Rechtsstreitigkeiten lassen sich im Alltag nicht immer vermeiden. Konflikte im Berufsleben, im Straßenverkehr, mit Vertragspartnern oder Behörden können jede Familie treffen. Eine Familienrechtsschutzversicherung hilft dabei, finanzielle Risiken durch Anwalts- und Gerichtskosten abzufedern und rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Dieser Ratgeber erklärt detailliert, was unter einer Familienrechtsschutzversicherung zu verstehen ist, welche Leistungen sie abdeckt, wer mitversichert ist, welche Kosten entstehen können und für wen diese Absicherung sinnvoll ist.
Was ist eine Familienrechtsschutzversicherung?
Der Begriff Familienrechtsschutzversicherung wird im Alltag unterschiedlich verstanden und kann zwei verschiedene Bedeutungen haben. Zum einen bezeichnet er den speziellen Rechtsschutz für familienrechtliche Streitfälle. Dazu zählen rechtliche Konflikte rund um Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder erbrechtliche Fragen. In diesen Fällen unterstützt die Versicherung bei Auseinandersetzungen, die innerhalb der Familie entstehen können und häufig mit hohen Kosten verbunden sind.

Zum anderen wird der Begriff häufig für einen Familientarif innerhalb einer privaten Rechtsschutzversicherung genutzt. Dabei handelt es sich um eine Versicherungsform, die mehrere Lebensbereiche für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder absichert. Dieser Tarif umfasst meist den Privatrechtsschutz, den Berufsrechtsschutz sowie den Verkehrsrechtsschutz. In der Praxis ist diese zweite Variante am Markt deutlich verbreiteter und wird von vielen Versicherern als Familienrechtsschutzversicherung angeboten, obwohl sie nicht ausschließlich auf das Familienrecht beschränkt ist.
Der Vorteil eines solchen Familientarifs liegt darin, dass nicht jede Person einzeln versichert werden muss. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und oft auch Kinder sind gemeinsam abgesichert. So entsteht ein breiter rechtlicher Schutz für typische Konflikte des Alltags, der über reine familienrechtliche Themen hinausgeht.
Was leistet eine Familienrechtsschutzversicherung?
Eine Familienrechtsschutzversicherung übernimmt – abhängig vom gewählten Tarif – finanzielle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten entstehen. Ziel ist es, Versicherte vor hohen Kosten zu schützen, die schnell auftreten können, sobald ein juristisches Verfahren beginnt.

Zu den typischen Leistungen zählen unter anderem:
- Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts
- Gebühren für Gerichte und gerichtliche Verfahren
- Honorare für Sachverständige und Gutachter
- Entschädigungen für Zeugen
- Ausgaben für außergerichtliche Einigungen, etwa durch Mediation
- Kosten für eine erste juristische Beratung zur Einschätzung der Rechtslage
Der Versicherungsschutz kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen. In vielen Tarifen gilt er für private Konflikte, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowie Streitfälle im Straßenverkehr. Bei familienrechtlichen Themen hängt der genaue Umfang stark vom Vertrag ab, da nicht alle Bereiche wie Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten automatisch eingeschlossen sind.
Eine Familienrechtsschutzversicherung bietet damit finanzielle Sicherheit, wenn rechtliche Probleme auftreten, und schafft die Grundlage dafür, eigene Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen Forderungen zu verteidigen, ohne das Kostenrisiko allein tragen zu müssen.
Leistungen – was deckt eine Familienrechtsschutzversicherung ab?
Der Leistungsumfang einer familienrechtsschutzversicherung hängt vom gewählten Tarif und vom Anbieter ab. Grundsätzlich dient sie dazu, Versicherte bei rechtlichen Auseinandersetzungen im familiären Umfeld finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Gerade in emotional belastenden Situationen kann diese Absicherung helfen, rechtliche Schritte einzuleiten oder sich gegen Forderungen zu verteidigen, ohne das Kostenrisiko allein tragen zu müssen.
Juristische Unterstützung bei familiären Streitfällen
Eine familienrechtsschutzversicherung greift häufig bei typischen Konflikten, die innerhalb der Familie entstehen. Dazu zählen unter anderem:
- Unterhaltsfragen: Streitigkeiten über Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt, sowohl bei der Durchsetzung eigener Ansprüche als auch bei der Abwehr von Forderungen.
