Die private Pflegeversicherung dient als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung und soll finanzielle Lücken im Pflegefall schließen. Da die gesetzlichen Leistungen häufig nicht ausreichen, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken, gewinnt die private Absicherung zunehmend an Bedeutung. Sie richtet sich an Personen, die ihre finanzielle Belastung im Pflegefall begrenzen und Angehörige entlasten möchten.
Was ist die Private Pflegeversicherung?
Die private Pflegeversicherung ist eine freiwillige Absicherung, die der finanziellen Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit dient. Sie ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung, deren Leistungen häufig nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten abdecken.
Im Pflegefall entstehen oft hohe Eigenanteile, etwa bei ambulanter Pflege, stationärer Unterbringung oder der Betreuung durch Angehörige. Die private Pflegeversicherung setzt genau an dieser Versorgungslücke an und stellt vertraglich vereinbarte Geld- oder Kostenerstattungsleistungen bereit.
Es gibt verschiedene Formen der privaten Pflegeversicherung. Dazu zählen die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Sie unterscheiden sich unter anderem darin, ob ein festes Pflegegeld, eine Kostenerstattung oder eine monatliche Rente gezahlt wird und wie frei die Leistungen eingesetzt werden können.
Ein Abschluss ist in der Regel an eine Gesundheitsprüfung gebunden, weshalb die Beiträge bei einem frühen Eintrittsalter meist niedriger ausfallen. Ziel der privaten Pflegeversicherung ist es, finanzielle Belastungen im Pflegefall zu begrenzen und Angehörige von Kosten und Organisation zu entlasten.

Für wen lohnt sich eine private Pflegeversicherung?
Da die Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung häufig nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten abdecken, kann eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Sie dient dazu, finanzielle Lücken zur gesetzlichen Absicherung zu schließen und hohe Eigenanteile im Pflegefall zu reduzieren. Eine private Pflegeversicherung kommt insbesondere für folgende Personengruppen infrage:
- Paare und Familien mit Kindern: Viele Familien möchten vermeiden, im Alter sowohl finanziell als auch organisatorisch auf ihre Kinder angewiesen zu sein. Professionelle Pflege ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sich über ein Jahr hinweg auf mehrere tausend Euro summieren können. Eine Pflegeversicherungen trägt dazu bei, diese Belastung abzufedern, ohne dass vorhandene Rücklagen in Anspruch genommen werden müssen.
- Paare ohne Kinder: Für Paare ohne Kinder steht häufig der Wunsch im Vordergrund, auch im höheren Alter möglichst lange im eigenen Zuhause zu bleiben. Eine Pflegezusatzversicherung kann dabei helfen, ambulante Pflegeleistungen zu finanzieren, etwa Unterstützung im Haushalt oder bei der Körperpflege. Ambulante Pflegedienste verursachen monatliche Kosten von rund 900 Euro pro Person. Je nach Tarif übernimmt die Pflegezusatzversicherung einen Großteil dieser Ausgaben.
- Singles und Alleinstehende: Auch alleinstehende Personen können infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung pflegebedürftig werden. Ein frühzeitiger Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kann zu günstigeren Beiträgen führen, da der Gesundheitszustand in jüngeren Jahren häufig besser bewertet wird. Zudem entfällt später eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern der Versicherungsschutz bereits besteht.
Wofür zahlt die Pflegeversicherung?
Die Pflegezusatzversicherung übernimmt Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder für eine stationäre Versorgung in einem Pflegeheim. Werden Pflegebedürftige von nahestehenden Personen betreut, zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld. Leistungen wie Zahlungen an einen Pflegedienst und Pflegegeld können miteinander verbunden werden. Maßgeblich für die Höhe der Leistungen ist der Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der betroffenen Person. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade.
