Günstige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Überblick

Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Dritter. Kommt es auf dem eigenen Grund oder am Gebäude zu einem Schaden, können daraus umfangreiche Haftungsansprüche entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dient dazu, finanzielle Folgen solcher Schadenersatzforderungen abzusichern und ist für viele Eigentümer ein zentraler Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Was ist Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung für Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden. Sie greift, wenn Dritte durch das Eigentum oder den Zustand eines Grundstücks oder einer Immobilie zu Schaden kommen und daraus Schadenersatzansprüche entstehen.

Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Gefahrenquellen auf ihrem Grund und an ihren Gebäuden abzusichern. Dazu zählen etwa Gehwege, Treppen, Dächer oder gemeinschaftlich genutzte Flächen. Wird diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt und es kommt zu einem Personen- oder Sachschaden, haftet der Eigentümer mit seinem privaten Vermögen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Prüfung der Haftungsfrage, die Begleichung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unbegründeter Forderungen. Versichert sind typischerweise Schäden, die durch mangelhaften baulichen Zustand, herabfallende Teile oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen entstehen.

Diese Versicherungsform richtet sich vor allem an Eigentümer von vermieteten oder unbebauten Grundstücken sowie von Mehrfamilienhäusern. Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist das entsprechende Risiko häufig bereits über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig?

Nach § 823 BGB haften Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an Dritten verursachen, für den entstandenen Schaden und sind zum Ersatz verpflichtet. In solchen Fällen greift grundsätzlich die Privathaftpflichtversicherung. Um ein fahrlässiges Verhalten zu vermeiden, sind Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, ihre Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten einzuhalten.

Immobilieneigentümer und Vermieter

Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Pflicht, potenzielle Gefahrenquellen an und rund um die Immobilie abzusichern. Die Instandhaltungspflicht verlangt, dass Schäden und bauliche Mängel zeitnah behoben werden. Eigentümer, Pächter oder Leasingnehmer von Immobilien tragen die Verantwortung dafür, dass Dritte durch das Objekt keinen Schaden erleiden. Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – häufig auch als Vermieterhaftpflicht bezeichnet – vor den daraus resultierenden finanziellen Folgen.

Privatpersonen

Privatpersonen sind für Haftpflichtrisiken im selbst genutzten Wohneigentum in vielen Fällen über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Zahlreiche Verträge schließen auch vermietete Bereiche ein, etwa Einliegerwohnungen im eigenen Haus, vermietete Eigentumswohnungen oder Ferienimmobilien. Auch unbebaute Grundstücke sind häufig Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Wer als Inhaber einer privaten Haftpflichtversicherung Wohnraum im eigenen Objekt vermieten möchte, sollte den bestehenden Vertrag vorab prüfen und bei Bedarf anpassen, um Deckungslücken zu vermeiden.

Wann Haus- und Grundbesitzer haften

Ein Schadensfall kann schneller eintreten, als oft angenommen wird. Grundstückseigentümer sind etwa verpflichtet, nasses Laub von Gehwegen zu entfernen, damit Passanten nicht ausrutschen. Ebenso zählt die Funktionsfähigkeit der Flur- und Außenbeleuchtung zu den Pflichten, da fehlende Beleuchtung Stürze begünstigen kann. Auch ein nicht geräumter oder nicht gestreuter Gehweg im Winter stellt einen typischen Haftungsfall dar.

Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass sich Mieter und Besucher im Gebäude sowie auf dem Grundstück ohne Gefährdung bewegen können. Werden diese Pflichten nicht erfüllt und kommt es dadurch zu einem Schaden, haftet die verantwortliche Person. In der Regel handelt es sich dabei um den Eigentümer oder Vermieter der Immobilie.

Aus dieser Haftung können Schadenersatzansprüche entstehen, die je nach Art und Umfang des Schadens erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt in vielen Fällen solche Ansprüche.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet typischerweise bei folgenden Schadensarten:

Personenschäden

Bei Personenschäden ist das mögliche Schadensausmaß besonders hoch. Stürzt eine Person auf dem Grundstück und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu, fallen Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhaus- und Rehaaufenthalte an. Wird die betroffene Person infolge des Unfalls erwerbsunfähig, kommen laufende Rentenzahlungen hinzu. Auf diese Weise können sich Schadenersatzforderungen schnell auf sehr hohe Beträge summieren. Ohne eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Sachschäden

Auch Schäden an fremdem Eigentum fallen unter den Haftpflichtschutz. Werden etwa bei einem Sturm Dachziegel gelöst und beschädigen auf der Straße abgestellte Fahrzeuge, entstehen rasch Kosten in beträchtlicher Höhe. Solche Sachschäden können bereits bei einzelnen Ereignissen mehrere tausend Euro erreichen.