- Sorge- und Umgangsrecht: Rechtliche Auseinandersetzungen rund um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsregelungen oder Entscheidungsbefugnisse für Kinder.
- Trennung und Scheidung: Unterstützung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung, etwa zu Scheidungsfolgenvereinbarungen oder vermögensrechtlichen Themen, sofern diese vom Tarif erfasst sind.
- Konflikte mit Behörden: Streitfälle mit Institutionen wie Jugendamt oder Familienkasse, zum Beispiel bei Entscheidungen zu Leistungen, Zuständigkeiten oder Auflagen.
Je nach Vertrag sind diese Bereiche unterschiedlich stark abgesichert. Manche Tarife bieten nur eine Kostenübernahme für Beratung, andere schließen auch gerichtliche Verfahren ein.

Kostenübernahme im Rechtsfall
Ein zentraler Bestandteil der familienrechtsschutzversicherung ist die Übernahme von Kosten, die im Verlauf eines Rechtsstreits entstehen können. Dazu gehören typischerweise:
- Anwaltskosten für die eigene rechtliche Vertretung und gegebenenfalls auch für mitversicherte Partner
- Gerichtsgebühren, die bei Klagen oder Verfahren anfallen
- Kosten für Gutachter und Sachverständige, etwa bei Bewertungen oder fachlichen Stellungnahmen
- Ausgaben für Zeugen, wenn diese im Verfahren benötigt werden
- Kosten für außergerichtliche Lösungen, zum Beispiel durch Mediation oder andere Formen der Streitbeilegung
Viele Standard-Rechtsschutzverträge decken familienrechtliche Themen nur eingeschränkt ab. Ein erweiterter Tarif oder ein spezieller Zusatzbaustein innerhalb der familienrechtsschutzversicherung kann den Leistungsumfang deutlich vergrößern.
Wer ist bei einer Familienrechtsschutzversicherung mitversichert?
In einem Familientarif sind bei vielen Anbietern mehrere Personen automatisch eingeschlossen. Dazu zählen in der Regel:
- Der Versicherungsnehmer als Hauptversicherter
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die im selben Haushalt leben
- Kinder im gemeinsamen Haushalt, häufig bis zu einem bestimmten Alter, meist bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder bis maximal etwa 25 Jahre
Einige Tarife bieten Optionen, um den Kreis der mitversicherten Personen auszuweiten, etwa auf volljährige Kinder in Ausbildung oder weitere Angehörige. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden.
Eine familienrechtsschutzversicherung bietet damit nicht nur Schutz für Einzelpersonen, sondern kann für die gesamte Familie eine finanzielle Absicherung bei rechtlichen Konflikten schaffen.

Kosten und Wartezeiten bei einer Familienrechtsschutzversicherung
Die Kosten und Vertragsbedingungen einer familienrechtsschutzversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter, Tarifstruktur und gewähltem Leistungsumfang. Wer sich für diese Absicherung interessiert, sollte sich vor Vertragsabschluss mit Beitragshöhe und Wartezeiten auseinandersetzen, da beide Punkte direkten Einfluss auf den tatsächlichen Nutzen der Versicherung haben.
Beitragshöhe
Der jährliche Beitrag einer familienrechtsschutzversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. Tarife mit einer breiten Absicherung für mehrere Rechtsbereiche liegen häufig in einer Preisspanne von etwa 300 bis 450 Euro pro Jahr. Je mehr Leistungen eingeschlossen sind, desto höher fällt in der Regel der Beitrag aus.
Einige Versicherer bieten spezielle Familientarife an, die günstiger starten können, sofern bestimmte Leistungsbausteine nicht enthalten sind oder Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Der Preis hängt auch davon ab, wie viele Personen im Haushalt mitversichert sind und ob der Vertrag als eigenständige familienrechtsschutzversicherung oder als Bestandteil einer kombinierten Rechtsschutzlösung abgeschlossen wird.
Langfristig kann sich ein höherer Beitrag lohnen, wenn häufige rechtliche Konflikte im familiären Umfeld nicht ausgeschlossen sind und ein breiter Kostenersatz gewünscht wird.

Wartezeiten
Bei einer familienrechtsschutzversicherung gilt in den meisten Fällen eine Wartezeit, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Diese Frist beginnt mit dem offiziellen Versicherungsstart.