Leistungen aus der Pflegeversicherung werden auf Antrag bei der Krankenversicherung der pflegebedürftigen Person gewährt. Als pflegebedürftig im rechtlichen Sinne gilt, wer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist. Das Lebensalter spielt dabei keine Rolle. Die Pflegeversicherung leistet sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass der Unterstützungsbedarf voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht. Liegt nur ein zeitlich begrenzter Pflegebedarf vor, etwa im Rahmen einer Rehabilitation, ist die Pflegeversicherung nicht zuständig. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Kosten.

Die 3 Arten der Pflegezusatzversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegetagegeldversicherung ein monatliches Pflegegeld aus. Die Höhe dieses Pflegegeldes ergibt sich aus dem vereinbarten Tagessatz, der beim Vertragsabschluss festgelegt wird. Die Auszahlung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Bei einem niedrigeren Pflegegrad wird entsprechend nur ein Teil der vertraglich vereinbarten Leistung gezahlt. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit erfolgt die Auszahlung des vollständigen Tagessatzes.
Hinweis: Voraussetzung für den Bezug des Pflegetagegeldes ist eine offiziell festgestellte Pflegebedürftigkeit.
Vorteile der Pflegetagegeldversicherung
- Freie Verfügung über das Pflegegeld: Sie entscheiden selbst, wofür das Pflegegeld eingesetzt wird, etwa für stationäre oder häusliche Pflege, für Lieferdienste und Haushaltshilfen oder für eine finanzielle Anerkennung innerhalb der Familie.
- Keine Abrechnungspflicht: Für den Bezug des Pflegetagegeldes ist kein Nachweis über tatsächlich entstandene Kosten erforderlich. Wird das ausgezahlte Pflegegeld in einem Monat nicht vollständig benötigt, verbleibt der nicht verbrauchte Betrag bei Ihnen.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung ist in verschiedenen Tarifvarianten erhältlich. Bei bestimmten Tarifen erfolgt eine feste Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei ist zu beachten, dass sich die Leistungen je nach Tarif deutlich unterscheiden können. Wird die Pflege beispielsweise im eigenen Haushalt durch Angehörige übernommen, fallen die Leistungen der Pflegekostenversicherung häufig geringer aus.
Vorteile
- In vielen Fällen ist keine Einreichung einzelner Rechnungen oder Belege erforderlich. Die Leistung orientiert sich stattdessen an einer pauschalen Erstattung, deren Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.
Nachteile
- Je nach Tarif handelt es sich um eine ergänzende Absicherung. Erstattet werden nur jene Mehrkosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind. Die Höhe dieser Erstattung ist begrenzt.
- Eine freie Verwendung der Leistungen ist nicht vorgesehen. Bei bestimmten Tarifen ist die Vorlage von Belegen erforderlich.
Im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung liegen die monatlichen Beiträge einer Pflegekostenversicherung häufig niedriger. Diese Versicherungsform eignet sich vor allem für Personen, die im Pflegefall eine Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst im eigenen Zuhause oder eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim vorsehen.

Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente aus. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Bei einigen Tarifen bestehen Leistungen erst ab Pflegegrad 3. Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sodass Zahlungen erst bei schwerer Pflegebedürftigkeit erfolgen.
Vorteile
- Die vereinbarten Beiträge bleiben in der Regel konstant und verändern sich nicht im Zeitverlauf.
- Über die monatlichen Rentenzahlungen kann frei verfügt werden.
Nachteile
- Die Beiträge für eine Pflegerentenversicherung liegen bereits zu Beginn auf einem vergleichsweise hohen Niveau.
Hinweis: Da die Pflegerentenversicherung mit hohen Beiträgen verbunden ist und Leistungen häufig erst bei höheren Pflegegraden vorgesehen sind, wird in vielen Fällen eine Pflegetagegeldversicherung als Alternative in Betracht gezogen.
