig einen erweiterten medizinischen Leistungsumfang. Facharzttermine sind in vielen Fällen schneller verfügbar, und bei der Behandlung kommt es oft zu kürzeren Wartezeiten. Zudem fallen im Krankenhaus sowie für verordnete Medikamente in der Regel keine Zuzahlungen an. Da sich die Beiträge nicht am Einkommen orientieren, führen Gehaltserhöhungen nicht automatisch zu höheren Versicherungsbeiträgen. Ein weiterer Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen verbindlich festgeschrieben sind und nicht einseitig reduziert werden können.

In der privaten Krankenversicherung stehen zahlreiche Tarifmodelle zur Auswahl – von Basisschutz bis hin zu umfangreichen Leistungspaketen. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz gezielt an den persönlichen Bedarf anpassen. Eine bewusste Tarifwahl kann zur Beitragsentlastung beitragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung die monatlichen Kosten zu senken. Werden über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen, sehen einige Tarife außerdem Beitragsrückerstattungen vor.

Nachteile

Arbeitnehmer können erst in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttojahreseinkommen sowohl im vergangenen als auch im laufenden Jahr über der jeweils geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Für Selbstständige und Freiberufler besteht keine Einkommensgrenze. Sie tragen ihre Beiträge jedoch vollständig selbst, da weder ein Arbeitgeberzuschuss noch eine Beihilfe durch einen Dienstherrn vorgesehen ist.

Vor dem Vertragsabschluss in der privaten Krankenversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Vorerkrankungen können zu Beitragszuschlägen führen oder dazu, dass ein Antrag abgelehnt wird. Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist nicht möglich. Für Partner und Kinder sind jeweils eigene Verträge mit eigenen Beiträgen erforderlich.

Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge häufig spürbar an. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in den meisten Fällen nicht vorgesehen. Zudem unterscheiden sich die Leistungen je nach Tarif teils erheblich. Einige Tarife bieten nur eingeschränkten Schutz und liegen in einzelnen Bereichen sogar unter dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei Psychotherapie oder bestimmten Rehabilitationsleistungen.

Ob man besser gesetzlich oder privat krankenversichert ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die gesetzliche Krankenversicherung steht für einkommensabhängige Beiträge und einen einheitlichen, gesetzlich geregelten Leistungskatalog. Die private Krankenversicherung bietet dagegen individuell vereinbarte Leistungen, deren Umfang vom gewählten Tarif abhängt. Entscheidend sind Faktoren wie Einkommen, Berufsstatus, Gesundheitszustand und langfristige Planung. Wer diese Aspekte sorgfältig abwägt, kann eine fundierte Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung treffen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch muss das Einkommen für eine private Krankenversicherung sein?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro brutto. Erst ab diesem Einkommen können Angestellte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit werden und in die private Krankenversicherung wechseln.

Ist eine freiwillige Mitgliedschaft teurer als eine Pflichtversicherung?

Freiwillig versicherte Angestellte zahlen denselben Beitragssatz wie Pflichtversicherte. Selbstständige können einen reduzierten Beitragssatz von 14 Prozent wählen, verzichten dann jedoch auf den Anspruch auf Krankengeld. Bei Selbstständigen werden zudem neben dem Haupteinkommen weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen, zur Beitragsberechnung herangezogen.

Müssen Selbstständige privat krankenversichert sein?

Selbstständige haben grundsätzlich die Wahl und können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sofern zuvor bereits eine Mitgliedschaft in der GKV bestanden hat. Eine Ausnahme gilt für Personen, die erstmals in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Was ist im Alter günstiger – gesetzlich oder privat krankenversichert?

Rentner mit geringem Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig besser abgesichert, da sich die Beiträge nach der Höhe der Rente richten. In der privaten Krankenversicherung bleiben die Beiträge auch im Ruhestand bestehen und können weiter steigen, unabhängig vom Einkommen.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....