- Für viele Standard-Rechtsschutzbereiche beträgt die Wartezeit etwa drei Monate.
- Bei familienrechtlichen Themen, etwa Unterhaltsfragen oder erbrechtlichen Streitigkeiten, setzen einige Anbieter längere Wartezeiten an. Diese können je nach Tarif bis zu ein oder mehrere Jahre betragen.
Die Versicherung übernimmt Kosten nur dann, wenn der rechtliche Konflikt nach Ablauf dieser Wartezeit entsteht. Streitfälle, deren Ursache bereits vor Vertragsbeginn lag, sind vom Schutz ausgeschlossen. Daher ist der frühzeitige Abschluss einer familienrechtsschutzversicherung sinnvoll, um späteren Bedarf abdecken zu können.
Übersicht: Familienrechtsschutzversicherung und Rechtsschutz mit Familientarif – Leistungsabgrenzung
| Rechtsgebiet | Familienrechtsschutzversicherung | Rechtsschutz im Familientarif |
| Unterhaltsfragen | ✔ Abgesichert | ✘ Nicht enthalten |
| Sorge- und Umgangsrecht | ✔ Abgesichert | ✘ Nicht enthalten |
| Ehebezogene Regelungen und Scheidungsfolgen | ✔ Abgesichert | ✘ Nicht enthalten |
| Erbrechtliche Auseinandersetzungen | ✔ Abgesichert | ✘ Nicht enthalten |
| Mietrechtliche Streitfälle | ✘ Nicht vorgesehen | ✔ Enthalten |
| Konflikte aus dem Arbeitsverhältnis | ✘ Nicht vorgesehen | ✔ Enthalten |
| Verkehrsrechtliche Angelegenheiten | ✘ Nicht vorgesehen | ✔ Enthalten |
| Vertragsrecht (z. B. Kauf- oder Dienstleistungsverträge) | ✘ Nicht vorgesehen | ✔ Enthalten |
| Steuerrechtliche Themen | ✘ Nicht vorgesehen | ✔ Teilweise möglich |
Überblick über die Leistungen im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
| Leistungsbereich | Leistung enthalten |
| Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen | ✔ |
| Schadenersatzrechtsschutz im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen | ✔ |
| Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis | ✔ |
| Absicherung bei Streitfällen aus Vertrags- und Sachenrecht | ✔ |
| Vertrags- und Sachenrecht im Zusammenhang mit Verkehrssachverhalten | ✔ |
| Rechtliche Unterstützung bei steuerlichen Angelegenheiten | ✔ |
| Steuerrechtliche Streitigkeiten im Verkehrsbereich | ✔ |
| Rechtsschutz bei sozialrechtlichen Konflikten | ✔ |
| Sozialrechtliche Verfahren mit Bezug zum Straßenverkehr | ✔ |
| Schutz bei berufsbezogenen Disziplinar- oder Standesverfahren | ✔ |
| Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten | ✔ |
| Strafrechtliche Verteidigung bei Verkehrsvorwürfen | ✔ |
| Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten | ✔ |
| Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr | ✔ |
| Juristische Beratung im Familien-, Partnerschafts- und Erbrecht | ✔ |
| Unterstützung für Geschädigte in rechtlichen Verfahren | ✔ |
| Anwaltliche Erstberatung ohne Wartezeit | ✔ |
| Rechtsschutz in verwaltungsrechtlichen Verkehrssachen | ✔ |
| Erweiterter Schutz bei verwaltungsrechtlichen Verfahren | ✔ |
| Rechtliche Absicherung in Betreuungsverfahren | ✔ |
| Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers | ✔ |
| Beratung bei privaten Urheberrechtsvorwürfen im Internet | ✔ |
| Rechtsschutz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen | ✔ |
| Digitale Dienstleistungen wie Vertragsprüfung und Mustertexte | ✔ |
| Telefonische psychologische Unterstützung | ✔ |
| Überprüfung des eigenen Rufes und der persönlichen Reputation | ✔ |
Sinnvolle Ergänzungen zur Familienrechtsschutzversicherung
Eine familienrechtsschutzversicherung lässt sich durch optionale Bausteine erweitern, die gegen einen Mehrbeitrag vereinbart werden können. Diese Zusatzleistungen richten sich an unterschiedliche Lebenssituationen und decken weitere rechtliche Risiken ab.
Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten in Deutschland
Dieser Zusatzbaustein bietet rechtliche Absicherung bei Konflikten rund um Immobilien, die selbst bewohnt werden. Er greift bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder bei Streitfällen im Mietverhältnis. Der Schutz gilt für alle Wohneinheiten in Deutschland, die vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt werden.
Abgedeckt sind sowohl die Durchsetzung eigener Ansprüche als auch die Abwehr von Forderungen in der Rolle als Eigentümer, Mieter oder dinglich Berechtigter. Typische Fälle sind etwa Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Differenzen bei Betriebskostenabrechnungen oder fehlerhafte Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Konflikte zwischen Mitmietern oder Miteigentümern derselben Immobilie sind vom Schutz ausgeschlossen.
Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner jeweiligen rechtlichen Stellung als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigter.
Rechtsschutz für nicht selbst bewohnte Einheiten
Dieser Baustein richtet sich an Personen, die Immobilien besitzen oder nutzen, ohne diese selbst zu Wohnzwecken zu bewohnen. Dazu zählen vermietete Wohnungen, verpachtete Flächen oder gewerblich genutzte Objekte.

Versichert sind rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Berechtigter. Beispiele sind Streitigkeiten wegen ausbleibender Miet- oder Pachtzahlungen. Auch hier gelten Ausschlüsse für Konflikte unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objekts.
Dieser Baustein ist nicht über den Online-Abschluss erhältlich. Ein Angebot kann über eine persönliche Beratung oder telefonisch angefordert werden.
Rechtsschutz PLUS
Der Zusatzbaustein Rechtsschutz PLUS erweitert den Leistungsumfang der familienrechtsschutzversicherung insbesondere im Bereich der rechtlichen Beratung. Enthalten ist ein erweiterter Beratungsrechtsschutz im Familien-, Partnerschafts- und Erbrecht. Dazu gehört etwa die Kostenübernahme für anwaltliche Beratung bei der Erstellung eines Testaments oder einer Patientenverfügung.
Darüber hinaus wird der Kreis der mitversicherten Personen erweitert. Dazu zählen Geschwister, sofern sie im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind. Ebenfalls eingeschlossen sind nahe Verwandte mit anerkanntem Pflegegrad, sofern auch sie im gemeinsamen Haushalt wohnen und gemeldet sind.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Leistungen finden sich in den Tarifbeschreibungen und Versicherungsbedingungen der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Wie hoch sind die Kosten einer Familienrechtsschutzversicherung?
Wer sich für eine Familienrechtsschutzversicherung im Rahmen eines privaten Rechtsschutztarifs entscheidet, zahlt in vielen Fällen nur geringfügig mehr als bei einem Tarif für Einzelpersonen. Gleichzeitig liegt ein Familientarif preislich deutlich unter den Kosten, die entstehen würden, wenn für Partner und erwachsene Kinder separate Versicherungen abgeschlossen werden.
Einfache Einstiegstarife ohne besondere Erweiterungen sind bereits ab einem niedrigen monatlichen Betrag erhältlich.

Für Tarife mit erweitertem Leistungsumfang – etwa Komfort- oder Premiumvarianten – ist mit höheren Monatsbeiträgen zu rechnen. In diesen Varianten sind je nach Anbieter auch Leistungen enthalten, die speziell auf familienrechtliche Themen zugeschnitten sind.
Wird der Vertrag um weitere Bausteine wie Verkehrs- oder Mietrecht ergänzt, erhöht sich der monatliche Beitrag entsprechend.
Kostenbeispiele für Familientarife
| Rechtsschutztarif | Monatliche Kosten |
| Privatrechtsschutz Familie (Grundtarif, ohne Erweiterungen) | ab ca. 12 € |
| Privatrechtsschutz Familie mit Ehe- und Unterhaltsrecht | ab ca. 26 € |
| Privatrechtsschutz Familie mit Familienrechtsschutz, Verkehrs- und Mietrecht | ab ca. 30 € |
Die genannten Beträge dienen zur Orientierung und basieren auf einem Beispielprofil mit vereinbarter Selbstbeteiligung.