Arten der private Pflegeversicherung im Vergleich
| Kriterium | Pflegetagegeld versicherung | Pflegekosten versicherung | Pflegerenten versicherung |
|---|---|---|---|
| Leistungen im Pflegefall | Auszahlung eines monatlichen Pflegegeldes | Erstattung der Pflegekosten bis zur vertraglich vereinbarten Summe | Auszahlung einer monatlichen Rente |
| Frei verfügbare Leistungen | ✔ | ✘ Erstattung nur nachgewiesener Kosten | ✔ |
| Staatlicher Zuschuss (Pflege-Bahr) | 5 € pro Monat (nur bei bestimmten Tarifen) | ✘ | ✘ |
| Beitragskosten | Relativ gering | Relativ gering | Relativ hoch |
| Beitragsstabilität | Beiträge können sich erhöhen | Beiträge können sich erhöhen | Beiträge bleiben in der Regel konstant |
| Länge der Beitragszahlungen | Lebenslang | Lebenslang | Bis zum Eintritt des Pflegefalls |
| Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss | ✔ | ✔ | ✔ |
Die 6 wichtigsten Tarifmerkmale einer privaten Pflegeversicherung
- Leistungsbeginn unabhängig von Pflegegrad und Pflegeart: Der Vertrag sollte Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 vorsehen. Zahlungen sollten sowohl bei ambulanter Pflege als auch bei stationärer Versorgung erfolgen.
- Gleiche Leistungen bei professioneller Pflege und Pflege durch Angehörige: Unabhängig davon, wer die Pflege übernimmt, sollte die finanzielle Leistung identisch ausfallen. Einige Tarife reduzieren Zahlungen, wenn Angehörige pflegen. Dieses Kriterium sollte im Tarifvergleich geprüft werden.
- Keine Wartezeit: Der Versicherungsschutz sollte ohne zeitliche Verzögerung nach Vertragsabschluss gelten. Tarife mit vorgesehenen Wartezeiten von mehreren Monaten oder Jahren sind entsprechend zu prüfen.
- Rückwirkende Auszahlung der Leistungen: Leistungen werden häufig erst nach Antragstellung ausgezahlt. Der Tarif sollte vorsehen, dass Zahlungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen.
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit nach gesetzlichen Maßstäben: Für den Leistungsbezug ist eine offizielle Einstufung des Pflegegrades erforderlich. Die private Pflegeversicherung sollte sich dabei an den gesetzlichen Bewertungsverfahren orientieren und keine gesonderten Untersuchungen durch eigene Ärzte verlangen.
- Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit: In einigen Tarifen sind weiterhin Beiträge zu zahlen, obwohl bereits Leistungen bezogen werden. Empfehlenswert ist eine Regelung, nach der spätestens ab Pflegegrad 2 keine weiteren Beitragszahlungen mehr erforderlich sind.
Wie hoch ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter?
| Altersgruppe | Risiko der Pflegebedürftigkeit |
|---|---|
| 40 bis 59 Jahre | 23,9 % |
| 60 bis 69 Jahre | 25,7 % |
| 70 bis 79 Jahre | 42,5 % |
| 80 bis 89 Jahre | 62,7 % |
| über 90 Jahre | 74 % |
Ab wann eine Person als pflegebedürftig gilt, ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften des SGB XI § 14 und § 15. Dort wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wie diese anhand der Einschränkungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten eingeordnet wird:
Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
Demnach gelten Sie als pflegebedürftig, wenn Ihre Selbstständigkeit gesundheitlich eingeschränkt ist und Sie für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf Unterstützung im Bereich Pflege oder Betreuung angewiesen sind.
Einteilung von Pflegegrad und Pflegestufe
| Pflegegrad | Definition | Entsprechende Pflegestufe (alt) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | aktuell nicht vorgesehen |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1 |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegestufe 1 mit Demenz, Pflegestufe 2 |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegestufe 2 mit Demenz, Pflegestufe 3 |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen | Pflegestufe 3 mit Demenz, Pflegestufe 3 mit Härtefall |
Was kostet eine Private Pflegeversicherung?