Vermögensschäden

Entstehen infolge eines Personen- oder Sachschadens finanzielle Nachteile, spricht man von einem Vermögensschaden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift auch in diesen Fällen. Typische Beispiele sind Verdienstausfälle oder entgangene Einnahmen, die durch einen vorangegangenen Schaden verursacht werden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Vermieterhaftpflicht bietet dem Versicherungsnehmer einen zweifachen Schutz. Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen übernimmt sie die Zahlung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte diese Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro betragen. Auch höhere Deckungssummen, etwa bis zu 50 Millionen Euro, führen meist nur zu geringen Mehrkosten und werden daher häufig gewählt.

Bei unberechtigten Forderungen übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr der Ansprüche. Dies umfasst bei Bedarf auch den Einsatz von Sachverständigen oder Gutachtern sowie die rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht.

Schäden, die durch Personen verursacht werden, die mit der Instandhaltung oder Sicherung der Immobilie beauftragt sind, fallen in der Regel ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Dazu zählen unter anderem Hausmeisterdienste, Reinigungsfirmen oder Gartenpfleger, sofern sie im Auftrag des Eigentümers tätig sind.

Wann haftet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht?

Die konkreten Leistungen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif. In vielen Basistarifen sind bestimmte Schadensfälle nicht eingeschlossen. Dazu zählen häufig:

  • Schäden infolge grober Fahrlässigkeit
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden, die über einen längeren Zeitraum nicht behoben wurden
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • Schäden, die schrittweise durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Gase entstehen (sogenannte Allmählichkeitsschäden)
  • Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien
  • unbebaute Grundstücke

Ein Teil dieser Ausschlüsse kann über vertragliche Erweiterungen berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Allmählichkeitsschäden, geplante Um- oder Baumaßnahmen sowie ein erweiterter Haftungsschutz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.

Kosten für Vermieter-Haftpflichten

Wer einzelne Räume oder eine Wohnung im eigenen Haus vermietet, ist in vielen Fällen mit einer Erweiterung der bestehenden Privathaftpflichtversicherung ausreichend abgesichert. Die Beiträge für eine Privathaftpflicht fallen vergleichsweise niedrig aus und beginnen je nach Anbieter und Leistungsumfang bei etwa 50 Euro pro Jahr.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollten hingegen prüfen, ob eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich ist. In diesem Fall kann die Privathaftpflicht um einen entsprechenden Versicherungsschutz ergänzt oder durch einen passenden Tarif ersetzt werden. Einfache Tarife sind häufig ab rund 80 Euro pro Jahr erhältlich. Verträge mit umfassenderen Leistungen und höheren Deckungssummen liegen meist bei etwa 100 Euro pro Jahr oder darüber.

Die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung: Leistungsbeispiele

Verkehrssicherungspflichten

Auf dem Dach eines Mietshauses ist ein Schneefanggitter beschädigt. Infolge dessen rutschen Schnee und Eis herab und treffen einen abgestellten Pkw. Das Fahrzeug wird dabei beschädigt.

Bauherrentätigkeit

Auf einem versicherten, unbebauten Grundstück wird ein Wochenendhaus mit einem Bauwert von 100.000 Euro errichtet. Während der Bauarbeiten kommt es zu einer Beschädigung des parkenden Pkw eines Helfers.

Schäden im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen

Über eine Photovoltaikanlage wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Der Netzbetreiber macht Schadenersatzansprüche geltend, da es zu einer Störung der Stromversorgung gekommen ist, die auf die Anlage zurückgeführt wird.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor finanziellen Belastungen durch Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit Grundstück oder Gebäude entstehen. Ob und in welchem Umfang ein solcher Vertrag sinnvoll ist, hängt von der Art der Immobilie, der Nutzung sowie den bestehenden Haftungsrisiken ab. Eine sorgfältige Prüfung der Leistungen und Vertragsbedingungen unterstützt eine realistische Einschätzung des eigenen Absicherungsbedarfs.

Häufig gestellte Fragen

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist vor allem für bestimmte Personengruppen relevant. Dazu zählen insbesondere:

  • Vermieter von Wohnimmobilien
  • Eigentümergemeinschaften
  • Eigentümer unbebauter Grundstücke

Welche Schäden deckt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Haftungsansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Je nach Tarif können Schäden im Zusammenhang mit Bauarbeiten sowie bestimmte Sachschäden durch häusliche Abwässer Bestandteil des Versicherungsschutzes sein, meist in begrenztem Umfang.

Wer ist über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert?

Versichert ist in erster Linie der Versicherungsnehmer selbst. Darüber hinaus können Ehepartner als Miteigentümer im Rahmen des Vertrags in den Versicherungsschutz einbezogen sein, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.

Welche Kosten entstehen für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die jährlichen Beiträge für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bewegen sich häufig zwischen 30 und 70 Euro. Die genaue Beitragshöhe richtet sich unter anderem danach, ob der Versicherungsschutz ein unbebautes Grundstück, ein bebautes Grundstück oder ein Mehrfamilienhaus betrifft.

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Henri Müller
Henri Müller
Als unabhängiger Versicherungsexperte informiere und begleite ich Menschen dabei, ihre Absicherung verständlich, kompetent und individuell zu gestalten – ganz gleich, ob es um Krankenversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder andere Versicherungsformen geht....