Selbstbeteiligung und Beitragsgestaltung
Bei vielen Rechtsschutzverträgen ist eine Selbstbeteiligung pro Rechtsfall vorgesehen, häufig in einer Höhe von 150 oder 250 Euro. Manche Versicherer reduzieren diese Selbstbeteiligung bei schadenfreien Jahren schrittweise.
Wird ein Tarif ohne Selbstbeteiligung gewählt, fällt der monatliche Grundbeitrag meist höher aus. Die genaue Beitragsstruktur hängt vom Anbieter, vom Tarifmodell und vom gewählten Leistungsumfang der Familienrechtsschutzversicherung ab.
FAQ zum Familienrechtsschutz
Ab welchem Zeitpunkt greift eine Familienrechtsschutzversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der jeweils vereinbarten Wartefrist. Diese Frist unterscheidet sich je nach Leistungsbereich. Für viele allgemeine Rechtsschutzarten gilt eine kürzere Wartezeit, während familienrechtliche Themen wie Unterhalt oder Scheidung oft längere Fristen vorsehen. Maßgeblich ist, wann die Ursache des Konflikts entstanden ist.
Welche rechtlichen Bereiche sind durch den Familienrechtsschutz abgedeckt?
Eine Familienrechtsschutzversicherung bezieht sich vor allem auf Konflikte aus dem Familienrecht. Dazu zählen etwa Unterhaltsfragen, Regelungen zum Sorgerecht, Streitfälle im Zusammenhang mit Ehe oder eingetragener Partnerschaft sowie erbrechtliche Themen. Der konkrete Umfang hängt vom gewählten Tarif ab.
Werden gerichtliche Verfahren im Familienrecht übernommen?
In vielen Tarifen sind zunächst nur Beratungsleistungen oder außergerichtliche Lösungen abgesichert. Für eine Kostenübernahme bei gerichtlichen Verfahren ist häufig ein spezieller Zusatzbaustein erforderlich. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Wie hoch sind die Kosten einer Familienrechtsschutzversicherung?
Die monatlichen Beiträge richten sich nach Tarif, Leistungsumfang und möglichen Erweiterungen. Einstiegstarife liegen im unteren zweistelligen Bereich pro Monat. Verträge mit erweiterten Leistungen im Familienrecht sowie mit Verkehrs- oder Mietrecht liegen entsprechend höher.
Wer gehört zum versicherten Personenkreis?
In einem Familientarif sind in der Regel der Versicherungsnehmer, der Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder im gemeinsamen Haushalt abgesichert. Je nach Tarif können auch weitere Angehörige eingeschlossen sein, etwa pflegebedürftige Verwandte oder volljährige Kinder in Ausbildung.

Wie lange sind Kinder über die Familienrechtsschutzversicherung abgesichert?
Kinder bleiben meist bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder bis zu einer bestimmten Altersgrenze im Vertrag eingeschlossen. Alternativ endet der Schutz, wenn eine eigene Familie gegründet oder eine dauerhafte Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Sind Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen abgedeckt?
Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen oder zwischen mitversicherten Familienmitgliedern untereinander sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung.
Welche Kosten können bei einem Rechtsstreit entstehen?
Zu den typischen Kosten zählen Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren sowie Ausgaben für Gutachter oder Zeugen. Je nach Fall können auch Kosten für außergerichtliche Konfliktlösungen oder Verwaltungsverfahren anfallen. Die Familienrechtsschutzversicherung übernimmt diese Aufwendungen im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
Gibt es Leistungen, die grundsätzlich nicht versichert sind?
Nicht abgesichert sind Konflikte, deren Ursache bereits vor Vertragsbeginn lag oder während einer laufenden Wartezeit entstanden ist. Ebenso sind bestimmte Rechtsbereiche oder Konstellationen vom Schutz ausgeschlossen. Eine genaue Auflistung findet sich in den Vertragsunterlagen.
Welche Vorteile bietet ein zusätzlicher Rechtsschutz-Baustein?
Erweiterungen wie ein Rechtsschutz-Plus-Baustein können den Leistungsumfang deutlich vergrößern. Dazu zählen etwa höhere Kostenübernahmen für anwaltliche Tätigkeiten, weitergehende Beratung im Familien- und Erbrecht oder die Absicherung außergerichtlicher Einigungen.
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