Eine private Pflegeversicherung ist nicht zwangsläufig mit hohen Beiträgen verbunden und kann bereits für geringe monatliche Beträge abgeschlossen werden. Die Kosten einer privaten Pflegeversicherung ergeben sich aus mehreren Faktoren:
- dem Alter und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- dem vereinbarten Leistungsumfang, etwa der Höhe einer monatlichen Pflegerente oder des Pflegetagegeldes
- dem geplanten Eigenanteil, also dem Betrag, der im Pflegefall selbst getragen werden kann
Hinweis: Soll im Pflegefall kein eigener finanzieller Beitrag geleistet werden, ist ein Tarif mit einem hohen vereinbarten Tagessatz erforderlich. Je nach Anbieter kann ein Pflegetagegeld von bis zu 150 Euro pro Tag vereinbart werden.
Die Beitragshöhe einer privaten Pflegeversicherung variiert daher deutlich. Besonders bei einem frühen Vertragsabschluss und guter gesundheitlicher Verfassung sind Pflegezusatzversicherungen bereits ab etwa 9 Euro pro Monat möglich.
Wann kann ich meine Private Pflegeversicherung kündigen?
Private Pflegeversicherungen sehen üblicherweise eine Mindestvertragslaufzeit vor. Deren Dauer ist nicht einheitlich geregelt, sondern richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Angaben dazu, ab welchem Zeitpunkt der Vertrag erstmals gekündigt werden kann, sind in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung in der Regel jährlich zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich.
Die Kündigung des bestehenden Vertrags hat schriftlich zu erfolgen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich.
Sonderkündigungsrecht
Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann der Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beendet werden.
Mögliche Nachteile einer Kündigung
Bei einer Kündigung werden die bislang gezahlten Beiträge nicht erstattet. Eine Übertragung auf einen anderen Anbieter ist in den meisten Fällen ebenfalls ausgeschlossen. Wird anschließend ein neuer Vertrag abgeschlossen, ist erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Eine Ausnahme gilt für Pflege-Bahr-Tarife, bei denen keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Die private Pflegeversicherung bietet die Möglichkeit, Pflegekosten besser kalkulierbar zu machen und den eigenen Lebensstandard auch bei Pflegebedürftigkeit zu sichern. Welche Form der Absicherung geeignet ist, hängt von Faktoren wie Alter, Einkommen und persönlicher Vorsorgeplanung ab. Ein sachlicher Vergleich der Tarife und Leistungen bildet die Grundlage für eine langfristig tragfähige Entscheidung.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Alter ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung kann bereits in jungen Jahren in Betracht gezogen werden. Auch jüngere Menschen sind nicht grundsätzlich vor Pflegebedürftigkeit geschützt. Tritt Pflegebedürftigkeit früh ein, fallen die Kosten für ambulante oder stationäre Versorgung häufig über einen längeren Zeitraum an.
Ihr Vorteil: Bei einem früheren Vertragsabschluss liegen die monatlichen Beiträge in der Regel niedriger als bei einem Einstieg in höherem Alter.
Müssen alle Gesundheitsfragen beantwortet werden?
Für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sind die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Nur so kann der Versicherer den Beitrag festlegen und mögliche Risikozuschläge berücksichtigen. Unzutreffende Angaben können im Leistungsfall zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes führen.
Die Konditionen unterscheiden sich je nach Versicherer, insbesondere im Umgang mit Vorerkrankungen. Ein Vergleich der Tarife kann daher sinnvoll sein.
Ausnahme: Für staatlich geförderte Pflege-Bahr-Verträge gilt eine Sonderregelung. Bei diesen Tarifen findet keine Gesundheitsprüfung statt.
Welche Kosten entstehen bei einer Pflegezusatzversicherung?
Die Beitragshöhe einer Pflegezusatzversicherung hängt von mehreren Faktoren ab:
- dem Alter bei Vertragsabschluss
- dem aktuellen Gesundheitszustand
- der gewählten Art der Pflegezusatzversicherung
- dem vereinbarten Leistungsumfang
Eine private Pflegezusatzversicherung kann bereits zu geringen Monatsbeiträgen abgeschlossen werden. So liegt der Beitrag für eine 20-jährige angestellte Person mit einem vereinbarten maximalen monatlichen Eigenanteil von 100 Euro bei etwa 9 Euro pro Monat.
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